“Lassen Sie jede Abmahnung prüfen”
Es hilft nicht, den Download zu bestreiten. Die IP-Adresse stimmt immer und der Download hat in der Regel stattgefunden. Stattdessen muss geprüft werden, ob Sie überhaupt für den Download verantwortlich sind.
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt für Filesharing-Recht
Nicht zahlen – Nicht unterschreiben!
Wir hatten noch keinen Fall vor Gericht, in dem IPPC Law die Filmrechte nachweisen konnte. Daher heißt unsere Devise: Nicht zahlen und nicht unterschreiben.Telefon 07171 – 79 80 00

IPPC Law Abmahnung
Zahlen Sie nicht aus Scham!
Beachten Sie: Wer unschuldig ist, muss weder zahlen, noch unterschreiben. Wir verstehen Ihre Situation. Ihnen muss nichts peinlich sein.Telefon 07171 – 79 80 00
Über den Autor
Matthias Hechler
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Kanzleiinhaber) studierte Jura an den Universitäten Heidelberg und Tübingen und Betriebswirtschaftslehre an der University of Bath School of Management in England. Noch während seines Studiums im Jahre 2002 erhielt er eine urheberrechtliche Abmahnung der IFPI wegen verschiedener Lieder auf seiner Fan-Website. Diese Erfahrung war der Anlass, sich als Anwalt auf die Seite von der Abgemahnten zu stellen und diese mit allen Mitteln, die das deutsche Recht hergibt, zu verteidigen. Seither hat Rechtsanwalt Hechler Mandanten in über 35.000 Filesharing-Abmahnungen verteidigt und ist in der Branche bestens bekannt.