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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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IPPC Law Abmahnung: So reagieren Sie richtig


Hilfe bei IPPC LAW Abmahnung wegen Filesharing von Filmen

Sie haben eine IPPC LAW Abmahnung wegen des angeblichen Herunterladens von Filmen auf Internettauschbörsen erhalten? Sie sollen viel Geld bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben? Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie besonnen. Unsere Strategie lautet klar: Nicht zahlen und nicht unterschreiben. 

Die Berliner Kanzlei IPPC LAW von Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet Abmahnungen wegen des illegalen Anbietens von Filmen in Internettauschbörsen (Filesharing). Abgemahnte sollen hohe Summen bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, weil sie einen Film heruntergeladen haben sollen. Was tun?

Wer ist IPPC Law?

IPPC Law ist eine auf Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, die im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Abmahnungen in Erscheinung tritt. Der Schwerpunkt liegt auf der Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht nach § 97 UrhG. Da die abgemahnten Filme im Internet nicht zum Kauf angeboten werden und auch sonst unauffindbar sind, ist fraglich, ob diese überhaupt existieren und wer die Rechte an den Filmen hat. Nach jahrelanger Erfahrung mit IPPC Law haben wir berechtigte Zweifel, ob diese Abmahnungen rechtmäßig sind, da bislang nicht gerichtlich nachgewiesen wurden, dass die zur Abmahnung erforderlichen exklusiven Rechte bestehen.

“Lassen Sie jede Abmahnung prüfen”

Es hilft nicht, den Download zu bestreiten. Die IP-Adresse stimmt immer und der Download hat in der Regel stattgefunden. Stattdessen muss geprüft werden, ob Sie überhaupt für den Download verantwortlich sind.

Matthias Hechler, Rechtsanwalt für Filesharing-Recht

Matthias Hechler, M.B.A.

Rechtsanwalt für Filesharing-Recht

IPPC Abmahnung Instagram: Hilfe hier klicken!

Die Kanzlei IPPC LAW verschicht mittlerweile auch urheberrechtliche Abmahnungen wegen der illegalen Musiknutzung auf Social Media Accounts wie TikTok und Instagram. Lesen Sie hierzu unseren speziellen Bericht: Abmahnung von IPPC Law wegen Musik auf Social Media Accounts wie TikTok oder Instagram.

Nicht zahlen – Nicht unterschreiben!

Wir hatten noch keinen Fall vor Gericht, in dem IPPC Law die Filmrechte nachweisen konnte. Daher heißt unsere Devise: Nicht zahlen und nicht unterschreiben.

Telefon 07171 – 79 80 00

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter ☎ 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular für eine kostenlose Erstberatung. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu fairen Pauschalpreisen. Kontaktieren Sie nicht die Verbraucherzentrale, denn diese ist für Urheberrechtsverletzungen nicht zuständig.

Update: Seit 2021 sind gerichtliche Mahnbescheide von IPPC Law für die Mandanten MB Premium Ltd. und Gamma Entertainment Inc. beantragt worden. Hier müssen Sie schnell handeln, damit keine Rechtskraft eintritt.

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    Was Sie über Abmahnungen von IPPC Law wissen sollten

    Werden Sie hellhörig, wenn Anwälte raten, sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Rechtslage und die besonderen Umstände dieser Abmahnungen bieten Ihnen ganz andere Möglichkeiten.

    Wir haben Ihnen wichtige Informationen rund um die Abmahnungen von IPPC Law zusammengestellt, die natürlich keine Verteidigung durch einen spezialisierten Anwalt ersetzen.

     FAQ zur IPPC Law Abmahnung: 

    Ist die IPPC LAW Abmahnung Fake?

    Die Abmahnungen von IPPC LAW sind kein Fake. Tatsächlich hat jemand den oder die Filme über eine Internettauschbörse angeboten, hieran gibt es nichts zu rütteln. Eine ganz andere Frage ist, ob Sie als Anschlussinhaber haftbar gemacht werden können. Selbst wenn Sie als Anschlussinhaber den Film angeboten haben ist fraglich, ob die Forderungen berechtigt sind.

    IPPC Law Abmahnung: Sofortmaßnahmen und Tipps

    IPPC Law Abmahnung aus dem Jahre 2024

    Was tun bei einer IPPC Law Abmahnung?

    Bewahren Sie Ruhe. Die Abmahnung muss anwaltlich in verschiedener Hinsicht geprüft werden. Eventuell haften Sie überhaupt nicht, weil z. B. nicht Sie, sondern jemand anders den Film angeboten hat. Bestenfalls können Sie den Täter nicht nennen, dann haftet überhaupt niemand. Auch wenn Sie unschuldig sind, können wir Ihnen sehr oft helfen, denn es ist fraglich, ob derartige Rechte überhaupt bestehen. So mag es einen Grund geben, warum die IPPC Abmahnungen sehr selten gerichtlich geltend gemacht werden. Daher entscheiden sich die meisten unserer Mandanten, nichts an IPPC Law zu bezahlen, und das seit Jahren mit Erfolg. Bislang wurde keiner unserer Mandanten verklagt.

    Zahlen Sie nicht aus Scham!

    Beachten Sie: Wer unschuldig ist, muss weder zahlen, noch unterschreiben. Wir verstehen Ihre Situation. Ihnen muss nichts peinlich sein.

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    Tipp: Die richtige Reaktion entscheidet

    Nach unseren Erfahrungen sollte man auf eine IPPC Law Abmahnung immer reagieren. Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, darf die IPPC Kanzlei Sie nicht mehr kontaktieren, sondern nur noch Ihren Anwalt. Ratschläge der Verbraucherzentrale sind oft falsch, wenn geraten wird, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben: Unschuldige müssen überhaupt keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und selbstverständlich auch nichts bezahlen.

    Haftet der Abgemahnte bei einer IPPC Abmahnung automatisch?

    Nein. Viele Anwälte, die ihre Hilfe im Internet bewerben, raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung von IPPC Law. Dieses Vorgehen ist theoretisch richtig, wenn Sie als Täter oder Störer für den Download haften. Falsch ist dieses Vorgehen, wenn Sie nicht haften. Es gibt nämlich keine grundsätzliche Verpflichtung des Anschlussinhabers, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir geben bei Unschuldigen grundsätzlich keine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab. Denn diese kann Sie finanziell ruinieren.

    Nach unseren Erfahrungen wird die Kanzlei IPPC Law nicht vor Gericht gehen, wenn wir Sie gut verteidigen. Es wäre daher unnötig, eine lebenslang gültige, modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

    Niemand hat etwas gemacht! Oder etwa doch?

    Viele Betroffene teilen uns mit, dass niemand den Film angeschaut oder in die Tauschbörse gestellt hätte. Das mag sogar stimmen, denn mittlerweile bezweifeln wir, dass man für diese Filme überhaupt eine Lizenz erworben hat, da man die abgemahnten Filme nirgends im Internet ein Kaufangebot finden kann.

    Eine Verteidigung hat daher auch dann gute Erfolgsaussichten, wenn der Anschlussinhaber selbst den oder die Filme per Filesharing angeboten hat.

    Welche Möglichkeiten haben Täter und Störer?

    Auch für den Fall, dass Sie selbst den Film angeboten haben, gibt es gute Argumente gegen die immensen Forderungen. Die geforderten Kosten sind ziemlich willkürlich. So hat das AG Düsseldorf (Urteil vom 20.05.2014 – 57 C 16445/13) entschieden, dass für das Filesharing eines Pornofilms weniger als € 200,00 an Schadensersatz und Kosten der Abmahnung zu zahlen sind. Das AG Hamburg (Urteil vom 20.12.2013 – 36a C 134/13) hat den Schadenersatz für einen Pornofilm mit € 100,00 bemessen. Die in der IPPC Abmahnung veranschlagen Kosten sind eher Wunschdenken als realistisch.

    Soll ich den Täter mitteilen oder nicht?

    Aktuell sehen wir keine Notwendigkeit, den Täter mitzuteilen, außer Sie möchten, dass der Täter selbst haftet und dieser auch geständig ist. Dann werden wir der Gegenseite mit, wer der Täter war, was zur Folge hat, dass dann der Täter die IPPC Abmahnung bekommt und sich selbst damit auseinandersetzen muss.

    Was Sie bei einer IPPC Law Abmahnung tun müssen

    Fragen Sie nach Erhalt der IPPC Abmahnung alle Nutzer Ihres Internetanschlusses, wer eine Filesharing-Software genutzt hat. Sollte es sich um Familienangehörige oder den Partner handeln, raten wir dazu, dies zunächst der Gegenseite nicht mitzuteilen.

    Wenn Sie nicht der Täter waren und diesen auch nicht kennen, schicken wir ein Verteidigungsschreiben an IPPC Law mit der entsprechenden Argumentation, warum Sie weder als Täter noch als Störer haften. Wir weisen für Sie alle Forderungen von IPPC Law zurück.

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    Wir haben Erfahrungen aus über 3.000 IPPC Abmahnungen und helfen Ihnen gerne zu einem fairen Pauschalpreis und bundesweit. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular. Wir antworten dann per E-Mail.

    Matthias Hechler

    Über den Autor

    Matthias Hechler

    Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Kanzleiinhaber) studierte Jura an den Universitäten Heidelberg und Tübingen und Betriebswirtschaftslehre an der University of Bath School of Management in England. Noch während seines Studiums im Jahre 2002 erhielt er eine urheberrechtliche Abmahnung der IFPI wegen verschiedener Lieder auf seiner Fan-Website. Diese Erfahrung war der Anlass, sich als Anwalt auf die Seite von der Abgemahnten zu stellen und diese mit allen Mitteln, die das deutsche Recht hergibt, zu verteidigen. Seither hat Rechtsanwalt Hechler Mandanten in über 35.000 Filesharing-Abmahnungen verteidigt und ist in der Branche bestens bekannt.

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