Abmahnung
von Lacoste?

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Lacoste Abmahnung von Grünecker – Was tun?


Abmahnung Grünecker Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung

Sie haben eine Lacoste Abmahnung durch die Grünecker Rechtsanwälte wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten bezahlen? Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie überlegt. Gerne helfen wir Ihnen bundesweit und zeigen Ihnen, was Sie tun müssen.

Die Grünecker Rechtsanwälte verschicken im Auftrag des Modeherstellers Lacoste Abmahnungen wegen der Verletzung von Markenrechten durch die Verwendung der Marke Lacoste oder des kleinen grünen Krokodils auf Plagiaten von Kleidungsstücken. Diese sog. Plagiate kommen oft aus der Türkei und werden auf ebay und Amazon angeboten. Lacoste stehen am Namen sowie am kleinen Krokodil umfangreiche Rechte weltweit zu. Der gewerbliche Verkauf von unechten Kleidern mit dem Krokodil ist eine Markenrechtsverletzung und führt zu umfangreichen Ansprüchen der Firma Lacoste gegen den Verkäufer.

Rufen Sie uns bei einer Abmahnung von Lacoste gerne für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir vertreten Sie zu fairen Pauschalpreisen außergerichtlich unabhängig vom hohen Gegenstandswert.

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    Was ist eine Abmahnung von Lacoste?

    Modehersteller wie Lacoste haben ein großes Interesse daran, den Verkauf von Plagiaten und Fälschungen ihrer berühmten Kleider zu verhindern. Eine Abmahnung von Lacoste durch die Grünecker Rechtsanwälte ist daher niemals Abzocke oder gar Betrug, sondern die Reaktion auf den regen Handel mit Fälschungen und muss sehr ernst genommen werden.

    Die Lacoste Abmahnung enthält mehrere Forderungen: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten von z. B. € 5.491,49. Halten Sie die Fristen unbedingt ein. Gibt man die Unterlassungserklärung nicht oder zu spät ab, droht ein sehr teures Gerichtsverfahren, das in der I. Instanz bereits ca. € 36.000 kosten kann.

    Ich habe doch echte Ware verkauft!

    Viele Abgemahnte sind über die Lacoste Abmahnung verwundert, da sie der Meinung waren, Originalware angeboten zu haben. Man muss wissen, dass Lacoste seine teuren Produkte nicht an unseriöse Händler in der Türke zum Weiterverkauf nahezu verschenkt. Ware aus der Türkei, die sehr billig angeboten wird, ist meist keine Originalware. Dasselbe gilt für Einkäufe über Alibaba.

    Welche Verletzungen der Lacoste-Marken liegen vor?

    Die Marken von Lacoste werden insbesondere durch den Verkauf von Plagiaten (Fälschungen) wie Polo-Hemden oder Pullover verletzt. Sowohl das Anbieten von Fälschungen unter dem Namen Lacoste ist verboten als auch der Verkauf von gefälschter Kleidung mit dem kleinen Krokodil. Im Markenrecht spielt es keine Rolle, ob man von den Plagiaten etwas gewusst hat oder nicht. Der Unterlassungsanspruch ist unabhängig vom Verschulden.

    Machen Sie keine Experimente!

    Verteidigen Sie sich gegen eine solche Abmahnung auf keinen Fall selbst, sonst können die Kosten schnell in die Höhe schießen. Lassen Sie die Abmahnung von Lacoste unbedingt anwaltlich prüfen.

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    Abmahnung von Lacoste – Was tun?

    Die Grünecker Rechtsanwälte sind Profis auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Bearbeitung der Sache ist juristisch anspruchsvoll. Nicht nur muss die Unterlassungserklärung sorgfältig formuliert werden. Auch der Auskunftsanspruch muss ordentlich erfüllt werden. Dieser bildet die Basis für die Schadenersatzansprüche. Lacoste will wissen, welchen Gewinn Sie mit der Verletzung der Marke erzielt haben. Außerdem müssen Sie die Bezugsquelle Ihrer Produkte angeben. Erfolgt eine falsch oder eine schlampige Auskunft, kann Lacoste eine Auskunftsklage einreichen. Hierbei können bereits Kosten von über € 6.000,00 entstehen. Diese können Sie sich sparen, wenn Sie eine saubere Auskunft erteilen. Sofern Sie keine Unterlassungserklärung abgeben und es geht deshalb vor Gericht, kann Sie dies über € 35.000,00 kosten.

    Tipp: Lassen Sie sich bei einer Lacoste Abmahnung von einer erfahrenen Kanzlei vertreten. Wir haben über 20 Jahre Erfahrung mit derartigen Abmahnungen.

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