Cyfire Abmahnung wegen Datenschutz durch E-Mail?
Datenschutz Abmahnung von Cyfire – Was tun?
Sie haben eine Cyfire Abmahnung wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes erhalten, weil Sie eine Werbe-E-Mail versendet haben? Sie sollen nun Schadensersatz an den Empfänger der E-Mail bezahlen? Wir helfen Ihnen, sich gegen diese oft vollkommen überhöhten Forderungen zu wehren.
Uns liegen zahlreiche Abmahnungen der CYFIRE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main vor. Diesmal vertritt Rechtsanwalt Mirco Lehr Privatpersonen, die eine unverlangte Werbe-E-Mail von seinen Mandanten erhalten haben. Die Forderungen steigen von Schreiben zu Schreiben und sollen den Druck auf die betroffenen Unternehmen erhöhen.
Forderungen des Mandanten von Mirco Lehr
Die Forderungen erweitert Rechtsanwalt Mirco Lehr, wenn man nicht reagiert bzw. bezahlt. Zunächst fordert der Mandant „nur“ Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO in Höhe von EUR 445,60. Mit einer Erinnerung wird die Forderung bekräftigt und betont, den Mandanten nicht direkt zu kontaktieren.
Mehrere Wochen später wird ein „Folgeschreiben“ versendet, in dem zusätzlich zum Schadensersatzanspruch von EUR 350,00 nun noch EUR 480,17 Anwaltskosten und eine Unterlassungserklärung bezüglich der E-Mail Versendung an den Mandanten gefordert werden.
Mit einer „Letzten Mahnung“ nach weiteren 14 Tagen werden dann nochmals 7 Tage Frist gesetzt, sämtliche Forderungen zu erfüllen. Bei fruchtlosem Fristablauf habe der Abgemahnte mit einer Klage zu rechnen.
Soforthilfe von spezialisierter Kanzlei
Bezahlen Sie die Forderungen aus der Cyfire Datenschutz Abmahnung keinesfalls ungeprüft. Es ist fraglich, ob überhaupt ein Schadensersatzanspruch besteht. Wir vertreten Sie zu einem fairen Pauschalpreis.
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Was ist der Grund der Forderungen?
Grund der Forderungen ist eine unverlangt zugesendete Werbe E-Mail an den Mandanten von Mirco Lehr. Dies stellt bei Verbrauchern als Empfänger einen rechtswidrigen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar, weshalb diesen nach §§ 1004, 823 BGB ein Anspruch auf Unterlassung sowie Abmahnkosten zustehen kann. Keine Forderung folgt allerdings, wie in der Abmahnung falsch angegeben, aus § 7 UWG, hier sind angeschriebene Verbraucher nicht anspruchsberechtigt. Ebenso liegt ein Datenschutzverstoß durch die Verarbeitung der E-Mail-Adresse des Angeschriebenen vor. Ein Schadensersatzanspruch soll aus Art. 82 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) entstanden sein. Diesen begründet der Abmahner mit einem sog. Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten, was jedoch lediglich pauschal behauptet und nicht detailliert dargelegt wird. Dasselbe gilt für das als Begründung für den Schadensersatz angeführt „allgemeine Gefühl der Unsicherheit und des Unwohlseins“.
Muss ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen?
In den ersten Schreiben fordert die Kanzlei Cyfire nur Geld, weshalb auch klar ist, worum es hier geht. Bezahlt man brav, wird auf den Unterlassungsanspruch verzichtet, der jedoch grundsätzlich besteht, weil die Zusendung der E-Mail rechtwidrig in das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers eingegriffen hat.
Haben Sie mehrere Fristen verstreichen lassen, pocht die Kanzlei Cyfire von Mirco Lehr bzw. dessen Mandant auf die Abgabe der Unterlassungserklärung. Die gerichtliche Durchsetzung ist teuer, da der Streitwert für die E-Mail oft EUR 3.000,00 beträgt. Diesen Betrag müssen Sie nicht bezahlen, hieran bemessen sich die Gerichtskosten.
Ist die Schadensersatzforderung nach Art. 82 DSGVO berechtigt?
Grundsätzlich besteht bei unverlangt an Verbraucher versendete Werbemails ein Unterlassungsanspruch. Allerdings begründet der bloße Empfang von unerwünschten Werbe-E-Mails begründet in der Regel keinen DSGVO-Schadensersatz, sofern damit keine unbefugte Datenweitergabe an Dritte einhergeht, was der Anwalt in dem Schreiben auch nicht behauptet. Wir haben hier wieder Massenabmahnungen, die mit identischen Schreiben dieselben Forderungen ohne individualisierte Begründungen einfordern.
Eine unerwünschte Werbe-E-Mail allein reicht ohne den Nachweis eines immateriellen Schadens nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu begründen, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.01.2025 – VI ZR 109/23).
Was hat es mit dem Auskunftsersuchen auf sich?
Die datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch ist ein gängiges Mittel, den Verwender von Daten zu stressen. Ein solcher Auskunftsanspruch besteht und muss spätestens innerhalb von 1 Monat erfüllt werden. Der Europäische Gerichtshof stellt jedoch klar, dass die betroffene Person nachweisen muss, dass ihr durch die Datenverarbeitung tatsächlich ein entsprechender Schaden entstanden ist, etwa durch die Weitergabe von Daten. Sollte die E-Mail-Adresse nicht vom Empfänger der E-Mail an den Versender freiwillig mitgeteilt worden sein, liegt jedenfalls kein Fall des Rechtsmissbrauchs vor, der sonst im Zusammenhang mit Art. 15 DSGVO oft vorkommt.
Was tun nach einer CYFIRE Datenschutz Abmahnung wegen einer E-Mail?
Es kommt darauf an, wie streitfreudig Sie sind. Wenn wir Sie anwaltlich vertreten, darf die Kanzlei Cyfire Ihnen jedenfalls keine weiteren Drohbriefe senden, sondern nur uns. Wenn man von Anfang an alle Forderungen erfüllt, ist die Sache mit Zahlung der EUR 480,17 erledigt. Dann verbleibt natürlich das „Geschmäckle der Abzocke“. Möchte man etwas pokern (wie die meisten unserer Mandanten), geben wir lediglich eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form ohne feste Vertragsstrafe ab, denn damit ist das größte Kostenrisiko erledigt. Dann muss der Mandant von Cyfire die finanziellen Forderungen einklagen. Selbst, wenn dies gelingt, ist dies ein solcher Aufwand, der sich kaum lohnt.
Kostenlose Erstberatung bundesweit
Nutzen Sie bei einer Abmahnung von CYFIRE wegen Datenschutz durch E-Mail unsere Erstberatung unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular. Wir haben seit Jahren Erfahrung mit der Kanzlei Cyfire.
