Abmahnung wegen
Bildnutzung?
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Sie haben eine Abmahnung von CYFIRE, Nimrod, Frommer Legal, Fuß & Jankord, Dr. Lohsin & Partner oder einer anderen Kanzlei erhalten, weil Sie ein Foto ohne Lizenz verwendet haben sollen? Gefordert werden Löschung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten, oft mehrere tausend Euro für ein einziges Bild. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Abmahner und alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Ruhe bewahren! Dass ein Foto ohne Lizenz verwendet wurde, heißt noch nicht, dass die geforderte Summe stimmt. Die Beträge beruhen meist auf Honorartabellen und Zuschlägen, die sich angreifen lassen. Ob die Gegenseite die Rechte am Foto überhaupt nachweisen kann, ist eine weitere Frage.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Achtung, kurze Fristen: Bei Bild-Abmahnungen bleiben oft nur sieben bis neun Tage. Das Löschen des Fotos allein beendet die Sache nicht. Unterschreiben Sie das beigefügte Muster nicht, bevor es geprüft ist.
Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

„Ein Foto ist schnell kopiert. Was es wirklich wert ist, steht aber nicht in der Abmahnung.“
So verteidigen wir Sie gegen die Abmahnung wegen Bildern
Rechte
hinterfragen
Wer ist Urheber, wer hält die Nutzungsrechte, und kann die Gegenseite das belegen? Wir prüfen die Rechtekette genau.
Lizenzschaden
reduzieren
Honorartabellen und Zuschläge von bis zu 100 Prozent sind oft überhöht. Wir prüfen die Berechnung und verhandeln einen angemessenen Betrag.
Unterlassung
entschärfen
Statt des Musters der Gegenseite geben wir – wenn nötig – eine eng gefasste, modifizierte Erklärung ab.
„Wer das Bild nur löscht, hat die Abmahnung damit noch nicht erledigt.“
Schritt 1:
Nutzung dokumentieren und uns anrufen
Legen Sie das vollständige Schreiben mit Anlagen bereit. Sichern Sie Screenshots aller Stellen, an denen das Foto zu sehen ist oder war, und notieren Sie, seit wann es online ist. Klären Sie, woher das Bild stammt: selbst aus dem Internet kopiert, von einem Webdesigner eingebaut oder von einer Agentur geliefert.
Wichtig: Antworten Sie nicht selbst an die abmahnende Kanzlei. Angaben zu Dauer und Umfang der Nutzung sind oft die Grundlage für die spätere Berechnung.
Schritt 2:
Frist wahren, prüfen, verhandeln
Wir zeigen der Gegenseite unsere Vertretung an und wahren die Frist. Wir prüfen die Rechte am Foto, die Höhe des Lizenzschadens und die Anwaltskosten. Danach verhandeln wir über eine Gesamtlösung, die die Sache für Sie abschließend erledigt.
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Fotografen und Bildagenturen lassen das Internet mit Suchsoftware nach ihren Bildern durchsuchen. Zu den aktuellen Absendern haben wir jeweils eine eigene Seite mit Forderungen und unseren Erfahrungen:
Ihr Abmahner ist nicht dabei? Rufen Sie uns trotzdem an. Neue Abmahnwellen nehmen wir innerhalb weniger Tage in diese Übersicht auf.
Praktisch ja. Auch einfache Fotos ohne künstlerischen Anspruch sind als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Dass ein Bild in der Google-Bildersuche auftaucht oder auf einer anderen Website ohne Hinweis verwendet wird, macht es nicht frei nutzbar.
Betroffen sind vor allem Restaurants mit Speisefotos, Onlineshops, Handwerksbetriebe, Vereine und Selbstständige, die für ihre Website oder ihr Google-Unternehmensprofil ein passendes Bild gesucht haben.
Eine Bild-Abmahnung besteht meist aus diesen Bausteinen:
Einordnung: Honorartabellen sind keine gesetzlichen Preise. Ob sie im Einzelfall passen, hängt davon ab, ob der Rechteinhaber seine Bilder tatsächlich zu diesen Preisen lizenziert. Genau hier lässt sich oft ansetzen.
Nein. Das Löschen beendet nur die künftige Nutzung. Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenansprüche für die Vergangenheit bleiben bestehen.
Löschen Sie trotzdem gründlich: Oft ist ein Bild noch über eine direkte Adresse im Upload-Ordner der Website erreichbar, obwohl es auf keiner Seite mehr eingebunden ist. Prüfen Sie auch Google-Unternehmensprofil, Lieferportale, Social-Media-Profile und PDF-Speisekarten. Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung kann jede vergessene Stelle eine Vertragsstrafe auslösen.
Gegenüber dem Rechteinhaber haften Sie als Betreiber der Website oder des Profils trotzdem. Im Verhältnis zum Webdesigner oder zur Agentur kann aber ein Rückgriffsanspruch bestehen, je nachdem, was vereinbart wurde und wer das Bild beschafft hat. Das prüfen wir mit.
Nicht das beigefügte Muster. Es enthält häufig mehr als nötig, etwa ein Schuldanerkenntnis oder eine Zahlungspflicht. Die Alternative ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, die sich auf das konkrete Foto beschränkt. Über Geld wird dann getrennt verhandelt.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Für die außergerichtliche Vertretung bei einer Abmahnung wegen Bildern arbeiten wir zu einem Pauschalpreis, den wir Ihnen vorab nennen. Es gibt also keine Überraschungen.
In vielen Fällen liegt die Gesamtbelastung einschließlich unseres Honorars deutlich unter der ursprünglichen Forderung der Gegenseite.
Wir sind auf Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert und haben über 35.000 Abmahnungen und mehr als 2.000 Gerichtsverfahren begleitet. Die Kanzleien, die wegen Fotos abmahnen, und ihre Berechnungsmethoden kennen wir aus aktuellen Fällen. Unsere Mandanten bewerten uns auf ProvenExpert mit über 800 Bewertungen.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Bildern oder Fotos erhalten haben, rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an: ☎ Telefon 07171 / 79 80 00, oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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Das hören wir sehr oft. Auffindbar heißt aber nicht frei nutzbar: Auch Bilder aus der Google-Bildersuche oder von anderen Websites sind geschützt, solange keine Lizenz vorliegt. Ob Sie das Bild für ein kostenloses Stockfoto gehalten haben, kann allerdings bei der Höhe eine Rolle spielen.
Schreiben von CYFIRE, Nimrod, Frommer Legal, Fuß & Jankord oder Dr. Lohsin & Partner sind in aller Regel echt. Echt heißt aber nicht berechtigt: Ob die Forderung in dieser Höhe besteht, prüfen wir kostenlos.
Nein. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung und später eine Klage. Die Kosten liegen dann deutlich über der ursprünglichen Forderung.
Auch private Nutzung auf einer öffentlichen Website oder in einem öffentlichen Profil ist ohne Lizenz nicht erlaubt. Für Privatpersonen gilt bei einer ersten Abmahnung aber ein Kostendeckel nach § 97a Abs. 3 UrhG, der die Anwaltskosten deutlich begrenzt.
Meist nicht. Rechtsschutzversicherungen schließen das Urheberrecht häufig aus, Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten regelmäßig Ausschlüsse für Urheberrechtsverletzungen. Eine Anfrage schadet nicht, die Frist läuft aber unabhängig von der Antwort weiter.
„Nicht jede Honorartabelle ist ein Preisschild für Ihren Fall.“
Sie haben eine Abmahnung wegen eines Fotos auf Ihrer Website, in Ihrer Speisekarte oder in Ihrem Google-Profil erhalten? Dann gehen Sie die Sache nicht allein an. Wir prüfen Rechte und Berechnung und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Fazit: Wir sehen uns Ihre Abmahnung kostenlos an, nennen Ihnen unseren Pauschalpreis und sagen Ihnen offen, mit welchem Betrag die Sache voraussichtlich erledigt werden kann.
Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Urheberrecht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
Anwaltsprofil