Abmahnung von
IT Advo erhalten?
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Sie haben eine Abmahnung von IT Advo erhalten, weil Sie ein Unternehmen auf Google angeblich rechtswidrig bewertet haben? Hier erfahren Sie, was Sie gegen Abmahnungen der IT Advo Rechtsanwälte unternehmen können.
Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei IT Advo der Rechtsanwälte Colin Simbach und Sebastian Kessler vertritt negativ bewertete Unternehmen gegen die Verfasser kritischer Google-Bewertungen. Mitunter sind die Verfasser der Bewertungen – etwa durch die Nutzung echter Namen – bekannt und können somit per Abmahnung zur Löschung kostenpflichtig aufgefordert werden.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Die "Abmahnungs-Abwehr" – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

„Setzen Sie unhaltbare Abmahnungen von IT Advo schachmatt!“
"Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen. Uns liegen unhaltbare Abmahnungen vor.“
Schritt 1:
Kostenlose Erstberatung nutzen
Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Abmahnung von IT Advo. Wir prüfen, ob die Forderungen überhaupt rechtens sind. Uns liegen bereits Abmahnungen vor, die sich auf Bewertungen beziehen, die zulässige Meinungsäußerungen darstellen.
Schritt 2:
Nicht unter Druck setzen lassen
Menschen möchten Sicherheit und Ruhe. Eine Abmahnung stört diese Harmonie, und genau damit spielen negativ bewertete Unternehmen, die Kunden mit berechtigter Kritik mundtot machen wollen. Wenn Sie Bewertung zulässig ist, müssen Sie darauf nicht reagieren und können die Bewertung auf Google stehen lassen.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
In den Abmahnungen von IT Advo fordern die Anwälte die Erstattung der Anwaltskosten ihrer Auftraggeber aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,00 sowie eine Unterlassungserklärung. Sie sollten niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben oder die Anwaltskosten bezahlen, bevor nicht feststeht, ob Ihre Bewertung überhaupt rechtswidrig war.
Sie müssen Ihre Bewertung nur löschen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn die Bewertung rechtswidrig ist. Häufig stellen abgemahnte Bewertungen allerdings zulässige Meinungsäußerungen dar, dann müssen Sie nicht auf die Abmahnung reagieren.
Nur, wenn die Rezension eine falsche oder unwahre Tatsachenbehauptung enthält, ist die Abmahnung auch berechtigt. Daher ist es wichtig, die Inhalte der Bewertung anwaltlich prüfen zu lassen, ob eine zulässige Meinungsäußerung vorliegt oder nicht. Sollten keine Tatsachen enthalten sein, ist die Bewertung in der Regel zulässig, außer, es kommt zu einer Schmähkritik, was äußerst selten der Fall ist.
Wenn Sie die Bewertung löschen und die Anwaltskosten bezahlen, haben Sie alle Forderungen erfüllt und die Sache ist erledigt (außer, es wird auch eine Unterlassungserklärung und anderes gefordert). Eventuell kann sich die Sache auch erledigen, wenn Sie nur die Bewertung löschen, denn das ist das Hauptziel der abmahnenden Partei. Dann kommt es darauf an, ob das bewertete Unternehmen seine Abmahnkosten noch einklagen möchte oder es sich mit der Löschung begnügt, wenn Sie die Zahlung der Kosten verweigern.
Nach der Prüfung auf Rechtmäßigkeit raten wir entweder zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und einer Einigung über die Abmahnkosten. Oder wir empfehlen eine strikte Zurückweisung aller Forderung auf Kosten des abmahnenden Unternehmens.
Wenn Sie eine Abmahnung von IT Advo wegen einer angeblich rechtswidrigen Bewertung erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, uns sofort für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren. Rufen Sie uns unter Telefon ☎ 07171 / 79 8000 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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