Beschluss vom
AG Charlottenburg?
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Wer auf eine Bildabmahnung der NIMROD Rechtsanwälte nicht reagiert, bekommt kein zweites Erinnerungsschreiben – sondern einen Beschluss des Gerichts mit Ordnungsgeldandrohung bis 250.000 Euro. Wir zeigen das an einem realen Verfahren aus dem Sommer 2026.
Wenn Sie bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben: Ruhe bewahren, aber jetzt sofort handeln. Der Beschluss ist ab Zustellung wirksam, jede weitere Abrufbarkeit des Bildes kann ein Ordnungsgeld auslösen. Rufen Sie uns an, bevor Sie etwas unterschreiben oder Widerspruch einlegen.
Sie haben (noch) keine Verfügung, sondern nur eine Abmahnung? Dann lesen Sie hier weiter: Abmahnung NIMROD wegen Bihlmayer Media Bildern.
Verhindern Sie ein Gerichtsverfahren unbedingt: LWer nach der Abmahung rechtzeitig reagiert, kann sich ganz erhebliche Kosten sparen. assen. Sie sich unbedingt anwaltlich beraten und vertreten. Kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder über unser Kontaktformular..
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei NIMROD Abmahnungen

„Löschen allein reicht nicht. Ohne Unterlassungserklärung kommt das Gericht.“
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Ordnungsgeld
vermeiden
Ab Zustellung gilt das Verbot. Wir prüfen sofort, ob das Bild wirklich überall weg ist – auch in Caches, Archiven und über die direkte Bild-URL.
Widerspruch oder
Abschlusserklärung?
Beides hat Folgen für die Kosten. Wir wählen den Weg, der Ihr Risiko begrenzt – statt ein Verfahren zu führen, das Sie nicht gewinnen können.
Kosten und Streitwert
angreifen
Verfahrenswert, Dringlichkeit und Zuständigkeit sind häufig angreifbar. Genau dort liegt der wirtschaftliche Hebel.
Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR, Emser Straße 9, 10719 Berlin, mahnt für den Fotografen Michael Bihlmayer (Bihlmayer Media, München) Bildrechtsverletzungen ab. Reagiert man nicht angemessen, risikiert man einen gerichtlichen Unterlassungs-Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg, wie der aktuelle Fall zeigt. Betroffen war ein Fahrradhändler aus Niedersachsen, der auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag zur Zeitumstellung veröffentlicht hatte – bebildert mit einem Stockfoto („Sommerzeit“-Tafel neben einem Wecker), das Bihlmayer über seine eigene Bildseite vertreibt. Ohne Lizenz, ohne Urhebernennung.
Der Ablauf ist typisch – und er ist schnell:
Zwischen Abmahnung und Gerichtsbeschluss lagen 25 Tage. Vom ersten Schreiben bis zur vollstreckbaren Verfügung – ohne dass der Betroffene je gehört wurde. Genau das ist das Wesen des einstweiligen Verfügungsverfahrens: Es findet ohne Sie statt.
In der Antragsschrift steht der Satz, um den sich alles dreht: Das Foto sei zwar inzwischen gelöscht worden, eine Unterlassungserklärung sei jedoch nicht abgegeben worden – gerichtliche Hilfe sei damit geboten.
Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern geltendes Recht. Eine Urheberrechtsverletzung begründet die Vermutung, dass sie sich wiederholt – die sogenannte Wiederholungsgefahr. Diese Vermutung entfällt nach ständiger Rechtsprechung nur durch die Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung, nicht durch die Löschung und auch nicht durch das Versprechen, es nicht wieder zu tun. Solange die Wiederholungsgefahr besteht, besteht der Unterlassungsanspruch – und damit der Verfügungsanspruch.
Der Händler hat also das getan, was intuitiv richtig erscheint, und genau den Schritt ausgelassen, der das Verfahren beendet hätte. Eine korrekt modifizierte Unterlassungserklärung hätte den Gerichtsbeschluss verhindert – und hätte ihn keinen Cent zusätzlich gekostet.
Viele unterschätzen den Unterschied zwischen einer Abmahnung und einem Gerichtsbeschluss. Er ist erheblich:
Rechnen wir den dokumentierten Fall durch. Das Gericht hat den Verfahrenswert auf 4.000 Euro festgesetzt. Daraus ergeben sich grob:
Somit knapp EUR 1.000,00 an Kosten für die gerichtliche Unterlassung. Fremdkosten, die größtenteils vermeidbar gewesen wären, wenn Sie nach der Abmahnung sofort eine Unterlassungserklärung abgegeben hätten. Für ein einziges Foto in einem einzigen Facebook-Beitrag.
Zum Vergleich: Wer rechtzeitig reagiert, zahlt die anwaltliche Bearbeitung der Abmahnung – und spart das gesamte Gerichtsverfahren. Die Frist der Abmahnung ist der mit Abstand günstigste Zeitpunkt dieses Verfahrens.
„Zwei Schritte entscheiden darüber, ob es ein Gerichtsverfahren gibt: löschen und Unterlassung erklären.“
Schritt 1:
Bild sofort und vollständig entfernen
Nehmen Sie das beanstandete Bild umgehend offline: von der Website, aus dem Shop, aus allen Social-Media-Profilen, aus Newslettern, PDFs und aus den Bilderverzeichnissen Ihres Servers. Prüfen Sie ausdrücklich die direkte Bild-URL – eine Datei, die noch abrufbar ist, gilt weiterhin als öffentlich zugänglich gemacht, auch wenn sie auf keiner Seite mehr eingebunden ist. Denken Sie an Google-Cache und Bildersuche, an alte Beiträge, an Zweitprofile und an öffentlich erreichbare Backups.
Schritt 2:
Unterlassungserklärung abgeben – aber die richtige
Dieser Schritt ist der, den der Händler im dokumentierten Fall ausgelassen hat. Ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung bleibt die Wiederholungsgefahr bestehen – und damit der Weg zum Gericht offen. Geben Sie die beigefügte Erklärung aber niemals im Original ab: Sie ist regelmäßig zu weit gefasst, enthält eine feste Vertragsstrafe und häufig ein Anerkenntnis der Zahlungsansprüche, mit dem Sie jeden Verhandlungsspielraum verlieren. Wir geben eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die die Wiederholungsgefahr sicher ausräumt und trotzdem nur das abdeckt, was Sie wirklich schulden.
Schritt 3:
Auskunft und Zahlung getrennt behandeln
Die Unterlassungserklärung erledigt den Unterlassungsanspruch – mehr nicht. Über Schadensersatz und Anwaltskosten wird anschließend verhandelt, und dort liegt der wirtschaftliche Spielraum. Erteilen Sie keine Auskunft und unterschreiben Sie kein Anerkenntnis, bevor die Sache geprüft ist: Ihre Angaben zu Nutzungsdauer und Reichweite sind die Rechengrundlage für die Forderung. Im Abmahnschreiben wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Antworten eidesstattlich zu versichern sein können – ein weiterer Grund, hier nicht frei Hand zu formulieren.
Dann geht es nicht mehr darum, das Verfahren zu verhindern, sondern darum, es möglichst günstig zu beenden und ein Ordnungsgeld zu vermeiden. Diese Wege stehen offen:
Welcher Weg richtig ist, entscheidet sich nach Aktenlage – und oft zugunsten einer Kombination: Beseitigung dokumentieren, Abschlusserklärung vorbereiten, parallel Kosten und Streitwert angreifen und die noch offenen Zahlungsansprüche insgesamt verhandeln.
Ein Verfügungsbeschluss ist keine endgültige Entscheidung. Er ergeht auf einseitigen Vortrag, ohne Beweisaufnahme, allein auf Grundlage einer eidesstattlichen Versicherung. Entsprechend häufig finden sich Schwachstellen:
Die NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin sind ursprünglich durch Filesharing-Abmahnungen wegen Computerspielen bekannt geworden. Seit 2026 treten sie zusätzlich für den Münchener Berufsfotografen Michael Bihlmayer (Bihlmayer Media) auf, dessen Aufnahmen unter anderem über die Bildagentur CHROMORANGE vertrieben werden. Gezeichnet sind die Schreiben von Rechtsanwalt Frederik Bockslaff, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
Dass die Kanzlei den Weg über das Gericht tatsächlich geht, ist keine Drohkulisse: Bereits das Erinnerungsschreiben verweist auf eine Reihe erwirkter Beschlüsse der Landgerichte Hamburg, Berlin und des OLG Karlsruhe. Der hier dokumentierte Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg bestätigt das. Wer eine Bihlmayer-Abmahnung von NIMROD unbeantwortet lässt, muss mit einem Gerichtsverfahren rechnen – nicht mit Vergessen.
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Weil die Löschung die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt. Nach ständiger Rechtsprechung wird nach einer Rechtsverletzung vermutet, dass sie sich wiederholt. Diese Vermutung entfällt nur durch eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung – nicht durch das Entfernen des Bildes und auch nicht durch eine formlose Zusage.
Genau das ist im dokumentierten Fall passiert: Das Foto war entfernt, eine Unterlassungserklärung fehlte, und das Gericht hat die einstweilige Verfügung erlassen. Löschen und Erklären gehören zusammen – nur beides zusammen beendet den Unterlassungsanspruch.
Ja. Bei Dringlichkeit kann das Gericht nach § 937 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Im dokumentierten Fall erging der Beschluss noch am Tag des Antragseingangs. Sie erfahren von dem Verfahren erst durch die Zustellung.
Das ist kein Verfahrensfehler, sondern gesetzlich vorgesehen – und einer der Gründe, warum eine unbeantwortete Abmahnung so gefährlich ist. Vorbeugend lässt sich das nur durch eine Schutzschrift beim zentralen Schutzschriftenregister abfedern, die das Gericht berücksichtigen muss.
Nein. Die 250.000 Euro sind der gesetzliche Höchstbetrag, der im Beschluss angedroht wird – fällig wird nichts, solange Sie sich an das Verbot halten. Ein Ordnungsgeld setzt einen Verstoß nach Zustellung und einen Antrag der Gegenseite voraus; das Gericht setzt die Höhe dann nach dem Einzelfall fest.
Die praktische Gefahr liegt nicht in der Zahl, sondern in der Unachtsamkeit: eine noch erreichbare Bild-URL, ein alter Beitrag auf einem Zweitprofil, ein Eintrag in der Google-Bildersuche. Kontrollieren Sie nach Zustellung systematisch alle Kanäle und dokumentieren Sie das Ergebnis.
Das hängt davon ab, ob es tragfähige Einwände gibt. Ein Widerspruch nach § 924 ZPO ist an keine Frist gebunden, führt aber in die mündliche Verhandlung und damit zu weiteren Kosten – er lohnt nur, wenn etwa eine Lizenz vorlag, die Aktivlegitimation zweifelhaft ist oder die Dringlichkeitsfrist versäumt wurde.
Die Abschlusserklärung beendet das Verfahren, indem Sie die Verfügung als endgültige Regelung anerkennen. Rechtzeitig abgegeben erspart sie das kostenpflichtige Abschlussschreiben der Gegenseite und die Hauptsacheklage zur Unterlassung. Möglich ist auch der Kostenwiderspruch: Sie akzeptieren das Verbot und greifen nur die Kostenentscheidung an. Welcher Weg der richtige ist, sollte vor jeder Erklärung anwaltlich geprüft werden.
Nein. Die einstweilige Verfügung regelt nur die Unterlassung, und das nur vorläufig. Die Zahlungsansprüche laufen daneben weiter: Schadensersatz nach Lizenzanalogie, der Zuschlag wegen fehlender Urhebernennung, der Auskunftsanspruch und die Kosten der Abmahnung.
In Bihlmayer-Verfahren bewegen sich diese Beträge für ein einzelnes Bild regelmäßig im vierstelligen Bereich. Dazu kommen nun die Kosten des Verfügungsverfahrens. Die Gesamtlage sollte deshalb in einem Zug verhandelt werden – nicht Anspruch für Anspruch.
Der Antrag wird auf den sogenannten fliegenden Gerichtsstand nach § 32 ZPO gestützt: Eine Internetseite ist bundesweit abrufbar, also sei jedes Gericht zuständig, in dessen Bezirk sie aufgerufen werden kann. Im dokumentierten Fall führte das zum Amtsgericht Charlottenburg – am Kanzleisitz der Gegenseite, Hunderte Kilometer vom Betroffenen entfernt.
Wichtige Ausnahme: Nach § 104a UrhG ist bei einer natürlichen Person, die das Werk nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet hat, ausschließlich das Gericht am Wohnsitz zuständig. Wer privat gehandelt hat, muss sich also nicht nach Berlin ziehen lassen.
Das richtet sich nach dem festgesetzten Verfahrenswert. Im dokumentierten Fall sind es 4.000 Euro; daraus ergeben sich rund 210 Euro Gerichtskosten und rund 450 Euro Anwaltskosten der Gegenseite, dazu die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Hinzu kommen Ihre eigenen Anwaltskosten und – wenn Sie nicht rechtzeitig eine Abschlusserklärung abgeben – die Kosten des Abschlussschreibens.
Rund 700 Euro Fremdkosten für einen Schritt, der vollständig vermeidbar war, und das zusätzlich zu Schadensersatz und Abmahnkosten. Die Streitwertfestsetzung selbst lässt sich mit der Beschwerde angreifen, wenn der Beschwerdewert 300 Euro übersteigt.
Durch zwei Schritte innerhalb der Abmahnfrist: das Bild vollständig entfernen – einschließlich der direkten Bild-URL, aller Profile, Caches und Archive – und eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Damit entfällt die Wiederholungsgefahr, und dem Verfügungsantrag fehlt die Grundlage.
Die beigefügte Erklärung sollte dabei nie im Original unterschrieben werden: Sie erfasst regelmäßig zu viel, sieht eine feste Vertragsstrafe vor und enthält häufig ein Anerkenntnis der Zahlungsansprüche. Eine anwaltlich modifizierte Erklärung erfüllt denselben Zweck, ohne Sie in diese Punkte hineinzuziehen – und lässt den Spielraum bei Schadensersatz und Kosten unangetastet.
Kostenlose Erstberatung bei NIMROD Klage und einstweiliger Verfügung
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Ob Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage – je früher wir eingebunden sind, desto größer ist der Spielraum. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Bitte halten Sie bereit: den Gerichtsbeschluss mit Antragsschrift und Anlagen, das Zustelldatum und den Umschlag des Gerichtsvollziehers, die vorangegangene Abmahnung samt Erinnerungsschreiben, Nachweise darüber, wann Sie das Bild entfernt haben – und alles zur Herkunft des Bildes: Rechnung, Downloadbeleg, Lizenzbedingungen, E-Mail der Agentur.
Lesen Sie mehr zur Abmahnung von Nimrod wegen Bildrechtsverletzungen der Bihlmayer Media sowie Nimrod Abmahnungen wegen Filesharing und Nimrod Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Urheberrecht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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