Wie funktionieren Internet-Tauschbörsen?
Die Filesharing-Software – Clients und P2P-Netzwerke
Wir hören oft die Sätze „Mein Kind hat nur geschaut, nicht heruntergeladen“ oder „Mein Kind hat nur herunterladen, nicht angeboten“. Diese Aussagen basieren auf einem Missverständnis von Filesharing-Programmen. Folgende Ausführungen sollen zum grundlegenden technischen Verständnis von Internet-Tauschbörsen beitragen.
Filesharing (dt.: das gemeinsame Nutzen von Dateien) geschieht im Internet über sog. Tauschbörsen. Zur Teilnahme an einer Internettauschbörse installiert man sich ein kostenloses Programm (Client) auf dem PC. Dann registriert man sich mit einem Benutzernamen in der Tauschbörse. Bei den heutzutage üblichen Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) ist jeder Teilnehmer Client, Server, Nutzer und Anbieter zugleich. Das heißt, jeder, der die Software entsprechend betreibt, bietet den anderen Nutzern seine Daten kostenlos an und kann auf die Daten der anderen zugreifen. Aufgrund dieses relativ aufwändigen Prozesses ist die Ausrede, man habe „aus Versehen irgendwo auf einer Internetseite geklickt“, wenig glaubhaft. Filesharing macht man entweder ganz bewusst oder gar nicht.
Es gibt verschiedene Clientsoftware wie Azureus, Bearshare, Bittorrent, Edonkey, Emule. Kazaa, Limewire, Shareaza oder μTorrent. Das bekannteste Netzwerk, das die Clients steuert, heißt BitTorrent. Dieses besteht aus „Tracker“ genannten Server-Programm, der Informationen zu einer oder mehreren Dateien über Torrents verwaltet und einem Client, der vom Tracker erfährt, welcher User sonst noch die Datei herunterlädt und verteilt. Sobald ein Client einen Teil der Datei erhalten und die Prüfsumme verifiziert hat, meldet er dies dem Tracker und kann dieses Datei-Stück schon an andere Clients weitergeben.
Filesharing nicht grundsätzlich illegal
Aus diesem Grunde ist Filesharing grundsätzlich nicht illegal. Jeder kann seine eigens komponierte Musik, Filme oder Dokumente mit anderen teilen. Dies ist jedoch die Ausnahme. Die Regel ist, dass Musik, Filme, Computerspiele oder Hörbücher Dritter illegal in Tauschbörsen angeboten werden. Aus diesem Grunde nimmt die Rechtsprechung auch regelmäßig an, dass ein Nutzer einer Internettauschbörse genau weiß, was er macht, insbesondere, dass er illegal Dateien auf seine Festplatte lädt (auch strafbar seit 2008) und diese Dateien einer Vielzahl von anderen Personen, die ebenfalls zu diesem Zeitpunkt online sind, zum Download zur Verfügung stellt. Dieses Anbieten und Anbieten und Veröffentlichen steht nach § 19a UrhG ausschließlich dem Rechteinhaber zu und verursacht die Schäden, die durch das konsequente Verfolgungen des Filesharings durch Abmahnungen minimiert werden sollen.
Das Herunterladen und Anbieten kleiner Teile
In einem P2P-Netzwerk können die Nutzer direkt von der Festplatte des Anbieters dessen Dateien auf die eigene Festplatte laden. Bittorrent macht es sogar möglich, dass Teile von z. B. Liedern oder Filmen von verschiedenen Anbietern herunter geladen werden und auf der Festplatte des Herunterladenden zur voll funktionsfähigen Datei zusammengebaut werden. Hat man einen Teil einer Datei von einem anderen Nutzer auf seine eigene Festplatte geladen, bietet man dieses Datenpaket bereits wieder anderen Nutzern der Tauschbörse zu deren Download an. Aus diesem Grund ist es möglich, dass man beim Filesharing bereits in den ersten paar Sekunden des Downloads erwischt wird, da man anderen den bereits vollständig heruntergeladenen kleinen Teil der Gesamtdatei anbietet.
Popcorn Time installiert bittorrent-client
Auch die Nutzer von Popcorn time bekommen mittlerweile Abmahnungen. Während diese Dienste reine Streaming-Angebote zu sein scheinen (wie z. B. You Tube), so läuft im Hintergrund zusätzlich ein BitTorrent Programm. Das heißt, dass man während des Ansehens des Films oder Videos diesen Inhalte anderen Unsern zur Verfügung gestellt werden, genauso wie in einer Tauschbörse. Meist werden die Dienste Popcorn Time und Cuevana Storm in den Abmahnungen überhaupt nicht erwähnt.