Nimrod Abmahnung
abwehren!
Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise
Jetzt Erstberatung anfordern!
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod aus Berlin erhalten? Keine Panik! Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich verteidigen können.
Keine Panik! Bewahren Sie Ruhe, wenn Sie solche Forderungen wegen des Anbietens eines Computerspiels in einer Internettauschbörse erhalten haben. Jetzt müssen Sie richtig handeln, was bedeutet, zunächst nichts zu unterschreiben und auch nichts zu bezahlen. Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob Sie überhaupt für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Wir haben bislang über 5.000 Abmahnungen von Nimrod bearbeitet, weshalb wir die Kanzlei und ihre Vorgehensweise kennen und wissen, wie man richtig reagiert. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie nach Erhalt der Abmahnung unternehmen müssen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular. Unsere Kosten sind nur EUR 199,00 brutto.
Hinweis: Es ist sinnlos, EUR 500,00 an den eigenen Anwalt zu bezahlen. Fakt ist: Solange kein Geld fließt, ist die Sache 10 Jahre lang nicht verjährt und geht vermutlich vor Gericht. Für EUR 499,00 beenden wir die Sache risikolos inkl. Zahlung an Nimrod.
Die "Abmahnungs-Abwehr" – Ihr kompetenter Partner Abmahnungen

„Glauben Sie niemandem, der Ihnen verspricht, dass Sie nichts an Nimrod bezahlen müssen!“
Unsere Erfahrung spricht für sich:
Nimrod Abmahnung sofort loswerden – So funktioniert’s
Kostenlose Analyse
der Abmahnung
Wir prüfen Ihre Nimrod Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten im konkreten Fall.
Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung
Ob Täter oder nicht, ob Haftung oder nicht: Wir können für Sie die Sache sofort mit einer erträglichen Zahlung beenden.
Gerichtsverfahren
verhindern
Wer sich nicht einigt, wird vor Gericht verklagt. Durch unsere Einigung ist die Sache sofort & billiger beendet.
Abmahnung von Nimrod sofort beenden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
„Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern.“
Schritt 1:
Kostenlose Ersteinschätzung nutzen
Nutzen Sie unsere bundesweite kostenlose Ersteinschätzung nach Zugang des Schreibens sofort. Wir erläutern Ihnen die Rechtslage beim Filesharing. Beachten Sie dabei, dass man Ihnen nachweisen kann, dass die Datei angeboten wurde und dass Sie so lange selbst haften, bis Sie einen alternativen Täter präsentieren. Wenn Sie die Forderung abwehren möchten, benötigen Sie mindestens einen, besser zwei, Zeugen vor Gericht, die als Täter in Frage kommen.
Beachten Sie: Wenn eine Anwaltskanzlei behauptet, "meistens zahlen unsere Mandanten gar nichts", werden Sie unter Umständen falsch beraten. Ohne Ihren konkreten Sachverhalt zu kennen, kann Ihnen niemand prognostizieren, wie die Sache ausgeht. Wir schätzen, dass über 90% der Abgemahnten gerichtlich verklagt werden. Dann werden für das Spiel EUR 2.000,00 Schadensersatz eingeklagt.
Schritt 2:
Einigung mit Nimrod herbeiführen
Wir raten dringend dazu, sich sofort und günstig zu einigen, wenn Sie selbst der Täter waren oder wenn Sie den Täter schützen möchten. So können Sie viel Stress und Geld sparen. Parallel geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab. Dann ist die Sache nach ca. 1 Woche sofort erledigt und Sie können wieder ruhig schlafen.

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00
Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin vertreten Computerspielehersteller bzw. -rechtehinaber wie die Kalypso Media Group GmbH, Astragon Entertainment GmbH oder Headup GmbH. Deren Computerspiele werden in Internettauschbörsen illegal angeboten und heruntergeladen, so dass diese Hersteller mit Abmahnungen gegen die Nutzer der Filesharing-Netzwerke (z. B. torrent) vorgehen. Mit diesen Abmahnungen soll das kostenlose und illegale Verbreiten der Computerspiele unterbunden werden.
Die Nimrod Rechtsanwälte fordern von den Abgemahnten die sofortige Unterlassung des illegalen Anbietens der PC-Spiele, die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, die Erstattung von Anwaltskosten sowie die Zahlung eines Schadensersatzes. Insgesamt werden bereits in der Abmahnung EUR 850,00 zur pauschalen Abgeltung aller Forderungen angeboten. Die Anwälte fügen den Schreiben einen Entwurf für eine Unterlassungserklärung bei.
Diese Forderung in Höhe von EUR 850,00 ist bereits ein reduziertes Angebot, denn angeblich seien Anwaltskosten von EUR 1.336,90 oder EUR 381,40 angefallen und ein Schadensersatz von EUR 2.500,00 berechtigt, insgesamt EUR 3.836,90.
Achtung: Wenn Sie sich für unschuldig halten, sich nicht einigen und dann vor Gericht die Datenermittlung bestreiten, werden Gutachterkosten von EUR 4.000,00 – 6.000,00 berechnet – zusätzlich zu den Kosten aus der Abmahnung!
Nein. Die Höhe der Abmahnkosten ist gedeckelt: Nach § 97a Abs. 3 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind die Anwaltskosten bei einer ersten urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharing für den Unterlassungsanspruch auf einen Gegenstandswert von EUR 1.000,00 gedeckelt. Das führt zu einer Höchstgebühr von EUR 140,90 für den Unterlassungsanspruch, hinzu kommen ein paar Euro für den Schadensersatzanspruch. Diese Deckelung wurde bereits vor dem Bundesgerichtshof angegriffen und ist nach Ansicht des BGHs und mittlerweile auch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes gültig (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 – C-559/20).
Der Täter einer Urheberrechtsverletzung muss auf Anforderung eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn er nicht vor Gericht auf Unterlassung verklagt werden möchte. Tätern empfehlen wir daher immer die sofortige Abgabe einer Unterlassungserklärung, dies allerdings in modifizierter Form, wenn die mitgesendete Unterlassungserklärung ungeschuldete Forderungen oder Reichweiten enthält.
Der Nachteil der Unterlassungserklärung ist das lebenslang gültige Damoklesschwert einer Vertragsstrafe, wenn man erneut das abgemahnte Spiel per Filesharing anbietet, das darf eben nicht passieren.
Beispiele aus der Praxis:Wir haben über 35.000 Abmahnungen bearbeitet und in den meisten Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Erst 2 Mandanten wurden bei einem erneuten Verstoß erwischt, die Strafe konnte in 1 Fall abgewendet werden, im zweiten Fall konnte man sich auf EUR 1.000,00 einigen.
Alternative 1: Sie sind unschuldig
Sie haben eine Chance, nichts bezahlen zu müssen, wenn Sie nicht der Täter sind und auch keine Pflichtverletzungen begangen haben, die eine Mitverantwortung für das Filesharing begründen können. Dann kann man juristisch argumentieren, dass Sie keine Verantwortung trifft. Wichtig sind jedoch Zeugen, die das bestätigen können. Bestenfalls war einer der Zeugen der Täter und übernimmt die Haftung, dann ist die Sache für Sie erledigt.
Alternative 2: Sie sind der Täter oder haften als Störer
Sobald Sie als Täter oder Störer (Haftung für Dritte) eine Verantwortung trifft oder Sie nicht nachweisen können, dass Sie nicht der Täter waren, scheidet eine Abwehr aller Forderungen aus. Die gute Nachricht: Wir können auch in diesen Fällen eine Einigung erzielen, so dass Sie weit weniger als die Hälfte der EUR 850,00 bezahlen müssen. Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ist in diesem Fall selbstverständlich Pflicht.
Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, springt in Deutschland der Staat ein. Außergerichtlich nennt sich das Beratungshilfe.
Wie erhalten Sie Beratungshilfe? Hierzu gehen Sie zu Ihrem Amtsgericht, wo Sie den sog. Berechtigungsschein erhalten können. Das ist ein Gutschein für einen Anwalt. Nehmen Sie zum Amtsgericht neben der Abmahnung einen Reisepass oder Personalausweis mit sowie Einkommensnachweis oder Steuerbescheid, Vermögensnachweise sowie den Mietvertrag. Sie müssen nachweisen, dass Sie wenig Einkommen haben und mit Ihren regelmäßigen Ausgaben nicht über einen bestimmten Betrag kommen.
Wenn Sie uns diesen Berechtigungsschein im Original per Post schicken, erhalten wir unser Honorar über die Beratungshilfe. Auf die EUR 15,00 Selbstbeteiligung verzichten wir dann.
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Kostenlose Erstberatung bundesweit
„Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“
Wenn Sie eine Nimrod Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie sich vernünftig anwaltlich beraten und vertreten lassen. Im Internet kursieren viele Märchen rund um die berühmten Abmahnungen, darunter auch viele Laieneinschätzungen, Mutmaßungen und falsche Werbeversprechen von Anwälten.
Als Anwälte können wir nicht nur die Angemessenheit der Höhe des Schadensersatzes überprüfen, sondern Ihnen durch eine modifizierte Unterlassungserklärung auch Vorteile gegenüber der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung schaffen. Meist können wir die Sache mit einer Zahlung von nur EUR 300,00 erledigen. Ratenzahlungen sind jederzeit möglich.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt seit 2002
Spezialisiert auf Filesharing-Recht
Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
Anwaltsprofil