All Ways Dance Ltd.
Abmahnung?

Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise

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Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

Hild & Kollegen Abmahnung für die ALL WAYS DANCE Ltd. (2026)

So wehren Sie sich gegen die Abmahnung der ALL WAYS DANCE Ltd.

Sie haben eine Abmahnung von Hild & Kollegen im Auftrag der ALL WAYS DANCE Ltd. erhalten, weil in einem Reel oder TikTok-Video auf Ihrem Account eine Tonaufnahme zu hören war? Gefordert werden Schadensersatz, Beweissicherungskosten, Anwaltskosten, eine Unterlassungserklärung und Auskunft – bei einer Frist von oft nur zehn Tagen. Wir sind auf dieses Gebiet spezialisiert und zeigen Ihnen, wie Sie sich verteidigen.

Keine Panik! Die Beträge in diesen Schreiben sind hoch, aber sie sind nicht in Stein gemeißelt. Unterschreiben und bezahlen Sie nichts, bevor die Abmahnung anwaltlich geprüft ist. Entscheidend ist, ob die Rechtekette bis zur ALL WAYS DANCE Ltd. lückenlos nachgewiesen werden kann und ob Ihr Beitrag tatsächlich gewerblich war – beides ist im Einzelfall häufig angreifbar.

Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Frist beachten: Die Schreiben setzen für die Unterlassungserklärung typischerweise nur rund zehn Tage, teilweise auf die Stunde genau. Diese Frist läuft, auch wenn Sie im Urlaub sind oder die Post erst spät öffnen. Melden Sie sich lieber einen Tag zu früh als einen Tag zu spät – eine Fristverlängerung lässt sich anwaltlich meist erreichen, ein Versäumnis nicht mehr heilen.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

Hild und Kollegen Abmahnung für ALL WAYS DANCE Ltd. wegen Musik auf Instagram und TikTok

„Bezahlen Sie die 4.800 Euro nicht ungeprüft.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Nicht zahlen – Nicht unterschreiben
  • Kurze Frist unbedingt einhalten
  • Rufen Sie uns an!

So verteidigen wir Sie gegen die Abmahnung von Hild & Kollegen

Rechtekette
überprüfen

Die ALL WAYS DANCE Ltd. leitet ihre Rechte vertraglich von einem Dritten her. Wir lassen uns diese Kette lückenlos nachweisen – bis hinunter zum Gebiet Deutschland.

Schadenshöhe
angreifen

Die Lizenzanalogie ist eine Schätzung, kein Festpreis. Reichweite, Nutzungsdauer und Art des Beitrags entscheiden – und lassen sich verhandeln.

Gerichtsverfahren
verhindern

Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung. Eine frühe, anwaltlich verhandelte Einigung ist fast immer die günstigere Lösung.

Abmahnung von Hild & Kollegen beenden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Die Frist ist kurz – der Vertrag, den man Ihnen vorlegt, gilt lebenslang.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Hild und Kollegen Abmahnung ALL WAYS DANCE - Rechtsanwalt Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Abmahnung von Hild & Kollegen – Bundesweite Hilfe vom Spezialisten für Urheberrecht

Ist die Abmahnung von Hild & Kollegen echt oder ein Fake?

Die Abmahnung ist echt. Hinter dem Absender steht eine reale, im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei mit Sitz in Augsburg; gezeichnet sind die Schreiben von Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ignorieren ist deshalb der teuerste aller Wege: Wer nicht reagiert, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen, und dann vervielfachen sich die Kosten.

„Echt“ heißt allerdings nicht, dass die geforderte Summe berechtigt ist. Genau das ist der Punkt, an dem sich diese Verfahren entscheiden – und an dem sich in der Praxis regelmäßig etwas bewegen lässt.

Wer ist die ALL WAYS DANCE Ltd.?

Die ALL WAYS DANCE Ltd. ist eine Gesellschaft englischen Rechts mit Sitz in London (Unit 304 Mirror Works, 12 Marshgate Lane). Sie tritt in den Abmahnungen als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an einzelnen Tonaufnahmen für die DACH-Region auf.

Wichtig ist, wie sie zu diesen Rechten kommt: Nach eigener Darstellung hat sie die weltweiten ausschließlichen Nutzungsrechte vertraglich von einem Dritten erworben – im uns vorliegenden Fall von der Good Vibes Tribe 1111 Inc. Die Rechteinhaberschaft beruht also nicht auf eigener Produktion, sondern auf einer Kette von Verträgen. Genau diese Kette muss im Streitfall belegt werden, und zwar lückenlos vom Künstler bis zum Abmahner.

Die Beweissicherung, also das Auffinden und Dokumentieren der Beiträge, übernimmt nach den uns vorliegenden Schreiben ein eigener Dienstleister: die Stington & Partner Legal GmbH aus Cham in der Schweiz. Deren Aufwand wird Ihnen mit 250 Euro als gesonderte Position in Rechnung gestellt. Dieselbe Gesellschaft verschickt unter der Marke fairSync International auch die außergerichtlichen Lizenzangebote für die ALL WAYS DANCE Ltd. – die Abmahnung von Hild & Kollegen ist regelmäßig die nächste Stufe, wenn ein solches Angebot nicht angenommen wurde.

Wenn Sie unsicher sind, wer Sie angeschrieben hat, hilft unsere Übersicht zur Abmahnung wegen Musik auf TikTok und Instagram weiter – dort finden Sie auch IPPC Law, die Mathé Law Firm und SoundGuardian.

Welche Songs der ALL WAYS DANCE Ltd. werden abgemahnt?

Nach unserem Kenntnisstand betreffen die Schreiben bislang folgende Tonaufnahmen:

  • „I’m Not What Happened To Me“, Interpret Good Vibes Tribe
  • „Turn The Lights Off“, Interpret Steven Roho
  • „Op“, Interpret Benzcountgang
  • „Shine“, Interpret Lastnerd

Diese Titel waren über die Sound-Bibliotheken von Instagram und TikTok problemlos auswählbar und wurden dadurch massenhaft verwendet. Genau darauf zielt die Abmahnwelle: Der Song stand in der App zur Auswahl – das heißt aber nicht, dass er auch für einen gewerblichen Beitrag lizenziert war.

Wie hoch sind die Forderungen?

Die Schreiben kombinieren mehrere Positionen. Typisch sind:

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz nach Lizenzanalogie – berechnet pro Beitrag, nicht pro Account
  • Auskunft über Herkunft der Musik, Dauer und Umfang der Nutzung
  • Beweissicherungskosten von 250 Euro
  • Anwaltskosten, im uns vorliegenden Fall 1.336,90 Euro

Der Schadensersatz wird pro beanstandetem Beitrag berechnet. Wer mehrere Videos mit Titeln desselben Rechteinhabers veröffentlicht hat, sieht sich deshalb schnell einer fünfstelligen Gesamtsumme gegenüber – und die Kanzlei behält sich ausdrücklich vor, weitere Verstöße gesondert zu verfolgen.

Wichtig zu verstehen: Das ist eine Forderung, kein Urteil. Die Lizenzanalogie fragt danach, was eine ordentliche Lizenz gekostet hätte – das ist eine Schätzung, die von Reichweite, Nutzungsdauer, Art des Beitrags und Bekanntheit des Titels abhängt. Genau deshalb ist sie im Einzelfall angreifbar und verhandelbar.

Der auf den ersten Blick kleinste Posten ist übrigens der gefährlichste: Die Unterlassungserklärung bindet Sie grundsätzlich lebenslang, und jeder spätere Verstoß löst eine Vertragsstrafe aus.

Ein Beispiel aus der Praxis: 6.386,90 Euro für ein Reel

Wie eine solche Abmahnung konkret aussieht, zeigt ein uns vorliegendes Schreiben vom 18. September 2026, 13 Blatt, Auftraggeberin ist die ALL WAYS DANCE Ltd. Abgemahnt wurde eine Einzelunternehmerin wegen eines einzigen Instagram-Reels auf ihrem Geschäftsprofil.

Der Beitrag selbst hatte mit Musik nichts zu tun – es war ein persönlicher Motivationstext. Unterlegt war er mit dem Titel „I’m Not What Happened To Me“ (Interpret: Good Vibes Tribe), der über die Sound-Bibliothek der App auswählbar war. Veröffentlicht wurde das Reel im Dezember 2025, die Abmahnung kam neun Monate später.

Die Forderungsaufstellung im Einzelnen:

  • 4.800,00 € Schadensersatz nach Lizenzanalogie für diesen einen Beitrag
  • 250,00 € für die „gerichtsverwertbare Sicherung des Verstoßes“ durch die Stington & Partner Legal GmbH
  • 1.336,90 € Anwaltskosten – eine 1,3-Geschäftsgebühr aus einem Gesamtstreitwert von 27.050,00 € zuzüglich 20 € Auslagen

Gesamtforderung: 6.386,90 Euro – für ein einzelnes Reel. Der Gegenstandswert allein für den Unterlassungsanspruch wurde dabei mit 20.000 € angesetzt und im Schreiben ausdrücklich als „moderat“ bezeichnet; hinzugerechnet wurden der Schadensersatz, die Beweissicherung sowie je 1.000 € für den Auskunfts- und den Feststellungsanspruch.

Bemerkenswert sind die Fristen: Für die Unterlassungserklärung wurden zehn Tage gesetzt, auf die Stunde genau – „Montag, den 28.09.2026 – 12:00 Uhr“. Die Zahlungen sollten bis zum 2. Oktober 2026 eingehen. Das Schreiben stellt zugleich klar, dass „grundsätzlich keine Fristverlängerung gewährt werden kann“.

Hinzu kam ein Auskunftsanspruch: Woher die Aufnahme stammt, wie lange und auf wie vielen Plattformen sie veröffentlicht war, wie oft sie abgerufen wurde und wer sie eingestellt hat. Verbunden war das mit dem Hinweis, eine unvollständige Auskunft könne zur Abgabe an Eides statt führen – und eine falsche eidesstattliche Versicherung sei nach § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.

Der eigentliche Hebel steckt in Ziffer IV: Gehen Unterlassungserklärung und sämtliche Zahlungen fristgerecht ein, verzichtet die Rechteinhaberin auf die Auskunft und auf die Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach. Wer schnell und vollständig zahlt, bekommt also Ruhe – wer verhandelt, bekommt den Auskunftsanspruch. Genau deshalb ist die Frist so kurz gesetzt.

Wie kommt Hild & Kollegen auf meinen Account?

Nicht durch Zufall. Die Stington & Partner Legal GmbH durchsucht Instagram, TikTok und Facebook systematisch nach der Nutzung bestimmter Titel und dokumentiert jeden Treffer mit Beitrag, Veröffentlichungsdatum, Profilname und URL. Deshalb erreichen die Schreiben viele Betroffene gleichzeitig und in nahezu identischem Wortlaut.

Angeschrieben werden gezielt Accounts mit erkennbar geschäftlichem Bezug: Unternehmensprofile, Selbständige, Handwerksbetriebe, Praxen, Studios, Restaurants und Creator mit Kooperationen. Auffällig ist der zeitliche Abstand – zwischen Veröffentlichung des Beitrags und der Abmahnung liegen regelmäßig viele Monate bis zwei Jahre. Viele Betroffene erinnern sich an den Beitrag zunächst gar nicht.

Ratgeber: Auch ein technisch auf „privat“ gestelltes Profil kann angeschrieben werden, wenn die Inhalte faktisch geschäftlich sind. Diese Einordnung ist keineswegs immer zutreffend und lässt sich in vielen Fällen entkräften.

Sind die Forderungen berechtigt?

Rechtlich maßgeblich ist § 19a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung) in Verbindung mit § 85 Abs. 1 und § 97 UrhG: Wer eine geschützte Tonaufnahme ohne die erforderliche Lizenz öffentlich zugänglich macht, kann auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Ob im Einzelfall etwas geschuldet ist, steht damit aber noch lange nicht fest. Vier Punkte prüfen wir in jedem Mandat:

  • Aktivlegitimation. Kann die ALL WAYS DANCE Ltd. die Rechte an dem konkreten Titel für Deutschland lückenlos nachweisen? Sie leitet ihre Rechtsstellung aus einem Vertrag mit einem Dritten her – diese Kette ist zu belegen, nicht nur zu behaupten.
  • Gewerblichkeit. War der beanstandete Beitrag tatsächlich geschäftlich? Reichweite allein genügt dafür nicht; es kommt auf den Zweck des konkreten Beitrags an.
  • Höhe des Schadensersatzes. Die Lizenzanalogie muss sich an realen Lizenzpreisen für vergleichbare Nutzungen orientieren. Pauschale Beträge pro Beitrag, die diese Grundlage nicht offenlegen, sind angreifbar.
  • Haftung. Wurde der Beitrag von einer Agentur, einem Mitarbeiter oder einem Kooperationspartner veröffentlicht, stellt sich die Frage, wer überhaupt haftet und in welchem Umfang.

Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Die Schreiben stützen sich hilfsweise auf das Bereicherungsrecht nach § 812 BGB, das kein Verschulden voraussetzt. Der Einwand „ich wusste doch nicht, dass das nicht erlaubt ist“ trägt also nicht weit. Ebenso wird über § 99 UrhG argumentiert, dass Sie sich das Handeln von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern und Agenturen zurechnen lassen müssen.

In der Praxis führt diese Prüfung selten dazu, dass gar nichts zu zahlen ist. Sie führt aber sehr häufig dazu, dass am Ende ein Bruchteil der ursprünglichen Forderung steht.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die vorformulierte Erklärung: nein, jedenfalls nicht so. Sie ist regelmäßig weiter gefasst als der Vorwurf und verknüpft die Unterlassung mit Auskunft, der Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach und der Erstattung der Anwaltskosten – Punkte, die Sie an dieser Stelle nicht mitunterschreiben müssen.

Besteht der Unterlassungsanspruch tatsächlich, ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der richtige Weg. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr – und damit das teure Risiko einer einstweiligen Verfügung – beschränkt sich aber auf die konkrete Verletzungsform und regelt die Vertragsstrafe so, dass ihre Angemessenheit im Streitfall gerichtlich überprüfbar bleibt.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor jeder Erklärung Ihr gesamtes Profil. Wurde nur ein Beitrag beanstandet, während weitere Videos mit Titeln aus demselben Repertoire online bleiben, drohen separate Abmahnungen – und nach Abgabe der Erklärung zusätzlich eine Vertragsstrafe.

Zahlt meine Versicherung?

In aller Regel nicht. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet sind, sind in den Bedingungen der meisten Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen; Betriebshaftpflichtversicherungen decken Urheberrechtsverletzungen üblicherweise ebenfalls nicht. Fragen Sie dennoch bei Ihrem Versicherer nach – und warten Sie die Antwort nicht ab, bevor Sie die Frist wahren.

Was tun nach einer Abmahnung von Hild & Kollegen?

Ignorieren ist keine Option: Die Kanzlei betreibt die Sache erkennbar systematisch, und der Weg zur einstweiligen Verfügung ist kurz. Ebenso wenig sollten Sie überstürzt zahlen oder unterschreiben – zwischen beidem liegt der Weg, den wir gehen.

Wir prüfen die Rechtekette und die Einordnung Ihres Beitrags, wahren die Frist, geben – falls erforderlich – eine eng gefasste modifizierte Unterlassungserklärung ab und verhandeln die Geldforderung herunter. Weitere Schreiben gehen dann nicht mehr bei Ihnen ein, sondern bei uns.

Wenn Sie eine Abmahnung von Hild & Kollegen für die ALL WAYS DANCE Ltd. erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenlose bundesweite Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular. Wir sagen Ihnen offen, was die Sache voraussichtlich kosten wird – und nennen Ihnen vorher unsere Pauschale.

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    Häufige Fragen (FAQ) zur Abmahnung für die ALL WAYS DANCE Ltd.

    Kann ich die Abmahnung ignorieren?

    Nein. Es handelt sich um eine echte Abmahnung einer real existierenden Kanzlei, die die Fälle systematisch verfolgt. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung – und die kostet ein Vielfaches der ursprünglichen Forderung. Reagieren heißt aber nicht zahlen: Es heißt, die Forderung fristwahrend und anwaltlich prüfen zu lassen.

    Mein Account ist privat – Was tun?

    Das ist ein ernstzunehmendes, aber kein automatisch erfolgreiches Argument. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung: Werden über den Account Produkte oder Dienstleistungen beworben, handelt es sich um ein Unternehmensprofil oder werden Einnahmen erzielt, stufen Gerichte die Nutzung häufig als gewerblich ein – unabhängig von der Account-Einstellung.

    Umgekehrt gilt: Eine hohe Followerzahl allein begründet keine Gewerblichkeit. Dokumentieren Sie, seit wann und wofür der Account genutzt wird, und legen Sie uns diese Unterlagen vor, bevor Sie sich gegenüber der Gegenseite äußern.

    Der Song stand doch in der App zur Auswahl!

    Das ist der häufigste und verständlichste Einwand – und er greift trotzdem meist nicht. Instagram und TikTok lizenzieren ihre Musikbibliotheken überwiegend nur für private, nicht kommerzielle Beiträge. Für geschäftliche Inhalte stellt TikTok eine gesonderte Commercial Music Library bereit, die deutlich kleiner ist und viele virale Titel gerade nicht enthält.

    Genau darin liegt die Falle: Der Titel war auswählbar, nur eben nicht für Ihren Zweck. Ein späterer Wechsel auf ein Business-Konto ändert daran nichts – er wirkt nur für die Zukunft.

    Ich habe das Video längst gelöscht – reicht das?

    Nein. Die Löschung beseitigt die bereits erfolgte Nutzung nicht rückwirkend, und der Beitrag ist durch die Beweissicherung ohnehin dokumentiert – einschließlich URL und Veröffentlichungsdatum. Der Unterlassungsanspruch entfällt durch das Löschen ebenfalls nicht automatisch; dafür ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich. Im Rahmen der Verhandlung kann die Löschung aber zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.

    Muss ich die Auskunft erteilen?

    Nicht ungeprüft und keinesfalls vorschnell. Die Auskunft über Nutzungsdauer, Reichweite und Herkunft der Musik ist genau das, woraus die Gegenseite anschließend die Höhe des Schadensersatzes berechnet. Ob und in welchem Umfang ein Auskunftsanspruch besteht, hängt davon ab, ob die Hauptforderung überhaupt berechtigt ist. Beantworten Sie solche Fragen deshalb nicht selbst.

    Warum kommt die Abmahnung erst Monate später?

    Weil die Beiträge erst nachträglich systematisch ausgewertet werden. Im uns vorliegenden Fall lagen zwischen der Veröffentlichung des Reels im Dezember 2025 und der Abmahnung im September 2026 rund neun Monate.

    Für Sie ist das kein Nachteil – im Gegenteil: Je länger die Nutzung zurückliegt, desto genauer lohnt der Blick auf die Frage, wer zum damaligen Zeitpunkt welche Rechte hielt. Der Schadensersatzanspruch verjährt nach der Rechtsprechung allerdings erst nach zehn Jahren, die Anwaltskosten bereits nach drei.

    Ich hatte vorher ein fairSync-Lizenzangebot – was nun?

    Dann folgt die Abmahnung dem üblichen Muster: Zuerst verschickt die Stington & Partner Legal GmbH unter der Marke fairSync International ein „unverbindliches Lizenzangebot“; wird es nicht angenommen, übernimmt Hild & Kollegen. Zur Lizenzforderung kommen dann die Unterlassungserklärung und die Anwaltskosten hinzu.

    Näheres zur ersten Stufe finden Sie hier: fairSync Lizenzangebot für die All Ways Dance Ltd. Melden Sie sich in jedem Fall, bevor Sie auf eines der beiden Schreiben reagieren.

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    „Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Urheberrecht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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