Daniel Sebastian Mahnbescheid?
Digirights beantragt Mahnbescheide
Sie haben einen Daniel Sebastian Mahnbescheid erhalten? Sie müssen sofort reagieren, sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und Sie müssen bezahlen. Was tun?
Daniel Sebastian hat in der Vergangenheit unzählige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für die Digirights Administration GmbH versendet. Seit dem Jahre 2021 hat Rechtsanwalt Sebastian nun in vielen fällen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und einen Mahnbescheid wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung beantragt.
Nach Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides sollten Sie unbedingt innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen und sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dann entscheiden wir gemeinsam, ob Sie sich weiterhin verteidigen oder besser günstig einigen können.
Wir raten: Legen Sie unbedingt Widerspruch „insgesamt“ ein, sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig und kann sofort vollstreckt werden. Außerdem können Sie dann einen Schufa-Eintrag bekommen. Rufen Sie uns dann sofort zwecks einer kostenlosen Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 an. Wir zeigen Ihnen, wie es weitergeht und was Sie nun tun sollten.
Schicken Sie das Schreiben an info@anwaltskanzlei-hechler.de, dann erhalten Sie sofort eine kostenlose Einschätzung.
Mahnbescheid von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Die Mahnbescheide richten sich an Abmahnte, die vor mehreren Jahren eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten haben, weil sie damals Lieder und Musikstücke mit einer Internet-Tauschbörse illegal angeboten haben und bislang nichts bezahlt haben. Mit den Mahnbescheiden werden Anwaltskosten und Schadensersatz geltend gemacht. Zumindest die Schadensersatzansprüche sind noch nicht verjährt. Bei Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing gibt es mehrere Verjährungsfristen. Der Unterlassungsanspruch verjährt in 3 Jahren, ebenso die Anwaltskosten. Eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt für die Schadenersatzansprüche (BGH, Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15). Sie müssen davon ausgehen, dass Rechtsanwalt Daniel Sebastian in den Mahnbescheiden keine verjährten Forderungen geltend macht.
Warum ein Mahnbescheid von Daniel Sebastian?
Wenn man auf die damalige Abmahnung von Daniel Sebastian nicht mit einer Einigung (Vergleich) reagiert hat, sind die finanziellen Forderung nicht erledigt. Es ist sinnlos, die Nutzung der Internettauschbörse zu bestreiten. Es hat nachweislich ein Upload stattgefunden. Dies heißt allerdings nicht, dass der Abgemahnte dafür haftet. Der Mahnbescheid hat nun den Zweck, die Angelegenheit kostengünstig vor Durchführung eines sehr teuren und für beide Parteien risikoreichen Gerichtsverfahren zu verhindern. Tatsächlich konnten wir derartige Angelegenheiten nach Zustellung des Mahnbescheides sehr kostengünstig für unsere Mandanten erledigen und damit ein Gerichtsverfahren verhindern. Ein weiterer Effekt des Mahnverfahrens ist die Hemmung der Verjährung. Die Zustellung des Mahnbescheides verlängert die Verjährung um 6 Monate. Ein gerichtlicher Mahnbescheid darf übrigens nur dem Abgemahnten direkt zugestellt werden, nicht an dessen Anwalt.
Daniel Sebastian Mahnbescheid
Sind die Forderungen von Daniel Sebastian berechtigt?
Das Amtsgericht Hünfeld hat die Ansprüche übrigens nicht geprüft. Es handelt sich um ein formales Verfahren. Ob der Abgemahnte tatsächlich zahlen muss, prüft das Mahngericht Hünfeld nicht. Daher ist es entscheidend, ob der Abgemahnte selbst der Täter war oder er überhaupt nicht haftet. Die Rechtsprechung ist recht eindeutig: Ist eine Dritte Person Täter, haftet diese selbst. Das gilt auch für minderjährige Kinder
(BGH, Beschluss vom 03.02.2011, I ZA 17/10). Spätestens im Gerichtsverfahren muss ein potentieller Täter genannt werden, sonst haftet der Anschlussinhaber selbst (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017, I ZR 19/16). Sofern man ein Familienmitglied, das Täter ist, erst im Prozess angibt, so haftet der Täter voll und muss auch noch die Kosten des Prozesses bezahlen (vgl. BGH, Urteil vom 22.3.2018 – I ZR 265/16 – Riptide).
Unsere Empfehlung: Widerspruch gegen Mahnbescheid von RA Daniel Sebastian
Egal, wie Sie nun fortfahren wollen: Wir raten unbedingt, innerhalb der 2-Wochen-Frist einen kompletten Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Wenn Sie keinen Widerspruch insgesamt einlegen, folgt ein Vollstreckungsbescheid, der nach wiederum 2 Wochen rechtskräftig wird. Kreuzen Sie daher Ziff. 2 des Mahnbescheides an (Widerspruch insgesamt), unterschreiben Sie rechts unten und schicken Sie den Anspruch zurück ans Gericht. Sie müssen hierfür unbedingt die Frist von 2 Wochen einhalten. Verwenden Sie hierfür das mitgeschickte Formular. Der Widerspruch muss keine Begründung enthalten. Nach dem rechtzeitigen Widerspruch ist das gerichtliche Verfahren ist zunächst gestoppt und es kann kein Vollstreckungsbescheid ergehen. Die Gegenseite kann jedoch jetzt eine Gerichtsverhandlung durchführen lassen.
Legen Sie unbedingt auch dann Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wenn Sie sich für unschuldig halten. Oft kommen Abgemahnte mit rechtskräftigen Vollstreckungsbescheiden zu uns. Hier kommt dann jede Hilfe zu spät und man muss alles bezahlen.
Nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Digirights
Wenn Sie die Sache endgültig loswerden wollen, besteht jetzt noch die Möglichkeit einer günstigen Einigung mit der DigiRights Administration GmbH. Mit den richtigen juristischen Argumenten können wir die Forderungen ganz erheblich reduzieren und die Sache für Sie abschließen. Dies empfehlen wir insbesondere, wenn der Abgemahnte selbst der Täter war oder die Sache sofort beenden möchte. Auch wenn Sie nicht der Täter waren, sollten Sie sich einigen, wenn Sie keinen Zeugen haben, der als Täter in Frage kommt. Vor Gericht werden Sie verurteilt, wenn Ihre einzige Verteidigung „das was niemand“ oder „ich weiß nicht, wer das war“ ist. Die Amtsgerichte tendieren aktuell dazu, Abgemahnte als Täter zu verurteilen, wenn man keinen Täter präsentieren kann, der die Tat vor Gericht auch zugibt.
Schalten Sie eine spezialisierte Kanzlei ein
Um nach einem Daniel Sebastian Mahnbescheid der DigiRights Administration GmbH ein Gerichtsverfahren zu verhindern, müssen Sie nun dringend handeln. Parallel zu dem Widerspruch müssen Sie überlegen, ob Sie wirklich ein gerichtliches Hauptsacheverfahren riskieren oder ob Sie sich nicht noch davor relativ kostengünstig einigen wollen. Selbst dann, wenn Sie nicht der Täter sind, bietet sich das an. Recht haben und Recht bekommen divergieren bei Filesharing-Prozessen sehr oft.
Wir haben Erfahrung mit über 35.000 Filesharing-Fällen und können Sie optimal vertreten. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an, wenn Sie einen Mahnbescheid der DigiRights Administration GmbH erhalten haben.