Frommer Legal
Mahnbescheid
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Sie haben einen Mahnbescheid von Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) erhalten? Die Kanzlei versendet immer dann gerichtliche Mahnbescheide, wenn auf die außergerichtlichen Forderungen nicht reagiert wurde. Aktuell werden massenweise gerichtliche Mahnbescheide in Filesharing-Fällen für Forderungen aus den Jahren 2023 und 2024 versendet. Hiergegen müssen Sie unbedingt innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen, sonst wird der Mahnbescheid rechtskräftig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das machen und wie es weitergeht.
Die Mahnbescheide richten sich an Personen, die teilweise vor 8 oder 10 Jahren das erste außergerichtliche Schreiben der Frommer Legal Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung durch die illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen erhalten und die Sache nicht durch einen Vergleich erledigt haben. Diese Forderungen sind noch nicht verjährt, obwohl sie teilweise 8 oder gar 10 Jahre zurückliegen.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Sparen Sie Geld: Es ist nicht notwendig, eine teure Verteidigungsstrategie zu entwickeln, wenn Sie selbst der Täter waren. Hier ist die Grenze zum Betrug schnell überschritten. Wenn Sie selbst der Täter waren, raten wir zu einer sofortigen Einigung.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

„Zwei Wochen – danach entscheidet nicht mehr das Recht, sondern der Kalender.“
Unsere Erfahrung spricht für sich:
So verteidigen wir Sie gegen die Frommer Legal Mahnbescheide
Spezialisierter Anwalt
analysiert Mahnbescheid
Wir analysieren Ihre Situation und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten im konkreten Fall.
Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung
Ob Täter oder nicht, ob Haftung oder nicht: Wir können für Sie die Sache sofort mit einer geringeren Zahlung beenden.
Mahnverfahren
beenden
Wer sich nicht einigt, muss vor Gericht erscheinen. Durch unsere Einigung ist die Sache sofort & billiger beendet.
„Erst die Frist sichern, dann verhandeln – nie umgekehrt.“
Schritt 1:
Frist sichern, Widerspruch einlegen
Notieren Sie zuerst das Zustellungsdatum – es steht auf dem gelben Umschlag, den der Postbote einwirft. Ab diesem Tag laufen zwei Wochen. Legen Sie innerhalb dieser Frist Widerspruch ein, und zwar „insgesamt“. Das kostet nichts, muss nicht begründet werden und hält Ihnen alle Möglichkeiten offen.
Beachten Sie: Der Widerspruch stoppt das Verfahren nur vorläufig. Er verhindert den Vollstreckungsbescheid – über die Forderung selbst ist damit noch nichts entschieden.
Schritt 2:
Nach dem Widerspruch einigen
Der Widerspruch beendet die Sache nicht, er verschafft Ihnen Zeit – und genau dieses Zeitfenster nutzen wir. In aller Regel lässt sich die Angelegenheit jetzt noch außergerichtlich und zu einem deutlich reduzierten Betrag abschließen, bevor die Gegenseite das streitige Verfahren einleitet. Damit entfallen Gerichtsgebühren, gegnerische Anwaltskosten und Zeugenvernehmungen. Meist ist das auch dann der günstigere Weg, wenn Sie nicht der Täter sind. Sobald wir Sie vertreten, läuft die Korrespondenz über uns.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Beides ist dieselbe Kanzlei. Die Münchner Kanzlei ist über Jahre als Waldorf Frommer Rechtsanwälte aufgetreten und firmiert seit der Umbenennung als Frommer Legal. Wenn Ihre ursprüngliche Abmahnung noch den Briefkopf „Waldorf Frommer“ trug und der Mahnbescheid nun „Frommer Legal“ nennt, handelt es sich trotzdem um denselben Vorgang.
Das verunsichert viele Betroffene – gerade weil zwischen Abmahnung und Mahnbescheid oft Jahre liegen und man den alten Namen im Kopf hat. Für die Sache selbst ändert die Umfirmierung nichts: Die Forderung ist dieselbe, die Fristen sind dieselben, und die Verteidigung läuft identisch.
Diese Frage ist berechtigter als bei jedem anderen Schreiben, denn gefälschte Mahnschreiben sind im Umlauf. Ein echter gerichtlicher Mahnbescheid erkennen Sie an mehreren Merkmalen zugleich:
Ein Schreiben, das per E-Mail kommt, sofortige Zahlung auf ein privates oder ausländisches Konto verlangt oder mit Kontopfändung binnen 24 Stunden droht, ist kein Mahnbescheid. Im Zweifel schicken Sie uns das Schreiben – die Einordnung kostet Sie nichts.
Wichtig: „Echt“ bedeutet nicht, dass die Forderung berechtigt ist. Das Mahngericht prüft den Anspruch nämlich überhaupt nicht.
Dies hat mehrere Gründe. Die Rechteinhaber versuchen, mit einem gerichtlichen Mahnbescheid die Forderung schnell und vorbei an einem eventuell außergerichtlich beauftragten Anwalt durchzusetzen. Das Mahngericht prüft die Ansprüche nicht, es unterstellt die Richtigkeit der Forderungen. Legt der Betroffene keinen Widerspruch ein, ergeht ein vollstreckbarer Bescheid und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür.
Ein weiterer Effekt des Mahnverfahrens ist die Hemmung der Verjährung: Mit der Zustellung des Mahnbescheids ist die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Hemmung dauert für die Dauer des Verfahrens und endet erst sechs Monate nach dessen rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger Beendigung (§ 204 Abs. 2 BGB). Deshalb erreichen viele Mahnbescheide die Betroffenen kurz vor dem Jahreswechsel – kurz bevor die Frist ablaufen würde.
Die Mahnbescheide von Frommer Legal beziehungsweise Waldorf Frommer kommen nach unserer Erfahrung ausnahmslos vom Amtsgericht Coburg. Das ist kein Zufall und kein Fehler: Coburg ist das zentrale Mahngericht für Bayern, und das zuständige Mahngericht richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers – nicht nach Ihrem Wohnort.
Deshalb glauben viele Betroffene zunächst an eine Verwechslung: Man wohnt in Hamburg, Köln oder Leipzig und bekommt plötzlich Post aus Oberfranken. Wenn auf Ihrem gelben Umschlag Amtsgericht Coburg steht und im Mahnbescheid Frommer Legal als Verfahrensbevollmächtigte auftaucht, sind Sie also genau an der richtigen Stelle gelandet.
Wichtig für den Widerspruch: Das Formular geht an das Amtsgericht Coburg zurück – nicht an das Gericht Ihres Wohnorts und schon gar nicht an Frommer Legal. Die genaue Anschrift steht auf dem Mahnbescheid selbst. Ein Widerspruch, der beim falschen Gericht landet, wahrt die Frist im Zweifel nicht.
Widersprechen Sie fristgerecht und betreibt die Gegenseite das Verfahren weiter, gibt Coburg die Sache an das Streitgericht ab – und das ist dann in der Regel das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Ab diesem Zeitpunkt hat das Verfahren mit Coburg nichts mehr zu tun.
Warum sind die Forderungen nach 8 oder 10 Jahren noch nicht verjährt? Bei Filesharing-Angelegenheiten gilt eine sehr lange Verjährungsfrist, nämlich 10 Jahre für die Schadensersatzansprüche (BGH, Urt. v. 12.05.2016 – I ZR 48/15), wogegen die Anwaltskosten bereits nach 3 Jahren verjähren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Rechenbeispiel: Haben Sie die erste Zahlungsaufforderung im Jahr 2023 erhalten, beginnt die Frist am 01.01.2024 und endet am 31.12.2033. Deshalb kann ein Vorgang, den Sie längst vergessen hatten, viele Jahre später wieder auftauchen.
Im Mahnverfahren wird der Mahnbescheid dem Antragsgegner persönlich zugestellt. Ein Anwalt, den Sie lediglich außergerichtlich beauftragt hatten, ist im gerichtlichen Mahnverfahren noch nicht als Prozessbevollmächtigter bestellt – die Post geht deshalb an Sie.
Das ist ein weiterer Grund für die Beliebtheit des Mahnverfahrens: Die Kanzlei erreicht den Betroffenen direkt und damit denjenigen, der am ehesten unter Druck gerät. Sie können jetzt aber jederzeit einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, der die Forderungen für Sie zurückweist oder verhandelt.
Wichtig: Nach Erhalt des Mahnbescheids müssen Sie unbedingt innerhalb der Frist von 2 Wochen Widerspruch einlegen. Ein Formular brauchen Sie nicht zu suchen – es liegt dem Mahnbescheid bei. So gehen Sie vor:
Der Widerspruch muss nicht begründet werden und kostet Sie nichts. Nach rechtzeitigem Widerspruch kann kein Vollstreckungsbescheid mehr ergehen, und das gerichtliche Verfahren ist zunächst gestoppt. Die Gegenseite kann die Sache dann in das streitige Verfahren überleiten – muss es aber nicht.
Und jetzt der entscheidende Punkt: Mit dem Widerspruch haben Sie sich nicht für einen Prozess entschieden. Sie haben sich Zeit verschafft – Zeit, in der sich die Sache außergerichtlich und deutlich günstiger einigen lässt. Wie das funktioniert und was es spart, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Haben Sie die Frist knapp verpasst? Auch ein verspäteter Widerspruch kann noch sinnvoll sein, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht erlassen ist. Rufen Sie uns in diesem Fall sofort an.
Das ist der wichtigste Abschnitt dieser Seite, und er wird fast immer übersehen: Widerspruch und Einigung schließen sich nicht aus. Viele Betroffene glauben, mit dem Widerspruch hätten sie sich für den Streit entschieden und müssten die Sache nun bis zum Urteil durchfechten. Das Gegenteil ist richtig.
Der Widerspruch ist zunächst nichts weiter als eine Notbremse. Er verhindert den Vollstreckungsbescheid und verschafft Ihnen Zeit. Er verpflichtet Sie zu gar nichts – und er verbaut Ihnen keine einzige Möglichkeit. Genau in dem Zeitfenster, das er eröffnet, lässt sich die Angelegenheit in aller Regel noch außergerichtlich und zu deutlich reduzierten Beträgen abschließen.
Warum das so viel Geld spart: Solange die Sache im Mahnverfahren steckt, ist sie gebührenrechtlich vergleichsweise harmlos. Wird sie an das Streitgericht abgegeben und begründet die Gegenseite ihren Anspruch, kommen auf einen Schlag hinzu:
In der Summe übersteigen diese Positionen die ursprüngliche Forderung häufig um ein Vielfaches. Wer sich dagegen im Anschluss an den Widerspruch einigt, zahlt einen ausgehandelten Betrag – und keine Verfahrenskosten.
Die richtige Reihenfolge lautet also: erst Widerspruch, dann verhandeln. Zuerst wird die Zwei-Wochen-Frist gesichert, damit kein Vollstreckungsbescheid ergehen kann. Danach nehmen wir Kontakt zur Gegenseite auf und führen eine Einigung herbei, bevor die Sache in das streitige Verfahren übergeleitet wird. Umgekehrt funktioniert es nicht: Wer erst verhandelt und dabei die Frist verstreichen lässt, verliert jede Verhandlungsposition.
Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn Sie nicht der Täter sind. Selbst eine gute Verteidigungslage muss vor Gericht bewiesen werden, und dieser Beweis kostet Zeit, Nerven und Geld. Eine Einigung ist deshalb häufig auch für den Unschuldigen die wirtschaftlich vernünftigere Entscheidung – eine Abwägung, die wir mit Ihnen im Einzelfall treffen.
Der Vollstreckungsbescheid ist die zweite Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens. Haben Sie gegen den Mahnbescheid keinen oder einen verspäteten Widerspruch eingelegt, erlässt das Mahngericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Auch hier prüft das Gericht nicht, ob der Anspruch berechtigt oder verjährt ist – es prüft allein, ob fristgerecht Widerspruch einging.
Der Vollstreckungsbescheid steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich. Frommer Legal kann damit die Zwangsvollstreckung betreiben.
Wichtig: Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, formlos beim Mahngericht. Vollstreckt werden kann in dieser Zeit dennoch. Ist auch diese Frist abgelaufen, ist der Bescheid rechtskräftig – dann lässt sich rechtlich nichts mehr erreichen, und wir können Ihnen leider nicht mehr helfen. Genau deshalb ist die erste Zwei-Wochen-Frist so entscheidend.
Im Jahr 2026 werden auffällig viele Mahnbescheide für jede unbezahlte Frommer Legal Abmahnung verschickt. Es ist davon auszugehen, dass Frommer Legal nicht alle im gerichtlichen Hauptsacheverfahren geltend machen kann. Dennoch sollten Sie überlegen, ob Sie sich nicht sofort und noch relativ günstig einigen und die Sache damit abschließen wollen.
Die Amtsgerichte tendieren aktuell dazu, Abgemahnte als Täter zu verurteilen, wenn kein Täter präsentiert werden kann, der die Tat vor Gericht auch zugibt. Ausländische Täter, die im Ausland wohnen, helfen meist nicht weiter – hier haben die Gerichte oft Zweifel und laden Zeugen teilweise aus Übersee. Auch kommt es vor, dass Frommer Legal nach einem verlorenen Prozess in Berufung geht. Dann folgt ein weiterer, nervenaufreibender Prozess vor dem Landgericht.
Um nach einem Mahnbescheid von Frommer Legal ein Gerichtsverfahren zu verhindern, müssen Sie zügig handeln. Parallel zum Widerspruch ist zu überlegen, ob Sie wirklich ein gerichtliches Hauptsacheverfahren riskieren oder sich sofort kostengünstig einigen wollen. Selbst dann, wenn Sie nicht der Täter sind, bietet sich das häufig an.
Wir haben Erfahrung mit über 35.000 Filesharing-Fällen und können Sie optimal vertreten. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 an, wenn Sie einen Mahnbescheid von Frommer Legal erhalten haben.
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Ab der Zustellung, nicht ab dem Datum des Mahnbescheids – und auch nicht ab dem Tag, an dem er in Coburg erstellt wurde. Maßgeblich ist der Tag, an dem der gelbe Umschlag bei Ihnen eingeworfen wurde; der Postbote vermerkt dieses Datum auf dem Umschlag. Heben Sie den Umschlag deshalb auf – er ist der Nachweis. Waren Sie im Urlaub, ändert das an der Frist nichts: Zugestellt ist zugestellt.
Nein. Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist gebührenfrei. Sie tragen lediglich das Porto. Kosten entstehen erst, wenn die Gegenseite das Verfahren anschließend in das streitige Verfahren überleitet – und auch dann trägt sie das Kostenrisiko, wenn sie unterliegt.
Nein. Der Widerspruch braucht keine Begründung – das Ankreuzen und Unterschreiben genügt. Er ist eine reine Fristsache. Sparen Sie sich auch lange Schreiben an das Gericht oder an Frommer Legal: Das Mahngericht prüft ohnehin nichts inhaltlich, und alles, was Sie jetzt gegenüber der Gegenseite äußern, kann im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Ein Mahnbescheid allein führt nicht zu einem Eintrag. Kritisch wird es erst, wenn ein Vollstreckungsbescheid ergeht, gegen den Sie keinen Einspruch eingelegt haben – solche titulierten Forderungen können an Auskunfteien gemeldet werden und wirken sich über Jahre auf Ihre Bonität aus. Auch deshalb sollten Sie die Zwei-Wochen-Frist keinesfalls verstreichen lassen.
Zunächst nichts. Das Mahnverfahren ist gestoppt, ein Vollstreckungsbescheid kann nicht mehr ergehen. Die Gegenseite entscheidet dann, ob sie die Sache in das streitige Verfahren überleitet. Tut sie das, geht die Akte an das Amtsgericht Ihres Wohnorts und Sie erhalten eine Anspruchsbegründung, auf die fristgebunden zu erwidern ist.
Genau bis zu diesem Moment steht Ihnen aber das Zeitfenster für eine Einigung offen – und das ist der eigentliche Wert des Widerspruchs. Wer sich in dieser Phase außergerichtlich einigt, spart Gerichtsgebühren, gegnerische Anwaltskosten und Zeugenvernehmungen. Warten Sie damit nicht, bis die Anspruchsbegründung im Briefkasten liegt.
Bei Vorgängen, die acht oder zehn Jahre zurückliegen, ist das eine häufige Konstellation. Eltern haften für minderjährige Kinder nicht automatisch: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es in der Regel, ein normal entwickeltes Kind über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen zu belehren. Wer damals als Anschlussinhaber geführt wurde, ist außerdem nicht zwangsläufig der Täter. Schildern Sie uns die damalige Situation im Haushalt – daraus ergibt sich die Verteidigungslinie.
„Machen Sie keine Experimente. Handeln Sie nicht ohne Anwalt.“
Wenn Sie einen Frommer Legal Mahnbescheid erhalten haben, sollten Sie sich vernünftig anwaltlich beraten lassen, um weitere Kosten möglichst zu verhindern. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Praxis-Tipp: Die Frommer Rechtsanwälte begründen die Klage vor Gericht in der Regel, wenn Sie Widerspruch einlegen. Dann benötigen Sie eine anwaltliche Vertretung vor Gericht, was die Kosten unnötig verteuert. Besser ist es meistens, man einigt sich sofort, um weitere Aufwendungen und umfangreiche Zeugenvernehmungen vor Gericht zu verhindern.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Filesharing-Recht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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