Mahnbescheid
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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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DEBCON Mahnbescheid für Digirights Administration?


Forderungen aus Daniel Sebastian Abmahnung nicht verjährt?

Sie haben ein Inkassoschreiben der Debcon GmbH aus Bottrop im Auftrag der Digirights Administration GmbH oder einem anderen Auftraggeber erhalten und sollen eine horrende Summe bezahlen? Sind diese Forderungen nicht schon verjährt? Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen.

Diese Forderung bzw. Rechnung stammt aus Filesharing-Abmahnungen, die oft viele Jahre zurückliegen. Damals wurden diese Forderungen etwa von den Anwaltskanzleien Daniel Sebastian oder Negele Zimmel Greuter geltend gemacht. Auftraggeber dieser Forderungen oder Mahnbescheide sind Inhaber der Urheberrechte, die damals durch das Filesharing verletzt wurden. Die Verantwortlichkeit bei einer Filesharing-Abmahnung ist kompliziert. Zunächst wird die Haftung des Internetbesitzers vermutet, der seine Verantwortlichkeit jedoch widerlegen kann, wenn er den tatsächlichen Täter präsentiert.

Viele fragen sich, ob diese Forderungen noch nicht verjährt sind. Die Forderungen aus diesen damaligen Abmahnungen sind meist schon verjährt bis auf den Schadensersatz, der erst in 10 Jahren verjährt. Zwar gibt es keine automatische Haftung bei derartigen Forderungen. Allerdings müssen die Empfänger dieser Inkassoschreiben bzw. Forderungen der Debcon GmbH notfalls vor Gericht vortragen können, wer tatsächlich damals den Film bzw. die Musik im Internet heruntergeladen bzw. angeboten hat. Bekannte Forderungsinhaber bei Debcon-Inkassoschreiben sind die Unternehmen:

  • BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
  • Cultmovie Entertainment GmbH
  • DigiRights Administration GmbH
  • BB-Video GmbH
  • GMV Media GmbH & Co. KG
  • Malibu Media LLC.
  • MIG Film GmbH
  • Puaka Video Produktion GmbH
  • RA Trebing als Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH vormals DigiProtect
  • Savoy Film GmbH
  • Silwa Filmvertrieb GmbH

Debcon-Forderungen – Wann tritt Verjährung ein?

Viele fragen sich, ob diese Forderungen noch nicht verjährt sind. Bei geltend gemachen Schadensersatzansprüche aus illegalem Filesharing tritt die Verjährung erst nach 10 Jahren ein, die Abmahnkosten und der Unterlassungsanspruch verjähren nach 3 Jahren. Somit verjährt der Schadensersatz aus Abmahnungen aus dem Jahre 2012 erst Ende 2022.

Was tun? Unbedingt reagieren!

Wir haben über 35.000 Abmahnungen bearbeitet und helfen Ihnen gerne bei Altforderungen von Debcon aus Abmahnungen zu gegen die Inkasso-Forderungen. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung.

Telefon 07171 – 79 80 00

Wer haftet für den Schadensersatz bei Filesharing?

Für den Schadensersatz bei Filesharing haftet tatsächlich nur der Täter der damaligen Urheberrechtsverletzung. Allerdings gilt zugunsten der Debcon GmbH aus Bottrup eine sog. Haftungsvermutung des Internetanschlussinhabers. Die Gerichte verurteilen in den letzten Jahren die Anschlussinhaber immer, wenn diese nicht konkret genug nachweisen können, wer außer ihnen der Täter gewesen sein könnte. Tatsächlich haftet der Empfänger des Inkassoschreibens oder des Mahnbescheides nur dann nicht, wenn er mehr oder weniger den wirklichen Täter präsentiert. Allerdings ist eine solche Diskussion zu spät, wenn er mal ein Inkassoschreiben von Debcon kommt. Die fehlende Haftung des Internetanschlussinhabers lässt sich nur in einem sehr teuren und langwierigen Gerichtsverfahren per Beweisaufnahme nachweisen, wenn überhaupt.

Forderung von Debcon trotz Anwalt?

Wenn Sie nach Erhalt der Filesharing-Abmahnung vor etlichen Jahren einen Anwalt eingeschaltet hatten, darf Sie ein Inkassounternehmen wie Debcon direkt kontaktieren. Nur Anwälte sind an das Umgehungsverbot des Gegenanwalts in § 12 BORA gebunden. Da ein Anwaltsvertrag in der Regel nach 3 Jahren verjährt, dürfte sogar ein neuer Anwalt Sie direkt kontaktieren.

Debcon-Forderung fundiert widersprechen

Zum einen ist zu prüfen, ab die Empfänger der Schreiben überhaupt haften. Das ist meist nur dann der Fall, wenn der Abgemahnte selbst die Musik angeboten hat und deshalb als Täter haftet. Die Schadenersatzforderungen, die nur der Täter selbst bezahlen muss, verjähren erst in 10 Jahren (BGH, Urteil vom 12.05.2016, Az. I ZR 48/15). Nach derart langer Zeit sind die Anwaltskosten hingegen verjährt, so dass ein Störer Verantwortlicher überhaupt nicht mehr haftet. Zum anderen fällt auf, dass die Forderungen für das illegale Anbieten einzelner Musiktitel extrem hoch sind. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass mindestens € 200,00 pro Musiktitel angemessen sind (BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 75/14 -Tauschbörse III).

Schufa-Eintrag verhindern!

Inkassobüros können negative Schufa-Einträge veranlassen. Sie sollten auf das Schreiben von Debcon daher unbedingt reagieren!

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Wie Sie auf das Schreiben der Debcon GmbH reagieren sollten?

Bleiben Sie nach Erhalt des Debcon-Schreibens ruhig und rufen Sie uns an. Noch ist es Zeit, den Forderungen juristisch sauber zu widersprechen und damit einen Schufa-Eintrag zu verhindern. Mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei im Rücken haben Sie gute Chancen, nie wieder vom Inkassobüro belästigt zu werden. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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    Ihr Team der Anwaltskanzlei Hechler.

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