Abmahnung wegen
Bewertung?

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Abmahnung wegen Bewertung – Was tun?


Hilfe bei Abmahnung wegen Bewertung im Internet

Sie haben eine Abmahnung wegen einer negativen Bewertungen erhalten, die Sie über ein Unternehmen auf Google oder anderswo im Internet abgegeben haben? Man fordert die Löschung, eine Unterlassungserklärung sowie Anwaltskosten von Ihnen? Oft sind diese Abmahnungen haltlos, weil es sich bei der Bewertung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Lesen Sie hier, wie wir Ihnen helfen können, die Abmahnung abzuwehren.

Reagieren Sie auf die Abmahnung!

Ist die Abmahnung berechtigt, sollten Sie unbedingt darauf reagieren. Wir zeigen Ihnen, wie man die Sache möglichst kostengünstig verteidigt.

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Was ist eine Abmahnung wegen einer negativen Google Bewertung?

Viele Unternehmen lassen sich negative Bewertungen selbst dann nicht gefallen, wenn diese eventuell sogar rechtmäßig sind. Hintergrund ist, dass schlechte Bewertungen auf Google die Gesamtbewertung des Unternehmens aus Suchmaschinensicht nach unten ziehen und sogar dazu führen, dass zum Beispiel Autohäuser jährliche Bonuszahlungen von den Automobilherstellern verlieren. Die Folge ist, dass Firmen mit allen Mitteln versuchen, ihre Bewertungen sauber zu halten und negative Google Bewertungen löschen zu lassen.

Wenn die Löschung nicht über den Portalbetreiber Google klappt, weil sich der Bewerter gegen die Löschung wehrt, wenden sich die Unternehmen oft gegen den Bewerter persönlich. Dies geschieht mit einfachen Löschaufforderungen oder mit Abmahnungen. In diesem Abmahnungen fordern die Unternehmen nicht nur die Löschung, sondern auch eine Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Darüber hinaus enthält die Abmahnung die Drohung mit gerichtlichen Schritten, sollten die Forderungen nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt werden. Die Abmahnung ist also ein juristisches Mittel, einen drohenden gerichtlichen Rechtsstreit ohne die Einschaltung eines Gerichts schnell und kostengünstig zu erledigen.

Abmahnung

Abmahnung wegen negativer Bewertung – Sofort handeln!

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

Grundsätzlich darf jeder Kunde ein Unternehmen bewerten und dabei seine Meinung äußern, ohne dass das Unternehmen die Google Bewertung löschen lassen kann. Die Grenze einer zulässigen Meinungsäußerung wird bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik überschritten. Selbstverständlich dürfen nur echte Kunden ein Unternehmen bewerten. Somit kann eine Google Bewertung, kununu Bewertung oder jameda Bewertung beispielsweise aus folgenden Gründen rechtswidrig sein:

Selbstverständlich ist jede negative Bewertung für ein Unternehmen unschön und wird als Rufmord empfunden. Zulässige Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen muss das Unternehmen jedoch in der Regel hinnehmen, dennoch erfolgen auch bei berechtigten Rezensionen oft Abmahnungen wegen der Bewertung. Dabei setzt die Rechtsprechung sehr weite Grenzen, was die Meinungsäußerung betrifft. Die Praxis zeigt auf der anderen Seite aber auch, dass es eine Vielzahl unberechtigter Abmahnungen gibt, in denen der Abmahnende tatsächlich keinen Anspruch gegen Sie hat. In solchen Fällen unterstützen wir Sie natürlich gerne, indem wir die Rechtslage prüfen und ggf. gegen die Abmahnung vorgehen.

Was tun bei einer unberechtigten Abmahnung wegen einer Bewertung?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer negativen Bewertung erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten oder vorschnell handeln. Aus unserer täglichen Erfahrung sind viele Abmahnungen wegen negativer Google Bewertungen schlicht und einfach rechtswidrig. Das bedeutet jedoch nicht, dass man solche Abmahnungen ignorieren sollte. Es empfiehlt sich, eine solche Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen, ob diese überhaupt durchsetzbar ist. Dabei kommt es, wie oben dargestellt, wesentlich darauf an, ob die Bewertung wahr ist und eine zulässige Meinungsäußerung enthält.

Ist die Abmahnung ungerechtfertigt, können Sie diese einfach ignorieren oder aber uns mit ihrer Verteidigung beauftragen. Wir teilen dem abmahnenden Unternehmen mit, dass die Forderungen unberechtigt sind. Sofern Sie sofort Rechtssicherheit haben wollen, kann man die Gegenseite auch zum Verzicht auffordern und nach fruchtlosem Fristablauf sofort eine negative Feststellungsklage vor Gericht einreichen, die dann das abmahnende Unternehmen bezahlen muss.

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    Was tun bei einer berechtigten Abmahnung wegen negativer Bewertung?

    Es kommt vor, dass man bei einer Bewertung über das Ziel hinaus geschossen ist, und das Unternehmen oder dessen Angestellte beleidigt hat. Eventuell hat man den Sachverhalt auch falsch dargestellt, was zu einer rechtswidrigen falschen Tatsachenbehauptung führen kann. In diesen Fällen ist es selbstverständlich angebracht, zumindest die Bewertung zu löschen, um ein sehr teures Gerichtsverfahren möglichst zu verhindern. Das Primärziel des negativ bewerteten Unternehmens dürfte in der Regel die Löschung der Bewertung sein. Erfüllt man diese Forderung, und gibt, sofern gefordert, eine Unterlassungserklärung ab, ist die Abmahnung rein kostenmäßig auf ein Minimum reduziert. Es verbleiben nämlich nur noch die geforderten Abmahnkosten von oft € 973, die sich aus einem regelmäßigen Streitwert von € 10.000,00 berechnen.

    Nach unserer Erfahrung werden diese für ein Unternehmen relativ geringen Beträge oft gar nicht eingeklagt, sodass die Abmahnung wegen der Bewertung mit Löschung der Bewertung und Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt ist. Wer abgemahnt wurde und nicht einsieht, etwas zu bezahlen und zugleich etwas risikofreudig ist, sollte diesen Ratschlag beachten und die Bewertung löschen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Mit dieser Strategie kann man sich die Abmahnkosten eventuell sparen.

    Beachten Sie: Rechtschutzversicherungen bezahlen die Streitigkeiten rund um Bewertungen aus Sicht von Bewerter in der Regel nicht. Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet sind, sind in den Versicherungsbedingungen meist ausgeschlossen. Auch Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel nicht.

    Droht eine Anzeige wegen einer negativen Bewertung?

    Unter Anzeige ist juristisch eine Strafanzeige zu verstehen. Folglich droht nur dann eine Anzeige wegen einer negativen Bewertung, wenn deren Inhalt strafbar ist, also eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung vorliegen.

    Selbstverständlich kann die Polizei nur dann gegen den Bewerter effektiv ermitteln und diesen auch überführen, denn es überhaupt Anhaltspunkte für die Täterschaft des Verdächtigen gibt. Zwar ist die Verwendung eines Klarnamens ein Hinweis, dass der Namensträger auch Urheber der Bewertung ist. Dieser reicht jedoch nicht aus, um jemanden strafrechtlich zu belangen. Denn schließlich gibt es bei jedem Bewertungsportal die Möglichkeit, sich dort mit einem falschen Namen anzumelden.

    Erst recht wird eine Strafanzeige im Sande verlaufen, wenn die Bewertung anonym geschrieben wurde. Dann müsste die Polizei die IP-Adresse des genutzten Internetanschlusses ermitteln, sofern dort nicht wie zum Beispiel bei Twitter die Handynummer mitgeschickt wird. Wer also über den Desktop-PC bewertet hat und die reguläre Speicherzeit von 7 Tagen bereits verstrichen ist, kann sich relativ sicher fühlen, dass er von der Polizei niemals hören wird, sofern er nicht über eine feste IP-Adresse verfügt. Selbst wenn die Polizei den Internetanschluss ermitteln kann, so ist es in einem Mehrpersonenhaushalt nahezu unmöglich, den Verfasser der beleidigenden Bewertung zu ermitteln, wenn sämtliche Internetnutzer im Haushalt die Aussage verweigern.

    Strafanzeige wegen beleidigender Internetbewertung erhalten?

    Unsere tägliche Praxis zeigt, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden vollkommen überlastet sind. Wogegen bei Beleidigungen von Politikern alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, wie etwa bei den Strafanzeigen von Agnes Strack-Zimmermann, verweisen die Staatsanwaltschaften bei kleineren Beleidigungen selbst dann auf den Privatklageweg, wenn feststeht, wer die Beleidigung begangen hat.

    Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, bei beleidigenden Bewertungen den Portalbetreiber zur Auskunft der Bestandsdaten des Internet Nutzers zu zwingen. Dies scheitert jedoch in vielen Fällen daran, dass die Landgerichte überhaupt keine Beleidigungen in den Bewertungen feststellen können oder wollen.

    Tipp: Wir raten dringend dazu, uns zu kontaktieren, wenn Sie ein Schreiben der Polizei wegen einer Beleidigung im Internet erhalten haben. Machen Sie niemals Angaben, denn dass man sie tatsächlich als Täter überführen kann, ist eher unwahrscheinlich.

    Klage wegen negativer Bewertung erhalten?

    Was tun, wenn auf eine ignorierte Abmahnung hin bereits eine Klage zugestellt wurde? Auch in diesem Fall muss anwaltlich geprüft werden, ob die Bewertung zulässig ist oder nicht. Sofern es sich um eine rechtswidrige Bewertung handelt, gibt es Möglichkeiten, die Prozesskosten noch zu minimieren.

    Beachten Sie, dass bei Gerichtsverfahren kurze Fristen laufen. Kontaktieren Sie uns daher schnellstmöglich, wenn eine Klage mit einem gelben Umschlag zugestellt wurde.

    Abmahnung wegen schlechter Bewertung – Bundesweite Hilfe

    Wir verteidigen Sie bundesweit bei einer Abmahnung wegen einer schlechten Bewertung. Wichtiger als die örtliche Nähe ist, dass Ihr Anwalt auf dieses Gebiet spezialisiert ist. Wir kommunizieren mit Ihnen unkompliziert per Telefon und E-Mail. Rufen Sie uns unter Telefon 07171 / 79 8000 an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Gerne beraten und vertreten wir Sie.

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