Abmahnung wegen
Google-Bewertung?

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Rechtsanwalt Hechler
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Abmahnung wegen einer Bewertung auf Google & Co.? Wir helfen sofort

Abmahnung wegen Bewertung auf Google, Trustpilot oder anderen Portalen: Die Übersicht mit allen aktuellen Abmahnern

Sie haben eine Abmahnung wegen einer negativen Bewertung erhalten, die Sie über ein Unternehmen auf Google, Trustpilot oder anderswo im Internet abgegeben haben? Man fordert die Löschung, eine Unterlassungserklärung sowie Anwaltskosten von Ihnen? Oft sind diese Abmahnungen haltlos, weil es sich bei der Bewertung um eine zulässige Meinungsäußerung handelt.

Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung überhaupt durchsetzbar ist, und wehren sie ab, wo sie unberechtigt ist. Ist sie berechtigt, zeigen wir Ihnen, wie Sie die Sache möglichst kostengünstig aus der Welt schaffen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Achtung, Frist: Für Löschung und Unterlassungserklärung setzen die abmahnenden Kanzleien meist nur neun Tage bis zwei Wochen. Wer schweigt, riskiert eine einstweilige Verfügung, und zwar selbst dann, wenn die Bewertung zulässig war. Lassen Sie die Abmahnung deshalb rechtzeitig prüfen.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

Abmahnung wegen Bewertung auf Google oder Trustpilot erhalten - Hilfe vom Anwalt

„Eine Meinung ist keine Rechtsverletzung – auch wenn sie wehtut.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Reagieren Sie auf die Abmahnung
  • Fristen unbedingt einhalten
  • Rufen Sie uns an!

So verteidigen wir Sie gegen die Abmahnung wegen einer Bewertung

Bewertung
prüfen

Wir prüfen, ob Ihre Bewertung eine zulässige Meinungsäußerung ist oder ob die Grenze zur unwahren Tatsachenbehauptung überschritten wurde. Davon hängt alles Weitere ab.

Unberechtigte Forderungen
zurückweisen

Ist die Abmahnung unberechtigt, weisen wir sie zurück – auf Wunsch mit Aufforderung zum Verzicht und, wenn nötig, mit einer negativen Feststellungsklage.

Kosten
minimieren

Ist die Abmahnung berechtigt, bringen wir die Sache mit Löschung der Bewertung und einer modifizierten Unterlassungserklärung zum günstigsten Ende.

Abmahnung wegen einer Bewertung beenden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Nicht in Panik geraten – aber auch nicht liegen lassen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Abmahnung wegen Google Bewertung - Rechtsanwalt Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Abmahnung wegen einer negativen Bewertung – Bundesweite Hilfe von Experten

Welche Kanzleien mahnen wegen Bewertungen ab?

Ein großer Teil der Abmahnungen wegen negativer Bewertungen stammt von einigen wenigen spezialisierten Kanzleien, die bundesweit für negativ bewertete Unternehmen tätig werden. Die Schreiben ähneln sich in Aufbau und Forderungen – verlangt werden regelmäßig Löschung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und Erstattung der Anwaltskosten. Zu jeder Kanzlei haben wir eine eigene Seite:

  • IT Advo Rechtsanwälte (Düsseldorf): mahnt im Auftrag negativ bewerteter Unternehmen wegen Google-Bewertungen ab. Die Anwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro berechnet, das sind 867,60 Euro netto (1.032,44 Euro brutto). Für Löschung und Unterlassungserklärung bleiben oft nur rund neun Tage.
  • Mueller Legal (Berlin): mahnt im Auftrag negativ bewerteter Unternehmen wegen Bewertungen auf Google, Trustpilot und Trusted Shops ab. Die Anwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro und mehr berechnet.
  • WBS Legal (Köln): mahnt vor allem wegen Google-Bewertungen ab und wirft Bewertern häufig vor, gar keinen Geschäftskontakt zum Unternehmen gehabt zu haben. Gefordert werden 1.032,44 Euro Anwaltskosten brutto (867,60 Euro netto) aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro, meist mit einer Frist von zwei Wochen.
  • Obladen Gaessler Rechtsanwälte (Köln): mahnt wegen Bewertungen auf Google und Trustpilot ab.

Unabhängig davon, von welcher dieser Kanzleien Ihr Schreiben stammt, gilt derselbe Prüfungsmaßstab: Entscheidend ist allein, ob Ihre Bewertung eine zulässige Meinungsäußerung ist, ob sie auf einem echten Geschäftskontakt beruht und ob sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält – nicht, wie nachdrücklich die Abmahnung formuliert ist.

Ihre Kanzlei ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an. Neue Absender nehmen wir laufend in diese Übersicht auf.

Was ist eine Abmahnung wegen einer negativen Google Bewertung?

Viele Unternehmen lassen sich negative Bewertungen selbst dann nicht gefallen, wenn diese eventuell sogar rechtmäßig sind. Hintergrund ist, dass schlechte Bewertungen auf Google die Gesamtbewertung des Unternehmens aus Suchmaschinensicht nach unten ziehen und sogar dazu führen können, dass zum Beispiel Autohäuser jährliche Bonuszahlungen von den Automobilherstellern verlieren. Die Folge ist, dass Firmen mit allen Mitteln versuchen, ihre Bewertungen sauber zu halten und negative Google Bewertungen löschen zu lassen.

Wenn die Löschung nicht über den Portalbetreiber Google klappt, weil sich der Bewerter gegen die Löschung wehrt, wenden sich die Unternehmen oft gegen den Bewerter persönlich. Dies geschieht mit einfachen Löschaufforderungen oder mit Abmahnungen. In diesen Abmahnungen fordern die Unternehmen nicht nur die Löschung, sondern auch eine Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Darüber hinaus enthält die Abmahnung die Drohung mit gerichtlichen Schritten, sollten die Forderungen nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt werden. Die Abmahnung ist also ein juristisches Mittel, einen drohenden gerichtlichen Rechtsstreit ohne die Einschaltung eines Gerichts schnell und kostengünstig zu erledigen.

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

Grundsätzlich darf jeder Kunde ein Unternehmen bewerten und dabei seine Meinung äußern, ohne dass das Unternehmen die Google Bewertung löschen lassen kann. Die Grenze einer zulässigen Meinungsäußerung wird bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik überschritten. Selbstverständlich dürfen nur echte Kunden ein Unternehmen bewerten. Somit kann eine Google Bewertung, kununu Bewertung oder jameda Bewertung beispielsweise aus folgenden Gründen rechtswidrig sein:

Selbstverständlich ist jede negative Bewertung für ein Unternehmen unschön und wird als Rufmord empfunden. Zulässige Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen muss das Unternehmen jedoch in der Regel hinnehmen, dennoch erfolgen auch bei berechtigten Rezensionen oft Abmahnungen wegen der Bewertung. Dabei setzt die Rechtsprechung sehr weite Grenzen, was die Meinungsäußerung betrifft. Die Praxis zeigt auf der anderen Seite aber auch, dass es eine Vielzahl unberechtigter Abmahnungen gibt, in denen der Abmahnende tatsächlich keinen Anspruch gegen Sie hat. In solchen Fällen unterstützen wir Sie gerne, indem wir die Rechtslage prüfen und gegebenenfalls gegen die Abmahnung vorgehen.

Was tun bei einer unberechtigten Abmahnung wegen einer Bewertung?

Wenn Sie zum Beispiel eine Abmahnung der IT Advo Rechtsanwälte wegen einer negativen Bewertung, eine Abmahnung von Mueller Legal wegen einer Google Bewertung, eine Abmahnung von WBS Legal wegen einer Bewertung oder eine Abmahnung von Obladen Gaessler wegen einer Bewertung erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten oder vorschnell handeln. Aus unserer täglichen Erfahrung sind viele Abmahnungen wegen negativer Google Bewertungen schlicht und einfach rechtswidrig.

Das bedeutet jedoch nicht, dass man solche Abmahnungen ignorieren sollte. Es empfiehlt sich, eine solche Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen, ob diese überhaupt durchsetzbar ist. Dabei kommt es, wie oben dargestellt, wesentlich darauf an, ob die Bewertung wahr ist und eine zulässige Meinungsäußerung enthält.

Ist die Abmahnung ungerechtfertigt, schulden Sie weder Löschung noch Unterlassungserklärung noch Abmahnkosten. Unbeantwortet lassen sollten Sie das Schreiben trotzdem nicht: Wer schweigt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Diese ergeht ohne Ihre Anhörung, wirkt sofort und verursacht Kosten, die die ursprüngliche Forderung deutlich übersteigen – und das selbst dann, wenn Ihre Bewertung zulässig war. Beauftragen Sie uns stattdessen mit Ihrer Verteidigung: Wir weisen die Forderungen gegenüber dem abmahnenden Unternehmen begründet zurück. Sofern Sie sofort Rechtssicherheit haben wollen, kann man die Gegenseite zudem zum Verzicht auffordern und nach fruchtlosem Fristablauf eine negative Feststellungsklage vor Gericht einreichen, die dann das abmahnende Unternehmen bezahlen muss.

Was tun bei einer berechtigten Abmahnung wegen negativer Bewertung?

Es kommt vor, dass man bei einer Bewertung über das Ziel hinausgeschossen ist und das Unternehmen oder dessen Angestellte beleidigt hat. Eventuell hat man den Sachverhalt auch falsch dargestellt, was zu einer rechtswidrigen falschen Tatsachenbehauptung führen kann. In diesen Fällen ist es angebracht, zumindest die Bewertung zu löschen, um ein sehr teures Gerichtsverfahren möglichst zu verhindern.

Das Primärziel des negativ bewerteten Unternehmens dürfte in der Regel die Löschung der Bewertung sein. Erfüllt man diese Forderung und gibt, sofern gefordert, eine Unterlassungserklärung ab, ist die Abmahnung rein kostenmäßig auf ein Minimum reduziert. Es verbleiben nämlich nur noch die geforderten Abmahnkosten von oft EUR 1.032,44, die sich aus einem regelmäßigen Streitwert von EUR 10.000,00 berechnen.

Nach unserer Erfahrung werden diese für ein Unternehmen relativ geringen Beträge oft gar nicht eingeklagt, sodass die Abmahnung wegen der Bewertung mit Löschung der Bewertung und Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt ist. Wer abgemahnt wurde, nicht einsieht, etwas zu bezahlen, und zugleich etwas risikofreudig ist, sollte diesen Ratschlag beachten: die Bewertung löschen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Mit dieser Strategie kann man sich die Abmahnkosten eventuell sparen.

Beachten Sie: Rechtsschutzversicherungen bezahlen Streitigkeiten rund um Bewertungen aus Sicht des Bewerters in der Regel nicht. Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet sind, sind in den Versicherungsbedingungen meist ausgeschlossen. Auch Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel nicht.

Beispiel – Gericht weist Klage ab

Ein Anwalt hatte unseren Mandanten abgemahnt und darauf verklagt, die Bewertung zu löschen. Das Landgericht wies die Klage ab, nachdem es zunächst einen ungerechten Einigungsversuch gestartet hatte. Der Anwalt hat nun die Kosten des Prozesses zu tragen.

Klage wegen negativer Bewertung erhalten?

Was tun, wenn auf eine ignorierte Abmahnung hin bereits eine Klage zugestellt wurde? Auch in diesem Fall muss anwaltlich geprüft werden, ob die Bewertung zulässig ist oder nicht. Sofern es sich um eine rechtswidrige Bewertung handelt, gibt es Möglichkeiten, die Prozesskosten noch zu minimieren.

Beachten Sie, dass bei Gerichtsverfahren kurze Fristen laufen. Kontaktieren Sie uns daher schnellstmöglich, wenn eine Klage mit einem gelben Umschlag zugestellt wurde.

Droht eine Anzeige wegen einer negativen Bewertung?

Unter Anzeige ist juristisch eine Strafanzeige zu verstehen. Folglich droht nur dann eine Anzeige wegen einer negativen Bewertung, wenn deren Inhalt strafbar ist, also eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung vorliegt.

Selbstverständlich kann die Polizei nur dann gegen den Bewerter effektiv ermitteln und diesen auch überführen, wenn es überhaupt Anhaltspunkte für die Täterschaft des Verdächtigen gibt. Zwar ist die Verwendung eines Klarnamens ein Hinweis darauf, dass der Namensträger auch Urheber der Bewertung ist. Dieser reicht jedoch nicht aus, um jemanden strafrechtlich zu belangen. Denn schließlich gibt es bei jedem Bewertungsportal die Möglichkeit, sich dort mit einem falschen Namen anzumelden.

Erst recht wird eine Strafanzeige im Sande verlaufen, wenn die Bewertung anonym geschrieben wurde. Dann müsste die Polizei die IP-Adresse des genutzten Internetanschlusses ermitteln, sofern dort nicht wie zum Beispiel bei X die Handynummer mitgeschickt wird. Wer also über den Desktop-PC bewertet hat und bei dem die reguläre Speicherzeit von 7 Tagen bereits verstrichen ist, kann sich relativ sicher fühlen, dass er von der Polizei niemals hören wird, sofern er nicht über eine feste IP-Adresse verfügt. Selbst wenn die Polizei den Internetanschluss ermitteln kann, ist es in einem Mehrpersonenhaushalt nahezu unmöglich, den Verfasser der beleidigenden Bewertung zu ermitteln, wenn sämtliche Internetnutzer im Haushalt die Aussage verweigern.

Strafanzeige wegen beleidigender Internetbewertung erhalten?

Unsere tägliche Praxis zeigt, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden vollkommen überlastet sind. Während bei Beleidigungen von Politikern alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, wie etwa bei den Strafanzeigen von Agnes Strack-Zimmermann, verweisen die Staatsanwaltschaften bei kleineren Beleidigungen selbst dann auf den Privatklageweg, wenn feststeht, wer die Beleidigung begangen hat.

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, bei beleidigenden Bewertungen den Portalbetreiber zur Auskunft über die Bestandsdaten des Internetnutzers zu zwingen. Dies scheitert jedoch in vielen Fällen daran, dass die Landgerichte überhaupt keine Beleidigungen in den Bewertungen feststellen können oder wollen.

Tipp: Wir raten dringend dazu, uns zu kontaktieren, wenn Sie ein Schreiben der Polizei wegen einer Beleidigung im Internet erhalten haben. Machen Sie niemals Angaben – dass man Sie tatsächlich als Täter überführen kann, ist eher unwahrscheinlich.

Was kostet unsere Hilfe?

Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Für die außergerichtliche Vertretung bei einer Abmahnung wegen einer Bewertung arbeiten wir zu einem Pauschalpreis, den wir Ihnen vorab nennen. Es gibt also keine Überraschungen.

Abmahnung wegen schlechter Bewertung – Bundesweite Hilfe

Wir verteidigen Sie bundesweit bei einer Abmahnung wegen einer schlechten Bewertung. Wichtiger als die örtliche Nähe ist, dass Ihr Anwalt auf dieses Gebiet spezialisiert ist. Wir kommunizieren mit Ihnen unkompliziert per Telefon und E-Mail.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Bewertung erhalten haben, sollten Sie sich vernünftig anwaltlich beraten und vertreten lassen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

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    Häufige Fragen (FAQ) zur Abmahnung wegen einer Bewertung

    Muss ich meine Bewertung löschen?

    Nur wenn sie rechtswidrig ist, also unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik enthält oder nicht auf einer eigenen Erfahrung beruht. Eine zulässige Meinungsäußerung muss das Unternehmen hinnehmen, auch wenn sie negativ ist.

    Ist die Bewertung dagegen angreifbar, kann ihre Löschung der schnellste Weg sein, ein teures Gerichtsverfahren zu verhindern. Das besprechen wir mit Ihnen in der kostenlosen Erstberatung.

    Man wirft mir vor, kein Kunde gewesen zu sein

    Dieser Vorwurf steht in vielen Abmahnungen. Eine Bewertung muss auf einer eigenen, tatsächlichen Erfahrung mit dem Unternehmen beruhen. Hatten Sie einen echten Kontakt, sollten Sie Belege dafür sichern, etwa Rechnungen, E-Mails, Terminbestätigungen oder Fotos. Wir prüfen, ob sie ausreichen.

    Kann ich die Abmahnung ignorieren?

    Nein. Wer schweigt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Sie ergeht ohne Ihre Anhörung, wirkt sofort und verursacht Kosten, die die ursprüngliche Forderung deutlich übersteigen, selbst wenn Ihre Bewertung zulässig war.

    Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

    Nicht ungeprüft. Ist die Bewertung zulässig, schulden Sie überhaupt keine Unterlassungserklärung. Ist sie rechtswidrig, genügt in der Regel eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wir für Sie formulieren.

    Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

    In der Regel nicht. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet sind, sind in den Versicherungsbedingungen meist ausgeschlossen. Auch Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel nicht.

    Droht mir eine Strafanzeige?

    Nur wenn der Inhalt Ihrer Bewertung strafbar ist, also eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung vorliegt. Haben Sie ein Schreiben der Polizei erhalten, machen Sie keine Angaben und kontaktieren Sie uns.

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    „Wer bewertet, darf seine Meinung sagen. Wo die Grenze liegt, klären wir für Sie.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler - Anwalt bei Abmahnung wegen Bewertung

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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