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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Playboy Enterprise | Abmahnung UNIT4 IP wegen Markenrechtsverletzung


Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Playboy, Inc.

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei UNIT4 IP für den Markenrechteinhaber Playboy erhalten? Hier finden Sie bundesweite Hilfe und Tipps zur Verteidigung.

Die Stuttgarter Kanzlei UNIT4 IP vertritt in markenrechtlichen Angelegenheiten die US-Firma Playboy Enterprise International, Inc. aus Beverly Hills und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen der widerrechtlichen Verwendung der Marke Playboy im geschäftlichen Verkehr.

Gegenstand der Abmahnungen sind oft Verkäufe von Produkten mit dem Playboy Häschenkopf auf Internetplattformen wie ebay. Dabei handelt es sich unter anderem um selbstgemachte Aufkleber, Sticker oder Produkte, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers Playboy in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gelangt sind.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

In den Abmahnungen fordern die Stuttgarter Anwälte von den Betroffenen die Unterlassung der Verwendung des Markennamens und in diesem Zusammenhang die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen zur Sicherung des Unterlassungsversprechens. Daneben fordert der Rechteinhaber den Verletzer auf, Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung, d. h. den Markengebrauch zu erteilen, insbesondere Vertriebswege, Einkäufe, Verkäufe sowie selbstverständlich den Verletzergewinn, der am Ende herausgegeben werden muss.

Daneben soll der Abgemahnte die entstandenen Anwaltskosten übernehmen, die sich z. B. an einem Gegenstandswert von € 100.000,00 orientieren.

Playboy Abmahnung erhalten – Was tun?

Insbesondere die Erteilung der Auskunft macht in der Praxis erfahrungsgemäß die größten Probleme. Daher ist es sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, der mit markenrechtlichen Abmahnungen eine umfangreiche Erfahrung hat. Hierdurch kann unter anderem verhindert werden, dass die Anwälte des Rechteinhabers vorschnell gerichtliche Schritte einleiten, weil sie mit den Auskünften nicht einverstanden sind. Daneben kann man in der Regel die beigefügte Unterlassungserklärung noch zugunsten des Abgemahnten entschärfen.

Die Anwaltskanzlei Hechler steht Ihnen im Falle einer Playboy Abmahnung für ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer 07171 – 79 80 00 gerne zur Verfügung.

Gerne können Sie auch das Kontaktformular für eine kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

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