Abmahnung wegen
Bildnutzung?

Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise

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Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

Abmahnung wegen Bildern oder Fotos erhalten? Wir helfen sofort

Abmahnung wegen Fotos auf Website, Speisekarte oder Google-Profil: Die Übersicht mit allen aktuellen Abmahnern

Sie haben eine Abmahnung von CYFIRE, Nimrod, Frommer Legal, Fuß & Jankord, Dr. Lohsin & Partner oder einer anderen Kanzlei erhalten, weil Sie ein Foto ohne Lizenz verwendet haben sollen? Gefordert werden Löschung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten, oft mehrere tausend Euro für ein einziges Bild. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Abmahner und alles, was Sie jetzt wissen müssen.

Ruhe bewahren! Dass ein Foto ohne Lizenz verwendet wurde, heißt noch nicht, dass die geforderte Summe stimmt. Die Beträge beruhen meist auf Honorartabellen und Zuschlägen, die sich angreifen lassen. Ob die Gegenseite die Rechte am Foto überhaupt nachweisen kann, ist eine weitere Frage.

Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Achtung, kurze Fristen: Bei Bild-Abmahnungen bleiben oft nur sieben bis neun Tage. Das Löschen des Fotos allein beendet die Sache nicht. Unterschreiben Sie das beigefügte Muster nicht, bevor es geprüft ist.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

Abmahnung wegen Bildern oder Fotos auf Website oder Google-Profil erhalten - Hilfe vom Anwalt

„Ein Foto ist schnell kopiert. Was es wirklich wert ist, steht aber nicht in der Abmahnung.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Nichts unterschreiben, nichts überweisen
  • Nutzung dokumentieren
  • Kostenlos prüfen lassen

So verteidigen wir Sie gegen die Abmahnung wegen Bildern

Rechte
hinterfragen

Wer ist Urheber, wer hält die Nutzungsrechte, und kann die Gegenseite das belegen? Wir prüfen die Rechtekette genau.

Lizenzschaden
reduzieren

Honorartabellen und Zuschläge von bis zu 100 Prozent sind oft überhöht. Wir prüfen die Berechnung und verhandeln einen angemessenen Betrag.

Unterlassung
entschärfen

Statt des Musters der Gegenseite geben wir – wenn nötig – eine eng gefasste, modifizierte Erklärung ab.

Abmahnung wegen Bildern: In zwei Schritten zur Lösung

„Wer das Bild nur löscht, hat die Abmahnung damit noch nicht erledigt.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Abmahnung wegen Bildern - Rechtsanwalt Matthias Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Abmahnung wegen Bildern – Bundesweite Hilfe vom Spezialisten für Urheberrecht

Wer mahnt wegen Fotos ab?

Fotografen und Bildagenturen lassen das Internet mit Suchsoftware nach ihren Bildern durchsuchen. Zu den aktuellen Absendern haben wir jeweils eine eigene Seite mit Forderungen und unseren Erfahrungen:

  • CYFIRE Rechtsanwaltsgesellschaft (Frankfurt am Main): für internationale Fotografen und Agenturen wie Steve Bloom Images oder Minden Pictures. Die Gesamtforderungen liegen oft bei 4.000 bis über 5.000 Euro.
  • Nimrod Rechtsanwälte für Bihlmayer Media (Berlin): Fotos des Münchner Fotografen Michael Bihlmayer auf Websites, in Onlineshops und auf Social Media. Im aktuellen Fall wurden für zwei Fotos 4.626,24 Euro gefordert, die Frist betrug etwa eine Woche. Was passiert, wenn man nicht reagiert, zeigt eine einstweilige Verfügung des AG Charlottenburg in einem Bihlmayer-Fall.
  • Frommer Legal für Image Professionals (München): Stockfotos aus den Bereichen Essen, Getränke und Interior. Zunächst werden nur Unterlassung und Auskunft verlangt, der Geldbetrag wird danach berechnet.
  • Fuß & Jankord für Great Bowery (Dortmund): Im aktuellen Fall wurden für ein einziges Foto 2.802,61 Euro gefordert, bei einer Zahlungsfrist von nur sieben bis neun Tagen.
  • Dr. Lohsin & Partner: Speisefotos von marions-kochbuch.de in Speisekarten und Google-Unternehmensprofilen, im Beispielfall 1.646,30 Euro.
  • Marions Kochbuch: Der Fotograf Folkert Knieper lässt seine Speisefotos über mehrere Kanzleien abmahnen. Die Forderungen liegen oft bei 4.000 bis 5.000 Euro.

Ihr Abmahner ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an. Neue Abmahnwellen nehmen wir innerhalb weniger Tage in diese Übersicht auf.

Ist jedes Foto geschützt?

Praktisch ja. Auch einfache Fotos ohne künstlerischen Anspruch sind als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Dass ein Bild in der Google-Bildersuche auftaucht oder auf einer anderen Website ohne Hinweis verwendet wird, macht es nicht frei nutzbar.

Betroffen sind vor allem Restaurants mit Speisefotos, Onlineshops, Handwerksbetriebe, Vereine und Selbstständige, die für ihre Website oder ihr Google-Unternehmensprofil ein passendes Bild gesucht haben.

Was wird bei einer Bild-Abmahnung gefordert?

Eine Bild-Abmahnung besteht meist aus diesen Bausteinen:

  • Löschung des Fotos an allen Stellen
  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
  • Schadensersatz als fiktive Lizenzgebühr, oft nach Honorartabellen berechnet
  • Zuschläge, etwa 100 Prozent wegen fehlender Nennung des Fotografen oder 50 Prozent wegen werblicher Nutzung
  • Anwaltskosten und teils Auskunft über Dauer und Umfang der Nutzung

Einordnung: Honorartabellen sind keine gesetzlichen Preise. Ob sie im Einzelfall passen, hängt davon ab, ob der Rechteinhaber seine Bilder tatsächlich zu diesen Preisen lizenziert. Genau hier lässt sich oft ansetzen.

Reicht es, das Foto zu löschen?

Nein. Das Löschen beendet nur die künftige Nutzung. Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenansprüche für die Vergangenheit bleiben bestehen.

Löschen Sie trotzdem gründlich: Oft ist ein Bild noch über eine direkte Adresse im Upload-Ordner der Website erreichbar, obwohl es auf keiner Seite mehr eingebunden ist. Prüfen Sie auch Google-Unternehmensprofil, Lieferportale, Social-Media-Profile und PDF-Speisekarten. Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung kann jede vergessene Stelle eine Vertragsstrafe auslösen.

Mein Webdesigner hat das Bild eingebaut

Gegenüber dem Rechteinhaber haften Sie als Betreiber der Website oder des Profils trotzdem. Im Verhältnis zum Webdesigner oder zur Agentur kann aber ein Rückgriffsanspruch bestehen, je nachdem, was vereinbart wurde und wer das Bild beschafft hat. Das prüfen wir mit.

Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht das beigefügte Muster. Es enthält häufig mehr als nötig, etwa ein Schuldanerkenntnis oder eine Zahlungspflicht. Die Alternative ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, die sich auf das konkrete Foto beschränkt. Über Geld wird dann getrennt verhandelt.

Was kostet unsere Hilfe?

Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Für die außergerichtliche Vertretung bei einer Abmahnung wegen Bildern arbeiten wir zu einem Pauschalpreis, den wir Ihnen vorab nennen. Es gibt also keine Überraschungen.

In vielen Fällen liegt die Gesamtbelastung einschließlich unseres Honorars deutlich unter der ursprünglichen Forderung der Gegenseite.

Warum die Abmahnungs-Abwehr?

Wir sind auf Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert und haben über 35.000 Abmahnungen und mehr als 2.000 Gerichtsverfahren begleitet. Die Kanzleien, die wegen Fotos abmahnen, und ihre Berechnungsmethoden kennen wir aus aktuellen Fällen. Unsere Mandanten bewerten uns auf ProvenExpert mit über 800 Bewertungen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Bildern oder Fotos erhalten haben, rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an: ☎ Telefon 07171 / 79 80 00, oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

    Abmahnung hochladen (optional):(z.B. pdf oder jpg, max. 10 MB)

    Häufige Fragen (FAQ) zur Abmahnung wegen Bildern

    Das Bild war doch frei im Internet

    Das hören wir sehr oft. Auffindbar heißt aber nicht frei nutzbar: Auch Bilder aus der Google-Bildersuche oder von anderen Websites sind geschützt, solange keine Lizenz vorliegt. Ob Sie das Bild für ein kostenloses Stockfoto gehalten haben, kann allerdings bei der Höhe eine Rolle spielen.

    Ist die Abmahnung echt oder ein Fake?

    Schreiben von CYFIRE, Nimrod, Frommer Legal, Fuß & Jankord oder Dr. Lohsin & Partner sind in aller Regel echt. Echt heißt aber nicht berechtigt: Ob die Forderung in dieser Höhe besteht, prüfen wir kostenlos.

    Kann ich die Abmahnung ignorieren?

    Nein. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung und später eine Klage. Die Kosten liegen dann deutlich über der ursprünglichen Forderung.

    Ich nutze das Bild nur privat

    Auch private Nutzung auf einer öffentlichen Website oder in einem öffentlichen Profil ist ohne Lizenz nicht erlaubt. Für Privatpersonen gilt bei einer ersten Abmahnung aber ein Kostendeckel nach § 97a Abs. 3 UrhG, der die Anwaltskosten deutlich begrenzt.

    Zahlt eine Versicherung?

    Meist nicht. Rechtsschutzversicherungen schließen das Urheberrecht häufig aus, Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten regelmäßig Ausschlüsse für Urheberrechtsverletzungen. Eine Anfrage schadet nicht, die Frist läuft aber unabhängig von der Antwort weiter.

    Kostenlose Erstberatung nutzen

    „Nicht jede Honorartabelle ist ein Preisschild für Ihren Fall.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler - Anwalt bei Abmahnung wegen Bildern

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Urheberrecht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
    Anwaltsprofil