RKA Abmahnung
erhalten?
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Sie haben eine RKA Abmahnung erhalten? Diese Kanzlei ist seit Jahren im Bereich der Filesharing-Abmahnungen tätig. Abgemahnt werden Urheberrechtsverstöße an Computerspielen der PLAION GmbH. Dazu gehören beispielsweise Spiele wie „Dead Island 2“, „Kingdom Come: Deliverance II“, „Saints Row“, „Payday 3“ und „Stalker 2: Heart of Chornobyl“. Wir zeigen Ihnen, wie Sie auf eine RKA Abmahnung richtig reagieren.
Fragen zum Thema? Jetzt Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter ☎ 07171 / 79 80 00, per E-Mail oder per Kontaktformular.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei RKA Abmahnungen

„Trauen Sie keinem, der verspricht, nichts an RKA bezahlen zu müssen!“
Das Wichtigste in Kürze
Eine Abmahnung von RKA ist eine urheberrechtliche Verwarnung wegen Filesharing von Computerspielen. Die vertretenen Mandanten fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz. Diese Schreiben sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn die Kanzlei ist dafür bekannt, die Forderungen ihrer Mandanten konsequent gerichtlich durchzusetzen.
Hinweis: Es ist sinnlos, EUR 500,00 an den eigenen Anwalt zu bezahlen, der irreführend behauptet, seine Mandanten würden nicht verklagt. Fakt ist: Solange kein Geld fließt, ist die Sache 10 Jahre lang nicht verjährt und geht vermutlich vor Gericht.
Forderungen
ernst nehmen
Verhindern Sie unbedingt ein sehr teures Gerichtsverfahren und lassen Sie die Forderungen anwaltlich prüfen.
Hafte ich
überhaupt?
Eine Haftung entfällt nur, wenn Sie einen Täter präsentieren können. Ansonsten haften Sie selbst.
Gerichtsverfahren
verhindern
Wenn Sie schuldig sind oder keine Beweise haben: Lieber sofort einigen und Gerichtsverfahren verhindern.
Ein Abmahnschreiben der RKA Rechtsanwälte enthält regelmäßig vier Forderungen, die Sie getrennt voneinander betrachten sollten:
Häufig fasst RKA diese Positionen zu einem pauschalen Einigungsangebot zusammen, der bei sofortiger Zahlung gelten soll. In den uns vorliegenden Fällen liegt dieser Betrag typischerweise bei EUR 2.200,00.
Wichtig: Der Pauschalbetrag ist ein Angebot, kein Endpreis. In der außergerichtlichen Verhandlung lassen sich diese Forderungen in vielen Fällen erheblich reduzieren – und zwar deutlich weiter, als das Schreiben vermuten lässt.
Ermittelt wird zunächst nur die IP-Adresse, über die das Spiel in der Tauschbörse angeboten wurde. Über diese IP-Adresse allein ist niemand identifizierbar. Den Weg zu Ihrem Namen geht der Rechteinhaber über ein gerichtliches Auskunftsverfahren: Auf Antrag gestattet das zuständige Landgericht dem Internetanbieter, den zur IP-Adresse gehörenden Anschlussinhaber zu benennen. Erst danach geht die Abmahnung per Post an Sie raus.
Für Sie folgen daraus zwei praktische Punkte: Erstens ist die Datenweitergabe rechtmäßig, ein Datenschutzverstoß liegt hier regelmäßig nicht vor. Zweitens sagt die Auskunft nur, wem der Anschluss gehört – nicht, wer das Spiel angeboten hat. Genau an dieser Unterscheidung setzt die Verteidigung an.
„Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern.“
Schritt 1:
Ruhe bewahren und Anwalt beauftragen
Beachten Sie die gesetzten Fristen. Unterlassen Sie auf jeden Fall spontane Anrufe bei den RKA Rechtsanwälten, denn diese können gegen Sie verwendet werden. Eine Abmahnung wegen Filesharing ist ein komplexes juristisches Thema. Als Laie ist es kaum möglich, die Berechtigung der Forderungen und die möglichen Risiken einzuschätzen. Ein auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Abmahnung prüfen und Ihnen helfen.
Achtung: Einer Anwaltskanzlei, die behauptet, „meistens zahlen unsere Mandanten gar nichts“, sollten Sie misstrauen, denn dies ist glatt gelogen. Nur dann, wenn ein Dritter die Schuld übernimmt, kommt eine Enthaftung des Anschlussinhabers in Frage. Dies ist eher selten der Fall.
Schritt 2:
Individuell verteidigen
Anders als andere Kanzleien schicken wir nicht immer dasselbe Schreiben an RKA, kassieren von Ihnen dafür EUR 595,00 und Sie erhalten dann eine Klage, bei der sich die Forderungen noch erhöhen. Von uns bekommen Sie eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigung, die mit einer sofortigen Einigung endet, wenn Sie keine Verteidigungschancen haben.
Schritt 3:
Einigung oder Verteidigung – und dann Ruhe
Je nach Beweislage verhandeln wir eine reduzierte Einigung oder wehren die Forderungen ab. In beiden Fällen geben wir, soweit erforderlich, eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, damit die Wiederholungsgefahr ausgeräumt ist und kein Unterlassungsprozess droht. Sie erhalten von uns eine klare Aussage dazu, womit Sie rechnen müssen – bevor Kosten entstehen.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Aussitzen funktioniert bei Filesharing-Abmahnungen schlechter, als viele annehmen. Der Unterlassungsanspruch und der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten verjähren zwar in der regelmäßigen Frist von drei Jahren zum Jahresende. Für den Schadensersatz gilt das aber nicht in gleicher Weise: Über den sogenannten Restschadensersatzanspruch kann der Rechteinhaber die Herausgabe des Erlangten noch über einen weit längeren Zeitraum verlangen – in der Praxis bis zu zehn Jahre.
Wer die Abmahnung also unbeantwortet lässt, hat das Thema nicht vom Tisch, sondern schiebt es nur auf – oft in Richtung einer Klage, bei der zusätzlich Gerichts- und Sachverständigenkosten entstehen.
Nein. Die Kanzlei RKA vertritt seriöse Spielehersteller, denen die Rechte an den abgemahnten Spielen sicher zustehen. Auch können die geforderten Kosten und Forderungen vor Gericht meist problemlos durchgesetzt werden. Ignorieren Sie die Abmahnung daher keinesfalls.
Ein Indiz für eine Fake-Abmahnung kann der Versand der Abmahnung per Mail sein, denn die RKA Rechtsanwälte versenden unseres Wissens nach keine Abmahnungen per E-Mail, sondern nur per Post.
Nein! Der Anschlussinhaber haftet grundsätzlich, wenn er selbst der Täter war. War er dies nicht, wird er zunächst als Täter vermutet. Diese Tätervermutung lässt sich widerlegen, wenn andere Personen (Mitbewohner, Familienmitglieder) zum Tatzeitpunkt Zugriff auf den Anschluss hatten und ganz konkret als Täter in Frage kamen. Diese Umstände muss man im Rahmen der sekundären Darlegungslast nachweisen können.
Praxisbeispiel: Vor dem Amtsgericht Stuttgart konnte unser Mandant nachweisen, dass er als Täter nicht in Frage kam, sondern sich zum Tatzeitpunkt Dritte bei ihm zuhause im Internet befanden, die technisch in der Lage waren, eine Filesharing-Tauschbörse zu nutzen. Der Kläger, vertreten durch die RKA Rechtsanwälte, unterlag vor Gericht, weil die Verantwortung des Anschlussinhabers nicht nachgewiesen werden konnte.
Nein. Wenn Ihnen die Verantwortung nicht nachgewiesen werden kann, müssen Sie weder bezahlen noch unterschreiben. Aber auch wenn Sie verantwortlich sind, müssen Sie die mitgelieferte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Sie haben immer das Recht, eine eigene und modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, solange diese klaglos stellt und die Wiederholungsgefahr ausräumt. Wir empfehlen eine „modifizierte Unterlassungserklärung“, welche die Wiederholungsgefahr ohne unnötige Anerkenntnisse ausräumt und sich auf die geschuldeten Forderungen beschränkt.
In der Regel ja. Durch juristische Argumentation bezüglich der Schadenshöhe und Anwaltsgebühren lassen sich bei außergerichtlichen Vergleichen oft deutliche Reduzierungen erzielen, wenn die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Aber auch in anderen Fällen können wir in der Regel Reduzierungen erreichen.
Ebenso wie bei Frommer Legal Abmahnungen oder einer Nimrod Abmahnung können bei RKA Abmahnungen die Kosten explodieren, wenn die Sache vor Gericht landet. Wir erinnern an das bekannte Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, wo ein Minderjähriger die Tat eingeräumt hatte, dessen Anwalt sich nicht einigen wollte und das Gericht den Minderjährigen zu einer Zahlung von EUR 8.000,00 Schadensersatz verurteilte. Verhindern Sie unbedingt, einen fachfremden Anwalt zu beauftragen, denn es geht um sehr viel. Auch sollten Sie bei aussichtslosen Fällen sofort eine Einigung anstreben und nicht mit teuren, aber sinnlosen Anwaltsschreiben versuchen, die Forderungen abzuwehren, was ganz schnell vor Gericht landen kann.
Dann bleibt es nicht dabei. RKA setzt Forderungen für die Mandanten konsequent gerichtlich durch. Auf die Abmahnung folgen typischerweise Mahnungen, dann ein Mahnbescheid oder direkt die Klage. Im Prozess kommen zu den ursprünglichen Forderungen Gerichts-, Anwalts- und gegebenenfalls Sachverständigenkosten hinzu – der Betrag kann sich dadurch vervielfachen. Reagieren kostet Sie deutlich weniger als Abwarten.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Für die außergerichtliche Vertretung gegenüber RKA berechnen wir einen festen Pauschalpreis von EUR 199,00. Sie wissen also vorher, woran Sie sind. Rufen Sie uns unter ☎ 07171 / 79 80 00 an, dann sagen wir Ihnen nach kurzer Schilderung, was in Ihrem Fall realistisch ist.
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Wenn Sie eine RKA Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Sie haben eine Abmahnung von einer anderen Kanzlei erhalten? Wir helfen ebenso bei einer Frommer Legal Abmahnung, einer Nimrod Abmahnung sowie bei Abmahnungen von Cyfire und Soundguardian.

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00