Nimrod Abmahnung
abwehren!

Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise

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Rechtsanwalt Hechler
Erfahrene Anwälte helfen Ihnen bundesweit!

Nimrod Abmahnung – So beenden Sie die Sache sofort!

Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen von Nimrod

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod aus Berlin erhalten? Keine Panik! Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich verteidigen können.

Keine Panik! Bewahren Sie Ruhe, wenn Sie solche Forderungen wegen des Anbietens eines Computerspiels in einer Internettauschbörse erhalten haben. Jetzt müssen Sie richtig handeln, was bedeutet, zunächst nichts zu unterschreiben und auch nichts zu bezahlen. Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob Sie überhaupt für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Wir haben bislang über 5.000 Abmahnungen von Nimrod bearbeitet, weshalb wir die Kanzlei und ihre Vorgehensweise kennen und wissen, wie man richtig reagiert. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie nach Erhalt der Abmahnung unternehmen müssen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular. Unsere Kosten sind nur EUR 199,00 brutto.

Hinweis: Es ist sinnlos, EUR 500,00 an den eigenen Anwalt zu bezahlen. Fakt ist: Solange kein Geld fließt, ist die Sache 10 Jahre lang nicht verjährt und geht vermutlich vor Gericht. Für EUR 499,00 beenden wir die Sache risikolos inkl. Zahlung an Nimrod.

Die "Abmahnungs-Abwehr" – Ihr kompetenter Partner Abmahnungen

Beispiel einer Nimrod Abmahnung

Glauben Sie niemandem, der Ihnen verspricht, dass Sie nichts an Nimrod bezahlen müssen!“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Nicht sofort zahlen – Nicht unterschreiben
  • Fristen unbedingt einhalten
  • Rufen Sie uns an!

Unsere Erfahrung spricht für sich:

15+ Jahre Erfahrung mit Nimrod
5.000+ bearbeitete Nimrod Abmahnungen seit 2010
200+ Gerichtsverfahren
gegen Nimrod

Nimrod Abmahnung sofort loswerden – So funktioniert’s

Kostenlose Analyse
der Abmahnung

Wir prüfen Ihre Nimrod Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten im konkreten Fall.

Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung

Ob Täter oder nicht, ob Haftung oder nicht: Wir können für Sie die Sache sofort mit einer erträglichen Zahlung beenden.

Gerichtsverfahren
verhindern

Wer sich nicht einigt, wird vor Gericht verklagt. Durch unsere Einigung ist die Sache sofort & billiger beendet.

Abmahnung von Nimrod sofort beenden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Rechtsanwalt Matthias Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Nimrod Abmahnung wegen Filesharing – Bundesweite Hilfe von Experten

Worum geht es in der Nimrod Abmahnung?

Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin vertreten Computerspielehersteller bzw. -rechtehinaber wie die Kalypso Media Group GmbHAstragon Entertainment GmbH oder Headup GmbH. Deren Computerspiele werden in Internettauschbörsen illegal angeboten und heruntergeladen, so dass diese Hersteller mit Abmahnungen gegen die Nutzer der Filesharing-Netzwerke (z. B. torrent) vorgehen. Mit diesen Abmahnungen soll das kostenlose und illegale Verbreiten der Computerspiele unterbunden werden.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Nimrod Rechtsanwälte fordern von den Abgemahnten die sofortige Unterlassung des illegalen Anbietens der PC-Spiele, die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, die Erstattung von Anwaltskosten sowie die Zahlung eines Schadensersatzes. Insgesamt werden bereits in der Abmahnung EUR 850,00 zur pauschalen Abgeltung aller Forderungen angeboten. Die Anwälte fügen den Schreiben einen Entwurf für eine Unterlassungserklärung bei.

Diese Forderung in Höhe von EUR 850,00 ist bereits ein reduziertes Angebot, denn angeblich seien Anwaltskosten von EUR 1.336,90 oder EUR 381,40 angefallen und ein Schadensersatz von EUR 2.500,00 berechtigt, insgesamt EUR 3.836,90.

Achtung: Wenn Sie sich für unschuldig halten, sich nicht einigen und dann vor Gericht die Datenermittlung bestreiten, werden Gutachterkosten von EUR 4.000,00 – 6.000,00 berechnet – zusätzlich zu den Kosten aus der Abmahnung!

Sind die Anwaltskosten berechtigt?

Nein. Die Höhe der Abmahnkosten ist gedeckelt: Nach § 97a Abs. 3 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind die Anwaltskosten bei einer ersten urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharing für den Unterlassungsanspruch auf einen Gegenstandswert von EUR 1.000,00 gedeckelt. Das führt zu einer Höchstgebühr von EUR 140,90 für den Unterlassungsanspruch, hinzu kommen ein paar Euro für den Schadensersatzanspruch. Diese Deckelung wurde bereits vor dem Bundesgerichtshof angegriffen und ist nach Ansicht des BGHs und mittlerweile auch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes gültig (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 – C-559/20).

Muss ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Der Täter einer Urheberrechtsverletzung muss auf Anforderung eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn er nicht vor Gericht auf Unterlassung verklagt werden möchte. Tätern empfehlen wir daher immer die sofortige Abgabe einer Unterlassungserklärung, dies allerdings in modifizierter Form, wenn die mitgesendete Unterlassungserklärung ungeschuldete Forderungen oder Reichweiten enthält.

Der Nachteil der Unterlassungserklärung ist das lebenslang gültige Damoklesschwert einer Vertragsstrafe, wenn man erneut das abgemahnte Spiel per Filesharing anbietet, das darf eben nicht passieren.

Beispiele aus der Praxis:

Wir haben über 35.000 Abmahnungen bearbeitet und in den meisten Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Erst 2 Mandanten wurden bei einem erneuten Verstoß erwischt, die Strafe konnte in 1 Fall abgewendet werden, im zweiten Fall konnte man sich auf EUR 1.000,00 einigen.

Wie kann ich mich verteidigen?

Alternative 1: Sie sind unschuldig

Sie haben eine Chance, nichts bezahlen zu müssen, wenn Sie nicht der Täter sind und auch keine Pflichtverletzungen begangen haben, die eine Mitverantwortung für das Filesharing begründen können. Dann kann man juristisch argumentieren, dass Sie keine Verantwortung trifft. Wichtig sind jedoch Zeugen, die das bestätigen können. Bestenfalls war einer der Zeugen der Täter und übernimmt die Haftung, dann ist die Sache für Sie erledigt.

Alternative 2: Sie sind der Täter oder haften als Störer

Sobald Sie als Täter oder Störer (Haftung für Dritte) eine Verantwortung trifft oder Sie nicht nachweisen können, dass Sie nicht der Täter waren, scheidet eine Abwehr aller Forderungen aus. Die gute Nachricht: Wir können auch in diesen Fällen eine Einigung erzielen, so dass Sie weit weniger als die Hälfte der EUR 850,00 bezahlen müssen. Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ist in diesem Fall selbstverständlich Pflicht.

Was kann ich tun, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, springt in Deutschland der Staat ein. Außergerichtlich nennt sich das Beratungshilfe.

Wie erhalten Sie Beratungshilfe? Hierzu gehen Sie zu Ihrem Amtsgericht, wo Sie den sog. Berechtigungsschein erhalten können. Das ist ein Gutschein für einen Anwalt. Nehmen Sie zum Amtsgericht neben der Abmahnung einen Reisepass oder Personalausweis mit sowie Einkommensnachweis oder Steuerbescheid, Vermögensnachweise sowie den Mietvertrag. Sie müssen nachweisen, dass Sie wenig Einkommen haben und mit Ihren regelmäßigen Ausgaben nicht über einen bestimmten Betrag kommen.

Wenn Sie uns diesen Berechtigungsschein im Original per Post schicken, erhalten wir unser Honorar über die Beratungshilfe. Auf die EUR 15,00 Selbstbeteiligung verzichten wir dann.

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    Kostenlose Erstberatung bundesweit

    Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.– Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Filesharing-Recht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
    Anwaltsprofil