Mahnbescheid von Oliver Edelmaier erhalten? Sofort handeln!
Mahnbescheide 2020 für Forderungen aus Filesharing-Verfahren
Sie haben einen Mahnbescheid der Kanzlei Oliver Edelmaier erhalten und wissen nicht, warum? Jetzt müssen Sie unbedingt fristgerecht reagieren, sonst kann der Rechtsanwalt Ihr Konto pfänden. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen.
Der Grund des Mahnbescheids von Rechtsanwalt Oliver Edelmaier im Auftrag der Rhein Inkasso GmbH liegt meist mehrere Jahre zurück. Damals hatten Sie vermutlich eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten und sich nicht mit einem spezialisierten Anwalt gegen gewehrt. Die Gegenseite geht davon aus, dass Sie haftbar gemacht werden können. Die damaligen Forderungen wurden von den Rechteinhabern mittlerweile an das Inkassounternehmen abgetreten. Da Sie die Forderungen nicht bezahlt haben, wurde nun das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Jetzt gilt es, das Mahnverfahren zu stoppen und sich zu verteidigen.
Legen Sie Widerspruch ein!
Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt ist es zu spät. Sie müssen klar stellen, warum Sie für die damalige Forderung nicht haften. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung.
07171 – 79 80 00
Sind die Forderungen von RA Edelmaier nicht verjährt?
Sofern die Forderungen aus dem Mahnbescheid der Kanzlei Edelmaier aus Filesharing-Abmahnungen stammen, verjähren diese erst nach 10 Jahren. Sofern Sie die Abmahnung im Jahre 2010 erhalten haben, beginnt die Verjährung am 1.1.2011 und endet am 31.12.2020. Der Mahnbescheid verlängert die Verjährung nochmals um 6 Monate. Vor Ablauf der Verjährung kann der Gegner seine Forderungen, sofern sie berechtigt sind, jederzeit durchsetzen. Es ist insbesondere nicht notwendig, dass sich der Forderungsinhaber vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens regelmäßig bei Ihnen gemeldet hat.
Was ist ein Mahnbescheid von RA Edelmaier?
Das gerichtliche Mahnverfahren leitet man nur ein, wenn man vom Anspruchsgegner keine Verteidigung erwartet. Weder prüft das Mahngericht die Berechtigung der Ansprüche, noch muss man bei einem Widerspruch eine Stellungnahme abgeben. Es ist ein reines maschinelles Verfahren. Sie haben nach Erhalt des Mahnbescheides 2 Wochen Zeit, hiergegen beim Amtsgericht Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein oder ein verspäteter Widerspruch, kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Diese hat dieselbe Wirkung wie ein (Versäumnis-) Urteil
Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Ein Vollstreckungsbescheid ist die 2. Stufe des Mahnverfahrens. Er ergeht, wenn kein fristgerechter Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Gegenseite sofort den Gerichtsvollzieher schicken oder andere Vollstreckungsmaßnahmen wie z. B. eine Kontopfändung durchführen. Dennoch kann man gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung noch einen Einspruch einlegen. Dieser hemmt die Vollstreckung jedoch nur dann, wenn gleichzeitig beim Gericht die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt wird. Dies ist ein unverhältnismäßiger Kostenaufwand, so dass Sie es nicht zu einem Vollstreckungsbescheid kommen lassen sollten.
Was tun gegen einen Mahnbescheid von RA Oliver Edelmaier?
Die Gegenseite geht davon aus, dass Sie für die damaligen Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, da Sie sich nicht richtig dagegen gewehrt haben. Neben dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid von Edelmaier sollten Sie spätestens jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen: Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 oder schicken Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Team der Anwaltskanzlei Hechler.