Filesharing-Recht
Ratgeber
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
Jetzt Erstberatung anfordern!
Sie haben Post von Frommer Legal, Nimrod, RKA, CSR oder einer anderen Kanzlei bekommen? Der Vorwurf lautet, über Ihren Internetanschluss sei ein Film, eine Serie, ein Computerspiel oder ein Musikalbum in einer Tauschbörse angeboten worden. Gefordert werden je nach Abmahner zwischen rund 800 und über 3.700 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Auf dieser Seite finden Sie alle Abmahner, die aktuell aktiv sind, und alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Ruhe bewahren! Eine Filesharing-Abmahnung ist kein Urteil, sondern eine Forderung der Gegenseite. Ob und in welcher Höhe Sie zahlen müssen, hängt davon ab, wer Ihren Anschluss genutzt hat, was Sie dazu vortragen können und wie die Unterlassungserklärung formuliert wird. Genau hier machen wir seit über 20 Jahren den Unterschied.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Achtung, Frist: Die Frist für die Unterlassungserklärung beträgt meist nur ein bis zwei Wochen. Läuft sie ungenutzt ab, droht eine einstweilige Verfügung mit Kosten von mehreren tausend Euro. Unterschreiben Sie trotzdem nicht vorschnell das beigefügte Muster, sondern lassen Sie es zuerst prüfen.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

„Wer den Täter nicht kennt, sollte nichts unterschreiben, was ihn ein Leben lang bindet.“
So verteidigen wir Sie gegen die Filesharing-Abmahnung
Täterschaft
klären
Als Anschlussinhaber haften Sie nicht automatisch. Konnten andere Personen Ihren Anschluss nutzen, tragen wir das so vor, dass es vor Gericht Bestand hat.
Unterlassung
entschärfen
Statt des Musters der Gegenseite geben wir – wenn nötig – eine eng gefasste, modifizierte Erklärung ab, die kein Schuldeingeständnis enthält.
Forderung
reduzieren
Schadensersatz und Anwaltskosten sind oft zu hoch angesetzt. Wir prüfen die Berechnung und verhandeln eine abschließende Lösung.
„Die meisten Fehler passieren in den ersten 48 Stunden nach Eingang der Abmahnung.“
Schritt 1:
Abmahnung sichern und uns anrufen
Legen Sie das vollständige Schreiben bereit, einschließlich Anlagen und Muster-Unterlassungserklärung. Notieren Sie, wer zum angegebenen Zeitpunkt Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte: Familienmitglieder, Mitbewohner, Gäste, Untermieter oder Feriengäste. Wichtig ist auch, ob Ihr WLAN verschlüsselt war und welche Geräte angemeldet waren.
Wichtig: Rufen Sie nicht selbst bei der abmahnenden Kanzlei an. Jede Erklärung, etwa „mein Sohn hat das wohl heruntergeladen“, kann später gegen Sie oder Ihre Angehörigen verwendet werden.
Schritt 2:
Frist wahren, verteidigen, verhandeln
Wir zeigen der Gegenseite unsere Vertretung an und wahren die Frist. Je nach Fall weisen wir die Forderung zurück, weil Sie weder Täter noch Störer sind, oder wir geben eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und verhandeln über einen Vergleich. Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesamte Korrespondenz über uns.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Aktuell verschicken vor allem die folgenden Kanzleien Filesharing-Abmahnungen. Zu jeder Kanzlei haben wir eine eigene Seite mit den aktuellen Rechteinhabern, Titeln, Forderungen und unseren Erfahrungen:
Ihr Abmahner ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an. Neue Abmahnwellen nehmen wir innerhalb weniger Tage in diese Übersicht auf.
Viele Rechteinhaber verfolgen ihre Forderungen über Jahre. Wer auf eine Abmahnung nicht reagiert oder nur einen Teil zahlt, erhält oft Jahre später einen gerichtlichen Mahnbescheid im gelben Umschlag. Gegen ihn können Sie nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Danach droht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem sofort gepfändet werden kann.
Aktuell versendet Frommer Legal zahlreiche Mahnbescheide über das Amtsgericht Coburg für Abmahnungen aus 2023 und 2024. RKA geht über das Amtsgericht Wedding vor. Mehr dazu auf unseren Seiten zum Mahnbescheid von Frommer Legal und zum Mahnbescheid von RKA.
Fast jede Filesharing-Abmahnung besteht aus drei Bausteinen:
Einordnung: Das Angebot der Gegenseite ist ein Verhandlungsangebot. Die Beträge sind oft pauschal angesetzt und berücksichtigen weder Ihren Einzelfall noch die Frage, ob Sie überhaupt haften.
Nicht automatisch. Die Rechteinhaber kennen nur die IP-Adresse und damit den Anschluss, nicht die Person am Computer. Zwar vermuten die Gerichte zunächst, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter war. Diese Vermutung können Sie aber entkräften. Maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs:
Vorsicht: Wie viel Sie wem gegenüber sagen, entscheidet oft über den Ausgang. Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum korrigieren. Weitere Entscheidungen finden Sie in unserer Übersicht der BGH-Urteile zum Filesharing.
Bei BitTorrent und ähnlichen Programmen lädt jeder Nutzer Teile einer Datei herunter und gibt sie gleichzeitig an andere weiter. Spezialisierte Ermittlungsfirmen nehmen an diesen Netzwerken teil und protokollieren die IP-Adressen der Teilnehmer. Über ein Gerichtsverfahren erhalten die Rechteinhaber dann vom Provider Namen und Anschrift des Anschlussinhabers.
Schon das Weitergeben einzelner Dateistücke genügt: Auch wer nur Fragmente anbietet, macht das Werk nach dem Europäischen Gerichtshof öffentlich zugänglich (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C-597/19 – Mircom). Das Argument „ich habe den Film nie vollständig geladen“ hilft deshalb in der Regel nicht weiter. Dagegen können Fehler bei der Ermittlung, etwa eine falsche Zuordnung der IP-Adresse, durchaus eine Rolle spielen.
Nicht das beigefügte Muster. Es enthält häufig mehr, als rechtlich nötig ist, etwa ein Schuldanerkenntnis oder eine Zahlungspflicht. Eine Unterlassungserklärung gilt außerdem unbefristet: Wer sie abgibt, bindet sich für den Rest seines Lebens.
Die Alternative ist eine modifizierte Unterlassungserklärung. Sie beschränkt sich auf das Notwendige, verhindert eine einstweilige Verfügung und enthält kein Eingeständnis. Ob Sie überhaupt eine Erklärung abgeben sollten, hängt davon ab, ob Sie als Täter oder Störer in Betracht kommen. Das klären wir vor Ablauf der Frist mit Ihnen.
Die Anwaltskosten der Gegenseite verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abmahnung zugegangen ist. Für den Schadensersatz gilt dagegen eine Frist von zehn Jahren (BGH, Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15 – Everytime we touch). Ein Mahnbescheid oder eine Klage hemmt die Verjährung. Eine Abmahnung „auszusitzen“ ist deshalb riskant.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Für die außergerichtliche Vertretung bei einer Filesharing-Abmahnung arbeiten wir zu einem festen Pauschalpreis, den wir Ihnen vorab nennen. Es gibt also keine Überraschungen.
In vielen Fällen liegt die Gesamtbelastung einschließlich unseres Honorars deutlich unter der ursprünglichen Forderung der Gegenseite. Kommen Sie weder als Täter noch als Störer in Betracht, weisen wir die Forderung vollständig zurück.
Wir bearbeiten Filesharing-Abmahnungen seit den ersten großen Abmahnwellen und haben über 35.000 Abmahnungen und mehr als 2.000 Gerichtsverfahren begleitet. Wir kennen die Schreiben, Argumente und Verhandlungsspielräume der abmahnenden Kanzleien aus der täglichen Praxis. Unsere Mandanten bewerten uns auf ProvenExpert mit über 800 Bewertungen.
Wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an: ☎ Telefon 07171 / 79 80 00, oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Filesharing-Abmahnungen von Kanzleien wie Frommer Legal, Nimrod, RKA oder CSR sind in aller Regel echt. Sie kommen per Post, nennen Datum, Uhrzeit, IP-Adresse und Werk und sind von einer zugelassenen Kanzlei unterzeichnet. Vorsicht ist bei E-Mails mit Zahlungslinks oder unbekannten Absendern geboten.
Im Zweifel prüfen wir das Schreiben kostenlos. Ob die Forderung berechtigt ist, ist allerdings eine ganz andere Frage.
Dann sollten Sie auf keinen Fall einfach zahlen. Entscheidend ist, wer außer Ihnen Zugriff auf den Anschluss hatte und ob Sie das nachvollziehbar darlegen können. Kommen andere Täter ernsthaft in Betracht, entfällt Ihre Haftung als Täter.
Eine vorschnelle Unterlassungserklärung kann in diesem Fall mehr schaden als nützen. Lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie etwas abgeben.
Nein. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung und später einen Mahnbescheid oder eine Klage. Die Schadensersatzforderung verjährt erst nach zehn Jahren, und die großen Kanzleien verfolgen offene Fälle konsequent.
Gegenüber der abmahnenden Kanzlei nicht: Eine Pflicht, den Täter außergerichtlich zu nennen, besteht nach dem BGH nicht. Kommt es zum Prozess, müssen Eltern ein Kind, von dem sie wissen, dass es die Datei angeboten hat, allerdings benennen. Sonst haften sie selbst.
Diese Konstellation erfordert eine genaue Strategie von Anfang an. Wir besprechen mit Ihnen, was Sie wann sagen sollten.
Das allein reicht nicht. Tauschbörsenprogramme laufen oft im Hintergrund weiter, auch wenn niemand am Rechner sitzt. Ihre Abwesenheit kann aber ein wichtiger Baustein sein, wenn gleichzeitig andere Personen Zugriff auf den Anschluss hatten oder die Geräte ausgeschaltet waren.
Meist nicht. Die Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche ist in den meisten Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Eine Anfrage lohnt sich trotzdem, sie darf aber nicht dazu führen, dass die Frist verstreicht. Unsere Pauschale ist so bemessen, dass sich die Vertretung auch ohne Versicherung rechnet.
Dann ist die Unterlassungserklärung in der Regel wirksam. Offen sind aber oft noch Schadensersatz und Anwaltskosten, über die sich verhandeln lässt. Wichtig ist jetzt, dass sich der Verstoß nicht wiederholt, sonst droht eine Vertragsstrafe. Entfernen Sie Tauschbörsenprogramme von allen Geräten und sprechen Sie mit allen Nutzern Ihres Anschlusses.
„Eine Filesharing-Abmahnung ist kein Grund zur Panik, aber auch keine, die man liegen lässt.“
Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Dann gehen Sie die Sache nicht allein an. Die Schreiben sind darauf ausgelegt, eine schnelle Zahlung und eine weitreichende Unterlassungserklärung zu erreichen. Wir sind auf Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Unser Rat: Seien Sie vorsichtig bei Musterbriefen aus dem Internet und bei Angeboten, die pauschal „null Euro“ versprechen. Seriös lässt sich das erst nach Prüfung Ihres Falls sagen.
Fazit: Wir sehen uns Ihre Abmahnung kostenlos an, nennen Ihnen unsere Pauschale und sagen Ihnen offen, wie wir Ihre Chancen einschätzen.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Urheberrecht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
Anwaltsprofil