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Abmahnung?

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Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

Abmahnung wegen Musik auf Instagram oder TikTok? Wir helfen!

Social-Media-Abmahnung: Die Übersicht mit allen aktuellen Abmahnern und Lizenzforderungen

Sie haben ein Schreiben von Frommer Legal, IPPC Law, Nimrod, Mathé Law Firm, Hild & Kollegen oder ein „Lizenzangebot“ von fairSync oder SoundGuardian erhalten? Der Vorwurf lautet, in einem Reel, TikTok-Video, einer Story oder einem Facebook-Beitrag sei ein Song ohne Lizenz verwendet worden. Gefordert werden je nach Absender zwischen rund 3.000 und über 10.000 Euro pro Liednutzung, oft zusammen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auf dieser Seite finden Sie alle Abmahner aktiv sind, und alles, was Sie jetzt wissen müssen.

Ruhe bewahren! Dass ein Song in der Musikauswahl von Instagram oder TikTok angeboten wurde, heißt nicht, dass Sie ihn für Ihr Unternehmen nutzen durften. Es heißt aber auch nicht, dass die geforderte Summe stimmt. Ob Sie zahlen müssen und wie viel, hängt davon ab, ob die Nutzung geschäftlich war, wer die Rechte wirklich hält und wie der Betrag berechnet wurde.

Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Achtung, kurze Fristen: Social-Media-Abmahnungen setzen oft nur acht bis zwölf Tage Frist, teils mit genauer Uhrzeit. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gegenseite. Löschen Sie den Beitrag nicht überstürzt und unterschreiben Sie nicht das beigefügte Muster, bevor es geprüft ist.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

Abmahnung wegen Musik auf Instagram und TikTok - Hilfe vom Anwalt

„Ein Reel ist schnell gepostet. Die Forderung dafür ist selten so klar, wie sie aussieht.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Nichts unterschreiben, nichts überweisen
  • Beitrag und Profil sichern
  • Kostenlos prüfen lassen

So verteidigen wir Sie gegen die Social-Media-Abmahnung

Rechte
hinterfragen

Viele Absender halten nur Teilrechte oder berufen sich auf einen Label-Vermerk bei Spotify. Ob die Rechtekette für Deutschland trägt, prüfen wir genau.

Geschäftliche Nutzung
prüfen

Nicht jeder Beitrag eines Unternehmenskontos ist Werbung, und nicht jedes große Profil ist gewerblich. Diese Frage entscheidet oft über die ganze Forderung.

Lizenzbetrag
reduzieren

Die geforderten Summen legt die Gegenseite selbst fest. Reichweite, Laufzeit und Zweck Ihres Beitrags sprechen oft für einen deutlich niedrigeren Wert.

Social-Media-Abmahnung: In zwei Schritten zur Lösung

„Wer vorschnell löscht, zahlt oder Auskunft gibt, verschenkt seine besten Argumente.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Abmahnung Musik Instagram TikTok - Rechtsanwalt Matthias Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Social-Media-Abmahnung – Bundesweite Hilfe vom Spezialisten für Urheberrecht

Wer mahnt bereits wegen Musik auf Social Media ab?

Musik in Reels, TikToks und Stories ist das am stärksten wachsende Abmahnthema. Zu jedem Absender haben wir eine eigene Seite mit Rechteinhabern, Songs, Forderungen und unseren Erfahrungen:

  • Frommer Legal (München): unter anderem für Sony Music und Christian Steininger (CRYSTALS), etwa wegen „Vaitimbora“ oder „Elfe“. Gefordert werden 7.500 bis 10.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Anwaltskosten.
  • IPPC Law (Berlin): unter anderem für B1 Recordings, Mach Records, Defend Music und The Other Songs Records. Die Forderungen liegen meist zwischen 2.500 und 15.000 Euro.
  • Nimrod Rechtsanwälte (Berlin): für den Musikverlag Schrödter, Wünsch & Kollegen, etwa wegen „Das Leben ist schön“. Der Betrag wird erst nach Ihrer Auskunft berechnet.
  • Mathé Law Firm: für Musikverlage wie ROBA, Essex Musikvertrieb oder Universal Music Publishing, etwa wegen „Pieces“ oder „Schickeria“.
  • Hild & Kollegen (Augsburg): für die Soundcheck Media FZCO („volume100“) und die ALL WAYS DANCE Ltd. Gefordert werden rund 4.800 bis 5.300 Euro pro Beitrag zuzüglich Sicherungspauschale und Anwaltskosten.
  • Rasch Rechtsanwälte (Hamburg): für People Want To Dance, etwa wegen „The Magic Key“. Gefordert werden 3.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Anwaltskosten.

Ihr Absender ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an. Neue Abmahnwellen nehmen wir innerhalb weniger Tage in diese Übersicht auf.

Lizenzangebot oder Berechtigungsanfrage statt Abmahnung?

Nicht jedes Schreiben ist eine Abmahnung. Immer häufiger kommen zuerst sogenannte Lizenzangebote oder Berechtigungsanfragen. Sie verlangen keine Unterlassungserklärung, sondern eine rückwirkende Lizenzgebühr, oft über mehrere Jahre und mit kurzer Zahlungsfrist über ein Online-Portal.

  • SoundGuardian: fragt nach Ihrer Berechtigung und bietet eine Lizenz an, zum Beispiel 5.550 Euro netto für zwei Jahre.
  • fairSync International (Stington & Partner Legal GmbH, Schweiz): maschinell erstellte Lizenzangebote zwischen rund 2.300 und über 38.000 Euro, etwa für Soundcheck Media, ALL WAYS DANCE oder die San Juan Music Group. Betroffen sind zunehmend auch reine Collab-Partner.

Nicht ignorieren: Wer auf ein Lizenzangebot nicht reagiert, erhält häufig wenige Wochen später eine echte Abmahnung, dann mit zusätzlichen Anwaltskosten. Die Anfrage ist aber auch kein Grund, den verlangten Betrag ungeprüft zu zahlen.

Darf ich die Musik aus Instagram und TikTok nicht nutzen?

Das ist die häufigste Frage in unserer Beratung. Die Plattformen haben für ihre Musikbibliotheken Lizenzen erworben, die im Wesentlichen private, nicht kommerzielle Beiträge abdecken. Für Unternehmensinhalte gelten deutlich engere Regeln. TikTok bietet Geschäftskonten dafür eine eigene, eingeschränkte Bibliothek mit freigegebener Musik an. Viele Trend-Sounds sind für Business-Konten gar nicht freigegeben.

Auch die GEMA-Verträge der Plattformen helfen Unternehmen meist nicht weiter: Sie betreffen die Rechte der Komponisten und Texter, nicht die Rechte der Labels an der konkreten Aufnahme, und decken Werbung in der Regel nicht ab.

Aber: Wie die Plattform die Musikfunktion gegenüber Geschäftskonten gestaltet hat und was Ihnen dort angezeigt wurde, kann im Einzelfall durchaus eine Rolle spielen. Pauschal schuldig ist niemand, nur weil er einen angebotenen Sound genutzt hat.

Privat oder geschäftlich: die entscheidende Frage

Fast alle Social-Media-Abmahnungen richten sich gegen Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Creator mit Werbekooperationen. Betroffen sind vor allem Autohäuser, Friseur- und Kosmetikstudios, Gastronomie, Fitnessstudios, Immobilienmakler, Handwerksbetriebe und Onlineshops.

  • Geschäftlich ist ein Beitrag, wenn er Produkte oder Leistungen bewirbt, Links zu einem Shop enthält, eine Kooperation kennzeichnet oder das Profil erkennbar einem Unternehmen dient. Entscheidend ist der tatsächliche Zweck, nicht die Kontoeinstellung.
  • Privat genutzte Profile sind von den Plattformlizenzen in der Regel gedeckt. Eine hohe Zahl von Followern macht ein Profil nicht automatisch gewerblich.
  • Mitarbeiter und Agenturen: Hat ein Mitarbeiter, eine freie Social-Media-Kraft oder eine Agentur den Beitrag für Ihr Unternehmen veröffentlicht, haften Sie als Inhaber nach § 99 UrhG trotzdem. Ob Sie Rückgriff nehmen können, prüfen wir mit.

Für Privatpersonen gilt bei einer ersten Abmahnung zudem ein Kostendeckel nach § 97a Abs. 3 UrhG. Die Anwaltskosten sind dann grundsätzlich aus einem Gegenstandswert von höchstens 1.000 Euro zu berechnen.

Was wird bei einer Social-Media-Abmahnung gefordert?

Eine vollständige Abmahnung besteht meist aus diesen Bausteinen:

  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, oft verbunden mit Zahlungspflichten und einem Anerkenntnis im selben Formular
  • Schadensersatz als fiktive Lizenzgebühr, berechnet für jeden einzelnen Beitrag
  • Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert, der mit jedem weiteren Beitrag steigt
  • teils eine Sicherungs- oder Ermittlungspauschale, etwa 130 bis 250 Euro
  • Auskunft über Aufrufe, Dauer der Nutzung und weitere Beiträge mit Musik desselben Rechteinhabers

Einordnung: Die Lizenzgebühr ist keine Tarifsumme, sondern ein Betrag, den die Gegenseite selbst für angemessen hält. Maßgeblich ist, was vernünftige Vertragspartner für genau diese Nutzung vereinbart hätten. Ein Reel mit geringer Reichweite rechtfertigt regelmäßig nicht denselben Betrag wie eine bezahlte Werbekampagne.

Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht das beigefügte Muster. Es enthält in Social-Media-Fällen fast immer mehr als die Unterlassung: Zahlungen, Auskunft und ein Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht. Mit der Unterschrift wird aus der Forderung eine vertragliche Verpflichtung.

Die Alternative ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, die sich auf die konkret beanstandete Nutzung beschränkt. Über Geld wird dann getrennt verhandelt.

Vor der Abgabe unbedingt: Prüfen Sie Ihr gesamtes Profil auf Instagram, TikTok und Facebook, einschließlich archivierter Stories, Highlights und Collabs. Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung kann jeder noch abrufbare Beitrag mit dem Song eine Vertragsstrafe auslösen.

Reicht es, den Beitrag zu löschen?

Nein. Das Löschen beendet die künftige Nutzung, beseitigt aber weder die Unterlassungs- noch die Zahlungsansprüche für die Vergangenheit. Die Gegenseite hat den Beitrag in der Regel bereits durch einen Dienstleister dokumentiert.

Löschen Sie trotzdem nicht überstürzt: Aufrufzahlen, Veröffentlichungsdatum und die Art, wie der Song eingefügt wurde, sind oft wichtige Argumente zu Ihren Gunsten. Sichern Sie diese Daten zuerst und sprechen Sie mit uns über das weitere Vorgehen.

Was kostet unsere Hilfe?

Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Für die außergerichtliche Vertretung bei einer Social-Media-Abmahnung oder einem Lizenzangebot arbeiten wir zu einem festen Pauschalpreis, den wir Ihnen vorab nennen. Es gibt also keine Überraschungen.

Bei einer anwaltlich verhandelten Lösung liegt die Gesamtbelastung einschließlich unseres Honorars in vielen Fällen deutlich unter der ursprünglichen Forderung. Ob das auch bei Ihnen so ist, sagen wir Ihnen nach der kostenlosen Ersteinschätzung offen.

Warum die Abmahnungs-Abwehr?

Wir sind auf Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert und haben über 35.000 Abmahnungen und mehr als 2.000 Gerichtsverfahren begleitet. Die neuen Social-Media-Abmahnungen verfolgen wir seit den ersten Schreiben. Wir kennen die Vollmachten, Lizenzmodelle und Verhandlungsspielräume der Absender aus aktuellen Fällen. Unsere Mandanten bewerten uns auf ProvenExpert mit über 800 Bewertungen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Musik auf Instagram, TikTok oder Facebook erhalten haben, rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an: ☎ Telefon 07171 / 79 80 00, oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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    Abmahnung hochladen (optional):(z.B. pdf oder jpg, max. 10 MB)

    Häufige Fragen (FAQ) zur Social-Media-Abmahnung

    Der Song war doch in der App!

    Das hören wir in fast jedem Gespräch. Die Musikbibliotheken von Instagram und TikTok sind im Wesentlichen für private Beiträge lizenziert. Für Werbung, Produktvideos und Unternehmensauftritte reicht diese Lizenz in der Regel nicht.

    Ganz so einfach, wie es die Abmahnungen darstellen, ist es aber nicht: Wie die Plattform die Musikauswahl für Ihr Konto gestaltet hat, kann im Einzelfall eine Rolle spielen. Sichern Sie deshalb Screenshots, bevor Sie etwas ändern.

    Ist die Abmahnung echt oder ein Fake?

    Schreiben von Frommer Legal, IPPC Law, Nimrod, Mathé Law Firm, Hild & Kollegen oder Rasch sind in aller Regel echt. Auch die Lizenzangebote von fairSync und SoundGuardian stammen von real existierenden Unternehmen. Echt heißt aber nicht berechtigt: Ob die Forderung in dieser Höhe besteht, ist eine ganz andere Frage.

    Meine Agentur hat das Video gepostet

    Gegenüber dem Rechteinhaber haften Sie als Unternehmen trotzdem, wenn der Beitrag in Ihrem Namen veröffentlicht wurde. Im Verhältnis zur Agentur kann aber ein Rückgriffsanspruch bestehen, je nachdem, was im Vertrag steht und wer die Musik ausgesucht hat. Das prüfen wir mit.

    Ich war nur Collab-Partner

    Dann haben Sie oft gute Argumente. Wer eine Collab-Einladung nur angenommen und weder die Musik ausgesucht noch den Inhalt gestaltet hat, haftet nicht automatisch. Zahlen Sie nicht, bevor das geprüft ist.

    Der Absender sitzt im Ausland

    Das schützt Sie nicht. Bei einer Verletzung in Deutschland sind deutsche Gerichte zuständig, und die beauftragten Kanzleien sitzen meist hier. Im Klageverfahren muss ein Kläger ohne Sitz in der EU oder im EWR auf Verlangen allerdings grundsätzlich Sicherheit für die Prozesskosten leisten.

    Zahlt eine Versicherung?

    Meist nicht. Rechtsschutzversicherungen schließen das Urheberrecht häufig aus, Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten regelmäßig Ausschlüsse für Urheberrechtsverletzungen. Eine Anfrage schadet nicht, die Frist läuft aber unabhängig von der Antwort weiter.

    Wie vermeide ich künftig Abmahnungen?

    Nutzen Sie für geschäftliche Beiträge nur Musik, die ausdrücklich für kommerzielle Nutzung freigegeben ist, etwa aus der Business-Bibliothek der Plattform oder mit eigener Lizenz. Klären Sie mit Mitarbeitern und Agenturen schriftlich, wer für die Musikauswahl verantwortlich ist, und prüfen Sie ältere Beiträge regelmäßig.

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    „Nicht der Song entscheidet über den Betrag, sondern wie gut Sie verhandeln lassen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler - Anwalt für Social-Media-Abmahnungen

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Urheberrecht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
    Anwaltsprofil