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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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RKA Abmahnung für PLAION – So müssen Sie reagieren!


So wehren Sie sich gegen eine PLAION GmbH Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung der RKA Rechtsanwälte für die PLAION GmbH erhalten? Wir erklären Ihnen, ob und wann Sie etwas bezahlen und unterschreiben müssen. 

Die RKA Rechtsanwälte verschicken auch im Jahre 2025 Abmahnungen im Auftrag der PLAION GmbH. Die Abmahner werfen den Betroffenen vor, ein Computerspiel mit einer Filesharing-Software im Internet angeboten oder verteilt zu haben. Wegen dieser Urheberrechtsverletzung sollen die Betroffenen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben und einen Schadensersatz von insgesamt € 2.200,00 bezahlen. Allerdings haften die Betroffenen nicht automatisch, denn wenn andere das Spiel angeboten haben, kann die Haftung vollständig entfallen.

Beachten Sie: Nehmen Sie Abmahnung der RKA Rechtsanwälte sehr ernst, denn wenn man nicht oder falsch reagiert, endet die Abmahnung regelmäßig vor Gericht und die ganze Sache wird doppelt so teuer.

Diese Ausreden zählen bei der RKA Abmahnung NICHT:

  • Niemand hat was gemacht
  • Das ist nicht meine IP-Adresse
  • Uploadfunktion der Filesharing-Software war abgeschaltet
  • Ich war gar nicht zuhause
  • Mein Internet ist zu langsam

Sie haben nur dann eine Chance, die Angelegenheit ohne Zahlung zu erledigen, wenn Sie nachweisen können, dass jemand anders das Spiel angeboten hat. Denn dann haftet natürlich nur der Täter, nicht der Abgemahnte. Beachten Sie, dass der Schadensersatz erst nach 10 Jahren verjährt, so dass die RKA Rechtsanwälte 10 Jahre Zeit haben, den Schadensersatz vor Gericht einzuklagen. Behauptungen mancher Anwälte, die Sache würde sich nach 1 Schreiben erledigen, sind daher weder wahr noch seriös. Vielmehr gehören die RKA Rechtsanwälte zu den klagefreudigsten Kanzleien im Bereich Filesharing-Abmahnungen.

Befindet sich der Täter innerhalb der Familie und möchte man diesen schützen, sollte man tunlichst sofort eine Einigung herbeiführen und auf Wunsch auf eine monatliche Ratenzahlung vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Wir haben 10 Jahre Erfahrung mit den RKA Rechtsanwälten.

Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 8000 an. Wir vertreten Sie bundesweit gegen die RKA Abmahnung zu einem fairen Pauschalpreis.

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    Gerne kontaktieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.

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    Inhaltsverzeichnis:

    1. Wer sind die RKA Rechtsanwälte?
    2. Was ist eine RKA Abmahnung?
    3. Was ist der Zweck der Abmahnungen?
    4. Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
    5. Welche Forderungen enthält die Abmahnung von RKA?
    6. Wer haftet bei einer RKA Abmahnung?
    7. Was kann man gegen die Abmahnung von RKA tun?
    8. Warum können Kinder selbst haften? 
    9. Täter bekannt: Kind muss € 8.000,00 Schadenersatz bezahlen
    10. Keine modifizierte Unterlassungserklärung bei Unschuldigen!
    11. Kann ich die RKA Abmahnung ignorieren?

    Wer sind die RKA Rechtsanwälte?

    Die RKA Rechtsanwälte sind eine deutsche Anwaltskanzlei aus Hamburg, die sich auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert hat. Rechtsanwalt Nikolai Klute sowie Rechtsanwalt Rader sind Profis auf dem Gebiet des Urheberrechts, weshalb sich die Kanzlei seit über 10 Jahren einen Namen auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen wegen der Verbreitung von Spielen gemacht hat.

    Was ist eine RKA Abmahnung?

    Eine RKA Abmahnung erhalten die Inhaber von Internetanschlüssen, wenn jemand über ihren Internetzugang eine Filesharing-Software (Tauschbörsensoftware) genutzt hat. Das Verteilen der Datei im Internet ist verboten, weshalb Spielerechteinhaber wie die PLAION GmbH gegen diese Urheberrechtsverletzungen vorgehen und diese unterbinden möchten.

    Tipp: Sie sollten nicht bestreiten, dass die Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, weil dies vor Gericht notfalls mit seinem sehr teuren Gutachter nachgewiesen werden kann.

    rka Abmahnung

    Abmahnung der RKA Rechtsanwälte

    Was ist der Zweck der Abmahnungen?

    Rechteinhaber wie die PLAION GmbH lassen die gängigen Tauschbörsen überwachen, um das illegale Anbieten ihrer Spiele zu verhindern. Dabei werden IP-Adressen ermittelt, die zu den Internetanschlüssen gehören, über welche die Spiele angeboten werden. Die Abmahnung von PLAION hat den Zweck, den Internetanschlussinhaber darüber zu informieren, dass jemand seinen Anschluss für strafbare Zwecke nutzt. Außerdem vermuten die Gerichte zunächst, dass der Anschlussinhaber auch selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Insofern wird dem Abgemahnten mit der Abmahnung die Möglichkeit gegeben, die Sache durch Zahlung der Schäden sowie der Unterzeichnung einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung sofort zu beenden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.

    Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

    Die Unterlassungserklärung ist das Kernstück einer jeden Abmahnung im Urheberrecht. Denn mit dieser soll verhindert werden, dass die betroffenen Spiele erneut im Internet angeboten werden. Oft enthalten Unterlassungserklärungen im Filesharing Formulierungen, die über das hinausgehen, was von dem Anschlussinhaber verlangt werden darf. Da die Unterlassungserklärung auch lebenslang gültig ist, sollten Sie dies niemals unterschreiben, ohne dies von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Insofern kann man ein Schuldanerkenntnis oder eine eventuell zu hohe Strafe bei der Zuwiderhandlung vermeiden.

    Welche Forderungen enthält die Abmahnung von RKA?

    Neben der Unterlassungserklärung werden Anwaltskosten und anderer Schadensersatz gefordert. In den Abmahnungen des Jahres 2025 bieten die RKA Rechtsanwälte den Abgemahnten zum Bespiel an, sämtliche Schäden mit einer Zahlung von 2.200,00 EUR zu erledigen. Wenn Sie die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, müssen Sie die 2.200,00 EUR bezahlen und es gibt keinen Spielraum mehr für Verhandlungen. Unterzeichnen Sie diese Abgeltungserklärung bzw. Verzichtserklärung auf keinen Fall, ohne mit uns Rücksprache zu halten. In den meisten Fällen besteht noch die Möglichkeit, die Forderungen spürbar zu reduzieren.

    Wer haftet bei einer RKA Abmahnung?

    Bei urheberrechtlichen Abmahnungen im Filesharing wird zunächst vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses auch der Täter war. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, besteht dem Grunde nach keine Verteidigungsmöglichkeit. Hier kann man die Unterlassungserklärung modifizieren und die Forderungen herabsetzen lassen.

    Anders sieht es aus, wenn der Abgemahnte das Spiel nicht selbst angeboten hat, insbesondere, wenn ihm der Täter bekannt ist. Dann sollte man tunlichst den richtigen Täter nennen, denn dann erhält dieser die Abmahnung.

    Lässt sich nicht aufklären, wer der Täter war und andere kommen konkret als Täter in Frage, sollten Sie sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen, wie man in Ihrem Fall am besten auf die RKA Abmahnung reagiert, insbesondere, wenn Kinder als Täter in Frage kommen.

    Was kann man gegen die Abmahnung von RKA tun?

    Man kann die Abmahnung von RKA nur dann abwehren, wenn man selbst nicht der Täter war und jemand anders konkret als Täter in Frage kommt. Dies muss man den RKA Rechtsanwälten dann sauber darlegen, insbesondere dass man diese Personen gefragt hat, wer das Spiel angeboten haben könnte. Wenn nur 1 andere Person in Frage kommt, haftet diese natürlich statt dem Anschlussinhaber. Kommen mehrere Personen in Frage, müssen diese notfalls vor Gericht aussagen. Solange niemand anders die Tat zugegeben hat, besteht die Gefahr, dass der Abgemahnte selbst vor Gericht gezogen wird.

    Warum können Kinder selbst haften?

    Eltern meinen oft, wenn Sie ein Kind als Täter nennen, würde niemand haften. Das ist ein Irrtum, denn dann kann das Kind auch selbst haftbar gemacht werden. Zwar kann ein minderjähriges Kind noch keine Verträge eingehen, es kann jedoch ab dem 13. Lebensjahr deliktisch haftbar gemacht werden. Gerade dann werden Angaben gegenüber den RKA Rechtsanwälten, das Kind habe das gemacht, sehr gefährlich, da die Haftung nur auf das Kind verlagert wird.

    Kind muss € 8.000,00 Schadenersatz bezahlen

    Es kam bereits vor, dass anwaltlich schlecht vertretene Abgemahnte gemeint haben, weder sie noch das Kind würden haften, weil das Kind unter 18 war. In einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde ein Teenager verurteilt, Schadenersatz von € 8.000,00 zu bezahlen, weil er während des Prozesses zugegeben hatte, das Computerspiel über mehrere Monate angeboten zu haben. Die Wichtigkeit der Vertretung durch einen Spezialanwalt wird hier deutlich.

    Keine modifizierte Unterlassungserklärung bei Unschuldigen!

    Ein weiterer beliebter Fehler bei der Verteidigung gegen die Abmahnung von RKA ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und die Zurückweisung der finanziellen Forderungen. Selbstverständlich möchte die PLAION nicht nur eine Unterlassungserklärung, sondern auch Geld haben. Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, sollte sich daher tunlichst auch finanziell einigen. Wer nicht haftet, muss nichts bezahlen und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

    Mahnbescheid / Klage erhalten?

    Die RKA Rechtsanwälte verschicken oft gerichtliche Mahnbescheide oder Klagen, um die Verjährung zu hemmen. Hier sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen und schnell handeln. Sonst droht Rechtskraft.

    Unbedingt reagieren!

    Kann ich eine RKA Abmahnung ignorieren?

    Die schlechteste Reaktion ist sicherlich, die RKA Abmahnung vollständig zu ignorieren. Auch wenn Sie im Internet lesen oder von Anwälten hören, dass die Sache irgendwann verjährt: Dies ist nicht der Fall, im Gegenteil, die RKA Rechtsanwälte gehören neben den Frommer Legal Rechtsanwälten zu den Filesharing-Abmahnkanzleien, die fast alle Verfahren vor Gericht bringen, wenn nichts bezahlt wird.

    Kostenlose Erstberatung bundesweit

    Wir haben mittlerweile über 35.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeiten und können auf eine Expertise zurückgreifen, die ihresgleichen sucht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171/ 79 8000 oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular. Gerne vertreten wir Sie bei einer RKA Abmahnung bundesweit zu fairen Pauschalpreisen. Unsere Erfahrung kommt Ihnen zugute.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler

    Über den Autor

    Matthias Hechler

    Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., hat seit 2009 mehr als 35.000 Filesharing Abmahnungen für seine Mandanten bearbeitet, darunter hunderte der RKA Rechtsanwälte. Damit gehört er zu den erfahrensten Anwälten in Deutschland, wenn es um die Verteidigung gegen diese Abmahnungen geht.

    Erklärvideo: RKA Abmahnung – Das müssen Sie tun!

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