Soundcheck Media
Abmahnung?
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg hat Ihnen im Namen der Soundcheck Media FZCO aus Dubai geschrieben, die unter der Bezeichnung „volume100“ auftritt? Vorgeworfen wird Ihnen, in einem Reel, Video oder einer Story einen Titel wie „Tiki Tiki – Slowed“ ohne Lizenz verwendet zu haben. Verlangt werden über 5.000 Euro Schadensersatz pro Beitrag, Anwaltskosten, eine Sicherungspauschale, Auskunft und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wir vertreten Betroffene dieser Abmahnwelle bundesweit.
Ruhe bewahren! Die Forderung ist hoch, aber sie ist ein Angebot der Gegenseite und kein Urteil. Bevor Sie etwas unterschreiben oder überweisen, sollte geklärt sein, ob die Soundcheck Media FZCO die Rechte an dem konkreten Titel wirklich nachweisen kann und wie hoch ein angemessener Lizenzbetrag tatsächlich wäre. An beiden Stellen lässt sich in der Praxis häufig ansetzen.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Achtung, knappe Frist: In dem uns vorliegenden Schreiben liegen zwischen Briefdatum und Fristende für die Unterlassungserklärung nur acht Tage – mit genauer Uhrzeit (12:00 Uhr). Maßgeblich ist der Eingang bei der Kanzlei, nicht das Absenden. Lassen Sie die Frist deshalb nicht bis zum letzten Tag laufen, sondern melden Sie sich direkt nach Erhalt bei uns.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

„6.866,90 Euro für ein Verkaufsvideo sind keine feste Größe.“
Unsere Verteidigung gegen die Soundcheck-Abmahnung
Rechteinhaberschaft
hinterfragen
Die Abmahnung stützt sich auf einen ℗-Vermerk „volume100“ bei Spotify. Ob daraus eine Vermutung zugunsten der Soundcheck Media FZCO folgt, prüfen wir genau.
Lizenzbetrag
reduzieren
5.280 Euro für ein einzelnes Reel sind eine einseitige Rechnung der Gegenseite. Die Nutzungsdaten Ihres Beitrags sprechen oft für einen deutlich niedrigeren Wert.
Unterlassung
entschärfen
Statt des vorgefertigten Musters, das Zahlungen und Auskunft gleich mit enthält, geben wir – wenn nötig – eine eng gefasste eigene Erklärung ab.
„Wer das Muster unterschreibt, erkennt die Forderung gleich mit an.“
Schritt 1:
Unterlagen sichern und uns anrufen
Melden Sie sich direkt nach Eingang der Abmahnung von Hild & Kollegen für die Soundcheck Media FZCO. Für die Erstberatung benötigen wir das vollständige Schreiben einschließlich Vollmacht und Muster-Unterlassungserklärung. Hilfreich sind außerdem Screenshots des beanstandeten Beitrags mit Aufrufzahlen, Ihres Profils und der Angabe, über welche Funktion der Song in das Video eingefügt wurde. Notieren Sie auch, wer den Beitrag erstellt hat – Sie selbst, ein Mitarbeiter oder eine Agentur.
Wichtig: Rufen Sie nicht selbst bei Hild & Kollegen an und schreiben Sie keine E-Mail mit Erklärungen oder Entschuldigungen. Was Sie dort mitteilen, etwa zur Reichweite oder Dauer der Nutzung, kann später gegen Sie verwendet werden.
Schritt 2:
Fristwahrung, Prüfung und Verhandlung
Wir zeigen der Gegenseite unsere Vertretung an und sorgen dafür, dass Sie die Frist nicht versäumen. Parallel prüfen wir, ob die Soundcheck Media FZCO die Rechte an dem konkreten Titel für Deutschland belegen kann, ob Ihr Beitrag überhaupt als geschäftliche Nutzung einzustufen ist und wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Anschließend verhandeln wir über eine Gesamtlösung, die die Sache für Sie abschließend erledigt.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Ja, mit einem Fake haben Sie es nicht zu tun. Absender ist die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen, Konrad-Adenauer-Allee 55 in Augsburg, deren Inhaber Rechtsanwalt Hagen Hild die Schreiben unterzeichnet. Die Kanzlei ist im Marken- und Urheberrecht tätig und vertritt mehrere Rechteinhaber, die gegen Musiknutzung auf Social Media vorgehen. Der Vollmacht zufolge ist sie ausdrücklich auch dazu beauftragt, einstweilige Verfügungen und Klagen vor deutschen Gerichten zu betreiben.
Dass die Abmahnung echt ist, sagt allerdings noch nichts darüber, ob die Forderung in dieser Höhe berechtigt ist. Genau darauf kommt es an.
Die Soundcheck Media FZCO ist eine Gesellschaft mit Sitz in der Freihandelszone Dubai Silicon Oasis (DSO-IFZA) in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Zusatz „FZCO“ steht für „Free Zone Company“. Nach eigener Darstellung handelt sie unter der Geschäftsbezeichnung „volume100“ – so heißt auch das Label, das auf Spotify mit ©- und ℗-Vermerk bei zahlreichen viralen Phonk- und Funk-Tracks angegeben ist.
In den Abmahnungen beansprucht die Gesellschaft die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte für die DACH-Region, also Deutschland, Österreich und die Schweiz, an den betroffenen Tonaufnahmen. Die beigefügte Vollmacht listet in einer „Anlage A“ ein Repertoire von mindestens 67 Positionen mit „Master Rights“ auf. Bis auf den jeweils abgemahnten Titel sind alle Einträge geschwärzt. Für Sie bedeutet das: Welche weiteren Songs aus diesem Katalog auf Ihrem Profil zu hören sind, können Sie dem Schreiben selbst nicht entnehmen.
Aufschlussreich ist ein weiterer Punkt der Vollmacht: Die Soundcheck Media FZCO ist danach mit der Stington & Partner Legal GmbH aus Cham (Schweiz) vertraglich verbunden, und zwar für die Ermittlung und Dokumentation von Verstößen, die Finanzierung und die Koordination der Rechtsdurchsetzung. Hild & Kollegen darf von Stington & Partner sogar verbindliche Anweisungen entgegennehmen, ob Ansprüche durchgesetzt werden oder nicht. Dieselbe Stington & Partner Legal GmbH sichert die Beiträge und stellt dafür 250 Euro in Rechnung. Das Modell kennen wir bereits aus der Abmahnung von Hild & Kollegen für die ALL WAYS DANCE Ltd., der dort häufig ein fairSync-Lizenzangebot vorausgeht.
Einen Überblick über weitere Absender finden Sie in unserem Beitrag zur Abmahnung wegen Musik in TikTok- und Instagram-Videos, unter anderem zu IPPC Law, Mathé Law Firm und SoundGuardian.
Im uns vorliegenden Fall ging es um diesen Titel:
Nach Berichten anderer Kanzleien werden außerdem unter anderem folgende Titel bzw. Varianten beanstandet:
Allen gemeinsam ist, dass es sich um Tracks handelt, die auf Instagram und TikTok als Trend-Sound millionenfach genutzt wurden. Gerade Slowed- und Sped-Up-Versionen landen schnell unter Autovideos, Fitness-Clips, Vorher-Nachher-Reels oder Produktpräsentationen – also genau dort, wo ein geschäftlicher Bezug naheliegt.
Die Abmahnung enthält ein ganzes Bündel von Ansprüchen:
Andere Kollegen berichten von Fällen mit drei beanstandeten Videos und einer Gesamtforderung von über 15.000 Euro. Das zeigt, wie schnell sich die Beträge summieren: Die Lizenzgebühr wird für jeden einzelnen Beitrag angesetzt, und mit jedem weiteren Video steigt auch der Gegenstandswert, aus dem die Anwaltskosten berechnet werden.
Einordnung: Die 5.280 Euro sind keine Tarifsumme aus einer Preisliste, sondern der Betrag, den die Gegenseite „anhand der ihr bekannten Nutzungsdaten“ für angemessen hält. Wie diese Zahl zustande kommt, legt das Schreiben nicht offen. Wir fordern die Berechnungsgrundlage an und stellen sie den tatsächlichen Nutzungsdaten Ihres Beitrags gegenüber.
Ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei: Ein Gebrauchtwagenhändler erhielt ein 17-seitiges Schreiben von Hild & Kollegen vom 22. September 2026, dazu eine neunseitige zweisprachige Vollmacht und die Muster-Unterlassungserklärung. Anlass war ein einziges Instagram-Reel, in dem ein Fahrzeug aus dem Bestand mit Baujahr, Kilometerstand und Ausstattung vorgestellt wurde – ein klassisches Verkaufsvideo, unterlegt mit Teilen von „Tiki Tiki – Slowed“ (QMIIR, Salima Chica).
Das Reel war im April 2026 veröffentlicht worden, also nur rund vier Monate nach Erscheinen des Songs. Zum Zeitpunkt der Beweissicherung hatte es gerade einmal 28 Likes und keinen einzigen Kommentar.
Gefordert wurde:
Insgesamt also 6.866,90 Euro. Den Gegenstandswert von 27.530 Euro setzt die Kanzlei aus 20.000 Euro für den Unterlassungsanspruch – im Schreiben als „moderat“ bezeichnet –, dem Schadensersatz, der Sicherungspauschale sowie jeweils 1.000 Euro für den Auskunfts- und den Feststellungsanspruch zusammen.
Die Fristen sind gestaffelt: Die Unterlassungserklärung sollte bis Mittwoch, 30.09.2026, 12:00 Uhr eingehen, die drei Zahlungen und die Auskunft bis Dienstag, 06.10.2026. Eine Fristverlängerung werde „grundsätzlich“ nicht gewährt. Außerdem weist das Schreiben darauf hin, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung zur Auskunft nach § 156 StGB strafbar sei.
Das Druckmittel steckt im Kleingedruckten: Nach Ziffer IV des Schreibens und Ziffer 7 der Muster-Erklärung entfallen Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht, wenn Unterlassungserklärung und alle drei Zahlungen fristgerecht eingehen. Wer also schnell und vollständig zahlt, erspart sich die Auskunft. Wer die Höhe anzweifelt, soll offenlegen, wie oft der Beitrag aufgerufen wurde – Daten, die dann zur Grundlage einer noch höheren Forderung werden können. Dieses Dilemma lässt sich durch eine anwaltliche Gesamtvereinbarung auflösen.
Die Abmahnung stellt ausdrücklich darauf ab, dass die Nutzung „im geschäftlichen Verkehr“ erfolgt sei. Das hat einen Grund: Die in Instagram und TikTok integrierten Musikbibliotheken sind im Wesentlichen für private Beiträge lizenziert. Für Unternehmensinhalte gelten deutlich engere Regeln, und viele Trend-Sounds sind für Business-Konten gar nicht freigegeben.
Im Visier stehen daher vor allem Autohäuser, Friseur- und Kosmetikstudios, Gastronomie, Fitnessstudios, Immobilienmakler, Handwerksbetriebe, Onlineshops und Creator mit Werbekooperationen. Schon eine einzige Produktvorstellung im Reel kann genügen, um die Nutzung als gewerblich einzustufen. Die Recherche erfolgt nach der Vollmacht durch einen „forensischen Dienstleister“, der Plattform, Profil, Beitragstext, Veröffentlichungsdatum und URL dokumentiert.
Hinweis: Die Abmahnung rechnet Ihnen über § 99 UrhG auch Beiträge zu, die ein Mitarbeiter, eine freie Social-Media-Kraft oder eine Agentur für Ihr Unternehmen veröffentlicht hat. Ob Sie in diesem Fall Rückgriff nehmen können, klären wir im Rahmen der Beratung.
Die Gegenseite stützt ihre Ansprüche auf §§ 85, 19a und 97 UrhG und hilfsweise auf die Eingriffskondiktion nach § 812 BGB, die kein Verschulden voraussetzt. Das Schreiben ist juristisch sorgfältig aufgebaut. Trotzdem gibt es Ansatzpunkte:
Realistisch bleiben: Wenn der Song tatsächlich im geschäftlichen Beitrag lief, wird am Ende meist nicht „null“ stehen. Ziel ist eine Lösung, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, das Prozessrisiko ausschaltet und die Zahlung auf ein vertretbares Maß reduziert.
Davon raten wir ab. Das beigefügte Formular enthält neben der eigentlichen Unterlassung die Verpflichtung, 5.280 Euro Schadensersatz, 250 Euro Sicherungspauschale und 1.336,90 Euro Anwaltskosten zu zahlen, die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und umfassend Auskunft zu erteilen. Mit der Unterschrift wird aus der bloßen Forderung eine vertragliche Verpflichtung.
Die Alternative ist eine modifizierte Unterlassungserklärung. Sie beschränkt sich auf die Unterlassung der konkret beanstandeten Nutzung, enthält ein Vertragsstrafeversprechen nach „neuem Hamburger Brauch“ und reicht aus, um eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Über Geldbeträge wird dann separat verhandelt.
Vor der Abgabe unbedingt: Kontrollieren Sie Ihr gesamtes Profil auf Instagram, TikTok und Facebook – einschließlich archivierter Stories und Highlights. Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung kann jeder noch abrufbare Beitrag mit dem Titel eine Vertragsstrafe auslösen.
Meist nicht. Die Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche ist in vielen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen, und Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten regelmäßig Ausschlüsse für Urheberrechtsverletzungen. Eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer schadet nicht – die Frist läuft aber unabhängig von deren Antwort weiter.
Die Abmahnung liegenzulassen ist keine Lösung. Hild & Kollegen kündigt an, nach Fristablauf gerichtliche Schritte zu empfehlen, und ist dafür bevollmächtigt. Genauso wenig sollten Sie unter dem Druck der kurzen Frist das Muster unterschreiben und 6.866,90 Euro überweisen, ohne die Forderung prüfen zu lassen.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Hild & Kollegen, wahren die Frist, prüfen Rechtekette und Forderungshöhe und handeln eine abschließende Lösung aus. Die Schreiben der Gegenseite gehen ab dann an uns.
Wenn Sie eine Abmahnung von Hild & Kollegen für die Soundcheck Media FZCO (volume100) erhalten haben, rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an: ☎ Telefon 07171 / 79 80 00, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Sie erfahren vorab, was unsere Vertretung kostet.
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Nach Darstellung von Hild & Kollegen ja: Die Soundcheck Media FZCO handle unter der Geschäftsbezeichnung „volume100“. Unter diesem Namen erscheinen die Titel auf Spotify mit ©- und ℗-Vermerk. Für Sie ist das mehr als eine Formalie, denn die Abmahnung leitet aus dem ℗-Vermerk „volume100“ eine Vermutung ab, dass die Rechte bei der Soundcheck Media FZCO liegen. Ob diese Verbindung trägt, gehört zu den ersten Punkten, die wir prüfen.
Ja. Geht es um eine Urheberrechtsverletzung in Deutschland, sind deutsche Gerichte zuständig, und Hild & Kollegen ist laut Vollmacht zur Vertretung vor allen deutschen Gerichten ermächtigt. Der Sitz im Ausland schützt Sie also nicht.
Er kann aber im Verfahren eine Rolle spielen: Klägerinnen ohne Sitz in der EU oder im EWR müssen auf Verlangen der beklagten Partei grundsätzlich Sicherheit für die Prozesskosten leisten (§ 110 ZPO). Das gilt für ein Klageverfahren, nicht für eine einstweilige Verfügung. Ein Grund, die Abmahnung zu ignorieren, ist das nicht.
Das hören wir in fast jedem Gespräch. Dass ein Song in der App auswählbar ist, bedeutet nur, dass Meta für bestimmte Nutzungen eine Lizenz erworben hat – in erster Linie für private, nicht kommerzielle Beiträge. Für Werbung, Produktvideos und Unternehmensauftritte erstreckt sich diese Lizenz typischerweise nicht.
Das Schreiben argumentiert deshalb, jedem Unternehmen sei bekannt, dass Musik nicht ohne Prüfung der Rechte genutzt werden dürfe. Ganz so pauschal ist das nicht – wie Instagram die Musikfunktion gegenüber Business-Konten gestaltet hat, kann im Einzelfall durchaus eine Rolle spielen.
Dann haben Sie gute Argumente. Die Abmahnung stellt ausdrücklich auf eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr ab. Ein rein privater Beitrag ist von der Musiklizenz der Plattform in der Regel gedeckt.
Zusätzlich gilt für Privatpersonen, die nicht gewerblich handeln, bei einer ersten Abmahnung ein Kostendeckel nach § 97a Abs. 3 UrhG: Die Anwaltskosten sind dann grundsätzlich aus einem Gegenstandswert von höchstens 1.000 Euro zu berechnen. Die in der Abmahnung angesetzten 27.530 Euro wären damit hinfällig. Wichtig ist, dass Ihr Profil tatsächlich privat genutzt wird – Werbelinks, Kooperationen oder Verkaufsangebote sprechen dagegen.
Das Schreiben erklärt, wegen der Eilbedürftigkeit werde „grundsätzlich“ keine Fristverlängerung gewährt. Darauf sollten Sie sich einstellen und die Frist für die Unterlassungserklärung als verbindlich behandeln. Ein Versäumnis kann zu einer einstweiligen Verfügung mit erheblichen Zusatzkosten führen.
Die Zahlungsfrist ist davon zu trennen: Eine fristgerechte, modifizierte Unterlassungserklärung beseitigt das Eilrisiko. Über das Geld kann danach in Ruhe verhandelt werden.
Das sollten Sie ernst nehmen. Die Vollmacht bezieht sich auf ein Repertoire von mindestens 67 Aufnahmen, von denen nur der abgemahnte Titel lesbar ist. Hild & Kollegen ist ausdrücklich für „sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche“ bevollmächtigt, auch in mehreren Verfahren nacheinander.
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Beiträge löschen. Die Löschung beseitigt die bereits erfolgte Nutzung nicht, sie verhindert aber neue Verstöße. Wie Sie dabei vorgehen, ohne sich Beweismittel zu nehmen, besprechen wir mit Ihnen.
Nicht unbedingt. Wer die Muster-Erklärung unterschreibt und alles zahlt, erspart sich zwar die Auskunft, zahlt aber den vollen, von der Gegenseite selbst festgelegten Betrag – und bindet sich mit einer unbefristeten Unterlassungsverpflichtung, deren Reichweite er nicht überblickt.
Bei einer anwaltlich verhandelten Lösung liegt die Gesamtbelastung einschließlich unseres Honorars in vielen Fällen unter der ursprünglichen Forderung. Ob das auch bei Ihnen so ist, sagen wir Ihnen nach der kostenlosen Ersteinschätzung offen.
„Eine kurze Frist ist kein Grund, eine lange Verpflichtung einzugehen.“
Sie haben eine Abmahnung von Hild & Kollegen für die Soundcheck Media FZCO erhalten? Dann sollten Sie die Sache nicht allein angehen. Die Schreiben sind umfangreich, zitieren zahlreiche Urteile und sind darauf ausgelegt, eine schnelle Zahlung zu erreichen. Wir sind auf Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Unser Rat: Vorsicht bei Angeboten, die Ihnen pauschal „null Euro“ versprechen. Seriös lässt sich das erst nach Prüfung des Einzelfalls sagen. Entscheidend ist, dass Frist, Unterlassungserklärung und Geldforderung von Anfang an zusammen gedacht werden – sonst droht trotz Anwalt am Ende ein teures Gerichtsverfahren.
Fazit: Wir sehen uns Ihre Abmahnung kostenlos an, nennen Ihnen unsere Pauschale und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, mit welchem Betrag die Angelegenheit voraussichtlich erledigt werden kann.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Urheberrecht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
Anwaltsprofil