Frommer Legal
& Social Media
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Sie haben einen Brief von FROMMER LEGAL erhalten und lesen, dass Sie EUR 5.000 oder mehr bezahlen sollen, weil Sie ein Lied aus einer Instagram- oder TikTok-Musikbibliothek in einem Video genutzt haben?
Bislang war die Kanzlei FROMMER LEGAL vor allem durch ihre tausenden Filesharing-Abmahnungen bekannt. Seit 2026 haben die Münchner Anwälte ihr Tätigkeitsfeld auf Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media Profilen erweitert, ähnlich wie die Kanzlei IPPC Law. Die Anwälte gehen nun verstärkt gegen die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik auf Social-Media-Videos wie TikTok, Instagram Reels, YouTube Shorts oder Facebook vor. Unternehmen und Influencer müssen daher genau die Nutzungsrechte prüfen, wenn sie Musik in Reels oder Stories verwenden.
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Senden Sie uns Ihre Frommer Legal Social Media Abmahnung und schildern Sie Ihren Fall. Wir prüfen die Forderungen auf Durchsetzbarkeit und vertreten Sie gegen Frommer Legal. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder das Kontaktformular.
Das Wichtigste in Kürze
Auf Instagram und TikTok gibt es verschiedene Musikbibliotheken für gewerbliche und private Nutzer. Frommer Legal mahnen Unternehmen ab, die Musik ohne Nutzungsrechte in Reels, Stories und Videos verwendet haben.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Social Media Abmahnungen wegen Musik

„Frommer Legal gehen nun auf Gewerbetreibende los!“
Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok & Co. sind das neuste Produkt der Abmahnindustrie. Glauben Sie keinem, der behauptet, dass die Sache ohne Zahlung endet. In der Regel sind die Forderungen dem Grunde nach berechtigt, jedoch nicht der Höhe nach.
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Spezialisierter Anwalt
analysiert Abmahnung
Die horrenden Schadensersatzforderungen müssen auf ihre Rechtsmäßigkeit anwaltlich geprüft werden. .
Videos / Reels
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Entfernen Sie die Videos mit der inkriminierten Musik sofort von Ihrem Social Media Profil und anderswo.
Gerichtsverfahren
verhindern
Halten Sie die Fristen unbedingt ein, so verhindern Sie ein teures Gerichtsverfahren.
Wie fast jede urheberrechtliche Abmahnung im Bereich Musiknutzung enthält auch die Social Media Abmahnung von Frommer Legal folgende Forderungen:
Die lebenslang gültige Unterlassungserklärung stellt die Hauptforderung dar, da die Rechteinhaber selbstverständlich sicher gehen wollen, dass ihre Werke in Zukunft nicht erneut genutzt werden. Diese Unterlassungserklärung sollte unbedingt anwaltlich geprüft werden.
Für die Betroffenen sind die finanziellen Forderungen meistens ein Desaster. Der Schadensersatz erreicht in manchen Abmahnungen eine fünfstellige Höhe. Für die Nutzung des Songs „Elfe“ setzt der Rechteinhaber eine übliche Lizenzgebühr von mindestens EUR 20.000,00 für die kommerzielle Social-Media-Werbung an. Das heißt nicht, dass Sie diesen Betrag auch bezahlen müssen.
So fing es an: Eine Mandantin wurde von Christian "Kris" Steininger, einem angeblich weltweit renommierten Musikproduzenten (Wikipedia-Eintrag Fehlanzeige) und Betreiber des Studios CRYSTALS abgemahnt. Der Mandantin wird vorgeworden, das Werk bzw. das Lied ("Tonaufnahme") Elfe des Künstlers Dario Lessing (seichtes Klaviergeklimpere) auf einem gewerblich genutzten Instagram-Video zur musikalischen Untermalung genutzt zu haben.
Das Video auf Instagram wurde 28.000 Mal abgerufen. Die erfolgte Synchronisation zu Werbezwecken sei eine eigenständige Nutzungsart. Darüber hinaus liege eine unzulässige Vervielfältigung gem. § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichmachung gem. §§ 85, 19a UrhG vor.
Für die Nutzung eines Teils des Liedes werden neben der Unterlassungserklärung ein Schadensersatz von EUR 10.000,00 gefordert, weil der Künstler auf Spotify monatlich über eine halbe Million Hörer habe und die Lizenz für die Verwendung in einem Video auch mit EUR 20.000,00 hätte erworben werden müssen. Hinzu kommen noch EUR 1.153,60 Abmahnkosten für die Frommer Legal Rechtsanwälte sowie Ermittlungskosten, insgesamt werden EUR 11.372,78 gefordert. Wir haben uns auf einen wesentlich geringeren Betrag einigen können. Die Mandantin wollte das Risiko ausschließen, dass die Sache vor Gericht geht und dort noch teurer wird.
Seit dem Jahr 2026 vertreten die Frommer Rechtsanwälte nun auch die aus Filesharing-Abmahnungen altbekannte Sony Music Entertainment Germany GmbH bei der Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung geschützter Werke auf Social Media. Gegenstand der Abmahnungen sind Lieder wie „Vaitimbora“ von Mari Froes und Trinix. In dem uns vorliegenden Fall werden neben der Unterlassungserklärung ein Schadensersatz von EUR 7.500,00 sowie Abmahnkosten in Höhe von 1.082,10 gefordert.
Die Liste der abmahnenden Rechteinhaber hat sich im Laufe der Zeit erweitert. Bislang sind uns Social Media Abmahnungen wegen folgender Lieder bekannt geworden:
Die exakte Rechteinhaberschaft ist übrigens kein überflüssige Förmelei. Der Abmahner muss nachweisen können, dass ihm die geltend gemachten Rechte überhaupt zustehen.
Da Stand August 2026 keine rechtskräftigen Urteile zum Thema Social Media Abmahnung wegen Musiknutzung existieren, insbesondere nicht zur Höhe des Schadensersatzes, sollten Sie niemals vorschnell alle Forderungen erfüllen. Es gibt zahlreiche Unwägbarkeiten und rechtliche Hürden, die von den Anspruchstellern vor Gericht zu nehmen sind.
In den Schreiben wird oft vorgetragen, dass der Abmahner vom Künstler im Rahmen einer Prozessstandschaftsvereinbarung ermächtigt wurde, Ansprüche wegen der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an Tonaufnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzusetzen. Diese Geltendmachen eines fremden Rechts im eigenen Namen ist im Urheberrecht anerkannt, setzt aber eine wirksame Ermächtigung durch den Rechtsinhaber und ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten voraus. Bei Zahlungsansprüche ist zusätzlich eine Abtretung oder eine Einziehungsermächtigung erforderlich. Insbesondere muss geklärt werden:
Zum Unterlegen eines Werbevideos oder Reels mit Hintergrundmusik mit benötigt hierzu das sog. Synchronisationsrecht (auch Synch Rights, Sync Rights oder Werkverbindungsrecht genannt), weil hierduch die Musik mit den bewegten Bildern verbunden wird. Das Synchronisationsrecht steht so nicht im Gesetz, es knüpft am Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG an, da die Musik durch das Erstellen des Videos vervielfältigt wird. Selbst wenn Gewerbetreibende das Recht hätten, die gesamte Musikbibliothek auf Instagram zu nutzen, so wäre von dieser Lizenz nicht das Recht erfasst, das Lied in ein Werbevideo einzubauen.
Unterschieden wird außerdem zwischen den Kompositionsrechten des Urhebers (Komponist der Musik und Textdichter) oder Verlages und den Rechten an der konkreten Aufnahme (ausübender Künstler gem. §§ 77, 78 UrhG, Tonträgerhersteller gem. § 85 UrhG), da Lieder nicht immer nur vom Urheber präsentiert werden.
Achtung bei der Nutzung von Musik in Reels
Das Recht, Musik auf Instagram zu hören und das Recht, diese Musik mit einem Video zu verbinden, sind zwei Paar Stiefel: Für die Verbindung von Ton und Bild (= Synchronisation) benötigt der Nutzer eine separate Erlaubnis.
Die Frommer Legal Rechtsanwälte prüfen die Social Media Account genau, die sie abmahnen, und gehen von einer gewerblichen Nutzung aus. Grundsätzlich darf man die Musik aus der Instagram-Musikbibliothek nutzen, sofern sich die Nutzung auf den privaten Bereich beschränkt. Sobald die Schwelle zur gewerblichen Nutzung überschritten ist, ist die Nutzung nicht mehr von den Lizenzen gedeckt, die Portale wie Instagram, TikTok oder Facebook von den Rechteinhabern erworben haben.
Eine gewerbliche Nutzung ist alles, was nicht ausschließlich privat ist. Dies gilt insbesondere für Musik auf einem Business- oder Creator-Account oder wenn Werbung auf privaten Accounts betrieben wird (z. B. Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen). Die Nutzung eines fremden Musiktitels in einem gewerblich genutzten Reel stellt somit eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 85 UrhG (Recht des Tonträgerherstellers) sowie § 16 UrhG (Vervielfältigung) dar.
Was, wenn die Musik nur wenige Sekunden genutzt wurde?
Entscheidend ist, dass das Lied überhaupt erkennbar ist, hierzu reichen bereits wenige Sekunden oder wenige Takte aus. Es ist für eine Urheberrechtsverletzung unerheblich, ob Sie das Lied nur ganz oder ganz verwendet haben.
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Wenn Sie als Unternehmer Musik auf TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts genutzt und eine Frommer Legal Social Media Abmahnung erhalten haben, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es gilt nun zu prüfen, ob der Abmahner die Rechte geltend machen darf, Ihr Social Media Account überhaupt gewerblich genutzt wird und welcher Schadensersatz angemessen ist.
Unser Ziel ist eine erhebliche Reduktion der Forderungen und die Verhinderung eines Gerichtsverfahrens. Wir erstellen für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernehmen die Verhandlungen mit den Frommer Rechtsanwälten. In dringenden Fällen sind wir auch am Wochenende per E-Mail erreichbar.
Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei und bieten Ihnen Hilfe. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder das Kontaktformular.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Urheberrecht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
Anwaltsprofil