RKA Mahnbescheid
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Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

RKA Mahnbescheid 2026 vom Amtsgericht Wedding erhalten? Sofort Widerspruch einlegen!

Gerichtlicher Mahnbescheid der PLAION GmbH – beantragt durch .rka Rechtsanwälte

Im Mahnbescheid stehen die PLAION GmbH als Antragstellerin und die Hamburger Kanzlei .rka Rechtsanwälte als deren Verfahrensbevollmächtigte? Dann werden jetzt die alten Filesharing-Abmahnungen zu Dead Island 2, Payday 3 und Saints Row gerichtlich weiterverfolgt. Sie haben zwei Wochen Zeit für den Widerspruch – danach ergeht ein Vollstreckungsbescheid.

Das Wichtigste in Kürze: Widerspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung ● Formular liegt bei, ankreuzen: „insgesamt“ ● Empfänger ist das Amtsgericht Wedding, nicht die Kanzlei ● kostenlos und ohne Begründung ● Hauptforderung meist EUR 2.656,20 ● nach dem Widerspruch ist eine deutlich günstigere Einigung noch möglich.

Kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder über unser Kontaktformular.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

Beispiel eines Mahnbescheids vom Amtsgericht Wedding, beantragt durch .rka Rechtsanwälte für die PLAION GmbH

Der gelbe Umschlag ist keine Mahnung mehr. Ab jetzt läuft eine Uhr – und sie läuft zwei Wochen.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Widerspruch innerhalb von 2 Wochen
  • Vollstreckungsbescheid verhindern
  • Jetzt kostenlos beraten lassen!

Unsere Erfahrung spricht für sich:

20+ Jahre Erfahrung im Filesharing-Recht
35.000+ bearbeitete Abmahnungen seit 2008
2 Wochen bleiben Ihnen
für den Widerspruch

So verteidigen wir Sie gegen den Mahnbescheid der PLAION GmbH

Frist sichern,
Titel verhindern

Wir legen fristgerecht Widerspruch ein. Damit kann kein Vollstreckungsbescheid mehr ergehen und die Zwangsvollstreckung ist vom Tisch.

Forderung
prüfen

Wir prüfen Aktivlegitimation, Ermittlung, Verjährung und die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid – und was davon belastbar ist.

Verfahren
beenden

In dem Zeitfenster nach dem Widerspruch lässt sich die Sache meist noch außergerichtlich und zu einem deutlich geringeren Betrag abschließen.

RKA Mahnbescheid: Schritt-für-Schritt

„Erst die Frist sichern, dann verhandeln – nie umgekehrt.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

RKA Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding - Rechtsanwalt Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Gerichtlicher Mahnbescheid der PLAION GmbH – bundesweite Hilfe

So legen Sie fristgerecht Widerspruch ein

Ein Formular müssen Sie nicht suchen – es liegt dem Mahnbescheid bei:

  • Formular „Widerspruch gegen den Mahnbescheid“ zur Hand nehmen.
  • Ankreuzen: „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ – nicht nur teilweise.
  • Aktenzeichen und Anschrift prüfen, rechts unten unterschreiben.
  • An das Amtsgericht Wedding senden, dessen Anschrift auf dem Mahnbescheid steht – nicht an die .rka Rechtsanwälte.
  • Zugang belegbar versenden, Kopie behalten.

Der Widerspruch ist kostenlos und muss nicht begründet werden. Danach kann kein Vollstreckungsbescheid mehr ergehen. Wichtig: Sie haben sich damit nicht für einen Prozess entschieden, sondern Zeit gewonnen – Zeit, in der sich die Sache deutlich günstiger einigen lässt. Schreiben Sie der Gegenseite jetzt nichts; alles, was Sie äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.

Frist knapp verpasst? Auch ein verspäteter Widerspruch kann noch helfen, solange kein Vollstreckungsbescheid erlassen ist. Rufen Sie uns dann sofort an.

Warum kommt der Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding?

Weil das Gesetz es so vorschreibt. Zuständig ist nach § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO das Amtsgericht am Sitz des Antragstellers – nicht an Ihrem Wohnort. Und Satz 2 lautet: „Hat der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.“ Die PLAION GmbH sitzt in Österreich – deshalb Berlin, egal wo Sie wohnen.

Nach Ihrem Widerspruch gibt das Amtsgericht Wedding die Sache an das Streitgericht ab, und das ist in aller Regel das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Nach Berlin fahren müssen Sie nicht.

PLAION GmbH und .rka Rechtsanwälte – wer schreibt mir da?

Antragstellerin ist die PLAION GmbH, der Publisher der betroffenen Spiele. Viele erkennen den Namen nicht wieder: Das Unternehmen hieß bis 2022 Koch Media GmbH. Trug Ihre alte Abmahnung diesen Namen, ist es derselbe Vorgang. Bekannt ist der Publisher vor allem über sein Label Deep Silver.

Die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR aus Hamburg – früher Reichelt Klute Aßmann – sind nicht Gläubiger, sondern Verfahrensbevollmächtigte. Es ist dieselbe Kanzlei, von der Sie damals die Abmahnung der RKA Rechtsanwälte erhalten haben.

Betroffen sind Dead Island 2 (2023), Payday 3 (2023) und Saints Row (2022). Der Vorwurf: Über Ihren Anschluss sei das Spiel in einer Tauschbörse heruntergeladen und dabei zugleich für andere bereitgehalten worden. Entscheidend ist rechtlich nicht der Download, sondern das öffentliche Zugänglichmachen (§ 19a UrhG), aus dem der Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG folgt. Als Anschlussinhaber sind Sie damit nicht automatisch der Täter – wer den Anschluss damals genutzt hat, entscheidet über Ihre Verteidigungslage.

Was fordert der Mahnbescheid? EUR 2.656,20

Die Hauptforderung stammt nicht aus dem Mahnverfahren, sondern ist die unbezahlt gebliebene Forderung aus der damaligen Abmahnung:

  • EUR 1.500,00 Lizenzschadensersatz – nach der Lizenzanalogie, also nach dem, was für eine entsprechende Nutzung üblicherweise zu zahlen gewesen wäre (§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG).
  • EUR 1.656,20 Abmahnkosten – die Anwaltsgebühren für das damalige Abmahnschreiben.
  • Hinzu kommen noch Zinsen

Dazu kommen die gesondert ausgewiesenen Nebenforderungen: Zinsen, die Gerichtskosten des Mahnverfahrens (0,5-Gebühr nach Nr. 1100 KV GKG) und die Verfahrensgebühr des gegnerischen Bevollmächtigten (Nr. 3305 VV RVG). Die Summe liegt damit spürbar über EUR 2.656,20 – und wächst weiter, sobald das streitige Verfahren beginnt.

Sind die alten Forderungen nicht längst verjährt?

Meistens nicht – die Fristen laufen für die einzelnen Positionen unterschiedlich. Die Abmahnkosten verjähren in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) ab dem Schluss des Entstehungsjahres. Für den Lizenzschadensersatz greift zusätzlich der Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB, den der Bundesgerichtshof für Filesharing anerkannt hat (BGH, Urt. v. 12.05.2016 – I ZR 48/15): Die ersparte Lizenzgebühr bleibt zehn Jahre durchsetzbar.

Genau darum geht es im Mahnverfahren: Mit der Zustellung ist die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB), und zwar bis sechs Monate nach Verfahrensende (§ 204 Abs. 2 BGB). Das erklärt, warum Mahnbescheide auffällig oft gegen Jahresende eintreffen.

Der Punkt, den fast niemand prüft: Der Anspruch muss im Mahnbescheid nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO so bezeichnet sein, dass er von anderen Ansprüchen unterscheidbar ist. Genügt die Anspruchsbezeichnung dem nicht – bei Sammelforderungen oder unklar zusammengesetzten Beträgen kommt das vor –, tritt die Hemmungswirkung nicht ein. Ob das bei Ihnen greift, sehen wir nur am konkreten Mahnbescheid.

Nach dem Widerspruch günstig einigen

Der wichtigste Punkt dieser Seite: Widerspruch und Einigung schließen sich nicht aus. Der Widerspruch ist nur die Notbremse. In dem Zeitfenster, das er eröffnet, lässt sich die Sache in aller Regel noch außergerichtlich und zu deutlich reduzierten Beträgen abschließen.

Wird die Sache dagegen an das Streitgericht abgegeben, kommen auf einen Schlag die vollen Gerichtsgebühren des Klageverfahrens, die gegnerischen Anwaltskosten im Unterliegensfall, Ihre eigenen Anwaltskosten und häufig Zeugenvernehmungen hinzu – die Gerichte laden in Filesharing-Sachen regelmäßig den gesamten Haushalt. In der Summe übersteigt das die ursprüngliche Forderung oft um ein Vielfaches.

Die Reihenfolge lautet: erst Widerspruch, dann verhandeln. Wer erst verhandelt und dabei die Zwei-Wochen-Frist verstreichen lässt, verliert jede Verhandlungsposition.

Das gilt auch dann, wenn Sie nicht der Täter sind: Auch eine gute Verteidigungslage muss vor Gericht bewiesen werden, und das kostet Zeit, Nerven und Geld. Waren Sie es dagegen selbst, raten wir zur zügigen Einigung – eine konstruierte Verteidigung ist teuer und führt schnell an die Grenze zum Betrug. Sagen Sie uns offen, wie es war.

Schon einen Vollstreckungsbescheid erhalten?

Dann wurde gegen den Mahnbescheid kein oder ein verspäteter Widerspruch eingelegt. Der Vollstreckungsbescheid steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich: Gerichtsvollzieher, Konto- und Lohnpfändung sind möglich, und er wirkt 30 Jahre.

Wichtig: Dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, formlos beim Mahngericht – vollstreckt werden kann in dieser Zeit dennoch. Läuft auch diese Frist ab, ist der Bescheid rechtskräftig und rechtlich kaum noch etwas zu erreichen. Genau deshalb zählt die erste Frist.

RKA Mahnbescheid: Was Sie jetzt tun sollten

Denken Sie zweigleisig: die Frist zwingend sichern – und danach prüfen, ob eine sofortige, reduzierte Einigung nicht der wirtschaftlich vernünftigere Abschluss ist. Die Amtsgerichte neigen in Filesharing-Sachen derzeit dazu, den Anschlussinhaber als Täter zu verurteilen, wenn kein anderer Täter benannt wird, der die Tat vor Gericht auch einräumt. Kommt es zum Urteil, folgt nicht selten die Berufung zum Landgericht.

Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 an. Wie ein solches Verfahren typischerweise abläuft, zeigt auch unsere Seite zum Mahnbescheid von Frommer Legal.

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    Häufige Fragen zum RKA Mahnbescheid

    Ab wann laufen die zwei Wochen genau?

    Ab der Zustellung – nicht ab dem Datum des Mahnbescheids. Maßgeblich ist der Tag, an dem der gelbe Umschlag eingeworfen wurde; der Postbote vermerkt ihn auf dem Umschlag. Heben Sie den Umschlag deshalb auf, er ist der Nachweis. Urlaub ändert daran nichts: Zugestellt ist zugestellt.

    Ist der Mahnbescheid echt oder ein Fake?

    Ein echter Mahnbescheid kommt im gelben Umschlag mit Zustellungsvermerk, niemals per E-Mail. Absender ist das Amtsgericht Wedding, nicht die Kanzlei; ein Widerspruchsformular liegt bei; eine Zahlung auf ein Konto des Gerichts wird nicht verlangt. Schreiben mit Zahlungslinks oder der Drohung einer Kontopfändung binnen 24 Stunden sind keine Mahnbescheide.

    Aber: „Echt“ heißt nicht „berechtigt“. Das Mahngericht prüft den Anspruch inhaltlich nicht, es druckt aus, was die Antragstellerin eingegeben hat. Der Widerspruch ist deshalb der gesetzlich vorgesehene Weg, kein Affront.

    Schicke ich den Widerspruch an das Gericht oder an RKA?

    An das Amtsgericht Wedding; die Anschrift steht auf dem Mahnbescheid. Ein Widerspruch, der an die .rka Rechtsanwälte oder an das Gericht Ihres Wohnorts geht, erreicht das Mahngericht möglicherweise nicht rechtzeitig – dann läuft die Frist ins Leere.

    Kommt der Mahnbescheid in die SCHUFA?

    Der Mahnbescheid allein nicht. Kritisch wird der Vollstreckungsbescheid, gegen den kein Einspruch einging: Solche titulierten Forderungen können an Auskunfteien gemeldet werden und wirken sich über Jahre auf Kredit, Miet- und Mobilfunkverträge aus.

    Ich habe die Abmahnung damals nie bekommen

    Für den Widerspruch spielt das zunächst keine Rolle – die Frist läuft ab Zustellung des Mahnbescheids. Für die spätere Auseinandersetzung ist der Punkt aber erheblich, insbesondere für die Abmahnkosten, die den Zugang des Abmahnschreibens voraussetzen. Also zuerst widersprechen, dann mit uns klären, was Sie damals erreicht hat.

    Muss ich zum Gericht nach Berlin fahren?

    Nein. Im Mahnverfahren gibt es keine mündliche Verhandlung, es ist ein reines Formularverfahren. Das Amtsgericht Wedding ist nur zuständig, weil die Antragstellerin ihren Sitz im Ausland hat (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Kommt es zum streitigen Verfahren, wird die Sache an das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz abgegeben.

    Kostenlose Erstberatung beim RKA Mahnbescheid

    Machen Sie keine Experimente. Handeln Sie nicht ohne Anwalt.– Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    RKA Mahnbescheid der PLAION GmbH - Rechtsanwalt Matthias Hechler

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Filesharing-Recht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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