Abmahnung
Markenverletzung?

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Abmahnung wegen Markenrecht


So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung im Internet

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung wegen eines Internetangebots erhalten? Man wirft Ihnen vor, durch Ihre Angebote auf ebay oder bei Amazon die Markenrechte von Unternehmen wie der BMW AG, der Porsche AG, der Polo Lauren Company oder der Monster Energy Company verletzt zu haben? Man fordert von Ihnen die Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung sowie horrende Anwaltskosten und Schadenersatz?

Die betroffenen Unternehmen haben spezialisierte Kanzleien zur Verfolgung dieser Markenverletzungen beauftragt. Sie sollten sich daher niemals selbst gegen diese Abmahnungen verteidigen, sondern sich zur Herstellung von Waffengleichheit von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. anwaltlich vertreten lassen. Das Ziel sollte kein ausufernder und finanziell ruinöser Gerichtsprozess, sondern die außergerichtliche und somit schnelle und kostengünstige Abwicklung der Angelegenheit sein.

Wenn liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Jede Nutzung einer Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers stellt eine Verletzung der Markenrechte dar und kann eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für den Verkauf von Nachahmungen (Plagiaten) auf Internetportalen wie ebay. Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt im Bereich Abmahnungen wegen Markenrecht zahllose Internet-Verkäufer, deren Produkte nicht zum Verkauf in Deutschland zugelassen sind, weil sie Fälschungen oder nicht vom Rechteinhaber lizenziert sind. Insbesondere im Bereich von neuer Marken-Bekleidung von Lacoste oder Polo Ralph Lauren schätzt Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. den Anteil von Fälschungen auf über 80 Prozent.

Einen Sonderfall einer erlaubten Markennutzung stellt die Verwendung der Marke für Ersatz- und Zubehörteile dar. Der Markeninhaber kann nicht verbieten, dass die Marke für Bestimmungsangaben (z. B. passend für Mercedes) verwendet wird.

Muss man auf die Abmahnung antworten?

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, trifft den Abgemahnten eine Antwortpflicht. Da bei einer unberechtigten Abmahnung im Markenrecht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach wie vor die Folgen einer unberechtigte Schutzrechtsverwarnung im Raum stehen, dürften derartige Abmahnungen in der Regel sorgfältig recherchiert und damit zumindest dem Grunde nach rechtmäßig sein. Auch sind die gebührenrechtlichen Gegenstandswerte bei Abmahnungen immens hoch, so dass man sich als Abgemahnter schon zum Eigenschutz gründlich mit den Vorwürfen auseinander setzen sollte. Hier empfiehlt sich unbedingt die Beauftragung eines auf dem Gebiet Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalts wie Matthias Hechler, M.B.A.

Was tun bei einer Abmahnung wegen Markenrecht? Kostenlose Erstberatung nutzen!

In der Regel müssen Abgemahnte bei Markenrechtsverstößen eine Unterlassungserklärung abgeben, Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung usw. erteilen, Schadenersatz leisten und Anwaltskosten erstatten.

Aufgrund dieser teilweise komplizierten Ansprüche sollte man sich bei jeder Abmahnung wegen Markenrecht anwaltlich vertreten lassen. Gerne können Sie zunächst meine kostenlose Erstberatung nutzen. Sie erreichen mit unter Telefon 07171 – 79 80 00 oder können auch das folgende Kontaktformular nutzen.

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