SoundGuardian
Forderung?
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Sie haben von der SoundGuardian GmbH eine Berechtigungsanfrage, ein Nachlizenzierungsangebot oder bereits eine Abmahnung wegen Musik in einem Reel oder Kurzvideo erhalten? Zahlen oder unterschreiben Sie nicht ungeprüft. Sichern Sie zunächst die Frist und alle Unterlagen.
Das Wichtigste in Kürze: Eine Berechtigungsanfrage ist nicht automatisch eine Abmahnung. Ob Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von der konkreten Musiknutzung, den vorhandenen Lizenzen, dem privaten oder geschäftlichen Kontext, der Rechtekette und der Berechnung der verlangten Summe ab. Jede dieser Fragen muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Diese fünf Schritte sind jetzt sinnvoll:
SoundGuardian macht gegen Unternehmen und Social-Media-Nutzer teils Forderungen von mehreren tausend Euro geltend. Dass ein Titel in einer Plattformbibliothek auswählbar war, beantwortet nicht automatisch, ob die konkrete gewerbliche Nutzung vom jeweiligen Lizenzumfang erfasst war. Umgekehrt ist eine Forderung nicht allein deshalb berechtigt, weil SoundGuardian sie erhebt.
Für eine erste Einordnung erreichen Sie uns unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder über das Kontaktformular.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ der Anwaltskanzlei Hechler – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen der SoundGuardian GmbH

„Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, lässt sich erst nach Prüfung des konkreten Schreibens, der Nutzung und der Rechtekette beurteilen.“
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Kostenlose Analyse
der Forderung
Wir analysieren die Forderungen von SoundGuardian und prüfen, in welcher Höhe diese gerechtfertigt sind.
Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung
Wenn Sie wieder Ruhe haben möchten, können wir für Sie sofort eine günstigere Einigung herbeiführen.
SoundGuardian
nicht kontaktieren
Geben Sie gegenüber SoundGuardian ohne vorherige Prüfung keine Erklärungen ab, die als Anerkenntnis oder Schuldeingeständnis verstanden werden könnten.
„Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten.“
Schritt 1:
Sachverhalt und Beweise sichern
Dokumentieren Sie das betroffene Video, den Veröffentlichungszeitraum, die damalige Profilgestaltung, eine mögliche geschäftliche Einbindung, die Reichweite und sämtliche vorhandenen Lizenzunterlagen. Löschen Sie keine für die Prüfung benötigten Nachweise. Ob das Video weiterhin öffentlich bleiben sollte, ist eine gesonderte Frage und sollte anhand des konkreten Falls beurteilt werden.
Schritt 2:
Anspruchsvoraussetzungen getrennt prüfen
Zu prüfen sind insbesondere die Aktivlegitimation und Rechtekette, der konkrete Lizenzumfang, die behauptete Nutzung, ein möglicher Unterlassungsanspruch sowie Grund und Höhe eines Schadensersatzanspruchs. Eine fehlende Lizenz kann eine Urheberrechtsverletzung begründen; sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede verlangte Summe oder jede vorformulierte Erklärung berechtigt ist.
Schritt 3:
Reaktion erst danach festlegen
Je nach Ergebnis kann eine begründete Zurückweisung, eine Auskunft, eine Unterlassungserklärung, eine Vergleichsverhandlung oder eine andere Reaktion in Betracht kommen. Eine Unterlassungserklärung bindet regelmäßig langfristig und sollte weder vorschnell noch schematisch abgegeben werden.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Forderungen von SoundGuardian – bundesweite Hilfe von erfahrenen Anwälten
Die SoundGuardian GmbH beschreibt sich selbst als Unternehmen für die Lizenzierung und Wahrnehmung von Rechten an Tonaufnahmen im Social-Media-Bereich. Nach eigenen Angaben vertritt sie Rechte von Tonträgerunternehmen. Ob SoundGuardian im konkreten Fall sämtliche geltend gemachten Rechte wirksam wahrnehmen darf, gehört zur Einzelfallprüfung. Weitere Informationen zur Selbstdarstellung finden Sie auf der Website von SoundGuardian.
In den uns bekannten Schreiben wird behauptet, ein Musiktitel sei ohne ausreichende Lizenz in ein Instagram-Reel oder TikTok-Video eingebunden und öffentlich zugänglich gemacht worden. Verlangt werden teils mehrere tausend Euro als Nachlizenzierung. Uns lagen beispielsweise Forderungen zu „For You“ von The Disco Boys feat. Manfred Mann’s Earth Band vor. Ob die behauptete Nutzung rechtswidrig war und ob die konkrete Berechnung trägt, muss gesondert geprüft werden.
Handelt es sich bereits um eine Abmahnung, können zusätzlich eine Unterlassungserklärung und Abmahnkosten verlangt werden. Die gesetzlichen Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung regelt § 97a UrhG.
Mit einer Berechtigungsanfrage soll typischerweise geklärt werden, ob für die beanstandete Nutzung Rechte vorlagen. Sie ist von einer Abmahnung zu unterscheiden, die auf die außergerichtliche Beilegung eines behaupteten Unterlassungsanspruchs gerichtet ist. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Überschrift des Schreibens, sondern sein vollständiger Inhalt.
Eine Reaktion kann sinnvoll sein, sollte aber nicht ungeprüft erfolgen. Insbesondere sollte nicht automatisch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst sind die behauptete Nutzung, die Rechtekette, mögliche Lizenzen und der geschäftliche oder private Kontext zu klären. Danach lässt sich entscheiden, welche Angaben erforderlich und strategisch sinnvoll sind.
Rechtlich wichtig: Eine Berechtigungsanfrage ist streng genommen keine klassische Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG. Eine Abmahnung nach § 97a UrhG zielt vorrangig darauf, die Wiederholungsgefahr durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu beseitigen. Die Berechtigungsanfrage hingegen ist eher ein Angebot zur Nachlizenzierung – hier steht die Zahlung im Vordergrund, eine Unterlassungserklärung wird (noch) nicht verlangt. Dieser Unterschied ist für Ihre Verteidigungsstrategie entscheidend, denn er bestimmt, welche Ansprüche überhaupt bereits durchsetzbar sind.
Wenn Sie nicht reagieren, kann SoundGuardian weitere Schritte einleiten, beispielsweise eine anwaltliche Abmahnung oder ein gerichtliches Verfahren. Ob dies geschieht, lässt sich nicht pauschal vorhersagen.
Praxisbeispiel: Unser Mandant hatte im September 2025 eine Berechtigungsanfrage wegen des Liedes „Run Away“ von Ian Storm & Ron erhalten. Im Rahmen einer Nachlizenzierung für 2 Nutzungsjahre wurden ihm EUR 5.550,00 zzgl. 7 % USt. angeboten. Wir konnten ein wesentlich besseres Angebot aushandeln. Der Mandant hat sich bislang geweigert, etwas zu bezahlen. Gerichtliche Schritte sind bislang ausgeblieben.
Wenn die Rechtsverletzung feststeht, beauftragt die SoundGuardian GmbH Anwaltskanzleien wie z. B. Schalast & Partner, die Prof. Pascal Amann Rechtsanwälte oder die Wesaveyourcopyrights Rechtsanwälte mit einer „klassischen“ Abmahnung.
Eine Abmahnung soll die Urheberrechtsverletzung sofort und dauerhaft beenden. Daher wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, ebenso werden Abmahnkosten und die Lizenzgebühren in Rechnung gestellt. Die Unterlassungserklärung ist das Kernstück einer Abmahnung, wobei für Betroffene die exorbitanten Forderungen im Mittelpunkt des Interesses stehen.
Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, weil anschließend gerichtliche Schritte möglich sind. Daraus folgt aber nicht, dass die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert oder in jedem Fall eine modifizierte Erklärung abgegeben werden muss. Reichweite, Vertragsstrafe und Bindungsdauer sollten vor einer Unterschrift geprüft werden.
Die Schreiben sind ernst zu nehmen, ihre Berechtigung lässt sich aber nicht pauschal beantworten. Fehlen die erforderlichen Nutzungsrechte, kann die Veröffentlichung einer geschützten Tonaufnahme Ansprüche auslösen. Zu prüfen bleiben unter anderem die Rechteinhaberschaft, der konkrete Lizenzumfang, die Art der Nutzung, ein mögliches Verschulden sowie die Berechnung der Forderung.
Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Schadensersatz richten sich insbesondere nach § 97 UrhG. Ob und in welcher Höhe eine Lizenzanalogie angesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Charterfolg, Nutzungsdauer und Reichweite können bei der Bewertung eine Rolle spielen; eine von SoundGuardian verlangte Summe ist dadurch jedoch nicht automatisch angemessen.
Nach unserer Erfahrung aus über 200 bearbeiteten SoundGuardian-Angelegenheiten bestehen häufig Ansatzpunkte für Einwendungen oder Verhandlungen. Ein bestimmtes Ergebnis kann nicht zugesagt werden.
Wenn Sie eine Forderung der SoundGuardian GmbH in Form einer Berechtigungsanfrage, Nachlizenzierung oder gar Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und anwaltliche Vertretung bundesweit. Rufen Sie uns einfach unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Sie benötigen keinen Termin vor Ort, wir können die Sache mit Fernkommunikationsmitteln bearbeiten.
Sofortige Handlungsempfehlung:
Die konkret beanstandeten Musiktitel wechseln von Monat zu Monat. Nach unserer aktuellen Fallbearbeitung (Stand August 2026) geht es unter anderem um folgende Songs:
Ist Ihr Song hier nicht aufgeführt, ändert das nichts an der rechtlichen Einordnung – jeder Fall wird individuell geprüft. Da SoundGuardian laufend neue Titel beanstandet, empfehlen wir bei jedem Schreiben eine aktuelle anwaltliche Prüfung, unabhängig davon, welcher Song konkret genannt wird.
Hinweis: Externe Angaben und Plattformbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der konkreten Veröffentlichung geltenden Bedingungen und der jeweilige Rechteumfang.
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Eine Urheberrechtsverletzung kann vorliegen, wenn für die konkrete Verbindung und Veröffentlichung der Musik mit dem Video keine ausreichenden Rechte bestanden. Ob Plattformlizenzen greifen, hängt von der Plattform, dem Titel, der Accountart, dem Nutzungszweck und den zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Bedingungen ab. TikTok empfiehlt bei Inhalten, die eine Marke, ein Produkt oder eine Dienstleistung bewerben, Musik aus der Commercial Music Library. Daraus folgt jedoch keine pauschale rechtliche Bewertung jedes Einzelfalls. Siehe hierzu die offiziellen TikTok-Hinweise.
Für die Einordnung kommt es nicht allein auf die Bezeichnung des Accounts als „privat“, „Creator“ oder „Business“ an. Entscheidend sind die konkrete Nutzung und ihr Zusammenhang. Für einen geschäftlichen Kontext können insbesondere folgende Umstände sprechen:
Followerzahl und Reichweite können Indizien sein, begründen für sich genommen aber keine feste Grenze zwischen privater und geschäftlicher Nutzung.
Es gibt Berechtigungsanfragen mit der Besonderheit, dass nun zwischen
zwei Schutzrechten unterschieden wird, die nebeneinander bestehen, nämlich
Entsprechend werden die Gesamtforderungen z. B. aufgeteilt in
Dadurch erhöht sich die verlangte Lizenzvergütung erheblich, sie verdoppelt sich. Gerade deshalb empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, ob diese doppelte Berechnung im jeweiligen Einzelfall rechtlich Bestand hat.
Nach Erhalt einer SoundGuardian Abmahnung geraten insbesondere kleinere Unternehmen in Panik, da sie die immensen Forderungen nicht stemmen können. Große Firmen neigen eher dazu, vorschnell zu handeln und eventuell zu viel zu bezahlen. Folgende Reaktionen sollten Sie daher vermeiden:
Ob eine Unterlassungserklärung sinnvoll oder erforderlich ist, sollte erst nach Prüfung entschieden werden. Eine vorschnell abgegebene Erklärung kann weiter reichen als nötig und eine langfristige Vertragsstrafeverpflichtung begründen.
SoundGuardian kann nach einer Berechtigungsanfrage eine Kanzlei wie Schalast & Partner einschalten; in manchen Fällen wird auch ohne vorherige Anfrage abgemahnt. Sichern Sie die Frist und lassen Sie den vollständigen Inhalt prüfen. Ohne Reaktion sind gerichtliche Schritte möglich, aber nicht zwangsläufig.
Typischerweise können eine Unterlassungserklärung, Abmahnkosten und eine Nachlizenzierung verlangt werden. Prüffragen sind unter anderem: Ist der Rechteinhaber klar benannt? Ist die konkrete Verletzung nachvollziehbar bezeichnet? Welche Rechte werden nachgewiesen? Wie wird die Forderung berechnet? Entspricht das Schreiben den Anforderungen des § 97a UrhG?
Nein, nicht ungeprüft. Beachten Sie dennoch die gesetzte Frist. Selbst wenn ein Anspruch dem Grunde nach besteht, können die Höhe, der zugrunde gelegte Lizenzumfang und einzelne Kostenpositionen streitig sein. Ob eine Reduzierung oder Zurückweisung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Reagieren Sie nicht auf das Schreiben, kann es zu weiteren rechtlichen Schritten kommen – etwa der Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit einer klassischen Abmahnung oder im Anschluss sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Kosten steigen in diesem Fall erfahrungsgemäß deutlich gegenüber einer frühzeitigen, anwaltlich begleiteten Reaktion.
Die besondere Begrenzung der Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG gilt nur unter engen Voraussetzungen für natürliche Personen, die außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit gehandelt haben. Bei einem erkennbar kommerziell genutzten Social-Media-Account greift diese Deckelung in der Praxis meist nicht, da SoundGuardian in solchen Fällen von einer gewerblichen Nutzung ausgeht.
Eine geringe Reichweite kann je nach Berechnungsmethode für die Höhe einer Forderung relevant sein. Sie beseitigt eine mögliche Rechtsverletzung jedoch nicht automatisch. Weitere Prüfpunkte sind insbesondere Nutzungsdauer, konkreter Verwendungszweck, vorhandene Lizenzen, privater oder geschäftlicher Kontext und die behauptete Rechteinhaberschaft.
Kostenlose Erstberatung bei Forderungen von SoundGuardian
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Wir prüfen die Forderungen von SoundGuardian bzw. die Abmahnung von Schalast & Partner und beraten Sie, welches Vorgehen den meisten Erfolg verspricht. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Vorteile einer anwaltlichen Vertretung:
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
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