Cyfire Datenschutz
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Cyfire Abmahnung wegen Werbe-E-Mail und Datenschutzverletzung

Datenschutz Abmahnung von Cyfire – Was tun?

Sie haben eine Cyfire Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes erhalten, weil Sie eine Werbe-E-Mail versendet haben? Wir helfen Ihnen, sich gegen diese Forderungen zu wehren.

Uns liegen zahlreiche Abmahnungen der CYFIRE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main vor. Diesmal vertritt Rechtsanwalt Mirco Lehr Personen, die eine unverlangte Werbe-E-Mail von seinen Mandanten erhalten haben und fordert nun Auskunft, Unterlassung, Anwaltskosten und Schadensersatz wegen der Verletzung von Datenschutzrechten. Die Forderungen steigen von Schreiben zu Schreiben und sollen den Druck auf die betroffenen Unternehmen erhöhen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

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Cyfire Abmahnung Datenschutz

Wir halten das Geschäftsmodell für unzulässig!“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

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Abmahnung von Cyfire wegen Datenschutz beenden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

"Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern – Lieber einigen..“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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Abmahnung von Cyfire wegen Datenschutz – Bundesweite Hilfe von Experten

Was ist der Grund der Cyfire Abmahnung wegen Datenschutzverletzung?

Grund der Forderungen von Cyfire ist wie bei der Ersatz-Pilot GmbH ist eine unverlangt zugesendete Werbe E-Mail an die Mandanten von Mirco Lehr. Dies stellt einen rechtswidrigen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar, weshalb den betroffenen Mandanten nach §§ 1004, 823 BGB ein Anspruch auf Unterlassung sowie Abmahnkosten zustehen kann.

Keine Forderung folgt allerdings, wie manche Abmahnungen falsch angegeben, aus § 7 UWG, hier sind angeschriebene Verbraucher nicht anspruchsberechtigt. Jedenfalls liegt ein Datenschutzverstoß durch die datenschutzrechtliche Verarbeitung der E-Mail-Adresse des Angeschriebenen vor. Ein Schadensersatzanspruch des Mandanten soll aus Art. 82 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) entstanden sein. Diesen begründet der Abmahner mit einem sog. Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten, was jedoch lediglich pauschal behauptet und nicht detailliert dargelegt wird. Dasselbe gilt für das als Begründung für den Schadensersatz angeführte „allgemeine Gefühl der Unsicherheit und des Unwohlseins“.

Was sind die Forderungen in der Abmahnung?

In der ersten Abmahnung fordern die Cyfire Rechtsanwälte zunächst Unterlassung, Unterlassungserklärung sowie Abmahnkosten, die angeblich entstanden seien. Es wird angeboten, sämtliche finanziellen Schäden mit einer Zahlung von EUR 380,00 abzugelten (die Höhe kann variieren).

Reagiert man nicht, erweitert Rechtsanwalt Mirco Lehr die Forderungen. Es wird in einem mit Erinnerung überschriebenen Schreiben nun konkret ein Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO in Höhe von EUR 350,00 wegen Kontrollverlust und Belästigung gefordert, hinzu kommen Abmahnkosten von EUR 95,60 für das Verfolgen des Schadensersatzes.

Ignoriert man diese Erinnerung, erhält man ein Folgeschreiben, dort werden nun Abmahnkosten wegen des Unterlassungsanspruchs in Höhe von EUR 480,17 zusätzlich zum angeblichen Schaden von EUR 350,00 geltend gemacht.

Wichtig: Das Folgeschreiben enthält einen Unterlassungsvertrag, den Sie auf keinen Fall unterzeichnen sollen. Diese Erklärung ist vollkommen widersprüchlich, denn sie enthält eine feste Vertragsstrafe von EUR 3.000,00 einerseits, andererseits behält der Mandant vor, diese Strafe selbst festzusetzen.

Mit einer „Letzten Mahnung“ nach weiteren 14 Tagen werden dann nochmals 7 Tage Frist gesetzt, sämtliche Forderungen zu erfüllen. Bei fruchtlosem Fristablauf habe der Abgemahnte mit einer Klage zu rechnen.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterzeichnen?

In den ersten Schreiben fordert die Kanzlei Cyfire nur Geld, weshalb auch klar ist, worum es hier geht. Bezahlt man brav, wird auf den Unterlassungsanspruch verzichtet, der jedoch grundsätzlich besteht, weil die Zusendung der E-Mail rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers eingegriffen hat.

Haben Sie mehrere Zahlungsfristen verstreichen lassen, beharrt die Kanzlei Cyfire von Mirco Lehr bzw. dessen Mandant auf der Abgabe der Unterlassungserklärung. Die gerichtliche Durchsetzung ist teuer, da der Streitwert für die E-Mail meist EUR 3.000,00 beträgt. Diesen Betrag müssen Sie nicht bezahlen, hieran bemessen sich die Gerichtskosten.

Da die E-Mail meist unberechtigt bzw. ohne Erlaubnis versendet wurde, raten wir Ihnen, eine von uns erstellte bzw. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ist die Schadensersatzforderung nach Art. 82 DSGVO berechtigt?

Grundsätzlich besteht bei unverlangt an Verbraucher oder Unternehmer versendete Werbemails in jedem Fall zumindest ein Unterlassungsanspruch.

Allerdings begründet der bloße Empfang von unerwünschten Werbe-E-Mails in der Regel keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch, sofern damit keine unbefugte Datenweitergabe an Dritte einhergeht, was der Anwalt in dem Schreiben auch nicht behauptet. Auch ein Kontrollverlust muss vor Gericht nachgewiesen werden. Wir haben hier wieder Massenabmahnungen, die mit identischen Schreiben dieselben Forderungen ohne individualisierte Begründungen einfordern.

Eine unerwünschte Werbe-E-Mail allein reicht ohne den Nachweis eines immateriellen Schadens nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu begründen, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.01.2025 – VI ZR 109/23).

Muss ich den Auskunftsanspruch erfüllen?

Die datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch ist ein gängiges Mittel, den Verwender von Daten zu stressen. Ein solcher Auskunftsanspruch besteht und muss spätestens innerhalb von 1 Monat erfüllt werden. Der Europäische Gerichtshof stellt jedoch klar, dass die betroffene Person nachweisen muss, dass ihr durch die Datenverarbeitung tatsächlich ein entsprechender Schaden entstanden ist, etwa durch die Weitergabe von Daten. Sollte die E-Mail-Adresse nicht vom Empfänger der E-Mail an den Versender freiwillig mitgeteilt worden sein, liegt jedenfalls kein Fall des Rechtsmissbrauchs vor, der sonst im Zusammenhang mit Art. 15 DSGVO oft vorkommt.

Was tun nach einer CYFIRE Datenschutz Abmahnung wegen einer Werbe-E-Mail?

Jedenfalls sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um eine "Waffengleichheit" herzustellen.

Wie auch bei der ähnlichen Abmahnung der Pale Bridge Rechtsanwälte kommt es darauf an, wie streitfreudig Sie sind. Wenn wir Sie anwaltlich vertreten, darf die Kanzlei Cyfire Ihnen jedenfalls keine weiteren Drohbriefe senden, sondern nur uns.

Erfüllt man von Anfang an alle Forderungen, ist die Sache mit Zahlung der EUR 380,00 erledigt. Dann verbleibt natürlich das „Geschmäckle der Abzocke“. Möchte man etwas pokern (wie die meisten unserer Mandanten), geben wir lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, denn damit ist das größte Kostenrisiko, nämlich das Risiko eines Unterlassungsprozesses, erledigt. Dann muss der Mandant von Cyfire die finanziellen Forderungen einklagen, was sich bei der relativ geringen Höhe für ein Gerichtsverfahren kaum lohnt. Selbst, wenn ein Gericht die Forderung anerkennen würde, wäre der Aufwand vermutlich höher als der Ertrag. Von unseren Mandanten wurde jedenfalls bislang niemand verklagt.

Wenn Sie eine Cyfire Abmahnung wegen einer Werbe-E-Mail und Datenschutzrecht erhalten haben, sollten Sie sich vernünftig anwaltlich beraten und vertreten lassen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

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