IPPC LAW Abmahnung
abwehren!
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
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Eine IPPC Law Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok verursacht meist Unbehagen und Ratlosigkeit bei den Betroffenen. Wir sind auf dieses Gebiet spezialisiert und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt gegen die Abmahnung verteidigen können.
Keine Panik! Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie jetzt besonnen, wenn Sie eine Abmahnung von IPPC Law bekommen haben. Unterschreiben und bezahlen Sie nichts, ohne die Abmahnung einem Anwalt gezeigt zu haben. Eventuell ist die Forderung überhöht oder Ihr Account fällt gar nicht unter die gewerbliche Nutzung, die IPPC Law behauptet. Wir sind eine hochspezialisierte Anwaltskanzlei und haben bislang zahlreiche IPPC Law Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media bearbeitet, weshalb wir die Abläufe kennen und wissen, wie man richtig reagiert. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie nach Erhalt der Abmahnung unternehmen müssen.
Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.
Sparen Sie Geld: Es ist sinnlos, mehrere hundert Euro für einen eigenen Anwalt zu investieren, der behauptet, seine Mandanten würden ohnehin nicht verklagt. Fakt ist: Wer sich mit IPPC Law nicht einigt oder die Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung und zahlt am Ende ein Vielfaches der ursprünglichen Forderung.
Die "Abmahnungs-Abwehr" – Ihr kompetenter Partner bei IPPC Law Abmahnungen

„Glauben Sie niemandem, der Ihnen verspricht, dass Sie bei IPPC Law nichts bezahlen müssen!“
So verteidigen wir Sie gegen die IPPC Law Abmahnung
Spezialisierter Anwalt
analysiert Abmahnung
Wir analysieren Ihre IPPC Law Abmahnung und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten im konkreten Fall.
Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung
Ob gewerbliche Nutzung oder nicht, ob Haftung oder nicht: Wir können für Sie die Sache sofort mit einer geringeren Zahlung beenden.
Gerichtsverfahren
verhindern
Wer sich nicht einigt, riskiert eine einstweilige Verfügung. Durch unsere Einigung ist die Sache sofort & billiger beendet.
"Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern.“
Schritt 1:
Kostenlose Erstberatung nutzen
Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Abmahnung von IPPC Law. Dabei sollten Sie uns die konkrete Nutzung Ihres Instagram- oder TikTok-Accounts schildern, denn eines ist sicher: Solange keine Einigung erzielt wurde, ist die Sache nicht beendet und kann vor Gericht landen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist entscheidend, ob der Account tatsächlich gewerblich genutzt wurde und ob die Rechteinhaberschaft von B1 Recordings, DEFEND MUSIC, Inc bzw. dem jeweiligen Auftraggeber überhaupt zutrifft. Wer die Abmahnung einfach ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung, die die Gesamtkosten erheblich erhöht.
Beachten Sie: Wenn eine Anwaltskanzlei behauptet, "meistens zahlen unsere Mandanten gar nichts", werden Sie hellhörig. Dieses Versprechen kann niemand pauschal halten. IPPC Law ist dafür bekannt, bei ausbleibender Reaktion zügig gerichtliche Schritte einzuleiten. Dann wird es meist deutlich teurer als eine sofortige, anwaltlich begleitete Einigung.
Schritt 2:
Einigung mit IPPC Law herbeiführen
Wenn die Musiknutzung tatsächlich gewerblich und ohne Lizenz erfolgte, werden wir mit IPPC Law eine Einigung herbeiführen, mit der Sie deutlich Geld sparen. Außerdem geben wir – falls sinnvoll – nur eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die Sie weniger weitreichend bindet als die von IPPC Law vorgelegte Fassung. Dann ist die Sache meist innerhalb weniger Tage erledigt und Sie können wieder ruhig schlafen.
Ist Ihr Account nachweislich privat genutzt worden oder greifen die von IPPC Law angesetzten Streitwerte und Schadenssummen nicht, weisen wir die Forderung zurück oder verhandeln sie auf ein realistisches Maß herunter.
Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin (Storkower Straße 158, 10407 Berlin) hat sich unter Rechtsanwalt Daniel Sebastian auf das Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert – ursprünglich vor allem im Bereich Filesharing, seit einiger Zeit verstärkt auch wegen unlizenzierter Musiknutzung in Instagram-Reels und TikTok-Videos. IPPC Law vertritt dabei typischerweise folgende Auftraggeber:
Sie haben die IPPC Law Abmahnung erhalten, weil ein Musikstück, an dem der Auftraggeber die Rechte hält, in einem öffentlich sichtbaren Beitrag auf Ihrem Instagram- oder TikTok-Account eingebunden war. Die Rechteinhaber bzw. von ihnen beauftragte Dienstleister durchsuchen die Plattformen gezielt nach der Nutzung bestimmter Titel und dokumentieren den jeweiligen Beitrag inklusive Account-Namen. Entscheidend für den Vorwurf ist meist, ob der Account bzw. der konkrete Beitrag als gewerblich einzustufen ist – etwa weil er Produkte, Dienstleistungen oder ein Unternehmen bewirbt. Ob dies im Einzelfall tatsächlich zutrifft, sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen.
Ratgeber: Auch technisch private Accounts können abgemahnt werden, wenn IPPC Law der Auffassung ist, dass die Inhalte faktisch gewerblich genutzt wurden. Diese Einschätzung ist keineswegs immer zutreffend und lässt sich in vielen Fällen widerlegen.
Die Forderungen in der Abmahnung von IPPC Law sind folgende:
Hauptforderung ist die grundsätzlich lebenslang gültige, strafbewehrte Unterlassungserklärung. Damit verpflichten Sie sich, eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro zu bezahlen, wenn sich die Nutzung in Zukunft wiederholt. Daher geben wir für unsere Mandanten, wenn überhaupt, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.
Schmerzvoller als die Unterlassungserklärung selbst sind die Anwaltskosten und der Schadensersatz. Der Schadensersatz wird über eine Lizenzanalogie berechnet. Die Anwaltskosten werden aus einem Streitwert von häufig 10.000 bis 50.000 Euro errechnet. In Summe bewegen sich die Gesamtforderungen meist zwischen EUR 2.500 und EUR 15.000, abhängig von Reichweite, Nutzungsdauer und Anzahl der betroffenen Titel bzw. Rechteinhaber.
Hinweis: Sollte die Sache vor Gericht landen, fallen zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten an, die die Gesamtsumme deutlich erhöhen.
Rechtlich maßgeblich ist § 19a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung) in Verbindung mit § 97 UrhG. Wer ein geschütztes Musikwerk ohne die erforderliche Lizenz öffentlich zugänglich macht, kann auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist dabei regelmäßig die Frage, ob die Nutzung privat oder gewerblich erfolgte, denn die von den Plattformen bereitgestellten Musikbibliotheken sind meist nur für private Zwecke lizenziert.
Die Rechtslage ist typischerweise wie folgt:
1. Fallgruppe: Wurde die Musik tatsächlich gewerblich und ohne Lizenz genutzt, ist der Unterlassungsanspruch von IPPC Law grundsätzlich berechtigt. Dennoch können wir die geforderten Geldbeträge regelmäßig deutlich reduzieren und die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten modifizieren.
2. Fallgruppe: War die Nutzung privat oder wurde der Beitrag von einem Dritten (z. B. einem Mitarbeiter oder einer Agentur) ohne Ihr Wissen veröffentlicht, prüfen wir, ob und in welchem Umfang überhaupt eine Haftung besteht. Häufig lässt sich die Forderung dann erheblich reduzieren oder vollständig zurückweisen.
Was soll ich tun, wenn mein Account eigentlich privat ist? Dokumentieren Sie, seit wann und wofür der Account genutzt wird, und legen Sie diese Informationen uns vor. IPPC Law verzichtet dadurch nicht automatisch auf die Forderung – häufig lässt sich die Einordnung als „gewerblich“ jedoch mit guten Argumenten entkräften oder zumindest die Schadenshöhe deutlich senken.
Was, wenn ich das Video bereits gelöscht habe? Das ändert an der bereits erfolgten Rechtsverletzung grundsätzlich nichts, kann aber im Rahmen der Verhandlung berücksichtigt werden.
Die Musik stammt aus der Plattform-Bibliothek – zählt das nicht als lizenziert? Nein, jedenfalls nicht automatisch: Instagram und TikTok lizenzieren ihre Musikbibliotheken überwiegend nur für private Nutzung, nicht für gewerbliche Beiträge.
Praxisbeispiel 1:
Der Abgemahnte hatte die Musik tatsächlich in einem klar gewerblich beworbenen Reel verwendet. Hier konnten wir die Forderungen trotzdem auf einen Bruchteil der ursprünglichen Forderung reduzieren.
Praxisbeispiel 2:
Ein privater Account wurde von IPPC Law fälschlicherweise als gewerblich eingestuft. Hier konnten wir sämtliche Ansprüche für den Abgemahnten abwehren, indem wir die private Nutzung nachwiesen.
Praxisbeispiel 3:
Ein Abgemahnter wurde zunächst von einer Kanzlei vertreten, die sämtliche Ansprüche pauschal zurückwies, obwohl die gewerbliche Nutzung eindeutig war. Trotz des Versprechens, dass er nichts bezahlen müsse, drohte im Anschluss eine gerichtliche Auseinandersetzung mit deutlich höheren Forderungen. Wir konnten die Angelegenheit mit einer günstigen außergerichtlichen Einigung beenden.
Abmahnungen von IPPC Law sind weder Fake noch Betrug. IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in der Storkower Straße 158, Berlin, ist eine real existierende, im Urheberrecht tätige Kanzlei unter Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Folglich sollten Sie die Forderung nicht ignorieren, sonst landet die Sache vor Gericht und die Kosten steigen erheblich. „Echt“ bedeutet jedoch nicht, dass die geforderte Summe in voller Höhe berechtigt ist.
Beachten Sie: Auch wenn Sie die Einordnung als gewerblich für falsch halten, sollten Sie reagieren. Sonst riskieren Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung.
"Mein Account ist privat" ist ein ernstzunehmendes, aber kein automatisch erfolgreiches Argument gegen eine IPPC Law Abmahnung. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung: Wird über den Account geworben, werden Produkte oder Dienstleistungen beworben, oder handelt es sich um ein Unternehmensprofil, stufen Gerichte die Nutzung häufig als gewerblich ein – unabhängig von der Account-Einstellung.
Ein Beispiel aus unserer täglichen Anwaltspraxis: Ein Account war technisch auf „privat“ gestellt, enthielt jedoch zahlreiche Beiträge mit Preisen, Bestelllinks und Firmenlogo. Das Gericht wertete dies als gewerbliche Nutzung. Insofern raten wir, die konkreten Umstände genau zu dokumentieren und uns vorzulegen, bevor Sie sich gegenüber IPPC Law äußern.
Hier finden Sie Beispiele falscher Reaktionen aus der Praxis:
1. Falschberatung durch Anwalt: „Einfach ignorieren, IPPC Law klagt sowieso nicht wegen kleiner Beträge“: Ein Mandant kontaktierte uns erst, nachdem er bereits eine gerichtliche Klage bzw. eine einstweilige Verfügung erhalten hatte. Er hatte zuvor dem Rat vertraut, dass Abmahnungen wegen Musiknutzung ohnehin folgenlos blieben. Das Gegenteil ist der Fall: IPPC Law leitet bei ausbleibender Reaktion regelmäßig gerichtliche Schritte ein. Gesamtkosten für den Mandanten aufgrund der Falschberatung lagen am Ende deutlich über der ursprünglichen Forderung.
2. Verteidigung mit „Das war doch nur ein Meme-Video“! Vor Gericht unterlag ein Abgemahnter, weil die humoristische Einordnung eines Videos nichts an der gewerblichen Nutzung des zugrundeliegenden Accounts änderte. Dies mag in vielen Fällen unfair erscheinen, zeigt aber, dass eine sorgfältige rechtliche Einordnung wichtiger ist als der subjektive Eindruck vom Inhalt des Videos.
Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gibt es keinen pauschalen Widerspruch, der die Abmahnung stoppen würde, weil er – anders als im Verwaltungsrecht – keine aufschiebende Wirkung hat. Vielmehr muss man im Einzelfall vortragen, warum die Nutzung privat war, die Rechteinhaberschaft bestritten wird oder der Streitwert unangemessen hoch angesetzt ist. Da jeder Fall anders liegt, benötigen Sie eine individuelle Verteidigung, für die es keine Muster-Vorlagen gibt.
Man unterscheidet zwischen der von IPPC Law mitgeschickten Unterlassungserklärung und einer modifizierten Unterlassungserklärung. Jede Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, bei dem man sich lebenslang (oder bis zur Kündigung) zur Unterlassung und Bezahlung einer Vertragsstrafe bei einem künftigen Verstoß verpflichtet, weshalb Sie die Rechtslage unbedingt anwaltlich prüfen lassen sollten. Nur dann, wenn ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht, raten wir zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, in allen anderen Fällen nicht. Die modifizierte Fassung unterscheidet sich vor allem durch eine Reduzierung bzw. präzisere Fassung der Vertragsstrafe und engere Formulierungen zu Ihren Gunsten.
Für rein private Beiträge dürfen Sie die integrierten Musikbibliotheken grundsätzlich nutzen. Sobald ein Account oder ein einzelner Beitrag jedoch gewerblichen Charakter hat – etwa durch Produktwerbung, Firmenbezug oder eine Verlinkung zu einem Shop – reicht diese Lizenz regelmäßig nicht mehr aus. TikTok bietet für gewerbliche Accounts zusätzlich eine sogenannte „Commercial Music Library“ an, die jedoch deutlich kleiner ist und viele aktuelle Chart-Hits nicht enthält.
Die Ansprüche aus der Abmahnung verjähren unterschiedlich: Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach BGH-Rechtsprechung regelmäßig erst nach 10 Jahren. Die Anwaltskosten hingegen verjähren bereits nach 3 Jahren. Die Verjährung beginnt am 1. Januar des Folgejahres nach Kenntnis der Rechtsverletzung.
Obwohl man dies in manchen Internet-Foren liest, gibt es keine grundlosen Folgeabmahnungen. Eine weitere IPPC Law Abmahnung ist niemals die zwangsläufige Folge einer vorhergehenden Abmahnung. Wurde jedoch nur ein einzelner Beitrag beanstandet, während weitere Beiträge mit unlizenzierter Musik online bleiben, können durchaus separate Abmahnungen für jeden weiteren Titel bzw. Beitrag folgen.
Abmahnungen wegen Musiknutzung lassen sich am zuverlässigsten vermeiden, indem gewerblich genutzte Accounts ausschließlich lizenzierte oder lizenzfreie Musik verwenden und bestehende Beiträge regelmäßig auf unlizenzierte Musiknutzung überprüft werden.
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Wenn Sie eine IPPC Law Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok erhalten haben, sollten Sie sich vernünftig anwaltlich beraten und vertreten lassen. Im Internet kursieren viele Märchen rund um diese Abmahnwelle, darunter auch viele Laieneinschätzungen, Mutmaßungen und falsche Werbeversprechen von Anwälten. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder per Kontaktformular.
Praxis-Tipp: IPPC Law lässt die Forderungen nicht verjähren und verzichtet nicht ohne Weiteres auf sie, so dass pauschale Aussagen von Anwälten, sie würden dafür sorgen, dass Sie als Abgemahnter gar nichts bezahlen müssen, mit Vorsicht zu genießen sind. Niemand kann unabhängig vom Einzelfall derartige Versprechungen abgeben. Viele Abgemahnte laufen leider in diese Falle, bezahlen ihrem eigenen Anwalt mehrere hundert Euro und hoffen dann darauf, dass sich die Sache in Luft auflöst. Häufig ist das Gegenteil der Fall: Es folgt eine gerichtliche Auseinandersetzung, die insgesamt deutlich teurer wird als eine frühzeitige, gut verhandelte Einigung.
Fazit: Wir prüfen Ihre Abmahnung kostenlos und nennen Ihnen anschließend transparent unsere Pauschale sowie eine realistische Einschätzung, mit welcher Summe die Sache gegenüber IPPC Law voraussichtlich erledigt werden kann.