fairSync Lizenzangebot
für All Ways Dance?
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Sie haben von fairSync International, einer Marke der Stington & Partner Legal GmbH, ein „unverbindliches Lizenzangebot“ erhalten, weil in einem Instagram-Beitrag eine Tonaufnahme des Rechteinhaber All Ways Dance Ltd. wie z. B. „I’m Not What Happened To Me“ des Interpreten Good Vibes Tribe zu hören war? Gefordert wird ein vierstelliger Betrag, zahlbar über ein Online-Portal, mit einer Frist von wenigen Tagen. Wir prüfen die Forderungen auf Rechtmäßigkeit und verhandeln die Forderungen.
Keine Panik – Das Schreiben ist keine Abmahnung: Es fordert weder eine Unterlassungserklärung noch Anwaltskosten und droht mit keinem Gerichtsverfahren. Dennoch sollten Sie das Schreiben niemals ignorieren, denn sonst kann die Sache noch teurer werden.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Zahlen Sie nicht über das Portal. Mit der Zahlung schließen Sie einen Lizenzvertrag zu einem Preis, den die Gegenseite allein festgelegt hat. Ob die Rechtekette stimmt und ob der Betrag der Höhe nach haltbar ist, lässt sich vorher prüfen – danach nicht mehr. Die Forderungen können wir für Sie herunter handeln.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

„Ein Preisschild ist noch kein Anspruch.“
So gehen wir für Sie vor
Rechtekette
prüfen
Ist die All Ways Dance Ltd. wirklich Inhaberin der Rechte an der Tonaufnahme – und ist fairSync für das Gebiet DACH wirksam ermächtigt?
Preis
verhandeln
Der Betrag ist einseitig festgesetzt. Was eine vergleichbare Lizenz tatsächlich kostet, ist eine ganz andere Frage.
Eskalation
abfangen
Wer nicht reagiert, bekommt es erfahrungsgemäß mit einer Anwaltskanzlei zu tun – samt zusätzlicher Anwaltskosten.
„Erst prüfen, dann verhandeln – und niemals zuerst zahlen.“
Schritt 1:
Beitrag sichern, nicht heimlich löschen
Machen Sie zunächst einen Screenshot des beanstandeten Beitrags mit Datum. Die Nutzung ist ohnehin dokumentiert – ein stilles Löschen bringt nichts, kann aber die spätere Verhandlung erschweren. Ob der Beitrag offline gehen sollte, klären wir im Erstgespräch.
Schritt 2:
Kostenlose Erstberatung nutzen – vor Ablauf der Frist
Schicken Sie uns das vollständige Schreiben. Wichtig sind vier Punkte: Seit wann lief der Beitrag, wurde er gewerblich genutzt, woher stammte die Musik – aus der Instagram-Musikbibliothek oder aus einer anderen Quelle – und wie hoch war die Reichweite. Daran entscheidet sich, was das Angebot wert ist.
Beachten Sie: Antworten Sie nicht selbst über das Portal und treten Sie nicht in eine Korrespondenz per E-Mail ein. Jede Angabe zu Reichweite und Nutzungsdauer ist die Rechengrundlage für den Preis.
Schritt 3:
Verhandeln statt annehmen
Ist die Rechtekette belegt und die Nutzung gewerblich, führt an einer Einigung meist kein Weg vorbei. Die Frage ist dann nur noch: zu welchem Betrag. Wir verhandeln das für Sie – und achten darauf, dass eine Zahlung die Sache tatsächlich abschließt und nicht nur eine von mehreren Forderungen erledigt.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Nein, denn eine Abmahnung verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, beziffert Schadensersatz und Anwaltskosten und droht mit gerichtlichen Schritten. Nichts davon steht in dem Schreiben von fairSync International.
Was Sie erhalten haben, ist ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages. Es ist maschinell erstellt, nicht unterschrieben und ausdrücklich als „unverbindlich“ bezeichnet. Angeboten wird Ihnen, die bereits erfolgte Nutzung nachträglich zu legalisieren und zugleich die weitere Nutzung für ein Jahr abzudecken. Juristisch ist das eine Nachlizenzierung.
Wenn Sie allerdings nicht auf das Schreiben reagieren, werden die Rechteinhaber die Sache an die Kanzlei Hild
fairSync International ist keine eigenständige Gesellschaft, sondern eine Handelsmarke der Stington & Partner Legal GmbH mit Sitz in der Sinserstrasse 67 in 6330 Cham im Schweizer Kanton Zug. Die Korrespondenz läuft über contact@fairsync.org, die Zahlung ausschließlich über ein Online-Portal unter license.fairsync.org, zu dem das Schreiben einen Zugangscode und einen QR-Code mitliefert.
fairSync tritt nicht als Rechteinhaberin auf, sondern als Lizenzhändler und „Merchant of Record“. Das bedeutet: Das Unternehmen wurde von der eigentlichen Rechteinhaberin ermächtigt, für das Gebiet DACH Online-Nutzungsrechte zu vergeben und die Lizenzentgelte im eigenen Namen zu vereinnahmen. Vertreten werden dabei mehrere Rechteinhaber – neben der All Ways Dance Ltd. sind unter anderem die Soundcheck Media FZCO, HiMood Records und die San Juan Music Group Ltd. dokumentiert.
Auch tritt die Kanzlei Stington & Partner Legal GmbH hier als Lizenzhändler und nicht als Rechtsanwälte auf, allerdings im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Für Sie praktisch wichtig: Weil fairSync die Rechte nicht selbst hält, ist die Berechtigung der erste Prüfpunkt. Wer Geld für eine Lizenz verlangt, muss belegen können, dass er sie überhaupt vergeben darf – und zwar lückenlos vom Künstler über die Rechteinhaberin bis zum Lizenzhändler.
Bislang liegen uns Forderungen für folgende Tonaufnahmen der All Ways Dance Ltd. vor:
Der zweite Punkt, den viele übersehen: Das Angebot betrifft nur die Tonaufnahme. Daneben stehen die Rechte am dahinterstehenden Werk – also an Komposition und Text –, die Verlagen und Urhebern zustehen und über die GEMA verwaltet werden. Eine Lizenz für die Aufnahme deckt diese Rechte nicht ab.
Wie ein solches Schreiben aussieht, zeigt ein uns vorliegendes Angebot vom 2. September 2026, drei Seiten, maschinell erstellt und ohne Unterschrift. Betroffen war ein Einzelunternehmen wegen eines einzigen Instagram-Beitrags.
Die Rechnung dahinter: 4.800 Euro netto für ein einzelnes Reel, dessen Musik aus einer App-Bibliothek stammte. Zum Vergleich: In anderen dokumentierten fairSync-Fällen wurden 3.648 Euro und 7.920 Euro netto verlangt – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und jeweils für einen Beitrag. Eine nachvollziehbare Herleitung dieser Beträge enthalten die Schreiben nicht.
Beachten Sie außerdem den Zuschnitt der angebotenen Lizenz: Sie erfasst diesen einen Beitrag auf dieser einen Plattform im Gebiet DACH. Haben Sie denselben Clip zusätzlich auf TikTok, Facebook oder YouTube gespielt, wäre das davon nicht gedeckt.
Das ist die entscheidende Frage – und hier wird deutlich, warum das Schreiben trotz seines freundlichen Tons ernst zu nehmen ist. Nach den bislang dokumentierten Fällen folgt auf ein nicht angenommenes fairSync-Angebot regelmäßig eine Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg. Und damit ändert sich die Lage grundlegend.
Aus dem unverbindlichen Angebot wird dann eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, Schadensersatzforderung und zusätzlichen Anwaltskosten von rund 1.448,70 Euro. Die Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslang, und eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht zurücknehmen.
Wenn Sie bereits eine solche Abmahnung erhalten haben, lesen Sie bitte hier weiter: Abmahnung von Hild & Kollegen wegen Musik auf Instagram.
Unser Rat lautet deshalb weder „zahlen“ noch „ignorieren“. Er lautet: prüfen und verhandeln, solange die Sache noch außergerichtlich und ohne Anwaltskosten der Gegenseite läuft. Das ist der günstigste Zeitpunkt, den dieser Vorgang kennt.
Der Betrag ist einseitig festgesetzt und nicht begründet. Genau das macht ihn angreifbar. Käme es zum Streit, würde der Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ermittelt: Gefragt wird, was vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Maßstab sind also reale Lizenzpreise für vergleichbare Nutzungen – nicht der Wunschpreis des Anbieters.
Wir setzen dabei an diesen Punkten an:
In der Praxis führt das selten dazu, dass gar nichts zu zahlen ist. Sehr häufig führt es dazu, dass am Ende ein Bruchteil der ursprünglich geforderten Summe steht.
Das ist der häufigste Einwand – und er trägt bei gewerblichen Accounts meist nicht. Die Musikbibliotheken von Instagram, TikTok und Facebook sind für die private, nicht-gewerbliche Nutzung lizenziert. Sobald ein Beitrag geschäftlichen Charakter hat, greift diese Lizenz nicht mehr. Für Unternehmensprofile stellen die Plattformen eigene, deutlich kleinere Bibliotheken bereit.
Hinzu kommt: Ein späterer Wechsel auf ein Business-Konto oder in die Commercial Music Library heilt eine bereits erfolgte Nutzung nicht. Er wirkt nur für die Zukunft. Dieselbe Lücke wird derzeit von mehreren Akteuren systematisch verfolgt – neben fairSync unter anderem von IPPC Law, der Mathé Law Firm und über SoundGuardian.
Das Schreiben von fairSync ist kein Grund zur Panik, aber auch kein Werbebrief, den man ablegen kann. Es ist der erste Schritt eines mehrstufigen Verfahrens, in dem jede weitere Stufe teurer wird.
Wir wahren für Sie die Frist, prüfen die Rechtekette und die Einordnung Ihres Beitrags, verhandeln den Betrag und sorgen dafür, dass eine Zahlung die Angelegenheit auch tatsächlich beendet. Sobald wir Sie vertreten, läuft die Korrespondenz über uns – Sie müssen sich weder mit dem Portal noch mit E-Mails der Gegenseite befassen.
Wenn Sie ein Lizenzangebot von fairSync International wegen „I’m Not What Happened To Me“ oder einer anderen Tonaufnahme erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenlose bundesweite Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular. Wir nennen Ihnen vorher transparent unsere Pauschale.
Weitere Informationen zu den Schreiben der FairSync International und einem den Rechteinhaber Soundcheck Media FZCO und die Kanzlei Stington & Partnerfinden Sie hier: fairSync International – Lizenzangebot von Soundcheck Media FZCO erhalten?
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Die Schreiben sind echt. Hinter fairSync International steht die Stington & Partner Legal GmbH aus Cham in der Schweiz, und vergleichbare Angebote sind für mehrere Rechteinhaber und Songs dokumentiert. Es handelt sich also nicht um eine Phishing-Masche.
„Echt“ heißt aber nicht „in dieser Höhe berechtigt“. Der Preis ist einseitig festgesetzt und nicht hergeleitet. Prüfen Sie außerdem, ob der Absender wirklich zu den im Brief genannten Kontaktdaten passt, und überweisen Sie niemals auf Zuruf.
Nein. Ein Angebot ist keine Forderung, und Sie sind zur Annahme nicht verpflichtet. Das ist der wesentliche Unterschied zu einer Abmahnung.
Die Ablehnung beseitigt allerdings nicht den urheberrechtlichen Anspruch, der dahintersteht. Wurde die Tonaufnahme ohne Lizenz in einem gewerblichen Beitrag verwendet, bleibt dieser Anspruch bestehen und kann anwaltlich weiterverfolgt werden. Sinnvoll ist deshalb nicht das Ablehnen, sondern das Verhandeln.
Nein. Die Nutzung in der Vergangenheit ist dokumentiert und bleibt für die Forderung relevant. Das Löschen beendet nur die weitere Nutzung.
Kommt es später zu einer Abmahnung, entfällt zudem die sogenannte Wiederholungsgefahr nicht durch das Löschen, sondern nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sprechen Sie deshalb vorher mit uns, statt den Beitrag reflexhaft zu entfernen.
Nach den bisher dokumentierten Fällen folgt auf ein nicht angenommenes fairSync-Angebot eine Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg. Dann kommen zu der Lizenzforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Anwaltskosten von rund 1.448,70 Euro hinzu.
Die Frist ist damit weniger ein Verfallsdatum als der Punkt, an dem die Sache teurer wird. Melden Sie sich lieber vorher.
Nur im Umfang der Lizenz, die Sie kaufen. Das vorliegende Angebot betrifft eine Tonaufnahme, einen Beitrag, eine Plattform und das Gebiet DACH.
Nicht erfasst sind derselbe Clip auf anderen Plattformen, weitere Beiträge mit derselben oder einer anderen Fassung des Titels – und vor allem die Rechte am zugrunde liegenden Werk, also an Komposition und Text. Diese stehen Urhebern und Musikverlagen zu und werden von anderen Akteuren verfolgt. Prüfen Sie deshalb vor jeder Zahlung, was die Lizenz tatsächlich abdeckt.
Nach außen ja. Verantwortlich ist, wer den Beitrag veröffentlicht, also der Inhaber des Accounts. Dass eine Agentur, ein Social-Media-Betreuer oder ein Mitarbeiter die Musik ausgewählt hat, entlastet Sie gegenüber der Rechteinhaberin nicht.
Nach innen sieht es anders aus: Gegen den Dienstleister besteht regelmäßig ein Regressanspruch, denn zu einer ordnungsgemäßen Leistung gehört, nur lizenzierte Musik zu verwenden. Häufig springt dessen Betriebshaftpflicht ein. Sichern Sie Vertrag, Briefing und Korrespondenz.
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Wenn Sie ein Lizenzangebot von fairSync International für die All Ways Dance Ltd. erhalten haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor Sie über das Portal zahlen oder die Frist verstreichen lassen. Beides sind Entscheidungen, die sich nachträglich kaum korrigieren lassen. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Praxis-Tipp: Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen jemand verspricht, Sie müssten „gar nichts bezahlen“. Eine solche Zusage kann niemand unabhängig vom Einzelfall geben. Umgekehrt ist der aufgerufene Betrag aber auch kein Festpreis, den man hinnehmen müsste.
Fazit: Wir prüfen Ihr Schreiben kostenlos und nennen Ihnen anschließend transparent unsere Pauschale sowie eine realistische Einschätzung, mit welcher Summe sich die Sache voraussichtlich erledigen lässt.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Urheberrecht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
Anwaltsprofil