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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Filesharing: Vorsicht vor Falschberatung


Kostenlose Informationen ersetzen nie einen Spezialanwalt

Urheberrecht ist eine Spezialmaterie. Dennoch wenden sich Abgemahnte in ihrer Not oft an Ratgeber, die für eine kompetente Beratung im Urheberrecht nicht geschaffen sind. Im Gegenteil. Die dort vermittelte Vorgehensweise verschlimmert die Sache oft. Falschberatungen machen sogar vor spezialisierten Anwälten nicht Halt.

Was sind Ratschläge der Verbraucherverbände wert?

Fast täglich konfrontieren mich Abgemahnte und Anrufer mit Aussagen der Zentrale zum Thema Abmahnungen. Zum einen sind öffentliche Beratungsstellen noch nicht einmal berechtigt, bei der hier vorliegenden deliktsrechtlichen Inanspruchnahme der Verbraucher tätig zu werden (OLG Köln, NJW-RR 1996, 634). Dies mag der Grund für die zahllosen Fehlberatungen sein, die mir in den letzten Jahren bekannt geworden sind. So hatten dortige Mitarbeiter meinen Mandanten, die weder als Täter, noch als Störer haften, zur Zahlung geraten. Des Weiteren rät man dort immer sofort zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, obwohl ein solcher Unterlassungsvertrag oft nicht geschuldet ist. Warum die Mitarbeiter dort meinen, auf diesem Gebiet zu dürfen oder beraten zu können, bleibt rätselhaft. Spontan fällt mir hierzu ein Zitat von Oscar Wilde ein: „Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.“

Zweifelhafte Beratung durch Rechtsschutzversicherungen

Ähnlich dilettantisch wie manche Beratungsstellen beraten teilweise Hotlines der Rechtsschutzversicherer. Die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen schließen das Urheberrecht generell aus, so dass die Versicherungen weder eintrittspflichtig sind, noch ihre Kunden beraten müssten. Dennoch verweisen einige Rechtsschutzversicherer ihre Kunden nicht an einen Spezialanwalt, sondern an die hauseigene Hotline. Es liegt in der Natur der Sache, dass man dort meist nicht mit Spezialisten verbunden wird, sondern mit Generalisten. Diese raten leider oft zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, was oft Unsinn und überhaupt nicht notwendig ist. Oft wird auch geraten, selbst ein Anschreiben an die Abmahnkanzlei zu verfassen und sich eine Unterlassungserklärung aus dem Internet zu suchen. Diese eklatante Falschberatung wird oft noch durch das telefonische Diktat einer Unterlassungserklärung gekrönt oder gar nicht dem Hinweis, sich eine Unterlassungserklärung im Internet zu suchen und dazu ein eigens verfasstes Schreiben mitzuschicken. In der Regel hat man dort auch noch nichts von Folgeabmahnungen gehört. Die Schilderungen mancher Mandanten machen sprachlos. Fazit: Schlimmer geht es kaum. Siehe oben Oscar Wilde.

Vorsicht vor vielen Anwälte, die gegen Abmahnungen verteidigen.

Auch bei Anti-Abmahnungs-Anwälten ist nicht alles Gold, was glänzt. So spiegeln Anwälte dem interessierten Publikum doch auch im Jahre 2020 tatsächlich vor, die Abmahnangelegenheit könne man mit € 100,00 oder € 150,00 erledigen. Beides ist blanker Unsinn und geschieht oft sogar wider besseres Wissen.

Mit Vorsicht sind auch Anti-Abmahnanwälte zu genießen, die das Vorgehen der Rechteinhaber vollmundig als Abzocke und unseriös etc. verurteilen, es z. B. als „nebulöse und viehmarktmäßige Vorgehensweise der Abmahnkanzleien“ betiteln. Diese Kanzleien sind oft die ersten, die mit dem Geld ihrer Mandanten nicht nur die eigenen Taschen füllen, sondern im Falle von Werbung mit „rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit“ den Abmahnanwälten oft unnötige Vergleiche anbieten und die Angelegenheit mit einer saftigen Zahlung an die Rechteinhaber abschließen.

Achtung vor Paketen von Kanzleien mit „vorbeugenden“ Unterlassungserklärungen

In Mode ist es gekommen, den armen Abgemahnten vorzuspiegeln, es bestünde eine Gefahr von Folgeabmahnungen und mit der Buchung von sehr teuren „Schutzpaketen“ könne man weitere Abmahnungen vermeiden, etwas durch die Versendung von vorbeugenden Unterlassungserklärungen an andere Abmahnkanzleien. Dies ist vollkommener Humbug. Jede Unterlassungserklärung, auch die „modifizierte“ oder die „vorbeugende“ löst bei einem Verstoß dagegen eine horrende Vertragsstrafe aus. Eine Unterlassungserklärung gibt man wirklich nur dann ab, wenn diese auch geschuldet ist, also eine Haftung als Täter oder Störer im Raum steht.

„Verteidigung“ mit „modifizierter“ Unterlassungserklärung

Vorsicht vor Anwälten aus Köln oder Berlin, deren – sehr teuere – Leistungen darin bestehen, für die Abgemahnten sofort eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abzugeben, aber gleichzeitig die Haftung seitenlang bestreiten. Dass dies äußerst widersinnig ist, muss nicht näher erläutert werden. Jedenfalls liegt hier eine vollkommen unbrauchbare anwaltliche Leistung vor. Diese Kanzleien haben in der Vergangenheit zu guter Letzt auch noch zur Abgabe weiterer (sog. vorbeugender) Unterlassungserklärungen geraten, obwohl nicht mal eine einzige Unterlassungserklärung geschuldet war, siehe oben.

Soll ich bei der Polizei eine Anzeige machen?

Wir sind froh, dass es sie gibt, unsere Polizisten. Nur sollten sie keine Ratschläge bei urheberrechtlichen Abmahnungen geben. Sie sind für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ausgebildet und nicht für urheberrechtliche Fragestellungen. Den Abmahnkanzleien Betrug zu unterstellen, ist im Regelfall nicht nur falsch, sondern auch gefährlich und kann zum Bumerang werden. Eine Strafanzeige gegen einen Abmahnanwalt kann den Straftatbestand einer falschen Verdächtigung erfüllen. Uns sind Fälle bekannt, in denen auf eine Strafanzeige eine Gegenanzeige folgte und der Mandant zur Unterlassung bezüglich seiner Vorwürfe aufgefordert wurde, verbunden mit erneuten Kostenforderungen. Was weitaus gefährlicher ist: Die Weitergabe der Abmahnung an die Polizei führt zur Bekanntgabe einer Straftat. Der Abgemahnte gerät als Anschlussinhaber auf diese Weise selbst in den Verdacht einer Urheberrechtsverletzung. Oft vernimmt die Polizei dann die gesamte Familie und nicht selten kam es vor, dass sich bei der Vernehmung ein Haushaltsmitglied als Täter herausstellte und bestraft wurde. Der Gang zur Polizei ist nicht nur Zeitverschwendung, er kann das Ausmaß des Ärgers vervielfachen.

Internetforen und Anti-Abmahnvereine: Höchste Vorsicht ist geboten

Zu Guter Letzt widme ich mich der Meinungsmache in Internetforen und der Tätigkeit von selbsternannten Anti-Abmahnvereinen. Seit Beginn der Massenabmahnungen tauschen sich (angeblich) Betroffene in Internetforen wie netzwelt.de aus und beraten frisch Abgemahnte unter Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, geschützt durch Pseudonyme. Daneben bietet, ebenso unter Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, ein von juristischen Laien betriebener Anti-Abmahnverein Beratung bei Abmahnungen an mit teilweise verheerenden Folgen für die Abgemahnten.

Vor diesen Vereinen als auch vor anonymen Postings immer derselben Personen in Internetforen kann man nur warnen. Der Verein führt eine Liste mit „empfohlenen Anwälten“, wobei die Empfehlungen nicht an die Fachkompetenz, sondern an die Bereitschaft zu Spenden oder sonstigen Leistungen an diesen Verein gekoppelt ist. da Anwälte, die nichts spenden, von der Liste genommen werden.

In Internetforen weiß man nicht, wer sich hinter den Pseudonymen verbirgt, warum dort seit Jahren (!) von morgens bis abends immer wieder die gleichen User schreiben und wessen Interessen sie verfolgen. Über das Ziel mancher Postings kann nur spekuliert werden, jedenfalls ist es in vielen Fällen nicht das Wohl des Abgemahnten. Ab und an tauchen dort Anti-Abmahnanwälte auf in der Hoffnung, Mandanten zu akquirieren. Man kann genau beobachten, was mit diesen passiert. Manch kritischer Beobachter vermutet sogar, dass die regelmäßig schreibenden Forenmitglieder ganz bewusst Falschinformationen verbreiten, um gewissen Anwälten, die den Anti-Abmahnverein durch Spenden unterstützen, Mandanten in die Hände zu treiben.

Wir wissen außerdem, dass auch Abmahnanwälte in diversen Internetforen kommentieren und dort mitlesen.

Update:

Unsere Aufforderung, die illegale Rechtsberatung und Verunglimpfung von Abmahn-Verteidigungsanwälten unter Androhung von gerichtlichen Schritten hat offenbar gewirkt. Der Verein hat zum 01.01.2013 sein unsägliches Treiben nach jahrelanger illegaler und falscher Beratung von Abgemahnten bei gleichzeitiger Bewerbung von Anwälten eingestellt.

Update 2:

Anfang 2013 hat sich ein neuer Verein namens Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn Iggdaw gegründet, der vorgibt, Abmahnopfern zu helfen. Halten Sie sich von derartigen Pseudohelfern fern. Diese sind nicht nur frei von jeglichen fundierten Rechtskenntnissen, sondern verstoßen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, indem sie illegaler Weise Abgemahnten Hilfe bei der Formulierung von Unterlassungserklärungen anbieten. Dies dürfen aus gutem Grund allerdings nur Juristen: In vielen Fällen ist eine Unterlassungserklärung überhaupt nicht notwendig. Sofern Abgemahnte über keine finanziellen Mittel für einen Anwalt verfügen, kann man beim örtlichen Amtsgericht einen sog. Berechtigungsschein holen, der eine Art Gutschein für eine anwaltliche Vertretung darstellt.

Update 3:

Anfang 2013 hat sich auch das Netzwelt-Forum dazu entschlossen, die dort seit Jahren durch User durchgeführte illegale Rechtsberatung und Hetze gegen Anwälte aller Art zu beenden. Die Foren zu Filesharing-Abmahnungen wurden geschlossen und der dort entstandene „Sumpf“ mit den finanziellen Machenschaften und Zusammenarbeit mancher User mit Anwälten endlich trockengelegt. Das können wir nur begrüßen.

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