Abmahnung der
Porsche AG?

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei Abmahnung - Hintergrund

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Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen

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Porsche Abmahnung – Was Sie jetzt tun müssen!


Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Porsche AG

Sie haben eine Porsche Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und horrende Abmahnkosten bezahlen? Ihr Angebot auf ebay wurde gelöscht? Gerne helfen wir Ihnen bundesweit.

Die Kanzlei UNIT 4 IP verschickt im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart Abmahnungen wegen der Verletzung verschiedener Marken der Porsche AG. Unter anderem geht es um die Marken „Porsche“, „Carrera“, „911“, „Cayman“, „Panamera“ und „Cayenne“. Anlass der Abmahnungen ist regelmäßig der Verkauf von Plagiaten und Fälschungen, die mit den Marken von Porsche versehen sind oder mit diesem beworben werden. Der schwäbische Sportwagenhersteller geht seit Jahren gegen den Verkauf von Fälschungen seiner Produkte vor.

Bereits mehrfach wurde uns auch eine Porsche Abmahnung wegen des Verkaufs eines nachgebauten Porsche Spyders vorgelegt. Die angebotenen Replika-Fahrzeuge waren nicht nur mit Porsche-Wappen versehen, sondern wurden auch mit der Bezeichnung „Porsche“ beworben. Das Anbieten eines exakten Nachbaus (Replika) stellt geradezu den Standardfall einer Markenrechtsverletzung dar.

Machen Sie keine Experimente!

Verteidigen Sie sich gegen eine Porsche Abmahnung niemals selbst, sonst können die Kosten schnell explodieren. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich vertreten.

Telefon ☎ 07171 – 79 80 00

Rufen Sie uns bei einer Abmahnung der Porsche AG am besten sofort an unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir haben 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht. Wenn Ihr Angebot auf ebay gelöscht wurde, sollten Sie sofort handeln. Eine richtige Reaktion kann Ihnen Anwaltskosten von mehreren tausend Euro sparen.

    Kostenlose Erstberatung anfordern

    Gerne kontaktieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.

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    Was wird in der Porsche Abmahnung gefordert?

    Kernstück der Porsche-Abmahnungen ist der Unterlassungsanspruch. Abgemahnte sollen die Markenverletzung sofort einstellen und zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrt Unterlassungserklärung abgeben. Den Abmahnungen liegt oft ein Entwurf einer Unterlassungserklärung bei. Dieser sollte unbedingt anwaltlich geprüft werden, ob nicht zu viel verlangt wird, insbesondere können die Vertragsstrafen zu hoch sein.

    Vorsicht vor der beigefügten Unterlassungserklärung!

    Die Porsche-Anwälte hatten unserem Mandanten, der einen Replika-Spyder angeboten hat, eine Unterlassungserklärung mitgeschickt, mit der er nach Unterzeichnung nie wieder eine Porsche hätte verkaufen dürfen, auch kein Original-Fahrzeug! Lassen Sie die Unterlassungserklärung unbedingt anwaltlich prüfen. Man muss nur unterlassen, was man auch getan hat, nicht mehr und nicht weniger. Eine Unterlassungserklärung sollte daher so eng wie möglich und so weit wie nötig formuliert sein. Wer Plagiate verkauft, muss es – nur ganz grob gesagt – in Zukunft nur unterlassen, Plagiate mit dem Namen Porsche zu bewerben oder solche Produkte mit dem Wappen versehen anzubieten. Die genaue Formulierung kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt entwerfen.

    Herausgabe des Gewinns

    Daneben haben die Abgemahnten meist den Gewinn herauszugeben, den sie mit der Verwendung der Marke Porsche erwirtschaftet haben. Dieser Gewinn basiert auf einer Einnahmen-/Überschussrechnung, die ebenso anzufertigen ist.

    Erstattung von Abmahnkosten

    Die horrenden Abmahnkosten werden oft als größtes Übel empfunden. Zentraler Anspruch ist jedoch der Anspruch auf Unterlassung. Wer die Unterlassungserklärung falsch oder überhaupt nicht abgibt, provoziert unnötig ein gerichtliches Verfahren, dass leicht über € 10.000 zusätzlich kosten kann. Legen Sie das Hauptaugenmerk auf die Formulierung der Unterlassungserklärung, wenn Sie auch in Zukunft wieder Porsche Produkte verkaufen wollen.

    Verkaufsangebot auf ebay gelöscht? Abmahnung verhindern!

    In den letzten Jahren haben wir unzählige Mandanten vertreten, deren ebay-Angebote gelöscht wurden. Hintergrund war ein Antrag der Porsche AG an ebay, dass es sich um gefälschte Ware handelte.

    Wer eine solche Löschnachricht von ebay erhält, kann durch schnelles Handeln die Abmahnkosten von Porsche oft verhindern. Solange Porsche noch keine Anwaltskanzlei eingeschaltet hat, werden auch keine Anwaltskosten fällig.

    Ist die Abmahnung berechtigt?

    Wer bereits eine Abmahnung der Porsche AG erhalten hat, sollte unbedingt durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob diese Forderungen alle berechtigt sind. Beispielsweise ist Markenrecht auch nur bei gewerblichen Anbietern anwendbar. Auch sollte man, wie oben beschrieben, unbedingt die Unterlassungserklärung prüfen lassen. Des Weiteren empfiehlt sich, die Abwicklung der Auskunfts- und Schadensersatzansprüche durch einen Anwalt durchführen zu lassen.

    Gehen Sie davon aus, dass die Porsche-Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist. Wie man die einzelnen Forderungen erfüllt, steht auf einem anderen Blatt. Wer keine Unterlassungskläerung abgibt, kann gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wenn dies ein Fehler des eigenen Anwalt war, kann auch der Anwalt wegen Falschberatung bei der Abmahnung haften.

    Abmahnung von Porsche – Was tun?

    Die Anwaltskanzlei Hechler steht Ihnen im Falle einer Porsche Abmahnung für ein kostenloses Erstgespräch unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 gerne zur Verfügung. Gerne können Sie auch das Kontaktformular für eine kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

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