TikTok / Instagram
Abmahnung?
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Sie haben ein Schreiben von Frommer Legal, IPPC Law, Nimrod, Mathé Law Firm, Hild & Kollegen oder ein „Lizenzangebot“ von fairSync oder SoundGuardian erhalten? Der Vorwurf lautet, in einem Reel, TikTok-Video, einer Story oder einem Facebook-Beitrag sei ein Song ohne Lizenz verwendet worden. Gefordert werden je nach Absender zwischen rund 3.000 und über 10.000 Euro pro Liednutzung, oft zusammen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auf dieser Seite finden Sie alle Abmahner aktiv sind, und alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Ruhe bewahren! Dass ein Song in der Musikauswahl von Instagram oder TikTok angeboten wurde, heißt nicht, dass Sie ihn für Ihr Unternehmen nutzen durften. Es heißt aber auch nicht, dass die geforderte Summe stimmt. Ob Sie zahlen müssen und wie viel, hängt davon ab, ob die Nutzung geschäftlich war, wer die Rechte wirklich hält und wie der Betrag berechnet wurde.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Achtung, kurze Fristen: Social-Media-Abmahnungen setzen oft nur acht bis zwölf Tage Frist, teils mit genauer Uhrzeit. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gegenseite. Löschen Sie den Beitrag nicht überstürzt und unterschreiben Sie nicht das beigefügte Muster, bevor es geprüft ist.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen
„Ein Reel ist schnell gepostet. Die Forderung dafür ist selten so klar, wie sie aussieht.“
So verteidigen wir Sie gegen die Social-Media-Abmahnung
Rechte
hinterfragen
Viele Absender halten nur Teilrechte oder berufen sich auf einen Label-Vermerk bei Spotify. Ob die Rechtekette für Deutschland trägt, prüfen wir genau.
Geschäftliche Nutzung
prüfen
Nicht jeder Beitrag eines Unternehmenskontos ist Werbung, und nicht jedes große Profil ist gewerblich. Diese Frage entscheidet oft über die ganze Forderung.
Lizenzbetrag
reduzieren
Die geforderten Summen legt die Gegenseite selbst fest. Reichweite, Laufzeit und Zweck Ihres Beitrags sprechen oft für einen deutlich niedrigeren Wert.
„Wer vorschnell löscht, zahlt oder Auskunft gibt, verschenkt seine besten Argumente.“
Schritt 1:
Unterlagen sichern und uns anrufen
Legen Sie das vollständige Schreiben mit Vollmacht, Anlagen und Muster-Unterlassungserklärung bereit. Machen Sie Screenshots des beanstandeten Beitrags mit Datum, Aufrufen und Likes sowie Ihres Profils. Notieren Sie, über welche Funktion der Song eingefügt wurde und wer den Beitrag erstellt hat: Sie selbst, ein Mitarbeiter oder eine Agentur.
Wichtig: Antworten Sie nicht selbst an die Kanzlei oder das Lizenzportal. Angaben zu Reichweite, Dauer oder weiteren Beiträgen werden später oft zur Grundlage einer höheren Forderung.
Schritt 2:
Frist wahren, prüfen, verhandeln
Wir zeigen der Gegenseite unsere Vertretung an und sorgen dafür, dass keine Frist verstreicht. Wir prüfen die Rechtekette, die Frage der geschäftlichen Nutzung und die Berechnung des Betrags. Danach verhandeln wir über eine Gesamtlösung, die die Sache für Sie abschließend erledigt.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Musik in Reels, TikToks und Stories ist das am stärksten wachsende Abmahnthema. Zu jedem Absender haben wir eine eigene Seite mit Rechteinhabern, Songs, Forderungen und unseren Erfahrungen:
Ihr Absender ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an. Neue Abmahnwellen nehmen wir innerhalb weniger Tage in diese Übersicht auf.
Nicht jedes Schreiben ist eine Abmahnung. Immer häufiger kommen zuerst sogenannte Lizenzangebote oder Berechtigungsanfragen. Sie verlangen keine Unterlassungserklärung, sondern eine rückwirkende Lizenzgebühr, oft über mehrere Jahre und mit kurzer Zahlungsfrist über ein Online-Portal.
Nicht ignorieren: Wer auf ein Lizenzangebot nicht reagiert, erhält häufig wenige Wochen später eine echte Abmahnung, dann mit zusätzlichen Anwaltskosten. Die Anfrage ist aber auch kein Grund, den verlangten Betrag ungeprüft zu zahlen.
Das ist die häufigste Frage in unserer Beratung. Die Plattformen haben für ihre Musikbibliotheken Lizenzen erworben, die im Wesentlichen private, nicht kommerzielle Beiträge abdecken. Für Unternehmensinhalte gelten deutlich engere Regeln. TikTok bietet Geschäftskonten dafür eine eigene, eingeschränkte Bibliothek mit freigegebener Musik an. Viele Trend-Sounds sind für Business-Konten gar nicht freigegeben.
Auch die GEMA-Verträge der Plattformen helfen Unternehmen meist nicht weiter: Sie betreffen die Rechte der Komponisten und Texter, nicht die Rechte der Labels an der konkreten Aufnahme, und decken Werbung in der Regel nicht ab.
Aber: Wie die Plattform die Musikfunktion gegenüber Geschäftskonten gestaltet hat und was Ihnen dort angezeigt wurde, kann im Einzelfall durchaus eine Rolle spielen. Pauschal schuldig ist niemand, nur weil er einen angebotenen Sound genutzt hat.
Fast alle Social-Media-Abmahnungen richten sich gegen Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Creator mit Werbekooperationen. Betroffen sind vor allem Autohäuser, Friseur- und Kosmetikstudios, Gastronomie, Fitnessstudios, Immobilienmakler, Handwerksbetriebe und Onlineshops.
Für Privatpersonen gilt bei einer ersten Abmahnung zudem ein Kostendeckel nach § 97a Abs. 3 UrhG. Die Anwaltskosten sind dann grundsätzlich aus einem Gegenstandswert von höchstens 1.000 Euro zu berechnen.
Eine vollständige Abmahnung besteht meist aus diesen Bausteinen:
Einordnung: Die Lizenzgebühr ist keine Tarifsumme, sondern ein Betrag, den die Gegenseite selbst für angemessen hält. Maßgeblich ist, was vernünftige Vertragspartner für genau diese Nutzung vereinbart hätten. Ein Reel mit geringer Reichweite rechtfertigt regelmäßig nicht denselben Betrag wie eine bezahlte Werbekampagne.
Nicht das beigefügte Muster. Es enthält in Social-Media-Fällen fast immer mehr als die Unterlassung: Zahlungen, Auskunft und ein Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht. Mit der Unterschrift wird aus der Forderung eine vertragliche Verpflichtung.
Die Alternative ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, die sich auf die konkret beanstandete Nutzung beschränkt. Über Geld wird dann getrennt verhandelt.
Vor der Abgabe unbedingt: Prüfen Sie Ihr gesamtes Profil auf Instagram, TikTok und Facebook, einschließlich archivierter Stories, Highlights und Collabs. Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung kann jeder noch abrufbare Beitrag mit dem Song eine Vertragsstrafe auslösen.
Nein. Das Löschen beendet die künftige Nutzung, beseitigt aber weder die Unterlassungs- noch die Zahlungsansprüche für die Vergangenheit. Die Gegenseite hat den Beitrag in der Regel bereits durch einen Dienstleister dokumentiert.
Löschen Sie trotzdem nicht überstürzt: Aufrufzahlen, Veröffentlichungsdatum und die Art, wie der Song eingefügt wurde, sind oft wichtige Argumente zu Ihren Gunsten. Sichern Sie diese Daten zuerst und sprechen Sie mit uns über das weitere Vorgehen.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Für die außergerichtliche Vertretung bei einer Social-Media-Abmahnung oder einem Lizenzangebot arbeiten wir zu einem festen Pauschalpreis, den wir Ihnen vorab nennen. Es gibt also keine Überraschungen.
Bei einer anwaltlich verhandelten Lösung liegt die Gesamtbelastung einschließlich unseres Honorars in vielen Fällen deutlich unter der ursprünglichen Forderung. Ob das auch bei Ihnen so ist, sagen wir Ihnen nach der kostenlosen Ersteinschätzung offen.
Wir sind auf Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert und haben über 35.000 Abmahnungen und mehr als 2.000 Gerichtsverfahren begleitet. Die neuen Social-Media-Abmahnungen verfolgen wir seit den ersten Schreiben. Wir kennen die Vollmachten, Lizenzmodelle und Verhandlungsspielräume der Absender aus aktuellen Fällen. Unsere Mandanten bewerten uns auf ProvenExpert mit über 800 Bewertungen.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Musik auf Instagram, TikTok oder Facebook erhalten haben, rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an: ☎ Telefon 07171 / 79 80 00, oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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Das hören wir in fast jedem Gespräch. Die Musikbibliotheken von Instagram und TikTok sind im Wesentlichen für private Beiträge lizenziert. Für Werbung, Produktvideos und Unternehmensauftritte reicht diese Lizenz in der Regel nicht.
Ganz so einfach, wie es die Abmahnungen darstellen, ist es aber nicht: Wie die Plattform die Musikauswahl für Ihr Konto gestaltet hat, kann im Einzelfall eine Rolle spielen. Sichern Sie deshalb Screenshots, bevor Sie etwas ändern.
Schreiben von Frommer Legal, IPPC Law, Nimrod, Mathé Law Firm, Hild & Kollegen oder Rasch sind in aller Regel echt. Auch die Lizenzangebote von fairSync und SoundGuardian stammen von real existierenden Unternehmen. Echt heißt aber nicht berechtigt: Ob die Forderung in dieser Höhe besteht, ist eine ganz andere Frage.
Gegenüber dem Rechteinhaber haften Sie als Unternehmen trotzdem, wenn der Beitrag in Ihrem Namen veröffentlicht wurde. Im Verhältnis zur Agentur kann aber ein Rückgriffsanspruch bestehen, je nachdem, was im Vertrag steht und wer die Musik ausgesucht hat. Das prüfen wir mit.
Dann haben Sie oft gute Argumente. Wer eine Collab-Einladung nur angenommen und weder die Musik ausgesucht noch den Inhalt gestaltet hat, haftet nicht automatisch. Zahlen Sie nicht, bevor das geprüft ist.
Das schützt Sie nicht. Bei einer Verletzung in Deutschland sind deutsche Gerichte zuständig, und die beauftragten Kanzleien sitzen meist hier. Im Klageverfahren muss ein Kläger ohne Sitz in der EU oder im EWR auf Verlangen allerdings grundsätzlich Sicherheit für die Prozesskosten leisten.
Meist nicht. Rechtsschutzversicherungen schließen das Urheberrecht häufig aus, Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten regelmäßig Ausschlüsse für Urheberrechtsverletzungen. Eine Anfrage schadet nicht, die Frist läuft aber unabhängig von der Antwort weiter.
Nutzen Sie für geschäftliche Beiträge nur Musik, die ausdrücklich für kommerzielle Nutzung freigegeben ist, etwa aus der Business-Bibliothek der Plattform oder mit eigener Lizenz. Klären Sie mit Mitarbeitern und Agenturen schriftlich, wer für die Musikauswahl verantwortlich ist, und prüfen Sie ältere Beiträge regelmäßig.
„Nicht der Song entscheidet über den Betrag, sondern wie gut Sie verhandeln lassen.“
Sie haben eine Abmahnung oder ein Lizenzangebot wegen Musik auf Instagram, TikTok oder Facebook erhalten? Dann gehen Sie die Sache nicht allein an. Die Schreiben sind umfangreich, zitieren zahlreiche Urteile und sind auf eine schnelle Zahlung ausgelegt. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Unser Rat: Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die pauschal „null Euro“ versprechen. Wenn der Song tatsächlich in einem Werbebeitrag lief, steht am Ende meist nicht null. Ziel ist eine Lösung, die das Prozessrisiko ausschaltet und die Zahlung auf ein vertretbares Maß reduziert.
Fazit: Wir sehen uns Ihr Schreiben kostenlos an, nennen Ihnen unsere Pauschale und sagen Ihnen offen, mit welchem Betrag die Sache voraussichtlich erledigt werden kann.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Urheberrecht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
Anwaltsprofil