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Was passiert bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung?


Vertragsstrafe wird bei Verstoß ausgelöst

Bei jedem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung wird die darin vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Je nach Unterlassungsverpflichtungs-erklärung kann eine betragsmäßig vorgegebene Vertragsstrafe oder eine in das Ermessen des Gläubigers gestellte verwirkt werden. Wird mehrfach gegen das Vertragsstrafeversprechen verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger, ja nach Formulierung des Vertrages, eventuell mehrere Vertragsstrafen festsetzen.

Der Unterlassungsanspruch bestand ursprünglich doch gar nicht!

Klagt der Unterlassungsgläubiger die Vertragsstrafe ein, kann der Schuldner nicht mehr vortragen, er wäre ursprünglich überhaupt nicht zur Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet gewesen. waren. Die Richter werden sich nur dafür interessieren, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt und ob hiergegen verstoßen wurde, nicht, ob anfänglich überhaupt eine Rechtsverletzung vorlag, die zu der Unterlassungserklärung führte.

Löst jeder Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe aus?

Nein. Der Umstand, dass das zu unterlassende Verhalten oder der Sachverhalt sich wiederholt, führt nicht in jedem Fall zur Auslösung der Vertragsstrafe. Eine Vertragsstrafe wird nur bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Unterlassungserklärung ausgelöst. Da jede Fahrlässigkeit ausreicht, liegt allerdings in der Regel ein solcher Verstoß vor. Des Weiteren muss der Schuldner der Unterlassung beweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat. Im Filesharing-Vertragsstrafenrecht kommt es darauf an, ob der Anschlussinhaber selbst oder Dritte den Verstoß begangen haben. Hat der Anschlussinhaber vormals lediglich eine Täter-Unterlassungserklärung abgegeben und Dritte gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, wird keine Vertragsstrafe ausgelöst.

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