Daniel Sebastian
Abmahnung

Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise

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Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Abmahnung erhalten? Was jetzt zu tun ist (2026)

Filesharing für DigiRights oder Musik auf Instagram und TikTok für IPPC Law – wir vertreten Sie in beiden Fällen

Sie haben Post von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten – eine Abmahnung, eine Inkassoforderung oder einen gerichtlichen Mahnbescheid? Der Berliner Anwalt versendet seit über fünfzehn Jahren Abmahnungen, inzwischen aus zwei sehr unterschiedlichen Bereichen. Welcher Sie betrifft, entscheidet darüber, wie Sie reagieren sollten – und zwar grundlegend.

Keine Panik! Bezahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Ihr Fall geprüft ist. Wir haben Erfahrung mit über 3.000 Abmahnungen von Daniel Sebastian und kennen beide Wellen aus der täglichen Praxis.

Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Wichtig zu wissen: Bei den neuen Musik-Abmahnungen auf Instagram und TikTok ist die modifizierte Unterlassungserklärung meist der richtige Weg, um eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Wer die falsche Strategie wählt, zahlt drauf – deshalb steht am Anfang immer die Einordnung Ihres Falls.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

„Zwei Wellen, ein Absender – und zwei genau gegensätzliche Strategien.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Erst einordnen, dann reagieren
  • Fristen unbedingt einhalten
  • Rufen Sie uns an!

Unsere Erfahrung spricht für sich:

seit 2008 mit Abmahnungen von Daniel Sebastian befasst
3.000+ bearbeitete Daniel Sebastian Abmahnungen
35.000+ bearbeitete Abmahnungen
insgesamt

So verteidigen wir Sie gegen Daniel Sebastian

Fall richtig
einordnen

Filesharing oder Social-Media-Musik? Davon hängt die Verteidigungsstrategie oft ab.

Tätervermutung
entkräften

Sie waren nicht der Täter des Filesharings? Dann muss sauber argumentiert werden, dass Sie nicht haften.

Gerichtsverfahren
verhindern

Wenn Sie der Täter waren, sollte es das Ziel sein, ein Gerichtsverfahren zu verhindern.

Abmahnung von Daniel Sebastian: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Die falsche Strategie kostet mehr als die Abmahnung selbst.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Daniel Sebastian Abmahnung - Rechtsanwalt Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Bundesweite Hilfe von Experten

Wer ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian?

Daniel Sebastian ist ein Berliner Rechtsanwalt und zählt zu den aktivsten Abmahnern Deutschlands im Urheberrecht. Bekannt wurde er ab 2008 durch Filesharing-Abmahnungen wegen Musiktiteln, die er überwiegend für die DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt versendete.

Anfang 2018 gründete er die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in der Storkower Straße in Berlin. Über diese wurden zunächst Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung abgemahnt. Seit 2024 versendet IPPC Law zusätzlich Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik in TikTok-Videos und Instagram-Reels – unter anderem für die B1 Recordings GmbH, ein Beteiligungsunternehmen von Sony Music.

Für Betroffene heißt das: Hinter Abmahnungen mit ganz unterschiedlichem Inhalt steht immer wieder derselbe Name. Und weil die Vorwürfe verschieden sind, unterscheidet sich auch die richtige Reaktion.

Zwei Abmahnwellen – welche betrifft Sie?

Bevor Sie irgendetwas unternehmen, ordnen Sie Ihr Schreiben ein. Der Unterschied ist an einem einzigen Merkmal erkennbar: Wird Ihnen ein Upload über Ihren Internetanschluss vorgeworfen – oder ein Beitrag auf Ihrem Social-Media-Account?

Welle 1 – Filesharing (auslaufend): Das Schreiben nennt eine IP-Adresse, einen Tatzeitpunkt und ein Musikstück oder einen Film. Auftraggeber ist meist die DigiRights Administration GmbH. Diese Fälle stammen häufig aus den Jahren 2012 bis 2020 und erreichen Sie heute oft nur noch als Inkassoschreiben oder Mahnbescheid.

Welle 2 – Musik auf Social Media (aktuell): Das Schreiben nennt einen Beitrag auf Instagram, TikTok oder Facebook, dessen URL, ein Veröffentlichungsdatum und einen Songtitel. Absender ist die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft. Diese Welle läuft derzeit mit hoher Intensität.

Betrifft Sie die zweite Welle, finden Sie die Einzelheiten auf unserer Seite zur IPPC Law Abmahnung wegen Musiknutzung. Einen Überblick über alle derzeit aktiven Absender in diesem Feld gibt unsere Seite zur Abmahnung wegen Musik auf TikTok und Instagram.

Ist die Abmahnung von Daniel Sebastian echt oder ein Fake?

Sie ist echt. Es handelt sich weder um Abzocke noch um Betrug: Daniel Sebastian ist ein real zugelassener Rechtsanwalt, die Forderungen werden konsequent verfolgt, und der illegale Upload über einen Internetanschluss ist technisch nachweisbar. Ignorieren ist deshalb der schlechteste aller Wege.

„Echt“ heißt jedoch nicht, dass Sie zahlen müssen. In vielen Fällen haftet der Abgemahnte nicht – nur muss das juristisch sauber vorgetragen werden. Wer bloß anruft und erklärt, es sei niemand gewesen, erreicht damit nichts.

Welle 1: Filesharing-Abmahnung für DigiRights Administration

Zentraler Vorwurf ist, dass über Ihren Internetanschluss Musiktitel in einer Tauschbörse angeboten wurden – nicht bloß heruntergeladen. Weil zunächst eine rechtliche Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber verantwortlich ist, erhält dieser die Abmahnung. Gefordert werden Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten, dazu eine lebenslang gültige, strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Diese Welle läuft aus. Neue Abmahnungen dieser Art sehen wir kaum noch; was heute ankommt, sind überwiegend Altfälle – als Inkassoforderung, etwa über das Inkassobüro Debcon, oder als gerichtlicher Mahnbescheid. Die zugrundeliegenden Ansprüche verjähren erst nach zehn Jahren, weshalb Vorgänge auftauchen, die man längst vergessen hatte. Die Grundlagen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Rechtslage bei der Filesharing-Abmahnung.

„Niemand hat was gemacht!“ – oder doch?

Viele Abgemahnte sind überzeugt, dass niemand etwas getan hat. Das kann stimmen – in anderen Fällen hat tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden. Gehen Sie zunächst davon aus, dass jemand die genannten Musikstücke über Ihren Anschluss angeboten hat, und arbeiten Sie von dort aus.

Es handelt sich auch nicht in allen Fällen, wie oft angenommen, um eine falsche IP-Adresse. Gemeint ist die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses zum Zeitpunkt des Uploads; sie wechselt regelmäßig und lässt sich im Nachhinein kaum selbst überprüfen. Das heißt aber nicht, dass Sie zahlen müssen: Ermittlungen können fehlerhaft sein, gerade wenn nur ein einziger Tatzeitpunkt über wenige Sekunden dokumentiert ist.

Wer haftet überhaupt?

Die Rechtslage ist für Unschuldige günstig. Die gesetzliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers lässt sich entkräften, wenn andere Personen den Anschluss mitgenutzt haben – Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste, Mieter. Es genügt der Vortrag, dass Sie nicht der Täter waren und andere konkret als Täter in Betracht kommen.

Kennen Sie den Täter nicht? Sie sind nicht verpflichtet, einen Täter zu präsentieren, den Sie nicht kennen, Sie müssen nur mitteilen, wer als Täter in Betracht kommt und dass alle befragt wurden. Ein Dritter haftet nur, wenn er die Rechtsverletzung selbst einräumt. Aufgabe Ihres Anwalts ist es, diesen Vortrag anhand der aktuellen Rechtsprechung sauber zu führen – einen Überblick geben die BGH-Urteile zum Filesharing.

Die sekundäre Darlegungslast

Der Abgemahnte muss seine Unschuld nicht beweisen, aber er muss sie vortragen. Diese sogenannte sekundäre Darlegungslast lässt sich nicht mit „Ich war das nicht“ erfüllen. Erforderlich ist die konkrete Darlegung, warum Sie als Täter ausscheiden und welche anderen Personen aufgrund ihrer Nutzungsmöglichkeiten und Fähigkeiten zum Tatzeitpunkt in Betracht kommen. Wird dieser Vortrag sauber geführt, wird die Sache in aller Regel nicht weiterverfolgt.

Vertrauen Sie unserer Expertise. Wir haben mehrere tausend Abmahnungen von Daniel Sebastian bearbeitet.

Modifizierte Unterlassungserklärung: Die richtige Formulierung kann helfen

Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren – und der Grund, warum die Einordnung Ihres Falls am Anfang steht.

Im Filesharing-Fall raten wir Unschuldigen davon ab. Eine Unterlassungserklärung ist dort kein Verteidigungsmittel, sondern ein lebenslanges Risiko: Wiederholt der unbekannte Täter die Nutzung, wird eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro fällig – und Sie haften dafür. Gerade wenn Sie den Täter nicht kennen, können Sie nicht ausschließen, dass es erneut passiert. Hinzu kommt, dass die Abgabe als Indiz gegen Sie gewertet werden kann: Wer unschuldig ist, bindet sich normalerweise nicht lebenslang.

Im Social-Media-Fall gilt das Gegenteil. Dort steht nicht in Frage, wer den Beitrag veröffentlicht hat – er stammt von Ihrem Account. Gestritten wird über die Gewerblichkeit des Beitrags, die Rechtekette und die Höhe des Schadens. Hier beseitigt eine eng gefasste modifizierte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr und damit das teure Risiko einer einstweiligen Verfügung. Sie ist der übliche und richtige Schritt.

Denselben Sachverhalt gibt es also nicht: Es kommt darauf an, ob die Täterschaft offen ist oder feststeht. Wer die Strategie der einen Welle auf die andere überträgt, macht einen teuren Fehler.

Welle 2: Musik auf Instagram und TikTok für IPPC Law

Seit 2024 mahnt Daniel Sebastian über die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft die Verwendung von Musik in Social-Media-Beiträgen ab. Betroffen sind gewerblich genutzte Accounts, die einen Song aus der Musikbibliothek der Plattform verwendet haben – denn diese Bibliotheken sind überwiegend nur für die private Nutzung lizenziert.

Gefordert werden Unterlassung, Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Anwaltskosten und eine Dokumentationspauschale; die Gesamtforderungen bewegen sich meist im vierstelligen Bereich. Alle Einzelheiten – abgemahnte Titel, Forderungshöhen, Verteidigungsansätze und ein FAQ – finden Sie auf unserer Seite zur IPPC Law Abmahnung.

Mahnbescheid oder Inkasso von Daniel Sebastian

Wurde eine alte Forderung nicht erledigt, folgt sie Ihnen unter Umständen Jahre später – zunächst über ein Inkassobüro, dann als gerichtlicher Mahnbescheid. Bei Forderungen der DigiRights Administration kommt dieser in aller Regel vom Amtsgericht Hünfeld, weil sich das zuständige Mahngericht nach dem Sitz des Antragstellers richtet und die Gesellschaft in Hessen ansässig ist. Bei anderen Auftraggebern kann es auch das Amtsgericht Wedding in Berlin sein.

Wichtig: Ab Zustellung des gelben Umschlags haben Sie zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Kreuzen Sie im beiliegenden Formular an, dass Sie dem Anspruch insgesamt widersprechen, unterschreiben Sie und senden Sie es an das Mahngericht zurück – nicht an die Kanzlei. Der Widerspruch kostet nichts und muss nicht begründet werden.

Danach sollte anwaltlich geprüft werden, warum die Gegenseite gerade in Ihrem Fall glaubt, ein Gerichtsverfahren gewinnen zu können. Gibt es Schwachstellen und damit ein hohes Prozessrisiko, lässt sich in dieser Phase häufig eine sehr günstige Einigung erzielen – und das Gerichtsverfahren mit seinen Kosten vollständig vermeiden.

Erhalten Sie stattdessen ein Schreiben eines Inkassobüros, etwa von Debcon, sollten Sie der Forderung juristisch fundiert widersprechen. Andernfalls droht eine Meldung an Auskunfteien und damit ein Eintrag, der Ihre Bonität über Jahre belastet.

Inkasso durch die Burgschild GmbH

Ein großer Teil der aktuellen Inkassoschreiben in den DigiRights-Altfällen kommt inzwischen von der Burgschild GmbH aus Offenbach am Main. Bemerkenswert ist deren Nähe zur Gegenseite Ihres alten Abmahnverfahrens: Geschäftsführer und Prokurist sind nach dem Handelsregister auch im Umfeld der DigiRights Administration GmbH aktiv, und die Wortmarke „Burgschild“ ist Berichten zufolge auf die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingetragen – die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Als Gesellschafter oder Geschäftsführer des Inkassounternehmens ist er selbst nicht eingetragen.

Für Sie heißt das vor allem eines: Behandeln Sie ein solches Inkassoschreiben nicht als neutrale Prüfung durch einen unabhängigen Dritten – es ist die Fortsetzung derselben Auseinandersetzung unter anderem Briefkopf. Alle Einzelheiten, von der Verjährung über den Schufa-Eintrag bis zum Mahnbescheid, finden Sie auf unserer Seite zur Forderung der Burgschild GmbH.

Was, wenn ich selbst der Täter war?

Wenn Sie sich einigen möchten und nicht jahrelang auf die Verjährung nach 10 Jahren warten möchten, lassen sich die geforderten Beträge in aller Regel erheblich reduzieren und die Sache zusammen mit einer modifizierten Unterlassungserklärung sofort beenden. Das ist dann der sicherste Weg.

Eines sollten Sie keinesfalls tun: die eigene Täterschaft aktiv bestreiten. Falscher Vortrag kann strafbar sein. Wenn Sie nicht einräumen möchten, dass Sie der Täter waren, tragen Sie lieber gar nichts vor – besprechen Sie das vorher mit uns.

Was tun nach einer Abmahnung von Daniel Sebastian?

Reagieren Sie – aber nicht auf eigene Faust. Die Tätervermutung und die kurzen Fristen machen eine überlegte Reaktion nötig, und zwar unabhängig davon, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Wer sich sauber verteidigt und juristisch herausarbeitet, dass er weder als Täter noch als Störer haftet, hat Chancen, dass die Sache nicht vor Gericht eingeklagt wird. Uns ist kein einziger Fall bekannt, der vor Gericht mit einer Zahlung des Betroffenen endete.

Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten haben – gleich aus welcher der beiden Wellen –, nutzen Sie unsere kostenlose bundesweite Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular. Wir nennen Ihnen vorab transparent unsere Pauschale.

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    Häufige Fragen zur Abmahnung von Daniel Sebastian

    Haftet jemand anders, wenn ich nicht hafte?

    Nein – jedenfalls nicht automatisch. Sie sind außergerichtlich verpflichtet, mögliche Täter zu nennen, um die Tätervermutung zu entkräften. Ein anderer haftet erst, wenn er die Urheberrechtsverletzung selbst einräumt. Solange das nicht geschieht, haften weder Sie noch sonst jemand.

    Muss ich einen Täter benennen?

    Wenn Sie die Haftung auf den echten Täter übertragen möchten und selbst nicht haften möchten, müssen Sie dies tun. Erforderlich ist der konkrete Vortrag, dass Sie selbst nicht der Täter waren und welche anderen Personen Zugang zum Anschluss hatten. Bedenken Sie aber: Wer eine Person konkret als Täter benennt, verlagert die Forderung auf diese Person – innerhalb einer Familie ist das eine Entscheidung, die vorher besprochen gehört.

    Warum bekomme ich das Schreiben nach so vielen Jahren?

    Weil die Schadensersatzansprüche nach der Rechtsprechung erst nach zehn Jahren verjähren, während die Anwaltskosten bereits nach drei Jahren verjährt sind. Eine unerledigte Forderung aus dem Jahr 2016 kann Sie deshalb im Jahre 2026 noch erreichen – typischerweise über ein Inkassobüro oder einen Mahnbescheid. Auf Verjährung zu spekulieren kann funktionieren, sagen die Erfahrungen mit Daniel Sebastians Filesharing-Abmahnungen.

    Mein Kind war es – was nun?

    Eltern haften für minderjährige Kinder nicht automatisch. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es in der Regel, ein normal entwickeltes Kind über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen zu belehren; eine anlasslose Überwachung ist nicht erforderlich. Ob das in Ihrem Fall trägt, hängt vom Alter des Kindes und den Umständen ab. Schildern Sie uns die damalige Situation im Haushalt, bevor Sie sich gegenüber der Gegenseite äußern.

    Ist Daniel Sebastian dieselbe Person wie IPPC Law?

    IPPC Law ist die 2018 gegründete Rechtsanwaltsgesellschaft, hinter der Rechtsanwalt Daniel Sebastian steht. Wenn Sie früher eine Abmahnung von „Daniel Sebastian“ für die DigiRights Administration erhalten haben und heute eine von „IPPC Law“ wegen eines Instagram-Reels, ist das derselbe Absender – nur ein anderes Geschäftsfeld. Für die Verteidigung sind beide Fälle dennoch grundverschieden zu behandeln.

    Was kostet Ihre Vertretung?

    Wir arbeiten mit festen Pauschalpreisen, die wir Ihnen vor der Beauftragung nennen – Sie wissen also von Anfang an, woran Sie sind. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ratenzahlung ist möglich. Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen jemand ohne Kenntnis Ihres Falls verspricht, Sie müssten „gar nichts bezahlen“: Eine solche Zusage kann niemand seriös geben.

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    „Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Urheberrecht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
    Anwaltsprofil