Kanzlei für Filesharing hilft bei Abmahnung bundesweit
Tipps & Hilfe bei Filesharing-Abmahnung
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten, also wegen des illegalen Downloads/Uploads von geschützter Musik, Filmen, TV-Serien oder Spielen in Internettauschbörsen. Man wirft Ihnen vor, als Internetanschlussinhaber hierfür verantwortlich zu sein und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz. Viele Abgemahnte sind unschuldig. Geraten Sie also nicht in Panik, sondern informieren Sie sich genau. Lesen Sie hier, was zu tun ist.
Was tun bei Filesharing-Abmahnung?
Nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man Ruhe bewahren und sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. Im Jahre 2025 ist fast ausschließlich noch die Frommer Legal Abmahnung in Umlauf. Denn Betroffene, die sich mit Ratschlägen aus Foren oder mit dem Verbraucherschutz verteidigen, nehmen die Abmahnkanzleien überhaupt nicht erst. Filesharing-Recht ist eine juristische Spezialmaterie und gehört in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwalts. Viele Abgemahnte sind nämlich unschuldig und müssen also weder etwas unterschreiben (insbesondere keine „modifizierte“ Unterlassungserklärung), noch etwas an die Abmahnkanzlei bezahlen.
Mittlerweile wimmelt das Internet von Anwälten, die Betroffene gegen Filesharing-Abmahnungen verteidigen. Hierbei variieren Qualität, Preise und Vorgehensweisen erheblich, von gut und billig bis hin zu teuer und wertlos. Informieren Sie sich vor Beauftragung eines Anwalts daher genau. Ein Tipp: Sofern Sie sich unschuldig fühlen, ist die Abgabe einer „modifizierten“ Unterlassungserklärung meist die falsche Vorgehensweise.
Die Anwaltskanzlei Hechler ist eine Anti-Abmahn-Kanzlei der ersten Stunde. Wir haben Erfahrung mit über 25.000 Filesharing-Abmahnungen und kennen die Rechtslage im Detail. Was noch wichtiger für eine effektive Verteidigung ist: Wir wissen, wie die einzelnen Abmahnkanzleien vorgehen und wie sie reagieren.
Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung
Warum eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn man hierzu nicht verpflichtet ist? Warum an die Gegenseite € 100 oder € 150 bezahlen, wenn man überhaupt nicht haftet und die Gegenseite ohnehin keine € 150 akzeptiert? Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt bei Abmahnungen wegen Filesharings ausdrücklich vor Falschberatung durch Anwälte, die für die Abgemahnten grundsätzlich und ohne Einzelfallprüfung eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Denselben Unsinn raten oft Hotlines von Rechtsschutzversicherungen und Verbraucherschutzverbänden. Jeder Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, kann nach Unterzeichnung und Abgabe Vertragsstrafen ab € 5.000,00 pro Verstoß auslösen und stellt für viele ein Insolvenzrisiko dar. Auch bei einem Autounfall, bei dem man nicht haftet, verpflichtet man sich nicht zur Zahlung des Schadens des Unfallverursachers.
Überlegen Sie: Warum geben große Unternehmen fast nie eine Unterlassungserklärung ab und lassen sich stattdessen lieber verklagen? Gerade finanzstarke Unternehmen wie z. B. T-Mobile könnten es sich doch leisten, Vertragsstrafen zu bezahlen. Sie wollen es aber nicht und kämpfen mit allen Mittel für ihr Recht. Dasselbe sollten Abgemahnte, die weder als Täter noch als Störer haften, tun, denn es besteht kein Grund, warum tausende von Privatleuten grundlos (modifizierte) Unterlassungserklärungen abgeben sollen, die sie – anders als zahlungskräftige Unternehmen – an den Rand einer Privatinsolvenz bringen können.
Erfüllen Sie keine ungeschuldeten Ansprüche
Der Bundesgerichtshof hat in seinen richtungsweisenden Urteilen in Sachen Abmahnung wegen Filesharing klar entschieden, dass z. B. Eltern in vielen Fällen gerade nicht für ihre minderjährigen und volljährigen Kinder haften und somit in keiner Weise zur Abgabe einer Unterlassungserklärung oder zur Zahlung verpflichtet sind. Die grundlose Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung wird von Anwälten oft aus folgenden Gründen geraten:
- die Abgabe der Unterlassungserklärung kostet den Mandanten nichts (im Gegensatz zu den Schadensersatzansprüchen, die Geld kosten)
- Purer Aktionismus: Der Mandant erhält eine (scheinbar) sinnvolle Leistung für sein Geld
Rechtlich und tatsächlich ist die Abgabe von Unterlassungserklärungen ohne rechtliche Notwendigkeit ein Kardinalsfehler. Hüten Sie sich vor diesem Unsinn.
Abmahnschutzpakete: Vorsicht vor vorbeugenden Unterlassungserklärungen
Derselbe Unterlassungs-Wahn spielt sich im Bereich „vorbeugende Unterlassungserklärungen“ ab. In meiner täglichen Beratungspraxis höre ich ständig, dass Anwälte Betroffenen zu teuren „Abmahnschutzpaketen“ raten. Hierzu schicken diese Anwälte ohne jede Verpflichtung hierzu etliche (vorbeugende) Unterlassungserklärungen an alle möglichen Kanzleien und Rechteinhaber, um weitere Abmahnungen zu verhindern – was im Übrigen überhaupt nicht möglich ist. Auch hier gilt: Nur derjenige muss eine Unterlassungserklärung abgeben, der überhaupt als Täter oder Störer haftet. Denn auch an die vorbeugenden Unterlassungserklärungen ist der Unterzeichner lebenslang gebunden mit demselben Insolvenzrisiko.
Fatal ist, dass viele Anwälte die Mandanten nicht über die verheerenden Folgen von modifizierten Unterlassungserklärung aufklären. Hiermit sind insbesondere die Vertragsstrafen bei Verstößen gemein, die sich bei € 5.000,00 pro Verstoß bewegen.
Was unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von anderen?
Die Anwaltskanzlei Hechler ist auf Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Bei uns bekommen Sie Fachwissen zu moderaten Preisen und profitieren aus unserer Erfahrung mit über 25.000 Filesharing-Abmahnungen. Wir geben übrigens nur für diejenigen Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die schuldig sind, also als Täter oder Störer haften. Nur, wer tatsächlich haftet, muss sich lebenslang an diese Unterlassungserklärung binden. Wer nicht haftet, muss nicht zahlen und nicht unterschreiben.
Dasselbe gilt für die Zahlungsansprüche. Nur wer haftet, ist grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Wobei sogar die meisten Mandanten, die theoretisch haften würden, freiwillig nicht bereit sind, einen Vergleich einzugehen, also Zahlungen zu leisten.