Frommer Legal
& Social Media

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Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

Social Media Abmahnung von Frommer Legal wegen Musik auf Instagram erhalten?

Frommer Legal mahnt jetzt auch Musik auf Instagram ab!

Sie haben einen Brief von FROMMER LEGAL erhalten und lesen, dass Sie EUR 5.000 oder mehr bezahlen sollen, weil Sie ein Lied aus einer Instagram- oder TikTok-Musikbibliothek in einem Video genutzt haben?

Bislang war die Kanzlei FROMMER LEGAL vor allem durch ihre tausenden Filesharing-Abmahnungen bekannt. Seit 2026 haben die Münchner Anwälte ihr Tätigkeitsfeld auf Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media Profilen erweitert, ähnlich wie die Kanzlei IPPC Law. Die Anwälte gehen nun verstärkt gegen die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik auf Social-Media-Videos wie TikTokInstagram ReelsYouTube Shorts oder Facebook vor. Unternehmen und Influencer müssen daher genau die Nutzungsrechte prüfen, wenn sie Musik in Reels oder Stories verwenden.

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Senden Sie uns Ihre Frommer Legal Social Media Abmahnung und schildern Sie Ihren Fall. Wir prüfen die Forderungen auf Durchsetzbarkeit und vertreten Sie gegen Frommer Legal. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder das Kontaktformular.

Das Wichtigste in Kürze

Auf Instagram und TikTok gibt es verschiedene Musikbibliotheken für gewerbliche und private Nutzer. Frommer Legal mahnen Unternehmen ab, die Musik ohne Nutzungsrechte in Reels, Stories und Videos verwendet haben.

  • Die Abmahnungen sind gegen Gewerbetreibende gerichtet, die geschützte Musik ohne gewerbliches Nutzungsrecht verwenden.
  • Bei gewerblichen Verstößen liegt in der Regel eine Haftung des abgemahnten Unternehmens vor.
  • Löschen Sie sofort das Video von Ihrem Account
  • Halten Sie unbedingt die gesetzte Frist ein.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Social Media Abmahnungen wegen Musik

Social Media Abmahnung von Frommer Legal wegen Musik auf Instagram

Frommer Legal gehen nun auf Gewerbetreibende los!“ – Matthias Hechler, Rechtsanwalt


Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok & Co. sind das neuste Produkt der Abmahnindustrie. Glauben Sie keinem, der behauptet, dass die Sache ohne Zahlung endet. In der Regel sind die Forderungen dem Grunde nach berechtigt, jedoch nicht der Höhe nach.

Unsere Erfahrung spricht für sich:

17+ Jahre Erfahrung mit Frommer Legal / Waldorf Frommer
15.000+ bearbeitete Frommer Legal Abmahnungen seit 2008
2.000+ Gerichtsverfahren
gegen Frommer Legal

Wir prüfen Ihre Frommer Legal Social Media Abmahnung!

Spezialisierter Anwalt
analysiert Abmahnung

Die horrenden Schadensersatzforderungen müssen auf ihre Rechtsmäßigkeit anwaltlich geprüft werden. .

Videos / Reels
sofort löschen!

Entfernen Sie die Videos mit der inkriminierten Musik sofort von Ihrem Social Media Profil und anderswo.

Gerichtsverfahren
verhindern

Halten Sie die Fristen unbedingt ein, so verhindern Sie ein teures Gerichtsverfahren.

Frommer Legal Social Media Abmahnung – Bundesweite Hilfe von Urheberrechtlern

Welche Forderungen enthält die Social Media Abmahnung?

Wie fast jede urheberrechtliche Abmahnung im Bereich Musiknutzung enthält auch die Social Media Abmahnung von Frommer Legal folgende Forderungen:

  • Löschung der Musikvideos
  • Unterlassungserklärung – die Kernforderung
  • Abmahnkosten – die Anwaltskosten
  • Schadensersatz – die finanziell gravierendste Forderung
  • Auskunft bezüglich des Nutzungsumfangs

Die lebenslang gültige Unterlassungserklärung stellt die Hauptforderung dar, da die Rechteinhaber selbstverständlich sicher gehen wollen, dass ihre Werke in Zukunft nicht erneut genutzt werden. Diese Unterlassungserklärung sollte unbedingt anwaltlich geprüft werden.

Für die Betroffenen sind die finanziellen Forderungen meistens ein Desaster. Der Schadensersatz erreicht in manchen Abmahnungen eine fünfstellige Höhe. Für die Nutzung des Songs „Elfe“ setzt der Rechteinhaber eine übliche Lizenzgebühr von mindestens EUR 20.000,00 für die kommerzielle Social-Media-Werbung an. Das heißt nicht, dass Sie diesen Betrag auch bezahlen müssen.

Der konkrete Fall: Abmahnung durch Christian Steininger

So fing es an: Eine Mandantin wurde von Christian "Kris" Steininger, einem angeblich weltweit renommierten Musikproduzenten (Wikipedia-Eintrag Fehlanzeige) und Betreiber des Studios CRYSTALS abgemahnt. Der Mandantin wird vorgeworden, das Werk bzw. das Lied ("Tonaufnahme") Elfe des Künstlers Dario Lessing (seichtes Klaviergeklimpere) auf einem gewerblich genutzten Instagram-Video zur musikalischen Untermalung genutzt zu haben.

Das Video auf Instagram wurde 28.000 Mal abgerufen. Die erfolgte Synchronisation zu Werbezwecken sei eine eigenständige Nutzungsart. Darüber hinaus liege eine unzulässige Vervielfältigung gem. § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichmachung gem. §§ 85, 19a UrhG vor.

Für die Nutzung eines Teils des Liedes werden neben der Unterlassungserklärung ein Schadensersatz von EUR 10.000,00 gefordert, weil der Künstler auf Spotify monatlich über eine halbe Million Hörer habe und die Lizenz für die Verwendung in einem Video auch mit EUR 20.000,00 hätte erworben werden müssen. Hinzu kommen noch EUR 1.153,60 Abmahnkosten für die Frommer Legal Rechtsanwälte sowie Ermittlungskosten, insgesamt werden EUR 11.372,78 gefordert. Wir haben uns auf einen wesentlich geringeren Betrag einigen können. Die Mandantin wollte das Risiko ausschließen, dass die Sache vor Gericht geht und dort noch teurer wird.

Fallbeispiel 2: Sony Music Entertainment Germany GmbH

Seit dem Jahr 2026 vertreten die Frommer Rechtsanwälte nun auch die aus Filesharing-Abmahnungen altbekannte Sony Music Entertainment Germany GmbH bei der Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung geschützter Werke auf Social Media. Gegenstand der Abmahnungen sind Lieder wie „Vaitimbora“ von Mari Froes und Trinix. In dem uns vorliegenden Fall werden neben der Unterlassungserklärung ein Schadensersatz von EUR 7.500,00 sowie Abmahnkosten in Höhe von 1.082,10 gefordert.

Welche Werke / Lieder wurden sonst bislang abgemahnt?

Die Liste der abmahnenden Rechteinhaber hat sich im Laufe der Zeit erweitert. Bislang sind uns Social Media Abmahnungen wegen folgender Lieder bekannt geworden:

  • Tainted Schall (2K21 Revisit) von Thomas Schumacher für Rainer Weichhold und Electric Ballroom
  • Socks & Sandals von von Format:B für die Hildenbrand & Sell GbR
  • Finder von Ninetoes für Rainer Weichhold und dessen Label Kling Klong Records
  • Hausch von andhim für die Musiker Simon Haehnel und Tobias Müller
  • Elfe von Dario Lessing

Die exakte Rechteinhaberschaft ist übrigens kein überflüssige Förmelei. Der Abmahner muss nachweisen können, dass ihm die geltend gemachten Rechte überhaupt zustehen.

Wie ist die Rechtslage bei der Musiknutzung in Reels auf Instagram oder TikTok?

Da Stand August 2026 keine rechtskräftigen Urteile zum Thema Social Media Abmahnung wegen Musiknutzung existieren, insbesondere nicht zur Höhe des Schadensersatzes, sollten Sie niemals vorschnell alle Forderungen erfüllen. Es gibt zahlreiche Unwägbarkeiten und rechtliche Hürden, die von den Anspruchstellern vor Gericht zu nehmen sind.

Wer ist überhaupt der Rechteinhaber?

In den Schreiben wird oft vorgetragen, dass der Abmahner vom Künstler im Rahmen einer Prozessstandschaftsvereinbarung ermächtigt wurde, Ansprüche wegen der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an Tonaufnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzusetzen. Diese Geltendmachen eines fremden Rechts im eigenen Namen ist im Urheberrecht anerkannt, setzt aber eine wirksame Ermächtigung durch den Rechtsinhaber und ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten voraus. Bei Zahlungsansprüche ist zusätzlich eine Abtretung oder eine Einziehungsermächtigung erforderlich. Insbesondere muss geklärt werden:

  • Wer ist der Inhaber der Tonträgerherstellerrechte an der Tonaufnahme?
  • Wurden die Rechte wirksam auf den Abmahner übertragen und welche darf dieser im eigenen Namen geltend machen?
  • Welche Rechte wurden überhaupt übertragen, an wen und wann?
  • Ist die Rechtekette lückenlos?
  • Erfasst die Übertragung auch das Recht zur Abmahnung bei Social-Media-Nutzungen?

Der verletzte Recht: Synchronisationsrecht und Synch Right

Zum Unterlegen eines Werbevideos oder Reels mit Hintergrundmusik mit benötigt hierzu das sog. Synchronisationsrecht (auch Synch Rights, Sync Rights oder Werkverbindungsrecht genannt), weil hierduch die Musik mit den bewegten Bildern verbunden wird. Das Synchronisationsrecht steht so nicht im Gesetz, es knüpft am Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG an, da die Musik durch das Erstellen des Videos vervielfältigt wird. Selbst wenn Gewerbetreibende das Recht hätten, die gesamte Musikbibliothek auf Instagram zu nutzen, so wäre von dieser Lizenz nicht das Recht erfasst, das Lied in ein Werbevideo einzubauen.

Unterschieden wird außerdem zwischen den Kompositionsrechten des Urhebers (Komponist der Musik und Textdichter) oder Verlages und den Rechten an der konkreten Aufnahme (ausübender Künstler gem. §§ 77, 78 UrhG, Tonträgerhersteller gem. § 85 UrhG), da Lieder nicht immer nur vom Urheber präsentiert werden.

Achtung bei der Nutzung von Musik in Reels

Das Recht, Musik auf Instagram zu hören und das Recht, diese Musik mit einem Video zu verbinden, sind zwei Paar Stiefel: Für die Verbindung von Ton und Bild (= Synchronisation) benötigt der Nutzer eine separate Erlaubnis.

Warum darf ich die Musik nicht nutzen?

Die Frommer Legal Rechtsanwälte prüfen die Social Media Account genau, die sie abmahnen, und gehen von einer gewerblichen Nutzung aus. Grundsätzlich darf man die Musik aus der Instagram-Musikbibliothek nutzen, sofern sich die Nutzung auf den privaten Bereich beschränkt. Sobald die Schwelle zur gewerblichen Nutzung überschritten ist, ist die Nutzung nicht mehr von den Lizenzen gedeckt, die Portale wie Instagram, TikTok oder Facebook von den Rechteinhabern erworben haben.

Was ist eine gewerbliche Nutzung?

Eine gewerbliche Nutzung ist alles, was nicht ausschließlich privat ist. Dies gilt insbesondere für Musik auf einem Business- oder Creator-Account oder wenn Werbung auf privaten Accounts betrieben wird (z. B. Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen). Die Nutzung eines fremden Musiktitels in einem gewerblich genutzten Reel stellt somit eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 85 UrhG (Recht des Tonträgerherstellers) sowie § 16 UrhG (Vervielfältigung) dar.

Was, wenn die Musik nur wenige Sekunden genutzt wurde?

Entscheidend ist, dass das Lied überhaupt erkennbar ist, hierzu reichen bereits wenige Sekunden oder wenige Takte aus. Es ist für eine Urheberrechtsverletzung unerheblich, ob Sie das Lied nur ganz oder ganz verwendet haben.

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    Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.– Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Abmahnung von Frommer Legal

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Urheberrecht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
    Anwaltsprofil