Rasch Abmahnung
wegen TikTok
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
Jetzt Erstberatung anfordern!
Sie haben eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten, weil in einem Ihrer Kurzvideos ein Musiktitel zu hören war? Keine Panik – aber auch kein Abwarten. Bei dieser Abmahnung sind die Unterlassungserklärung und die Geldforderungen streng zu trennen: Das eine sollte in modifizierter Form abgegeben werden, das andere ist der Höhe nach angreifbar.
Unterschreiben Sie die beigefügte Erklärung nicht und überweisen Sie nichts, bevor Ihr Fall geprüft ist. Wir sind seit 2008 mit Abmahnungen der Kanzlei Rasch befasst und vertreten Sie bundesweit zum festen Pauschalpreis.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Zwei Forderungen, zwei Antworten: Der Unterlassungsanspruch ist meist berechtigt – hier ist eine anwaltlich modifizierte Erklärung der richtige und günstigste Weg, weil sie die einstweilige Verfügung verhindert. Die Geldforderungen stehen davon getrennt: Wer ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht unterschreibt, hat damit noch keinen Cent zugesagt.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

„Die Unterlassungserklärung ja – die geforderte Summe noch lange nicht.“
Unsere Erfahrung spricht für sich:
So verteidigen wir Sie gegen die Kanzlei Rasch
Verfügung
verhindern
Eine eng gefasste modifizierte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr – und damit das teuerste Risiko.
Schadenshöhe
angreifen
300,00 € Monatslizenz für ein Video mit wenigen Aufrufen? Diesen Ansatz muss die Gegenseite erst einmal belegen.
Gerichtsverfahren
verhindern
Ziel ist immer die außergerichtliche Erledigung zu einem Betrag, der in einem vernünftigen Verhältnis steht.
„Trennen Sie Unterlassung und Geld – dann wird die Sache beherrschbar.“
Schritt 1:
Video sichern, nichts unterschreiben
Sichern Sie zunächst den beanstandeten Beitrag mit einem Screenshot – samt Veröffentlichungsdatum, Aufrufzahlen und Account-Ansicht. Diese Angaben brauchen wir für die Verhandlung über die Schadenshöhe. Löschen Sie den Beitrag danach, aber unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht und zahlen Sie nichts.
Beachten Sie: Die Frist ist meist kurz. Lassen Sie sie verstreichen, droht eine einstweilige Verfügung – sie ergeht ohne Anhörung und vervielfacht die Kosten.
Schritt 2:
Kostenlose Erstberatung nutzen
Schicken Sie uns die vollständige Abmahnung – gerne per E‑Mail an info@anwaltskanzlei-hechler.de. Wir prüfen, ob Ihr Account überhaupt als gewerblich einzustufen ist, ob die Rechtekette belegt ist und wie tragfähig der angesetzte Lizenzbetrag ist. Den Pauschalpreis nennen wir Ihnen vorab.
Schritt 3:
Modifiziert erklären, Summe verhandeln
Wir geben für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht ab. Damit ist die Wiederholungsgefahr beseitigt und das Verfügungsrisiko vom Tisch. Erst danach verhandeln wir über die Geldforderungen – getrennt und aus einer deutlich besseren Position.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Die Kanzlei Rasch aus Hamburg gehört zu den bekanntesten Abmahnkanzleien im deutschen Urheberrecht. Über viele Jahre war sie vor allem für die großen Tonträgerunternehmen im Bereich Filesharing tätig und versendete Abmahnungen wegen Musiktiteln, die über Tauschbörsen angeboten wurden.
Seit 2025 tritt sie in einem neuen Feld auf: Abgemahnt wird die Verwendung von Musik in Kurzvideos auf TikTok und Instagram. Aktuell betrifft das insbesondere den Song „The Magic Key“ von Trinix & One-T, der als Hintergrundmusik in einem Reel verwendet wurde. Auftraggeberin ist die People Want To Dance UG.
Ordnen Sie Ihr Schreiben zuerst ein. Wird Ihnen vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss ein Musiktitel in einer Tauschbörse angeboten wurde? Oder nennt die Abmahnung einen konkreten Beitrag auf Ihrem TikTok- oder Instagram-Account samt Link und Veröffentlichungsdatum? Beides kommt vom selben Absender, verlangt aber unterschiedliche Antworten. Diese Seite behandelt den zweiten Fall.
Vorgeworfen wird Ihnen, durch die Nutzung eines Musiktitels in einem Kurzvideo eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Für die meisten Betroffenen kommt das überraschend – und der Grund dafür liegt bei den Plattformen selbst.
TikTok und Instagram bieten die Einbindung von Musik aus ihren eigenen Bibliotheken aktiv an, weisen aber nicht deutlich darauf hin, dass sich die dort eingeräumten Nutzungsrechte in aller Regel nur auf die private Nutzung erstrecken. Wer denselben Titel in einem Beitrag mit geschäftlichem Bezug verwendet, ist von dieser Lizenz nicht mehr gedeckt – obwohl die Musik ihm innerhalb der App völlig regulär angeboten wurde.
Genau daran setzt die Abmahnung an. Und genau dort liegt auch der wichtigste Verteidigungsansatz: Ob Ihr Beitrag überhaupt gewerblich war, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Frage, die geprüft gehört. Einen Überblick über alle derzeit in diesem Feld aktiven Absender gibt unsere Seite zur Abmahnung wegen Musik auf TikTok und Instagram.
Die Abmahnung enthält typischerweise drei Positionen, die Sie strikt auseinanderhalten sollten:
Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch: Damit soll verhindert werden, dass der Beitrag weiterhin abrufbar bleibt. Er muss durch eine Vertragsstrafe abgesichert sein, sonst beseitigt die Erklärung die Wiederholungsgefahr nicht.
Die entscheidende Einsicht: Diese drei Positionen haben nichts miteinander zu tun. Wer die Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht abgibt, verpflichtet sich damit weder zur Zahlung der Kostennote noch zum Schadensersatz. Beides bleibt anschließend voll verhandelbar.
In dieser Fallgruppe: ja – aber niemals die beigefügte. Das ist der wichtigste Unterschied zu den alten Filesharing-Fällen, in denen wir Unschuldigen ausdrücklich davon abraten.
Der Grund liegt in der Beweislage. Bei Filesharing ist offen, wer den Upload begangen hat; eine Unterlassungserklärung wäre dort ein lebenslanges Risiko für eine Tat, die man nicht verhindern kann. Bei einem Kurzvideo ist das anders: Der Beitrag stammt unstreitig von Ihrem Account. Gestritten wird nicht über die Täterschaft, sondern über Gewerblichkeit, Rechtekette und Schadenshöhe. Die Wiederholungsgefahr lässt sich hier also gefahrlos ausräumen – und genau das nimmt der Gegenseite ihr schärfstes Schwert.
Die beigefügte Erklärung ist im Interesse der Gegenseite verfasst. Typische Probleme: Sie ist zu weit gefasst und erstreckt sich auf das gesamte Repertoire statt nur auf den konkreten Titel; sie enthält ein Schuldanerkenntnis; sie verpflichtet gleich mit zur Kostenübernahme; und sie sieht eine feste Vertragsstrafe vor, die im Wiederholungsfall auch bei einem Versehen in voller Höhe fällig wird.
Unterschreiben Sie eine solche Erklärung, ist die Sache nicht erledigt, sondern zementiert: Die Geldforderungen sind anerkannt, und Sie haften lebenslang für eine sehr weit gefasste Verpflichtung.
Der richtige Weg ist eine anwaltlich formulierte, modifizierte Unterlassungserklärung. Sie wird eng auf den konkret beanstandeten Titel und die konkrete Verletzungsform zugeschnitten, ausdrücklich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage abgegeben, enthält keine Kostenübernahme und ersetzt die feste Vertragsstrafe nach Möglichkeit durch einen Hamburger Brauch – also eine Vertragsstrafe, deren Höhe im Verletzungsfall der Gläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und die gerichtlich überprüfbar bleibt.
Das Ergebnis: Die Wiederholungsgefahr entfällt, eine einstweilige Verfügung wäre unbegründet – und über das Geld wird getrennt gesprochen. Vergleichen Sie dazu auch das Vorgehen bei der IPPC Law Abmahnung wegen Musiknutzung, wo sich dieselbe Struktur zeigt.
Nicht ungeprüft. Der Betrag wird nach der Lizenzanalogie berechnet: Gefragt wird, was vernünftige Vertragsparteien für die Nutzung vereinbart hätten. Der Anspruch besteht dem Grunde nach – über die Höhe lässt sich jedoch streiten, und zwar erheblich.
Die Gegenseite legt eine Monatslizenz von 300,00 € zugrunde und rechnet diese über den behaupteten Nutzungszeitraum hoch; aus dem so ermittelten Betrag wird dann eine Pauschale von 3.000,00 € angeboten. Der Ansatz ist an mehreren Stellen angreifbar:
Wo kommt der Betrag her? Wer eine Lizenzanalogie geltend macht, muss darlegen, dass eine solche Vergütung tatsächlich marktüblich ist. Uns liegen bislang keine Nutzungsverträge vor, aus denen sich ergäbe, dass für die isolierte Nutzung dieses Titels in einem Kurzvideo jemals 300,00 € monatlich gezahlt worden wären. Solange das nicht belegt ist, ist der Ansatz eine Behauptung.
Welche Reichweite hatte der Beitrag? Ein Reel mit wenigen hundert Aufrufen und ein Beitrag eines Accounts mit sechsstelliger Followerzahl sind wirtschaftlich nicht dasselbe. Für die Bemessung des angemessenen Lizenzbetrags ist das erheblich, und deshalb sichern wir diese Zahlen zu Beginn.
Welche Nutzungsdauer wird angesetzt? Der Zeitraum wird häufig großzügig geschätzt. Wann der Beitrag tatsächlich online war und wann er entfernt wurde, lässt sich meist genau belegen – und jeder Monat weniger reduziert die Forderung unmittelbar.
Hinzu kommt ein grundsätzlicher Einwand: Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 09.05.2023 (Az. 3 U 3524/22) für die isolierte Musiknutzung entschieden, dass bei der Bemessung des Lizenzschadens die konkreten Umstände der Nutzung maßgeblich sind und pauschale Tarifansätze nicht ungeprüft übernommen werden dürfen. Genau darauf stützen wir die Verhandlung über die Höhe.
Auch sie stehen und fallen mit der Berechtigung der Abmahnung. Ist die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt, sind die Kosten als Verzugs- beziehungsweise Aufwendungsersatz grundsätzlich zu erstatten – allerdings nur, soweit der zugrunde gelegte Gegenstandswert angemessen ist. Wird der Streitwert reduziert, sinkt die Kostennote automatisch mit. Über beides wird in der Praxis verhandelt.
Das ist der Punkt, an dem eine Abmahnung ganz entfallen kann. Die Musiklizenz der Plattform deckt die private Nutzung. Nur wenn Ihr Beitrag einen geschäftlichen Zweck verfolgt, greift der Vorwurf.
Entscheidend ist dabei der Beitrag, nicht die Followerzahl. Ein geschäftlicher Bezug liegt nahe, wenn der Beitrag Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, auf ein Unternehmen oder einen Shop verweist, eine bezahlte Kooperation bedient oder von einem als Unternehmen geführten Account stammt. Umgekehrt macht eine große Reichweite allein einen privaten Beitrag nicht gewerblich, und ein Business-Profil bei Instagram ist für sich genommen ebenfalls kein Beweis.
Prüfen lassen sollten Sie außerdem, ob der Beitrag überhaupt von Ihnen stammt: Wurde er von einer Agentur, einem Mitarbeiter oder einem Dritten eingestellt, stellt sich die Haftungsfrage neu.
Eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung speziell zur Höhe des Lizenzschadens bei Musik in TikTok-Videos und Instagram-Reels gibt es bislang nicht. Das ist für Sie keine schlechte Nachricht, sondern eine gute: Wo keine gefestigten Beträge existieren, muss die Gegenseite ihre Forderung im Einzelfall begründen – und trägt das Risiko, dass ein Gericht deutlich niedriger ansetzt.
Für die Bemessung greifen Gerichte deshalb auf die allgemeinen Grundsätze der Lizenzanalogie zurück, wie sie etwa das OLG Nürnberg in der oben genannten Entscheidung angewendet hat. Maßgeblich sind Reichweite, Dauer und Art der Nutzung – nicht ein pauschaler Monatstarif.
Für die Gegenseite bedeutet das ein spürbares Prozessrisiko. Genau deshalb enden diese Verfahren in aller Regel außergerichtlich, und genau deshalb lohnt es sich, über die Höhe zu verhandeln, statt den geforderten Betrag zu überweisen.
Reagieren Sie – aber getrennt nach den beiden Ansprüchen. Die Unterlassung wird in modifizierter Form erklärt, damit das Verfügungsrisiko entfällt. Über das Geld wird anschließend gesprochen, und zwar auf Grundlage der konkreten Zahlen Ihres Beitrags.
Was Sie nicht tun sollten: die Abmahnung ignorieren – dann folgt die einstweilige Verfügung ohne Anhörung. Die beigefügte Erklärung ungeprüft unterschreiben – damit erkennen Sie die Geldforderungen mit an. Oder selbst mit der Gegenseite telefonieren – Äußerungen zur gewerblichen Nutzung Ihres Accounts werden dort notiert und später verwendet.
Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, rufen Sie uns unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 an, schicken Sie das Schreiben an info@anwaltskanzlei-hechler.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir vertreten Sie bundesweit zu einem festen Pauschalpreis; ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Sie ist echt. Die Kanzlei Rasch aus Hamburg ist seit vielen Jahren im Urheberrecht tätig und war lange Zeit für die großen Tonträgerunternehmen im Filesharing-Bereich aktiv. Die Forderungen werden konsequent verfolgt. Prüfen Sie dennoch, ob das Schreiben den konkreten Titel, den Link zu Ihrem Beitrag und ein Veröffentlichungsdatum nennt – fehlen diese Angaben, kann es sich um ein Trittbrettfahrer-Schreiben handeln. „Echt“ heißt aber nicht, dass der geforderte Betrag angemessen ist.
Nein. Reagiert niemand, folgt regelmäßig eine einstweilige Verfügung. Diese ergeht ohne Ihre Anhörung, wirkt sofort und verursacht zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten, die die ursprüngliche Forderung deutlich übersteigen. Bei einem Verstoß gegen die Verfügung droht außerdem ein Ordnungsgeld. Aussitzen ist deshalb die mit Abstand teuerste Variante.
Nein. Die Löschung ist notwendig, beseitigt aber die Wiederholungsgefahr nicht – denn nichts hindert Sie daran, den Beitrag morgen erneut einzustellen. Nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung räumt diese Gefahr rechtlich aus. Solange sie fehlt, bleibt der Weg zur einstweiligen Verfügung offen, auch wenn das Video längst offline ist. Löschen Sie es trotzdem – aber sichern Sie es vorher mit einem Screenshot.
Das stimmt und ist der häufigste Einwand – er entlastet aber nur teilweise. Die Lizenz, die die Plattform einräumt, deckt in aller Regel nur die private Nutzung. Für Beiträge mit geschäftlichem Bezug gilt sie nicht. Dass die App die Musik anbietet und nicht deutlich auf diese Grenze hinweist, empfinden Betroffene zu Recht als unfair; rechtlich beseitigt es den Anspruch nicht. Es ist aber ein Argument, das bei der Höhe des Schadensersatzes und beim Verschulden Gewicht hat.
Dann ist der Hauptanspruch erledigt und das Risiko einer einstweiligen Verfügung vom Tisch. Übrig bleiben die Geldforderungen, über die wir anschließend verhandeln – getrennt und ohne Zeitdruck. Wichtig ist danach nur eines: Die Erklärung gilt dauerhaft. Verwenden Sie denselben Titel nie wieder in einem Beitrag mit geschäftlichem Bezug, sonst wird die Vertragsstrafe fällig. Prüfen Sie zur Sicherheit auch Ihre älteren Beiträge.
Wir arbeiten mit festen Pauschalpreisen, die wir Ihnen vor der Beauftragung nennen – Sie wissen also von Anfang an, woran Sie sind. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ratenzahlung ist möglich. Da es in dieser Fallgruppe fast immer gelingt, den geforderten Betrag spürbar zu reduzieren, rechnet sich die Vertretung in aller Regel bereits über die Ersparnis.
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., ist seit 2008 mit Abmahnungen der Kanzlei Rasch befasst – von den frühen Filesharing-Verfahren für die Tonträgerunternehmen bis zu den aktuellen Abmahnungen wegen Musik in Kurzvideos. Er hat zahlreiche Verfahren vor Gericht gewonnen und gehört damit zu den erfahrensten Anwälten in Deutschland, wenn es um die Verteidigung gegen Abmahnungen im Urheberrecht geht.
Praxis-Tipp: Der teuerste Fehler in dieser Fallgruppe ist die Unterschrift unter die beigefügte Erklärung – sie erkennt die Geldforderungen gleich mit an. Der zweitteuerste ist das Abwarten. Zwischen beidem liegt der Weg, den wir gehen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Urheberrecht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
Anwaltsprofil