Rhein Inkasso – Mahnbescheid und Klage
Mahnbescheid und Klage von Rhein Inkasso nach Abmahnung
Sie haben eine Forderung der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH erhalten, die sich auf eine Abmahnung bezieht? Hiergegen sollten Sie unbedingt widersprechen, um einen Schufa-Eintrag zu vermeiden. Was Sie weiter tun müssen, um eine gerichtliche Klage zu vermeiden, erfahren Sie hier.
Die Firma Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH versendet Zahlungsaufforderungen und Mahnbescheide für Altforderungen aus Abmahnungen, aktuell aus den Jahren 2012 und 2013.
Es handelt sich nicht um Betrug oder Abzocke, sondern um Forderungen aus sog. Abmahnungen wegen Filesharings. Diese könnten viele Jahre alt sein, weshalb Empfänger dieser Schreiben sich oft nicht daran erinnern können. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie vor mehreren Jahren eine Abmahnung wegen Filesharings (z. B. Fareds oder Nimrod) wegen einer Urheberrechtsverletzung an Musikstücken, Computerspielen oder Filmen erhalten haben. Damals hatte jemand in ihrem Haushalt illegal eine Filesharing-Software genutzt. Die Inhaber der Forderungen heißen zum Beispiel:
- Two Guns Distribution
- Astragon Entertainment GmbH
- Track by Track Records UG
- Trak Music KG
- Malibu Media LLC
Verjährung der Forderungen von Rhein Inkasso
Zwar verjähren Abmahnkosten und der Unterlassungsanspruch in 3 Jahren. Der meist sehr hohe Schadensersatzanspruch verjährt jedoch erst in 10 Jahren. Der Rechteinhaber wie z. B. Malibu Media kann somit Forderungen aus dem Jahre 2012 noch im Jahre 2022 geltend machen. Oft geben die Rechteinhaber die Forderungen auch an Rechtsanwalt Oliver Edelmaier ab.
Vermeiden Sie einen Schufa-Eintrag!
Wenn Sie lediglich ein einfaches Schreiben von Rhein Inkasso z. B. im Auftrag von Malibu Media erhalten haben, sollten Sie reagieren, denn das Inkasso-Büro ist berechtigt, Schufa-Einträge vorzunehmen. Dieser Widerspruch sollte anwaltlich verfasst sein und juristische genau darlegen, warum keine Verantwortlichkeit bezüglich der damaligen Urheberrechtsverletzung besteht. Wer damals nicht selbst den Film, das PC-Spiel oder die Musik durch Filesharing verteilt hat, haftet meist auch nicht.
Erst recht sollten Sie reagieren, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben. Hierauf müssen Sie unbedingt einen Widerspruch „insgesamt“ einlegen, andernfalls droht auch hier ein Schufa-Eintrag.
Update: Mahnbescheide von Oliver Edelmaier
Die Rhein Inkasso beauftragt mittlerweile auch Rechtsanwalt Oliver Edelmaier aus Mannheim mit gerichtlichen Mahnbescheiden. Hiergegen müssen Sie unbedingt Widerspruch einlegen, sonst werden die Mahnbescheide rechtskräftig und es folgt ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht, den Sie dann bezahlen müssen.
Was tun? Unbedingt reagieren!
Wir haben über 35.000 Abmahnungen bearbeitet und helfen Ihnen gerne zu einem fairen Pauschalpreis und bundesweit gegen die Inkassoforderungen. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung.
Telefon 07171 – 79 80 00
Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH Zahlungsaufforderung nach Abmahnung: Was wird gefordert?
Die von der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH im Auftrag der Inhaber von Musikrechten oder Filmrechten geforderten Beträge variieren in der Höhe, je nach damaliger Abmahnung. Die Forderungen bestehen aus Hauptforderung, Verzugszinsen, Kontoführungskosten und Inkassokosten.
Einen Anruf bei Rhein Inkasso mit dem Hinweis auf fehlende Täter- und Störerhaftung kann man sich sparen. Das Inkassobüro kann zur Sache selbst in der Regel keine Angaben machen, sondern nur eine Ratenzahlung etc. vereinbaren.
Schufa-Eintrag verhindern!
Inkassobüros können negative Schufa-Einträge veranlassen. Sie sollten auf das Schreiben von Rhein Inkasso daher unbedingt reagieren!
Telefon 07171 – 79 80 00
Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH Zahlungsaufforderung nach Abmahnung: Was tun?
Im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides ist unbedingt innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einzulegen. Uns sind Fälle bekannt, in denen sich Abgemahnte auf Ratschläge im Internet verlassen haben und sogar den gerichtlichen Mahnbescheid ignoriert haben. Diese wurde rechtskräftig, ebenso der darauffolgende Vollstreckungsbescheid. Nach dem Widerspruch sollte man unbedingt gegenüber dem vertretenden Rechtsanwalt Oliver Edelmaier eine juristisch fundierte Verteidigung übersenden.
Wenn auch Sie eine Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nach einer Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie folgendes Kontaktformular. Gerne verteidigen wir Sie gegen die Inkassoforderungen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Team der Anwaltskanzlei Hechler.