Frommer Legal
Abmahnung
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Eine Frommer Legal Abmahnung verursacht meist Unbehagen und Ratlosigkeit. Wir sind auf dieses Gebiet spezialisiert und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt gegen die Abmahnung verteidigen können.
Keine Panik! Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie jetzt besonnen, wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben. Unterschreiben und bezahlen Sie nichts, ohne die Abmahnung einem Anwalt gezeigt zu haben. Eventuell sind Sie unschuldig und müssen weder bezahlen noch die Unterlassungserklärung unterschreiben. Wir haben bereits über 15.000 Frommer Legal Abmahnungen bearbeitet und wissen, wie man richtig reagiert. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie nach Erhalt der Abmahnung unternehmen müssen.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Sparen Sie Geld: Es ist sinnlos, EUR 500,00 für einen eigenen Anwalt zu investieren, der behauptet, seine Mandanten werden nicht verklagt. Fakt ist: Wer sich mit Frommer Legal nicht einigt, wird gerichtlich verklagt und bezahlt doppelt soviel wie bei einer sofortigen Einigung.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Frommer Legal Abmahnungen

„Kein Anwalt kann Ihnen die Abmahnung wegzaubern: Besser jetzt günstig einigen als teuer vor Gericht unterliegen!“
Glauben Sie niemandem, der Ihnen verspricht, dass Sie nichts an Frommer bezahlen müssen. Wenn kein Geld fließt, landet die Sache meist vor Gericht. Dies wird teuer und muss verhindert werden. Mit einer sofortigen Einigung ist die Sache sofort erledigt und Sie können wieder ruhig schlafen.
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Spezialisierter Anwalt
analysiert Abmahnung
Wir analysieren Ihre Frommer Legal Abmahnung und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten im konkreten Fall.
Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung
Wir können für Sie die Sache sofort mit einer geringeren Zahlung beenden, auch wenn Sie Täter waren.
Gerichtsverfahren
verhindern
Einigen Sie sich nicht, dann geht es meist vor Gericht. Durch unsere Einigung ist die Sache sofort & billiger beendet.
„Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern.“
Schritt 1:
Kostenlose Erstberatung nutzen
Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Abmahnung von Frommer Legal. Dabei sollten Sie uns tunlichst die Wahrheit sagen, denn eines ist sicher: Solange kein Geld an Frommer Legal fließt, ist die Sache nicht beendet und geht dann meist vor Gericht. Bei einer Gerichtsverhandlung brauchen Sie Zeugen, die als Täter in Frage kommen, nur dann haben Sie eine Chance. Wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzung begangen haben und dies vor Gericht leugnen, stellt dies einen Prozessbetrug dar. Meist verurteilen die Gerichte einfach den Anschlussinhaber, was dann wesentlich teurer ist als eine sofortige Einigung.
Beachten Sie: Wenn eine Anwaltskanzlei behauptet, „meistens zahlen unsere Mandanten gar nichts“, werden Sie hellhörig. Dieses Versprechen kann niemand halten, spätestens, wenn eine Klage von Frommer Legal im Briefkasten liegt. Wir schätzen, dass über 90% der Abgemahnten gerichtlich verklagt werden. Dann wird es doppelt so teuer wie eine sofortige Einigung.
Schritt 2:
Einigung mit Frommer Legal herbeiführen
Wenn Sie der Täter sind, werden wir mit Frommer Legal sofort eine Einigung herbeiführen, mit der Sie viel Geld sparen werden, in der Regel können wir die Forderungen auf ca. 60% reduzieren, bei Bürgergeldempfängern sogar wesentlich mehr samt Ratenzahlung. Außerdem geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Dann ist die Sache nach ca. 1 Woche sofort erledigt und Sie können wieder ruhig schlafen.
Wenn Sie den Täter kennen und dieser die Haftung übernehmen möchten, müssen Sie nichts bezahlen und nichts unterzeichnen. Stattdessen vertreten wir den Täter und führen in seinem Namen eine Einigung mit Frommer Legal herbei. Dann ist die Sache für alle erledigt.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München hat sich auf das Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings spezialisiert. Früher hieß die Kanzlei „Waldorf Frommer“ und verschickt seit 2008 massenhaft Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Auftrag großer Medienunternehmen. Im Jahre 2026 haben die Abmahnanwälte bei den Filesharing-Abmahnungen folgende Rechteinhaber vertreten:
Sie haben die Frommer Legal Abmahnung erhalten, weil jemand über Ihren Internetanschluss eine Filesharing-Software genutzt und damit einen Film oder eine TV-Serie im Internet angeboten hat. Ihr Internetanschluss und der Verstoß wurden über die ("dynamische") IP-Adresse Ihres Internetanschlusses ermittelt, dies kann vor Gericht bewiesen werden. Daraufhin musste Ihr Internet-Provider Ihre IP-Adresse herausgeben. Obwohl die Nutzung der Filesharing-Software oft unbewusst geschieht: Das Anbieten fremder Dateien ist illegal. Eine andere Frage ist, ob der Inhaber des Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, wenn Dritte die Täter waren. Hierzu sollten Sie sich unbedingt von uns anwaltlich beraten lassen.
Die IP-Adresse stimmt nicht? Doch, die stimmt, es handelt sich um die sog. dynamische IP-Adresse, nicht die IP Ihres PCs.
Ratgeber: Wenn Ihr Anwalt die Richtigkeit der IP-Adressen-Ermittlung bestreitet, werden Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens zwischen EUR 4.000 – 6.000 für einen Gutachter bezahlen müssen – zusätzlich zu den Kosten aus der Abmahnung!
Die Abmahnung von Frommer Legal enthält den Tatvorwurf der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke (Filme, Serien) mittels einer Filesharing-Software. Zu Beginn des Schreibens wird ausgeführt, was Filesharing bedeutet und welches Werk (z. B. Filmtitel) über den Internetanschluss des Betroffenen mit der Software angeboten wurde. Dabei sind der File-Hash und die IP-Adresse, die dem Internetanschluss zum genauen Tatzeitpunkt zugeordnet war, aufgeführt.
Der Betroffene wird darüber unterrichtet, dass am Standort des Internetproviders bereits ein gerichtliches Auskunftsverfahren durchgeführt wurde und der Internetprovider zur Herausgabe der Privatadresse verurteilt wurde. Dieses Verfahren ist abgeschlossen und muss nicht angefochten werden.
Sodann folgen Rechtsausführungen, weshalb eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, mit Verweis auf die gängigen Urteile des Bundesgerichtshofes zum Filesharing.
Das Schreiben endet mit der Aufstellung der Ansprüche, die geltend gemacht werden und dass man die Sache mit einer fristgerechten Zahlung eines gewissen Betrages sowie der Abgabe einer Unterlassungserklärung beenden kann.
Die Forderungen in der Abmahnung von Frommer Legal sind folgende:
Hauptforderung ist die lebenslang gültige Unterlassungserklärung. Damit verpflichten Sie sich, eine Strafe von mehreren tausend Euro zu bezahlen, wenn sich die Urheberrechtsverletzung in Zukunft wiederholt. Daher geben wir für unsere Mandanten nur die modifizierte Unterlassungserklärung ab.
Schmerzvoller als die kostenlose Unterlassungserklärung sind die Anwaltskosten und der Schadensersatz. Der Schadensersatz beläuft sich auf € 700,00 für 1 Film (Stand 19.08.2026). Die Anwaltskosten betragen für 1 Film 248,80. Die Gesamtforderung beläuft sich bei 1 Film damit auf insgesamt EUR 996,07, weil auch noch Umsatzsteuer auf die Anwaltskosten dazukommen. Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 21.12.2016, XI R 27/14) die Umsatzsteuer vom Abgemahnten zu zahlen ist.
Die Frommer Rechtsanwälte berechnen die Abmahnkosten richtig und beachten dabei bereits die Grenze des § 97a Abs. 3 UrhG, die laut der aktuellen Rechtsprechung des EuGHs zu beachten sind.
Hinweis: Sollte die Sache vor Gericht landen, wird der Schadensersatz oft höher.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrere Urteile zum Filesharing erlassen. Die Gerichte sehen die Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing zunächst beim Inhaber des Internetanschlusses, dies nennt man Tätervermutung. Daher wird die Abmahnung auch immer an den Internet-Anschlussinhaber versendet. Eine andere Frage ist, ob der Anschlussinhaber haftet.
Die Rechtslage beim Filesharing gestaltet sich im wesentlichen wie folgt:
Sie sind nicht verpflichtet, nach Erhalt der Abmahnung den Täter zu nennen (so BGH, Urteil 17. Dezember 2020 – I ZR 228/19 – Saints Row), hierzu sind Sie erst im Gerichtsverfahren verpflichtet. Nennen Sie den Täter nicht, obwohl Sie ihn kennen, haften Sie selbst (so BGH, Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16 – Loud).
Bei den Verhandlungen mit Frommer Legal verhält es sich wie folgt:
1. Fallgruppe: Ist der Anschlussinhaber der Täter, haftet der Täter genau so, wie es in der Abmahnung steht. Dennoch können wir die geforderten Geldbeträge regelmäßig massiv reduzieren und die Unterlassungserklärung modifizieren.
2. Fallgruppe: Ist jemand anders der Täter. Hier entfällt eine Haftung zunächst nur dann sofort, wenn der Täter die Verantwortung übernimmt, uns beauftragt und wir eine Einigung für ihn herbeiführen. Dann ist die Sache auch für den Anschlussinhaber erledigt.
Was soll ich tun, wenn ich unschuldig bin? Wenn Sie nicht wissen, wer der Täter war, sollten Sie sofort nach Erhalt der Abmahnung alle Nutzer des Internetanschlusses (z. B. Partner, Kinder, Gäste) nach Filesharing-Aktivitäten befragen und mit den Vorwürfen konfrontieren. Das Ergebnis der Befragung der möglichen Täter müssen Sie den Frommer Legal Rechtsanwälten mitteilen. Damit verzichten die Frommer Rechtsanwälte jedoch nicht auf ihre Forderungen. Meist geht es dann vor Gericht und dort müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht der Täter waren und andere konkret als Täter in Frage kommen, was nur mit Zeugen erfolgen kann. Im Zweifel haften Sie selbst, wenn Sie das Gericht nicht von Ihrer Unschuld überzeugen können (so BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 – I ZR 48/15 – Everytime we touch).
Eine Unterlassungserklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag, bei dem man sich lebenslang zur Unterlassung und Bezahlung einer Vertragsstrafe für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen das zu unterlassende Verhalten verpflichtet. Dieser Verstoß muss natürlich in der Zukunft liegen, so dass die Unterlassungserklärung nur für die Zukunft gilt.
Die Vertragsstrafeklausel gibt man (siehe modifizierte Unterlassungserklärung) nach dem neuen Hamburger Brauch ab, so dass bei einem Verstoß keine feste Vertragsstrafe fällig wird, sondern eine angemessene. Diese setzen zwar die Frommer Legal Rechtsanwälte fest, man kann die Höhe dann gegebenenfalls vom zuständigen Gericht überprüfen lassen. Die Vertragsstrafen müssen von einem weiteren Verstoß abhalten und belaufen sich meist auf eine Höhe zwischen EUR 1.000,00 und EUR 6.000,00.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos sollten Sie nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung den Internetanschluss eventuell auf Ihren Partner umschreiben lassen oder die Unterlassungserklärung vom Täter unterzeichnen lassen.
Wer Täter der Urheberrechtsverletzung war oder wenn der Anschlussinhaber seine Täterschaft nicht mit Zeugen widerlegen kann, ist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet. Bestenfalls kennen Sie den Täter, dieser ist geständig und beauftragt und selbst, dann ist die Sache auch für den Anschlussinhaber erledigt.
Allerdings haben die Frommer Legal Rechtsanwälte seit mehr als 10 Jahren kein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Abgemahnte durchgeführt. Wenn Sie keine Unterlassungserklärung abgeben, gibt es auch kein Gerichtsverfahren deshalb. Gerichtlich eingeklagt werden stets nur finanzielle Ansprüche (Abmahnkosten und Schadensersatz). Wenn Sie sich allerdings mit Frommer Legal einigen möchten, ist eine (modifizierte) Unterlassungserklärung immer zwingend Teil der Einigung.
Was, wenn ich nicht zuhause war? Dies spielt keine Rolle, denn hier greift immer die Tätervermutung zu Lasten des Anschlussinhabers.
Geben Sie niemals die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab. Dieser enthält folgende gefährliche Klausel:
Wer sich verpflichtet, die Vertragsstrafe vor dem Landgericht überprüfen zu lassen willigt zur Zuständigkeit des Landgerichts ein. Dieses ist nach neuer Rechtslage 2026 erst ab einem Streitwert von EUR 10.001,00 zuständig, so dass sich eine solche Vertragsstraferegelung dahingehend auslegen ließe, dass die Vertragsstrafe bei einem Verstoß bei mindestens EUR 10.001,00 liegen dürfte, was für den Abgemahnten natürlich verheerend ist. Geben Sie daher niemals die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab, sondern modifizierten Sie diese Klausel mit "Amts- oder Landgericht" oder einfach nur "Gericht". Selbstverständlich modifizieren wir die Unterlassungserklärung für Sie, wenn Sie uns beauftragen.
Praxisbeispiel 1:
Der Abgemahnte hatte die Filesharing-Software selbst genutzt und das auch zugegeben. Hier konnten wir die Forderungen trotzdem auf rund 50% der ursprünglichen Forderung reduzieren.
Praxisbeispiel 2:
Ein Gast bzw. Airbnb-Gast des Anschlussinhabers hatte das Filesharing betrieben. Hier wehrten wir sämtliche Ansprüche für den Abgemahnten ab, indem wir den Täter vertraten und für ihn eine Einigung herbeiführten.
Praxisbeispiel 3:
Ein Abgemahnter wurde zunächst von einer großen Anti-Abmahnkanzlei vertreten, die sämtliche Ansprüche zurückwies, obwohl der Mandant der Täter war. Trotz des Versprechens, dass er nichts bezahlen müsse, erhielt der Mandant eine Klage von Frommer Legal, wobei sich die Forderungen verdoppelt hatten. Wir konnten das Gerichtsverfahren mit einer sehr günstigen Einigung beenden, selbstverständlich musste der Mandant die Mehrkosten des gerichtlichen Verfahrens tragen.
Praxisbeispiel 4:
Ein Abgemahnter war nicht der Täter, konnte aber zwei WG-Mitbewohner als mögliche Täter benennen. Vor Gericht leugneten beide, den Film angeboten zu haben, woraufhin das Gericht den Abgemahnten verurteilte, weil es nicht glaubte, dass die Zeugen lügen. Mit derartigen Ansichten der Gerichte muss man leider rechnen. Insofern raten wir bei Fällen, in denen sich der Täter nicht ermitteln lässt bzw. nicht die Verantwortung übernimmt oder übernehmen möchte, sich sofort nach Erhalt der Abmahnung zu einigen. Dies mag unfair erscheinen, ist aber billiger, als später unfair vom Gericht zur Zahlung einer weitaus höheren Summe verurteilt zu werden.
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Abmahnungen von Frommer Legal sind weder Fake noch Betrug, sie müssen insbesondere nicht per Einschreiben oder mit Originalvollmacht versendet werden. Folglich sollten Sie die Forderungen nicht ignorieren, sonst landet die Sache vor Gericht und die Kosten explodieren. Die Münchner Rechtsanwälte lassen keine Abmahnungen verjähren, wie es einige Anwälte im Internet behaupten. Spekulieren Sie daher niemals auf Verjährung (10 Jahre).
Beachten Sie: Auch wenn jemand anders das Filesharing betrieben hat, müssen Sie sich wehren. Sonst werden Sie irgendwann verklagt.
Sie erhalten die Abmahnung, weil Sie der Inhaber des Internetanschlusses sind, über den das Werk per Filesharing angeboten wurde. Die Rechtsanwälte kennen nur den Anschluss und nicht den Täter. Allerdings besteht zunächst immer die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter war. Diese Tätervermutung muss man sauber juristisch entkräften. "Ich habe nichts gemacht" ist keine geeignete Verteidigung gegen eine Frommer Legal Abmahnung. Aufgrund der Tätervermutung haften Sie zunächst selbst, außer, Sie können Ihre Unschuld nachweisen. Dies muss vor Gericht geschehen, da die Frommer Rechtsanwälte derartige Behauptungen generell nicht glauben und daher nicht gelten lassen.
Hier finden Sie Beispiele falscher Reaktionen aus der Praxis:
1. Falschberatung durch Anwalt: „Nur modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Sache ist in 90% der Fälle erledigt“: Ein Mandant kontaktierte uns erst, nachdem er bereits eine gerichtliche Klage erhalten hatte. Er hatte davor dem Rat einer Kanzlei aus dem Rheinland vertraut, dass angeblich 90% der Frommer Legal Abmahnungen nicht vor Gericht landen. Das Gegenteil ist der Fall: 90% der unbezahlten Abmahnungen münden in ein Gerichtsverfahren (bei dem die Kanzlei aus dem Rheinland erneut verdient). Obwohl niemand außer dem Mandanten das Filesharing begangen haben konnte, ließ sich Frommer Legal auf eine Einigung ein. Gesamtkosten für den Mandanten aufgrund der Falschberatung: EUR 3.000 für eine Abmahnung, bei der ursprünglich nur EUR 980 gefordert waren.
2. Verteidigung mit „Ich war es nicht“! Vor Gericht unterlag ein Abgemahnter in München, weil er zwar nachweisen konnte, dass andere Personen im Haushalt als Täter in Frage kamen. Diese leugneten jedoch die Urheberrechtsverletzung, so dass das Gericht den Abgemahnten verurteilte. Dies mag in vielen Fällen falsch sein, jedoch zeigt die Erfahrung, dass sich viele Mandanten scheuen, ihr Recht vor Gericht – bis zur nächsten Instanz – durchzusetzen. Am Ende kostet die ganze Abmahnsache viermal so viel im Vergleich zu einer sofortigen Einigung nach Eingang der Abmahnung.
Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gibt es keinen pauschalen Widerspruch, wie etwa im Verwaltungsrecht, der den Betroffenen vor negativen Konsequenzen schützen könnte. Ein Widerspruch, der die Abmahnung stoppen würde, weil er eine aufschiebende Wirkung hat wie im Verwaltungsrecht, gibt es daher nicht.
Vielmehr muss man vortragen, dass jemand anders der Täter war oder gewesen sein könnte. Da außerdem jeder Fall anders ist, benötigen Sie eine individuelle Verteidigung, für die es keine Muster-Vorlagen gibt.
Wenn Sie den Täter kennen und dieser geständig ist, sollte uns optimaler Weise der Täter selbst beauftragen. Dann verhandeln wir mit dem Frommer Rechtsanwälten eine finanzielle Einigung aus, der Täter gibt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab und die Sache ist gleichzeitig auch für den Anschlusshaber erledigt.
Unser Rat: Es gibt keinen Grund, den Täter zu schonen, außer es waren minderjähriger Kinder, die man nicht belasten möchte. WG-Bewohner, AirBnB-Gäster oder andere Dritte sollte man keinesfalls schützen, denn es besteht kein Grund, die Schuld eines Fremden auf sich zu nehmen oder gar eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl man gänzlich unschuldig war.
Dies kann man natürlich nicht, außer vielleicht mit einer Glasfaser-Leitung. Allerdings geht es bei Filesharing-Abmahnungen von Frommer Legal überhaupt nicht darum, dass Sie einen Film heruntergeladen haben. Es wird Ihnen vorgeworfen, den Film oder die Serienfolge per Software (z. B. bittorrent) in einem Tauschnetzwerk im Internet angeboten zu haben. Diese sog. Tauschbörsen funktionieren dergestallt, dass der Downloader sich den Film aus unzähligen Dateifragmenten zusammensetzt, so dass der abgemahnte Anbieter lediglich kleine Dateifragmente innerhalb der erwischten Downloadzeit angeboten hat. Dies ist technisch nachweisbar.
Die Ansprüche aus der Abmahnung verjähren unterschiedlich: So verjährt der Anspruch auf Ersatz des Schadensersatzes nach BGH-Rechtsprechung erst nach 10 Jahren. Die Anwaltskosten hingegen verjähren bereits nach 3 Jahren. Die Verjährung beginnt am 1. Januar des Folgejahres nach Kenntnis des Rechtsverstoßes.
Obwohl man dies in manchen Internet-Foren liest, gibt keine grundlosen Folgeabmahnungen. Eine weitere Frommer Legal Abmahnung ist niemals die Folge einer vorhergehenden Abmahnung oder die Folge einer falschen Reaktion auf die erste Abmahnung. Sofern der Täter lediglich 1 Film über die Internettauschbörse angeboten hat, sind weitere Abmahnungen ausgeschlossen. Anders, wenn man mehrere Filme oder Serienfolgen angeboten hat. Dann können weitere Abmahnungen folgen – vorausgesetzt, man wurde erwischt – allerdings nicht als zwangsläufige Folge der 1. Abmahnung. Mit dem Stichwort „Folgeabmahnungen“ verbreiten einige Anwälte Angst, um teure Leistungen zu verkaufen, die sinnlos sind.
Filesharing-Abmahnungen kann man nur verhindern, wenn man sicherstellt, dass in der Wohnung niemand eine Filesharing-Software nutzt. Es gibt keine andere Möglichkeit, Abmahnungen von Frommer Legal vorzubeugen. Auch sind vorbeugende Unterlassungserklärungen sowohl unnötig als auch gefährlich.
Nein! Lassen Sie sich nicht von Anwälten an der Nase herumführen, die nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und dann so tun, als wären damit auch die Zahlungsforderungen erledigt. Wir erleben ständig, dass Abgemahnte uns anrufen, die bereits Post vom Gericht erhalten haben und vor mehreren Jahren einen Anwalt beauftragt haben und davon ausgingen, dass die Angelegenheit erledigt ist. Allerdings hatte der Anwalt lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und es versäumt, auch die finanziellen Forderungen einer Einigung zuzuführen. Besonders ärgerlich ist, dass die außergerichtlich noch möglichen günstigen Einigungen nach Einleitung des Gerichtsverfahrens nicht mehr möglich sind. Gleichwohl können wir im Regelfall auch dann noch Nachlässe aushandeln.
Aus unserer Erfahrung mit den Frommer Rechtsanwälten seit 2008, also über 17 Jahre, haben, können wir nur davon abraten, hier auf Zeit zu spielen.
In den allermeisten Angelegenheiten, bei denen sich unsere Mandanten geweigert haben, sich mit Frommer zu einigen und die Forderungen zurückweisen ließen, folgte ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Frommer Legal und nach dem Widerspruch dann ein richtiges Gerichtsverfahren.
Nein, hiervon raten wir strikt ab. Zum einen ist die Verbraucherzentrale nicht der richtige Ansprechpartner für deliktische Ansprüche. Es geht bei urheberrechtlichen Forderungen wie die vorliegenden nicht um Betrug oder Abzocke im Vertragsrecht, wofür man die Verbraucherzentrale eventuell konsultieren könnte. Zum anderen haben wir bereits sehr grenzwertige Erfahrungen mit den Beratungen der Verbraucherzentrale gemacht. So hat man dort Mandanten, die unschuldig waren, geraten, EUR 150,00 an die Anwälte zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Behauptet wurde, dass die Sache damit erledigt wäre. Das Gegenteil war der Fall, was daran liegt, dass in der Verbraucherzentrale keine Spezialisten für Urheberrecht beraten und sich schon gar nicht damit auskennen, wie die Sache weiterverläuft.
Kostenlose Erstberatung bei Frommer Legal Abmahnung
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Wenn Sie eine Frommer Legal Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich vernünftig anwaltlich beraten und vertreten lassen. Im Internet kursieren viele Märchen rund um die berühmten Abmahnungen, darunter auch viele Laieneinschätzungen, Mutmaßungen und falsche Werbeversprechen von Anwälten. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Praxis-Tipp: Die Frommer Rechtsanwälte lassen die Forderungen nicht verjähren, so dass Aussagen von Anwälten, sie würden dafür sorgen, dass Sie als Abgemahnter nichts bezahlen müssen, mehr als nur irreführend sind. Niemand kann unabhängig vom Einzelfall derartige Versprechungen abgeben. Viele Abgemahnte laufen leider in diese Falle, bezahlen Ihrem eigenen Anwalt zwischen EUR 400,00 und EUR 600,00 und hoffen dann darauf, dass sich die Sache in Luft auflöst. Das Gegenteil ist meist der Fall: Sie erhalten eine Klage von Frommer Legal, müssen dann doch bezahlen und alleine das Gerichtsverfahren kostet Sie an Gebühren über EUR 1.000, insgesamt dann über EUR 2.500,00. Dies, auch wenn Sie eventuell unschuldig sind.
Fazit: Wir berechnen Ihnen nur EUR 199,00, an Frommer bezahlen Sie einen Bruchteil der geforderten Summe, dann ist die Sache sofort für Sie erledigt. Bei wenig Einkommen kann man die Summe sogar noch mehr reduzieren als üblich.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Filesharing-Recht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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Erklärvideo: Frommer Legal Abmahnung