fairSync Lizenzangebot
für All Ways Dance?

Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise

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Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

fairSync Lizenzangebot für die All Ways Dance Ltd. erhalten?

Was hinter dem Schreiben der Stington & Partner Legal GmbH für die All Ways Dance Ltd. steckt

Sie haben von fairSync International, einer Marke der Stington & Partner Legal GmbH, ein „unverbindliches Lizenzangebot“ erhalten, weil in einem Instagram-Beitrag eine Tonaufnahme des Rechteinhaber All Ways Dance Ltd. wie z. B. „I’m Not What Happened To Me“ des Interpreten Good Vibes Tribe zu hören war? Gefordert wird ein vierstelliger Betrag, zahlbar über ein Online-Portal, mit einer Frist von wenigen Tagen. Wir prüfen die Forderungen auf Rechtmäßigkeit und verhandeln die Forderungen.

Keine Panik – Das Schreiben ist keine Abmahnung: Es fordert weder eine Unterlassungserklärung noch Anwaltskosten und droht mit keinem Gerichtsverfahren. Dennoch sollten Sie das Schreiben niemals ignorieren, denn sonst kann die Sache noch teurer werden.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Zahlen Sie nicht über das Portal. Mit der Zahlung schließen Sie einen Lizenzvertrag zu einem Preis, den die Gegenseite allein festgelegt hat. Ob die Rechtekette stimmt und ob der Betrag der Höhe nach haltbar ist, lässt sich vorher prüfen – danach nicht mehr. Die Forderungen können wir für Sie herunter handeln.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

fairSync Lizenzangebot wegen I'm Not What Happened To Me von Good Vibes Tribe

„Ein Preisschild ist noch kein Anspruch.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Nicht ungeprüft über das Portal zahlen
  • Aber auch nicht ignorieren
  • Rufen Sie uns an!

So gehen wir für Sie vor

Rechtekette
prüfen

Ist die All Ways Dance Ltd. wirklich Inhaberin der Rechte an der Tonaufnahme – und ist fairSync für das Gebiet DACH wirksam ermächtigt?

Preis
verhandeln

Der Betrag ist einseitig festgesetzt. Was eine vergleichbare Lizenz tatsächlich kostet, ist eine ganz andere Frage.

Eskalation
abfangen

Wer nicht reagiert, bekommt es erfahrungsgemäß mit einer Anwaltskanzlei zu tun – samt zusätzlicher Anwaltskosten.

Lizenzangebot von fairSync erhalten: Schritt für Schritt Reaktion

„Erst prüfen, dann verhandeln – und niemals zuerst zahlen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

fairSync Lizenzangebot - Rechtsanwalt Matthias Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

fairSync Lizenzangebot – Bundesweite Hilfe vom Spezialisten für Urheberrecht

Ist das Schreiben von fairSync eine Abmahnung?

Nein, denn eine Abmahnung verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, beziffert Schadensersatz und Anwaltskosten und droht mit gerichtlichen Schritten. Nichts davon steht in dem Schreiben von fairSync International.

Was Sie erhalten haben, ist ein Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages. Es ist maschinell erstellt, nicht unterschrieben und ausdrücklich als „unverbindlich“ bezeichnet. Angeboten wird Ihnen, die bereits erfolgte Nutzung nachträglich zu legalisieren und zugleich die weitere Nutzung für ein Jahr abzudecken. Juristisch ist das eine Nachlizenzierung.

Wenn Sie allerdings nicht auf das Schreiben reagieren, werden die Rechteinhaber die Sache an die Kanzlei Hild

Wer ist fairSync International bzw. die Stington & Partner Legal GmbH?

fairSync International ist keine eigenständige Gesellschaft, sondern eine Handelsmarke der Stington & Partner Legal GmbH mit Sitz in der Sinserstrasse 67 in 6330 Cham im Schweizer Kanton Zug. Die Korrespondenz läuft über contact@fairsync.org, die Zahlung ausschließlich über ein Online-Portal unter license.fairsync.org, zu dem das Schreiben einen Zugangscode und einen QR-Code mitliefert.

fairSync tritt nicht als Rechteinhaberin auf, sondern als Lizenzhändler und „Merchant of Record“. Das bedeutet: Das Unternehmen wurde von der eigentlichen Rechteinhaberin ermächtigt, für das Gebiet DACH Online-Nutzungsrechte zu vergeben und die Lizenzentgelte im eigenen Namen zu vereinnahmen. Vertreten werden dabei mehrere Rechteinhaber – neben der All Ways Dance Ltd. sind unter anderem die Soundcheck Media FZCO, HiMood Records und die San Juan Music Group Ltd. dokumentiert.

Auch tritt die Kanzlei Stington & Partner Legal GmbH hier als Lizenzhändler und nicht als Rechtsanwälte auf, allerdings im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Für Sie praktisch wichtig: Weil fairSync die Rechte nicht selbst hält, ist die Berechtigung der erste Prüfpunkt. Wer Geld für eine Lizenz verlangt, muss belegen können, dass er sie überhaupt vergeben darf – und zwar lückenlos vom Künstler über die Rechteinhaberin bis zum Lizenzhändler.

Welche Lieder waren bislang Gegenstand der Forderungen der Stington & Partner Legal GmbH?

Bislang liegen uns Forderungen für folgende Tonaufnahmen der All Ways Dance Ltd. vor:

  • I’m Not What Happened To Me“, Interpret Good Vibes Tribe
  • Turn The Lights Off, Interpret Steven Roho
  • Op; Interpret Benzcountgang
  • Shine, Interpret Lastnerd

Der zweite Punkt, den viele übersehen: Das Angebot betrifft nur die Tonaufnahme. Daneben stehen die Rechte am dahinterstehenden Werk – also an Komposition und Text –, die Verlagen und Urhebern zustehen und über die GEMA verwaltet werden. Eine Lizenz für die Aufnahme deckt diese Rechte nicht ab.

Ein konkreter Fall: 4.800 Euro für ein einziges Reel

Wie ein solches Schreiben aussieht, zeigt ein uns vorliegendes Angebot vom 2. September 2026, drei Seiten, maschinell erstellt und ohne Unterschrift. Betroffen war ein Einzelunternehmen wegen eines einzigen Instagram-Beitrags.

  • Tonaufnahme: „I’m Not What Happened To Me“, Interpret Good Vibes Tribe
  • Rechteinhaberin: All Ways Dance Ltd
  • Absenderin: fairSync International / Stington & Partner Legal GmbH, Cham (Schweiz)
  • Plattform: Instagram, gewerblich genutzter Account
  • Festgestellter Nutzungszeitraum: rund sechs Monate
  • Angebotener Lizenzpreis: 4.800,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die Zeit vom Beginn der Nutzung bis Ende Februar 2027
  • Annahmefrist: zehn Tage

Die Rechnung dahinter: 4.800 Euro netto für ein einzelnes Reel, dessen Musik aus einer App-Bibliothek stammte. Zum Vergleich: In anderen dokumentierten fairSync-Fällen wurden 3.648 Euro und 7.920 Euro netto verlangt – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und jeweils für einen Beitrag. Eine nachvollziehbare Herleitung dieser Beträge enthalten die Schreiben nicht.

Beachten Sie außerdem den Zuschnitt der angebotenen Lizenz: Sie erfasst diesen einen Beitrag auf dieser einen Plattform im Gebiet DACH. Haben Sie denselben Clip zusätzlich auf TikTok, Facebook oder YouTube gespielt, wäre das davon nicht gedeckt.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Das ist die entscheidende Frage – und hier wird deutlich, warum das Schreiben trotz seines freundlichen Tons ernst zu nehmen ist. Nach den bislang dokumentierten Fällen folgt auf ein nicht angenommenes fairSync-Angebot regelmäßig eine Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg. Und damit ändert sich die Lage grundlegend.

Aus dem unverbindlichen Angebot wird dann eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, Schadensersatzforderung und zusätzlichen Anwaltskosten von rund 1.448,70 Euro. Die Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslang, und eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht zurücknehmen.

Wenn Sie bereits eine solche Abmahnung erhalten haben, lesen Sie bitte hier weiter: Abmahnung von Hild & Kollegen wegen Musik auf Instagram.

Unser Rat lautet deshalb weder „zahlen“ noch „ignorieren“. Er lautet: prüfen und verhandeln, solange die Sache noch außergerichtlich und ohne Anwaltskosten der Gegenseite läuft. Das ist der günstigste Zeitpunkt, den dieser Vorgang kennt.

Ist der geforderte Preis angemessen?

Der Betrag ist einseitig festgesetzt und nicht begründet. Genau das macht ihn angreifbar. Käme es zum Streit, würde der Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ermittelt: Gefragt wird, was vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Maßstab sind also reale Lizenzpreise für vergleichbare Nutzungen – nicht der Wunschpreis des Anbieters.

Wir setzen dabei an diesen Punkten an:

  • Die Rechtekette. Lässt sich die Inhaberschaft der All Ways Dance Ltd. an der Tonaufnahme und die Ermächtigung von fairSync für das Gebiet DACH belegen?
  • Die Gewerblichkeit. War der beanstandete Beitrag tatsächlich geschäftlich – oder privat beziehungsweise redaktionell? Eine hohe Followerzahl allein genügt dafür nicht.
  • Die Bezugsgröße. Reichweite und Nutzungsdauer müssen belegt sein. Ein pauschaler Jahrespreis für ein Reel mit überschaubarer Reichweite ist erklärungsbedürftig.
  • Die Vergleichslizenz. Was kostet eine vergleichbare Sync-Lizenz für einen Social-Media-Beitrag am Markt wirklich?

In der Praxis führt das selten dazu, dass gar nichts zu zahlen ist. Sehr häufig führt es dazu, dass am Ende ein Bruchteil der ursprünglich geforderten Summe steht.

„Die Musik war doch in Instagram auswählbar!“

Das ist der häufigste Einwand – und er trägt bei gewerblichen Accounts meist nicht. Die Musikbibliotheken von Instagram, TikTok und Facebook sind für die private, nicht-gewerbliche Nutzung lizenziert. Sobald ein Beitrag geschäftlichen Charakter hat, greift diese Lizenz nicht mehr. Für Unternehmensprofile stellen die Plattformen eigene, deutlich kleinere Bibliotheken bereit.

Hinzu kommt: Ein späterer Wechsel auf ein Business-Konto oder in die Commercial Music Library heilt eine bereits erfolgte Nutzung nicht. Er wirkt nur für die Zukunft. Dieselbe Lücke wird derzeit von mehreren Akteuren systematisch verfolgt – neben fairSync unter anderem von IPPC Law, der Mathé Law Firm und über SoundGuardian.

Was Sie jetzt tun sollten

Das Schreiben von fairSync ist kein Grund zur Panik, aber auch kein Werbebrief, den man ablegen kann. Es ist der erste Schritt eines mehrstufigen Verfahrens, in dem jede weitere Stufe teurer wird.

Wir wahren für Sie die Frist, prüfen die Rechtekette und die Einordnung Ihres Beitrags, verhandeln den Betrag und sorgen dafür, dass eine Zahlung die Angelegenheit auch tatsächlich beendet. Sobald wir Sie vertreten, läuft die Korrespondenz über uns – Sie müssen sich weder mit dem Portal noch mit E-Mails der Gegenseite befassen.

Wenn Sie ein Lizenzangebot von fairSync International wegen „I’m Not What Happened To Me“ oder einer anderen Tonaufnahme erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenlose bundesweite Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular. Wir nennen Ihnen vorher transparent unsere Pauschale.

Weitere Informationen zu den Schreiben der FairSync International und einem den Rechteinhaber Soundcheck Media FZCO und die Kanzlei Stington & Partnerfinden Sie hier: fairSync International – Lizenzangebot von Soundcheck Media FZCO erhalten?

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    Abmahnung hochladen (optional):(z.B. pdf oder jpg, max. 10 MB)

    Häufige Fragen (FAQ) zum fairSync Lizenzangebot für die All Ways Dance Ltd.

    Ist fairSync seriös oder ein Fake?

    Die Schreiben sind echt. Hinter fairSync International steht die Stington & Partner Legal GmbH aus Cham in der Schweiz, und vergleichbare Angebote sind für mehrere Rechteinhaber und Songs dokumentiert. Es handelt sich also nicht um eine Phishing-Masche.

    „Echt“ heißt aber nicht „in dieser Höhe berechtigt“. Der Preis ist einseitig festgesetzt und nicht hergeleitet. Prüfen Sie außerdem, ob der Absender wirklich zu den im Brief genannten Kontaktdaten passt, und überweisen Sie niemals auf Zuruf.

    Muss ich das Angebot annehmen?

    Nein. Ein Angebot ist keine Forderung, und Sie sind zur Annahme nicht verpflichtet. Das ist der wesentliche Unterschied zu einer Abmahnung.

    Die Ablehnung beseitigt allerdings nicht den urheberrechtlichen Anspruch, der dahintersteht. Wurde die Tonaufnahme ohne Lizenz in einem gewerblichen Beitrag verwendet, bleibt dieser Anspruch bestehen und kann anwaltlich weiterverfolgt werden. Sinnvoll ist deshalb nicht das Ablehnen, sondern das Verhandeln.

    Reicht es, wenn ich das Video lösche?

    Nein. Die Nutzung in der Vergangenheit ist dokumentiert und bleibt für die Forderung relevant. Das Löschen beendet nur die weitere Nutzung.

    Kommt es später zu einer Abmahnung, entfällt zudem die sogenannte Wiederholungsgefahr nicht durch das Löschen, sondern nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sprechen Sie deshalb vorher mit uns, statt den Beitrag reflexhaft zu entfernen.

    Was passiert nach Ablauf der Frist?

    Nach den bisher dokumentierten Fällen folgt auf ein nicht angenommenes fairSync-Angebot eine Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg. Dann kommen zu der Lizenzforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Anwaltskosten von rund 1.448,70 Euro hinzu.

    Die Frist ist damit weniger ein Verfallsdatum als der Punkt, an dem die Sache teurer wird. Melden Sie sich lieber vorher.

    Bin ich nach Zahlung wirklich aus der Sache raus?

    Nur im Umfang der Lizenz, die Sie kaufen. Das vorliegende Angebot betrifft eine Tonaufnahme, einen Beitrag, eine Plattform und das Gebiet DACH.

    Nicht erfasst sind derselbe Clip auf anderen Plattformen, weitere Beiträge mit derselben oder einer anderen Fassung des Titels – und vor allem die Rechte am zugrunde liegenden Werk, also an Komposition und Text. Diese stehen Urhebern und Musikverlagen zu und werden von anderen Akteuren verfolgt. Prüfen Sie deshalb vor jeder Zahlung, was die Lizenz tatsächlich abdeckt.

    Die Agentur hat das Reel erstellt – hafte ich trotzdem?

    Nach außen ja. Verantwortlich ist, wer den Beitrag veröffentlicht, also der Inhaber des Accounts. Dass eine Agentur, ein Social-Media-Betreuer oder ein Mitarbeiter die Musik ausgewählt hat, entlastet Sie gegenüber der Rechteinhaberin nicht.

    Nach innen sieht es anders aus: Gegen den Dienstleister besteht regelmäßig ein Regressanspruch, denn zu einer ordnungsgemäßen Leistung gehört, nur lizenzierte Musik zu verwenden. Häufig springt dessen Betriebshaftpflicht ein. Sichern Sie Vertrag, Briefing und Korrespondenz.

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    „Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler - Hilfe bei fairSync Lizenzangebot

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Urheberrecht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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