Strafanzeige von Robert Habeck – Was tun?
Richtig reabieren bei Strafeanzeige von Robert Habeck
Sie haben eine Strafanzeige von Robert Habeck wegen Beleidigung erhalten? Sie werden von der Polizei beschuldigt, eine Person des öffentlichen Lebens beleidigt zu haben? Machen Sie keinesfalls Angaben, sondern kontaktieren Sie uns sofort. Wenn man jetzt richtig handelt, kann man die Strafe abwenden oder minimieren.
Die deutschen Staatsanwaltschaften reagieren mit voller Härte, wenn Politiker wie Robert Habig im Internet beleidigt werden. Unlängst wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet, weil der Betroffene Herrn Habeck in einer satirischen Zeichnung in Anspielung auf das Haarwaschmittel Schwarzkopf als „Schwachkopf“ bezeichnete. Auch bei Beleidigungen von Agnes Strack Zimmermann folgen Strafanzeigen. Einen derartigen Verfolgungsdruck wünscht sich die Bevölkerung auch gegen Clankriminalität und Ähnliches, leider vergeblich. Dieses rigorose Vorgehen könnte man als Einschüchterung der Bevölkerung bei Kritik an Politikern auslegen, anders sind diese Überreaktionen nichts zu erklären. Ob dieses Vorgehen überhaupt rechtens ist, wird von gewichtigen Strafrechtler bezweifelt.
Machen Sie keine Angaben!
Sie müssen im Strafverfahren keine Angaben machen. Wir haben bereits zahlreiche Fälle gegen gar keine oder nur eine sehr geringe Strafe eingestellt bekommen, ohne dass es ein Gerichtsverfahren gab.
Strafanzeige von Robert Habeck? Sofort handeln!
Wenn man eine Vorladung von der Polizei bekommen hat, weil man den Grünen-Politiker Robert Habeck „beleidigt“ haben soll, sollte man besonnen reagieren. Wir raten dringend davon ab, Angaben bei der Polizei zu machen. Sofern man per Handy etwaige Beleidigungen auf X veröffentlicht hat, wird man über die Handynummer überführt werden können. Anders, wenn derartige Straftaten über einen PC oder Tablett veröffentlicht wurden.
Robert Habeck möchte gegen „Hass“ vorgehen
Auf dem Internetportal des Unternehmens Sodone wirbt Robert Habeck damit, gegen Beleidigungen und Bedrohungen vorgehen zu wollen. Sodone behauptet auf der Website, „Online-Hass abschalten“ zu wollen.Hass ist allerdings kein Straftatbestand, sondern oft eine zulässige Meinungsäußerung und kann nicht einfach abgeschaltet werden. Strafbar sind lediglich Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdungen.
Reagieren Sie unbedingt!
Wer auf eine Ladung der Polizei nicht reagiert, wird in vielen Fällen ohne weitere Vorwarnung einen sehr teuren Strafbefehl, z. B. mit 40 Tagessätzen zu 70 EUR, erhalten. Dann ist es meist zu spät, sich effektiv zu wehren. Sie sind nicht verpflichtet, Ladungen der Polizei nachzukommen, Sie müssen noch nicht einmal absagen. Stattdessen sollten Sie uns beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen. Erst dann sollte, wenn überhaupt, eine Einlassung erfolgen. Was vor der Polizei ausgesagt wurde, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Bundesweite Hilfe bei Strafanzeige von Strack-Zimmermann
Wenn Sie eine Strafanzeige von Robert Habeck erhalten haben, rufen Sie uns gerne unter Telefon ☎ 07171 / 79 80 00 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.