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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Abmahnung von Yussof Sarwari – Was tun?


Hilfe zu fairen Pauschalpreisen bei Sarwari-Abmahnung

Sie haben eine Yussof Sarwari Abmahnung oder bereits einen Mahnbescheid der Hamburger Kanzlei erhalten? Oder hat Sarwari bereits Klage erhoben? Keine Panik! Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist, damit Sie die Sache sofort beendet ist.

In der Sarwari Abmahnungen werden eine Unterlassungserklärung und € 650,00 gefordet. Viele Abgemahnte haften nicht, weil jemand anders den Film angeboten hat und der Abgemahnte dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann. Andererseits sind viele Abgemahnte jedoch schuldig, weil sie selbst einen der Filme des Rechteinhabers in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben. Lesen Sie hier, was Sie tun können, um die Sache sofort zu beenden oder in welchen Fällen man die Forderungen zurückzuweisen kann.

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Bei einer Sarwari Abmahnung müssen Unschuldige weder zahlen, noch eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben. Auch Schuldigen kann geholfen werden.

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Warnung vor Falschberatung: Wir warnen an dieser Stelle ausdrücklich vor falschen Versprechungen von Rechtsanwälten, die plakativ damit werben, dass diese Abmahnungen alle unrechtmäßig sind und man die Forderungen mit einem lapidaren Schreiben abweren könne. Fakt ist: Wer selbst den Film heruntergeladen hat, der haftet grundsätzlich, allerdings kann man die Forderungshöhe trotzdem erheblich verringern, um die Sache sofort zu beenden.

Sarwari Abmahnung

Abmahnung von Yussof Sarwari

Bester Weg für Schuldige – Sache günstig beenden!

Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung sämtliche Möglichkeiten und Chancen. Rufen Sie uns einfach unter ☎ 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Gerne helfen wir Ihnen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen. Wenn Sie die Sache, aus welchem Grund auch immer, sofort beenden wollen, führen wir innerhalb einiger Tage eine Einigung mit Sarwari hierbei. Trotz unserer Gebühren werden Sie sich in der Regel mehrere hundert Euro sparen.

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    Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Sarwari-Abmahnung zusammengefasst: 

    Wer haftet bei der Sarwari Abmahnung nicht?

    Unschuldige sollten noch voreilig bezahlen bzw. eine Unterlassungserklärung abgeben, denn dies stellt keine Verteidigung, sondern ein Schuldeingeständnis dar. Für Schuldige können wir die Sache durch einen günstigen Vergleich schnell und diskret beenden. Trotz unserer Kosten werden Sie sich noch Geld sparen.

    Was ist eine Sarwari-Abmahnung?

    Die Rechteinhaber ClaudiMedia (Saskia Farell)VPS, HN Medien GmbH, Berlin Media, G&G Media und Asteria Media SL lassen durch die Kanzlei Sarwari die illegale Verbreitung ihrer Filme in Internettauschbörsen verfolgen. in den Abmahnungen wirft man den Betroffenen vor, sie hätten die Filme der Rechteinhaber im Internet entweder über Streamingportale oder Filesharingsoftware illegal verteilt. Der Rechteinhaber fordert vom Inhaber des Internetanschlusses (Abgemahnten) deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Schadenersatz von insgesamt € 650,00. Eine Abmahnung ist der Versuch, die Sache schnell ohne Einschaltung eines Gerichts zu erledigen. Die Preise sind allerdings immer verhandelbar. Wer unschuldig ist, muss sogar überhaupt nichts bezahlen.

    Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung

    Wer nicht haftet, muss keine „modifizierte“ Unterlassungserklärung oder dergleichen abgeben. Zwar stößt man nach Eingabe der Suchbegriffe Sarwari Abmahnung bei Google schnell auf Anwälte, die sofort zur einer modifizierten Unterlassungserklärung raten. Diese Ratschläge sind jedoch nur in den Fällen brauchbar, in denen der Abgemahnte tatsächlich haftet, weil er selbst den Film angeboten hat. Wer den abgemahnten Film nur angesehen oder heruntergeladen, aber nicht angeboten hat, haftet überhaupt nicht. Tatsächlich haften viel Abgemahnte bei einer Abmahnung Sarwari überhaupt nicht, weil der Partner, Kinder, Gäste, Mieter oder andere den Film angeboten haben. Wer nicht haftet, muss nichts unterschreiben und nichts bezahlen.

    Risiko hoher Vertragsstrafen

    Mit Abgabe einer „modifizierten“ Unterlassungserklärung erfüllt man den Hauptanspruch der Gegenseite, nämlich den Unterlassungsanspruch. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Erklärung „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ abgibt oder nicht. Gerade derjenige, der nicht weiß, wer den Film angeboten hat, sollte keine Unterlassungserklärung abgeben. Er kann einen zukünftigen Verstoß nicht verhindern und riskiert eine Vertragsstrafe von € 5.000,00.

    Sarwari leitet oft Mahnverfahren ein

    Die Erfahrungen mit Sarwari-Abmahnungen zeigen, dass eine Untätigkeit bzw. Zurückweisung der Forderungen oft zu einem gerichtlichen Mahnverfahren mit Zustellung eines Mahnbescheides führen kann. Wer nicht haftet, muss hiergegen sofort Widerspruch einlegen. Wer als Täter oder Störer haftet, sollte sich spätestens nach Erhalt dieses Mahnbescheides mit der Kanzlei Sarwari einigen. Umso wichtiger ist es, sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen.

    Was kann man gegen eine Yussof Sarwari-Abmahnung tun?

    In vielen Fällen haften Betroffene bei einer Yussof Sarwari-Abmahnung überhaupt nicht. Dies sind die zahlreichen Fälle, bei denen mehrere Personen wie Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste oder anderen den Internetanschluss mit nutzen. Wurde das illegale Filesharing nicht vom Anschlussinhaber, sondern z. B. vom Lebenspartner begangen, so haftet die Anschlussinhaberin nicht. Wenn der Lebenspartner den Upload des Films nicht zugibt, jedoch als Täter in Frage kommt, haftet der Anschlussinhaber theoretisch nicht. Allerdings tendieren die Gerichte dazu, entweder den Anschlussinhaber zu verurteilen oder ihn zu einer Einigung zu nötigen.

    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, dass es keine automatische Haftung des Abgemahnten gibt. Sobald andere Personen als Täter in Frage kommen, entfällt sofort die zunächst bestehende Vermutung, dass der Abgemahnte selbst der Täter war. Die Abgemahnte oder der Abgemahnte sind nicht verpflichtet, den Täter zu nennen, sofern dieser unbekannt ist. Ist der Täter unbekannt, haftet niemand. Wenn man z. B. ein minderjähriges Kind als Täter benennt, so haftet dieses Kind selbst, sofern es über 7 Jahre alt und einsichtsfähig ist. Mit dieser Argumentation kommt man daher nicht weiter. Ist der Abgemahnte nicht der Täter und der Täter zudem unbekannt, muss niemand bezahlen und niemand eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

    Machen Sie keine Experimente!

    Bewahren Sie Ruhe. Verteidigen Sie sich niemals selbst. Wir haben über 25.000 Filesharing Abmahnungen bearbeitet und wissen, was zu tun ist. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

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    Kostenlose Erstberatung nutzen!

    Wenn Sie eine Sarwari-Abmahnung erhalten haben, sollte Sie niemals selbst tätig werden. Einerseits schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Andererseits haften Abgemahnte nicht, wenn andere den Film angeboten haben. Wir passen Ihre Verteidigung individuell an. Unser Ziel: Der Abgemahnte muss, wenn möglich, nicht zahlen und nicht unterschreiben. Rufen Sie uns unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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