Burgschild Inkasso
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Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise

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Rechtsanwalt Hechler
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Burgschild GmbH: Inkassoforderung oder Mahnbescheid erhalten? Echt oder Fake?

Forderungen der Burgschild Inkasso GmbH aus Offenbach wegen alter Filesharing-Abmahnungen – wir wehren sie bundesweit zum Pauschalpreis ab

Sie haben ein Inkassoschreiben oder einen gerichtlichen Mahnbescheid der Burgschild GmbH erhalten und sollen mehrere tausend Euro für eine Urheberrechtsverletzung zahlen, an die Sie sich kaum noch erinnern? Dann geht es um eine alte Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH. Diese Forderungen lassen sich in vielen Fällen abwehren – wenn Sie richtig reagieren.

Keine Panik! Bezahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Ihr Fall geprüft ist. Wir haben Erfahrung mit über 3.000 Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH und kennen die Schreiben der Burgschild GmbH aus der täglichen Praxis.

Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Achtung bei Mahnbescheiden: Seit Ende 2024 werden in diesen Altfällen massenhaft gerichtliche Mahnbescheide beantragt – in aller Regel über das Amtsgericht Hünfeld. Ab Zustellung des gelben Umschlags haben Sie nur zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Läuft diese Frist ab, wird die Forderung vollstreckbar – und zwar für 30 Jahre.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

Inkassoschreiben der Burgschild GmbH mit Zahlungsaufforderung

„Die Forderung ist echt – berechtigt ist sie deshalb noch lange nicht.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Kein Schufa-Eintrag
  • Widerspruchsfrist einhalten
  • Rufen Sie uns an!

Unsere Erfahrung spricht für sich:

seit 2008 mit DigiRights-Forderungen befasst
3.000+ bearbeitete DigiRights-Abmahnungen
35.000+ bearbeitete Abmahnungen
insgesamt

So verteidigen wir Sie gegen die Burgschild GmbH

Schufa-Eintrag
verhindern

Eine bestrittene Forderung darf nicht an Auskunfteien gemeldet werden. Wir widersprechen beweissicher – und zwar rechtzeitig.

Forderung
zerlegen

Verjährung, Rechtekette, Tätervermutung, Inkassokosten: In den Altfällen ist meist mehr als ein Posten angreifbar.

Gerichtsverfahren
verhindern

Ob Abwehr oder günstige Einigung: Ziel ist immer, die Sache vor dem Prozess und ohne Vollstreckungsbescheid zu beenden.

Inkasso der Burgschild GmbH: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Wer nur wartet, bekommt den Vollstreckungsbescheid – und dann ist es zu spät.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Burgschild Inkasso abwehren - Rechtsanwalt Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Forderung der Burgschild GmbH – Bundesweite Hilfe von Experten

Ist die Forderung der Burgschild GmbH echt oder ein Fake?

Die kurze Antwort: Die Schreiben sind echt. Es handelt sich weder um eine Betrugsmasche noch um Phishing. Die Burgschild GmbH ist ein im Handelsregister eingetragenes, als Inkassodienstleister registriertes Unternehmen mit Sitz in Offenbach am Main. Sie zieht fremde Forderungen ein, überwiegend solche der DigiRights Administration GmbH aus alten Filesharing-Abmahnungen.

Viele Betroffene suchen nach „Burgschild Fake“, weil das Schreiben aus dem Nichts kommt und sich auf einen Vorgang bezieht, der acht oder zehn Jahre zurückliegt. Genau deshalb wirkt es unseriös – ist es aber im Rechtssinne nicht. Ignorieren ist deshalb der schlechteste aller Wege: Am Ende einer ignorierten Inkassoforderung stehen ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid und der Gerichtsvollzieher.

Wichtig zu unterscheiden: „Echt“ heißt nicht „berechtigt“. Dass die Burgschild GmbH tatsächlich existiert und die Forderung tatsächlich geltend gemacht wird, sagt nichts darüber aus, ob Sie zahlen müssen. In vielen Fällen haftet der Abgemahnte nicht – das muss nur juristisch sauber vorgetragen werden.

Wer steckt hinter der Burgschild GmbH?

Die Burgschild GmbH wurde im Jahr 2023 gegründet und tritt seither als Inkassodienstleister für Urheberrechtsforderungen auf. Nach dem Handelsregister ist Walter Ludwig Horz Geschäftsführer, Ralf Reichert ist als Prokurist eingetragen.

Auffällig ist die personelle und rechtliche Nähe zur Gegenseite Ihres alten Abmahnverfahrens. In der juristischen Fachpresse wurde bereits 2023 darauf hingewiesen, dass beide Personen auch im Umfeld der DigiRights Administration GmbH aktiv sind – also genau des Unternehmens, dessen Forderungen die Burgschild GmbH heute einzieht. Berichtet wurde außerdem, dass die Wortmarke „Burgschild“ nicht auf das Inkassounternehmen selbst, sondern auf die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingetragen ist – die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der die zugrundeliegenden Abmahnungen seinerzeit versendet hat.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist nach dem Handelsregister weder Geschäftsführer noch eingetragener Gesellschafter der Burgschild GmbH. Das Bild, das sich aus den öffentlich zugänglichen Registerdaten ergibt, ist gleichwohl bemerkenswert: Rechteinhaber, abmahnender Anwalt und Inkassounternehmen sind hier erkennbar dasselbe wirtschaftliche Umfeld.

Was folgt daraus für Sie? Praktisch vor allem eines: Sie sollten die Zahlungsaufforderung nicht als neutrale Prüfung eines unabhängigen Dritten missverstehen. Das Inkassoschreiben ist die Fortsetzung derselben Auseinandersetzung mit denselben Beteiligten – nur unter anderem Briefkopf. Die Einwendungen, die Sie damals gegen die Abmahnung hatten, haben Sie deshalb heute unverändert auch gegenüber der Burgschild GmbH.

Woher stammt die Forderung?

Wer heute Post von der Burgschild GmbH bekommt, hat in aller Regel in den Jahren 2013 bis 2018 eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin erhalten – im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Vorgeworfen wurde, dass über Ihren Internetanschluss Musiktitel in einer Tauschbörse zum Download angeboten wurden.

Wurde diese Abmahnung damals nicht erledigt – weil sie ignoriert wurde, weil die Verhandlungen im Sande verliefen oder weil man annahm, die Sache habe sich erledigt –, taucht sie heute als Inkassoforderung wieder auf. Ein typisches Schreiben verlangt etwa:

Beispielrechnung aus einem Altfall von 2017:
Hauptforderung (Schadensersatz und Abmahnkosten): 2.400,00 €
Zinsen seit Verzugseintritt: 672,03 €
zuzüglich Inkassokosten und Auslagenpauschale

Aus einer ursprünglichen Abmahnung werden auf diesem Weg schnell über 3.000 Euro. Der größte Teil des Zuwachses besteht aus Zinsen und Inkassokosten – und gerade diese Posten sind angreifbar, wenn die Hauptforderung es ist.

Die Hintergründe zur damaligen Abmahnung und zur Haftung des Anschlussinhabers finden Sie ausführlich in unserem Ratgeber zur Rechtslage bei der Filesharing-Abmahnung.

Mahnbescheide seit Ende 2024: was jetzt zu tun ist

Seit Ende 2024 bleibt es nicht mehr beim Inkassoschreiben. In großer Zahl werden für diese Altforderungen gerichtliche Mahnbescheide beantragt. Der Grund ist einfach: Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Je näher die Zehnjahresfrist rückt, desto attraktiver wird dieser Schritt für die Gegenseite.

Zuständig ist bei Forderungen aus Hessen – DigiRights Administration sitzt in Darmstadt, die Burgschild GmbH in Offenbach – regelmäßig das zentrale Mahngericht Amtsgericht Hünfeld. Das Mahngericht richtet sich nach § 689 Abs. 2 ZPO nach dem Sitz des Antragstellers, nicht nach Ihrem Wohnort. Ein gelber Umschlag vom Amtsgericht Hünfeld ist deshalb ein starkes Indiz für einen Vorgang aus diesem Umfeld.

Zwei Wochen – und keinen Tag länger: Kreuzen Sie im beiliegenden Formular an, dass Sie dem Anspruch insgesamt widersprechen, unterschreiben Sie und senden Sie es an das Mahngericht zurück – nicht an das Inkassobüro und nicht an die Kanzlei. Der Widerspruch kostet nichts, muss nicht begründet werden und bringt Ihnen keinerlei Nachteil.

Was passiert ohne Widerspruch? Dann ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dieser steht einem rechtskräftigen Urteil gleich, ist 30 Jahre lang vollstreckbar und öffnet den Weg zu Kontopfändung, Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher. In diesem Stadium ist rechtlich kaum noch etwas zu retten – deshalb ist die Zweiwochenfrist der wichtigste Termin in Ihrem gesamten Fall.

Nach dem Widerspruch: die günstige Einigung

Der Widerspruch beendet das Verfahren nicht – er hält es nur an. Die Gegenseite kann anschließend in das streitige Verfahren übergehen und Klage erheben. Genau diese Phase ist aber Ihre Chance: Bevor jemand die Gerichtskosten einzahlt, wird auf beiden Seiten gerechnet.

Wir prüfen deshalb unmittelbar nach dem Widerspruch, warum die Gegenseite gerade in Ihrem Fall glaubt, ein Gerichtsverfahren gewinnen zu können. Zeigen sich Schwachstellen – eine unvollständige Rechtekette, eine dünne Ermittlung, ein verjährter Kostenanteil –, lässt sich in dieser Phase häufig eine sehr günstige Einigung erzielen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie vermeiden die Kosten eines Gerichtsverfahrens, die bei einem Streitwert von 2.400 Euro schnell weit über tausend Euro betragen und im Unterliegensfall zusätzlich zur Hauptforderung anfallen.

Bekomme ich jetzt einen Schufa-Eintrag?

Das ist die Frage, die Betroffene am meisten beschäftigt – und die gute Nachricht lautet: Sie haben es in der Hand.

Inkassounternehmen dürfen offene Forderungen grundsätzlich an Auskunfteien melden. Nach den geltenden Verhaltensregeln der Auskunfteien und § 31 BDSG gilt das aber nicht für Forderungen, die Sie ausdrücklich bestritten haben. Eine bestrittene Forderung darf nicht eingemeldet werden, solange sie nicht rechtskräftig tituliert ist.

Entscheidend ist deshalb, dass Ihr Widerspruch

  • rechtzeitig erfolgt – vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist,
  • inhaltlich klar ist – die Forderung wird dem Grunde und der Höhe nach bestritten,
  • und beweissicher zugeht – nachweisbar bei der fordernden Stelle eingeht.

Genau das erledigen wir für Sie. Ein bloßer Anruf oder eine formlose E‑Mail genügt dafür nicht – im Streitfall müssen Sie den Zugang und den Inhalt Ihres Widerspruchs beweisen können.

Und wenn bereits gemeldet wurde? Dann besteht ein Anspruch auf Berichtigung beziehungsweise Löschung des Eintrags, sobald die Forderung wirksam bestritten ist. Auch das setzen wir für Sie durch. Warten Sie damit nicht: Ein Negativeintrag wirkt sich auf Kredite, Mietverträge, Mobilfunkverträge und Ratenkäufe aus, und die Korrektur dauert.

Ist die Forderung nach 8 oder 10 Jahren nicht längst verjährt?

Teilweise ja – und dieser Punkt wird von Betroffenen fast immer unterschätzt. Bei einer Filesharing-Abmahnung stehen zwei Forderungen nebeneinander, die unterschiedlich verjähren:

Abmahnkosten (Anwaltskosten): Regelverjährung von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die Abmahnung zugegangen ist. Bei einer Abmahnung aus 2017 sind diese Kosten seit dem 31.12.2020 verjährt.

Schadensersatz (Lizenzschaden): Hier greift der sogenannte Restschadensersatzanspruch nach § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB – und der verjährt erst nach zehn Jahren. Der Bundesgerichtshof hat dies für Filesharing-Fälle ausdrücklich bestätigt.

Für Sie heißt das: Ein Teil der Forderung ist bei den meisten Altfällen bereits erledigt, ein anderer noch nicht. Wird ein verjährter Kostenanteil dennoch eingefordert, ist die Einrede der Verjährung zu erheben – von selbst berücksichtigt sie niemand. Und mit dem verjährten Hauptposten entfallen zugleich die darauf entfallenden Zinsen und Inkassokosten.

Vorsicht bei zwei typischen Fehlern: Erstens hemmt ein Mahnbescheid die Verjährung, sobald er zugestellt ist – auf den Ablauf der Zehnjahresfrist zu spekulieren, während bereits ein Mahnbescheid unterwegs ist, geht regelmäßig schief. Zweitens setzt jedes Anerkenntnis die Verjährung nach § 212 BGB komplett neu in Gang. Eine einzige Ratenzahlung „zur Beruhigung“ kann eine fast verjährte Forderung auf diese Weise um Jahre verlängern.

Der stärkste Einwand: die Rechtekette

Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Burgschild GmbH ein echtes Unternehmen ist, sondern ob die Forderung vor Gericht bewiesen werden kann. Und dafür muss die Gegenseite mehr vorlegen als ein Ermittlungsprotokoll.

Wer Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung verlangt, muss seine Aktivlegitimation nachweisen: eine lückenlose Kette von Rechteübertragungen vom Urheber – also vom Künstler, Komponisten oder Textdichter – über Label und Verwerter bis hin zur DigiRights Administration GmbH. Bei internationalen Musikkatalogen mit zahlreichen Zwischenerwerbern ist das erfahrungsgemäß der schwierigste Teil des Vortrags, und er wird umso schwieriger, je länger der Vorgang zurückliegt.

Hinzu kommt die Tätervermutung. Sie richtet sich zunächst gegen den Anschlussinhaber, lässt sich aber entkräften, wenn andere Personen den Anschluss ernsthaft mitgenutzt haben – Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste. Kennen Sie den Täter nicht, sind Sie auch nicht verpflichtet, einen zu präsentieren; dann haftet niemand. Wie diese sogenannte sekundäre Darlegungslast sauber erfüllt wird, zeigen die BGH-Urteile zum Filesharing.

Vertrauen Sie unserer Expertise: Wir haben mehrere tausend Abmahnungen aus diesem Umfeld bearbeitet. Bislang wurde kein einziger unserer Mandanten von der DigiRights Administration GmbH erfolgreich verklagt.

Was kann man gegen die Forderung der Burgschild GmbH tun?

Nach unseren Erfahrungen lässt sich die Forderung in vielen Fällen vollständig abwehren, wenn Sie für die damalige Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich sind. Der Weg dorthin ist immer derselbe:

1. Fristen sichern. Beim Mahnbescheid: Widerspruch innerhalb von zwei Wochen. Beim Inkassoschreiben: fristgerechtes, beweissicheres Bestreiten, um die Meldung an Auskunfteien auszuschließen.

2. Verjährung prüfen. Abmahnkosten drei Jahre, Schadensersatz zehn Jahre – und die Einrede muss ausdrücklich erhoben werden.

3. Aktivlegitimation bestreiten. Die Rechtekette muss lückenlos nachgewiesen werden, sonst besteht kein Anspruch.

4. Tätervermutung entkräften. Wer den Anschluss noch nutzen konnte, ist konkret vorzutragen – mit „Ich war das nicht“ ist die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt.

5. Nebenforderungen angreifen. Fällt die Hauptforderung ganz oder teilweise weg, entfallen die darauf berechneten Zinsen und Inkassokosten mit.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Nicht ignorieren. Am Ende steht der Vollstreckungsbescheid, und der wirkt 30 Jahre.

Keine Teilzahlung, keine Ratenvereinbarung. Beides ist ein Anerkenntnis und setzt die Verjährung neu in Gang.

Nicht selbst verhandeln. Was Sie am Telefon sagen, wird notiert. Erklärungen zur damaligen Haushaltssituation gehören in einen anwaltlichen Schriftsatz, nicht in ein spontanes Telefonat.

Die eigene Täterschaft nicht aktiv bestreiten, wenn sie zutrifft. Falscher Vortrag kann strafbar sein. Wenn Sie nicht einräumen möchten, dass Sie der Täter waren, tragen Sie lieber gar nichts vor – besprechen Sie das vorher mit uns. War tatsächlich jemand aus Ihrem Haushalt verantwortlich, lässt sich die Forderung meist erheblich reduzieren und die Sache sofort und endgültig beenden.

Was tun gegen die Forderungen der Burgschild Inkasso GmbH?

Wir haben Erfahrungen mit über 3.000 Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH und verteidigen Sie gegen die oft unberechtigten Forderungen der Burgschild GmbH. Wir kennen die Schreiben, wir kennen die Argumente der Gegenseite – und wir wissen, an welcher Stelle sie angreifbar sind.

Wir berechnen dafür keine horrenden Gebühren, sondern werden zu einem fairen Pauschalpreis für Sie tätig, den Sie vor der Beauftragung kennen. Wenn Sie nichts bezahlen wollen, legen wir dem Inkassobüro sauber dar, warum Sie für die damaligen Musikdownloads nicht verantwortlich waren.

Rufen Sie uns unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 an, schicken Sie das Schreiben an info@anwaltskanzlei-hechler.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns sofort bei Ihnen – bundesweit.

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    Häufige Fragen zur Forderung der Burgschild GmbH

    Ist die Burgschild GmbH seriös?

    Sie ist ein real existierendes, im Handelsregister eingetragenes und als Inkassodienstleister registriertes Unternehmen mit Sitz in Offenbach am Main – also kein Fake und keine Betrugsmasche. Die Forderungen, die sie einzieht, stammen jedoch aus dem unmittelbaren wirtschaftlichen Umfeld der DigiRights Administration GmbH. Behandeln Sie das Schreiben deshalb nicht als neutrale Prüfung durch einen unabhängigen Dritten, sondern als Fortsetzung der alten Auseinandersetzung. Ob die Forderung berechtigt ist, ist eine ganz andere Frage als die, ob das Unternehmen existiert.

    Kann ich die Forderung einfach ignorieren?

    Nein. Beim Inkassoschreiben droht die Meldung an Auskunfteien und damit ein Negativeintrag; beim gerichtlichen Mahnbescheid ergeht nach Ablauf von zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid, der einem rechtskräftigen Urteil gleichsteht und 30 Jahre lang vollstreckbar ist. Danach ist rechtlich kaum noch etwas zu machen. Der Widerspruch dagegen kostet nichts, muss nicht begründet werden und hat für Sie keinen einzigen Nachteil.

    Kann eine Inkassoforderung nach 10 Jahren noch kommen?

    Ja – jedenfalls teilweise. Der Schadensersatzanspruch verjährt bei Urheberrechtsverletzungen erst nach zehn Jahren (§ 102 Satz 2 UrhG i.V.m. § 852 BGB), die Abmahnkosten dagegen bereits nach drei Jahren. Eine Forderung aus dem Jahr 2017 kann Sie deshalb heute in ihrem Schadensersatzteil noch erreichen, in ihrem Kostenteil aber nicht mehr. Die Verjährung wird zudem nicht automatisch berücksichtigt: Sie muss ausdrücklich als Einrede erhoben werden. Und Vorsicht – ein zugestellter Mahnbescheid hemmt die Verjährung, eine Ratenzahlung setzt sie sogar komplett neu in Gang.

    Muss ich die Inkassokosten bezahlen?

    Inkassokosten sind Verzugsschaden. Sie sind nur zu ersetzen, wenn die Hauptforderung besteht und Sie sich damit in Verzug befinden. Ist die Hauptforderung unberechtigt oder verjährt, entfallen die darauf berechneten Inkassokosten und Zinsen ebenfalls. Auch der Höhe nach sind Inkassokosten begrenzt – sie dürfen die Kosten nicht überschreiten, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit hätte berechnen dürfen. Wir prüfen beide Punkte.

    Ich erinnere mich an keine Abmahnung – was tun?

    Das ist häufig, denn die Vorgänge liegen acht bis zwölf Jahre zurück. Suchen Sie nicht auf eigene Faust bei der Gegenseite nach Unterlagen und fragen Sie dort auch nicht nach – jede eigene Nachfrage kann als Bestätigung des Vorgangs gewertet werden. Schicken Sie uns stattdessen das aktuelle Schreiben. Darin sind Aktenzeichen, Rechteinhaber und Tatzeitpunkt genannt; daraus lässt sich der Ursprungsfall rekonstruieren. Übrigens: Auch wenn Sie die Abmahnung damals nie erhalten haben, kann die Forderung bestehen – auf den Zugang der Abmahnung kommt es für den Schadensersatzanspruch nicht an, wohl aber für die Abmahnkosten.

    Was kostet Ihre Vertretung?

    Wir arbeiten mit festen Pauschalpreisen, die wir Ihnen vor der Beauftragung nennen – Sie wissen also von Anfang an, woran Sie sind. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ratenzahlung ist möglich. Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen jemand ohne Kenntnis Ihres Falls verspricht, Sie müssten „gar nichts bezahlen“: Eine solche Zusage kann niemand seriös geben.

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    „Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Urheberrecht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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