Nimrod Musik
Abmahnung?

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Rechtsanwalt Hechler
Bundesweite Hilfe von Spezialkanzlei

NIMROD Rechtsanwälte: Abmahnung für Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH wegen Musik auf TikTok & Instagram

Wie Sie sich gegen die Forderungen der Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH richtig wehren

Sie haben eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälten im Auftrag der Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH erhalten, weil in einem TikTok-Video oder Instagram-Reel auf Ihrem Account ein Musiktitel zu hören war? Gefordert werden Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft – und zwar in dieser Reihenfolge, denn die Summe steht im ersten Schreiben oft noch gar nicht drin. Wir sind auf dieses Gebiet spezialisiert und zeigen Ihnen, wie Sie reagieren.

Keine Panik! Unterschreiben Sie nichts und beantworten Sie die gestellten Fragen nicht selbst. Gerade der Auskunftsanspruch ist hier der entscheidende Punkt: Wer ihn erfüllt, liefert der Gegenseite die Grundlage, auf der Schadensersatz und Anwaltskosten anschließend berechnet werden.

Nutzen Sie jetzt sofort unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Frist beachten: NIMROD setzt die Frist auf Datum und Uhrzeit – in dem uns vorliegenden Schreiben auf zwölf Tage, 10:00 Uhr. Läuft sie fruchtlos ab, kündigt die Kanzlei ausdrücklich den einstweiligen Rechtsschutz an. Melden Sie sich lieber einen Tag zu früh als einen Tag zu spät.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

NIMROD Abmahnung für Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH wegen Musik auf TikTok und Instagram

„Beantworten Sie die sieben Fragen nicht – sie sind die Rechnung von morgen.“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Keine Auskunft ohne Anwalt
  • Frist auf die Uhrzeit genau
  • Rufen Sie uns an!

So verteidigen wir Sie gegen die NIMROD Abmahnung

Auskunft
abwehren

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang überhaupt Auskunft geschuldet ist – bevor Sie Daten liefern, aus denen die Gegenseite ihre Forderung errechnet.

Rechteanteil
überprüfen

Musikverlage halten oft nur einen Bruchteil der Rechte an einem Werk. Das begrenzt auch den Schadensersatz, den sie verlangen können.

Einstweilige Verfügung
verhindern

Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert genau das. Eine fristwahrende, anwaltlich formulierte Reaktion ist immer günstiger.

NIMROD Abmahnung beenden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Die Frist ist kurz, die Unterlassungserklärung gilt lebenslang.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

NIMROD Abmahnung Schrödter, Wünsch & Kollegen - Rechtsanwalt Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

NIMROD Abmahnung wegen Musiknutzung – Bundesweite Hilfe vom Spezialisten für Urheberrecht

Ist die NIMROD Abmahnung echt oder ein Fake?

Die Abmahnung ist echt. NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR ist eine seit Jahren im Urheberrecht tätige Kanzlei mit Sitz in der Emser Straße 9 in Berlin und einer Zweigstelle in Paris. Gezeichnet werden die Schreiben regelmäßig von Rechtsanwalt Frederik Bockslaff, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht. Versendet werden sie per Post, häufig zusätzlich vorab per E-Mail.

Bekannt geworden ist die Kanzlei vor allem durch Filesharing-Abmahnungen wegen Computerspielen. Seit 2025 tritt sie zusätzlich in einem neuen Feld auf: der Musiknutzung auf TikTok, Instagram und Facebook. Um diesen Fall geht es auf dieser Seite. Parallel mahnt dieselbe Kanzlei auch Bildrechtsverletzungen für die Bihlmayer Media ab.

„Echt“ heißt allerdings nicht, dass die Forderungen in vollem Umfang berechtigt sind. Bei dieser Art von Abmahnung gibt es mehrere Ansatzpunkte, die sich in der Praxis regelmäßig auszahlen – dazu unten mehr.

Wer ist die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH?

Auftraggeberin der Musik-Abmahnungen ist die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH mit Sitz in der Axel-Springer-Straße 52 in Berlin. Sie tritt als Musikverlag auf und lässt ihre Rechte an den von ihr verlegten Werken durchsetzen. Im Repertoiresystem der GEMA finden Sie den Verlag unter der Schreibweise SCHROEDTER WUENSCH UND KOLLEGEN GMBH – unter dieser Form ist er als Originalverlag an den betroffenen Werken eingetragen.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Abmahnern in diesem Feld: Ein Musikverlag hält Rechte am Werk – also an Komposition und Text –, nicht an der konkreten Tonaufnahme. Rechte an der Aufnahme liegen beim Tonträgerhersteller, weshalb es vorkommen kann, dass wegen desselben Videos später ein zweiter Abmahner auftritt.

Prüfbar für Sie: NIMROD verweist in den Schreiben selbst auf die Repertoiresuche der GEMA und nennt die GEMA-Werknummer. Dort können Sie nachsehen, welche Verlage an dem Werk beteiligt sind – und mit welchem Anteil. Diese Recherche dauert zwei Minuten und ist häufig der erste konkrete Hebel gegen die Höhe der Forderung.

Praxisfall: Abmahnung wegen „Das Leben ist schön“ von LEA

Wie eine solche Abmahnung aussieht, zeigt ein uns vorliegendes Schreiben vom 11. Februar 2026: fünf Seiten, gezeichnet von Rechtsanwalt Frederik Bockslaff, vorab per E-Mail übersandt. Abgemahnt wurde ein Unternehmen wegen eines einzigen TikTok-Videos.

  • Werk: „DAS LEBEN IST SCHOEN“, Interpretin LEA, GEMA-Werknummer 38103637-001
  • Auftraggeberin: Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH, Berlin
  • Anteil der Auftraggeberin am Gesamtwerk: 16,67 Prozent
  • Plattform: TikTok, Unternehmensaccount
  • Frist für die Unterlassungserklärung: zwölf Tage, auf 10:00 Uhr genau

Gefordert wurden Unterlassung, Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Auskunft zu sieben Einzelfragen sowie die Erstattung der Anwaltskosten – verbunden mit der Aufforderung, Schadensersatz und Kostenerstattung dem Grunde nach schriftlich anzuerkennen.

Das Auffällige daran: Im gesamten Schreiben steht keine einzige Zahl. Weder der Schadensersatz noch die Anwaltskosten sind beziffert – die Kanzlei kündigt ausdrücklich an, die Kosten erst „nach Erteilung der Auskunft“ zu beziffern. Wer also brav die sieben Fragen beantwortet und den Anspruch dem Grunde nach anerkennt, erfährt erst danach, worauf er sich eingelassen hat.

Was die GEMA-Recherche in diesem Fall ergeben hat

Die im Schreiben selbst angegebene Werknummer führt in der GEMA-Repertoiresuche zu einem aufschlussreichen Ergebnis. An dem Werk sind drei Komponisten und Textdichter beteiligt – und sechs Originalverlage. Die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH ist einer davon. Ihre 16,67 Prozent sind also exakt ein Sechstel.

Daraus folgen zwei Dinge, die für jeden Betroffenen praktisch wichtig sind:

  • Der Schadensersatz ist gedeckelt. Wer ein Sechstel der Rechte hält, kann auch nur ein Sechstel des Lizenzschadens beanspruchen. Die verbleibenden 83,33 Prozent stehen anderen zu.
  • Es kann weitere Post geben. Die fünf übrigen Verlage könnten dieselbe Nutzung ebenfalls verfolgen – und der Tonträgerhersteller, dem die Rechte an der Aufnahme zustehen, ist darin noch gar nicht enthalten. Deshalb muss die Unterlassungserklärung sorgfältig gefasst und der gesamte Account vorher durchgesehen werden.

Auf welche Urteile sich NIMROD stützt

Das Schreiben ist juristisch sorgfältig aufgebaut und zitiert umfangreich. Für die Gewerblichkeit beruft sich die Kanzlei auf das Influencer-Urteil des BGH vom 09.09.2021 (Az. I ZR 126/20), für das Synchronisationsrecht auf BGH, Urteil vom 10.06.2009 (Az. I ZR 226/06), für die Wiederholungsgefahr auf BGH, Urteil vom 31.05.2012 (Az. I ZR 45/11) und für die Lizenzanalogie auf die Entscheidung „YouTube II“ (BGH, Urteil vom 02.06.2022 – I ZR 140/15) sowie auf ein Urteil des Landgerichts Berlin II vom 28.08.2024 (Az. 15 O 260/22).

Eine Randnotiz, die zeigt, worauf es ankommt: In dem uns vorliegenden Schreiben ist die YouTube-II-Entscheidung mit einem Zahlendreher als „I ZR 140/22“ zitiert. Das ist für sich genommen belanglos – es illustriert aber, dass auch ein sorgfältig formuliertes Abmahnschreiben kein Urteil ist, sondern der Vortrag einer Partei. Genau so sollte man es lesen und Punkt für Punkt prüfen.

Warum reicht die Musikbibliothek von TikTok und Instagram nicht?

Das ist der Kern fast jeder dieser Abmahnungen – und der Punkt, an dem die meisten Betroffenen aus allen Wolken fallen. Der Song war schließlich in der App auswählbar.

Die Erklärung liegt in der Lizenzkette: Die GEMA räumt über ihr Tochterunternehmen ICE den Plattformen von Meta, TikTok und YouTube die von ihr vertretenen Online-Rechte ein. Diese Lizenz deckt jedoch ausdrücklich nur die private, nicht-gewerbliche Nutzung ab. NIMROD zitiert dazu in den Schreiben die GEMA selbst mit dem Satz, als privater, nicht-gewerblicher Creator müsse man nichts unternehmen und könne die Songs aus der Musikbibliothek verwenden.

Im Umkehrschluss heißt das: Sobald ein Beitrag geschäftlichen Charakter hat, greift die Plattformlizenz nicht mehr. Die Musik war technisch verfügbar, rechtlich aber nicht für Ihren Zweck freigegeben. Genau diese Lücke wird derzeit systematisch abgemahnt – nicht nur von NIMROD für die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH, sondern auch von IPPC Law, der Mathé Law Firm und Hild & Kollegen.

Wichtig: Ein späterer Wechsel auf ein Business-Konto oder in die Commercial Music Library heilt eine bereits erfolgte Nutzung nicht. Er wirkt nur für die Zukunft.

Das Synchronisationsrecht – der Anspruch, den kaum jemand kennt

NIMROD stützt die Abmahnung auf zwei verletzte Rechte. Das erste ist bekannt, das zweite überrascht selbst viele Juristen.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG betrifft die Verbreitung im Internet: Sie haben das Werk so eingestellt, dass Dritte es von einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl abrufen können. Das ist bei jedem Upload der Fall.

Das Synchronisationsrecht ist ein ungeschriebenes Nutzungsrecht. Es erfasst die Verbindung von Musik mit Bewegtbild oder Standbildern – also genau das, was ein Reel oder ein TikTok-Video ausmacht. Anerkannt ist es unter anderem durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nutzung von Musik für Werbezwecke (BGH, Urteil vom 10.06.2009, Az. I ZR 226/06).

Für Sie bedeutet das: Selbst wenn eine Lizenz für das Abspielen eines Songs bestünde, wäre damit noch nicht das Recht erfasst, ihn unter ein eigenes Video zu legen. Das ist der Grund, warum das Argument „der Song war doch frei verfügbar“ hier so selten trägt.

Wann ist ein Beitrag „gewerblich“?

An dieser Frage hängt der gesamte Fall – und hier liegt zugleich der beste Ansatzpunkt für Ihre Verteidigung.

NIMROD begründet die Gewerblichkeit regelmäßig damit, der Beitrag diene „wenigstens dazu, die Reichweite Ihres Unternehmens zu steigern“, und zitiert dazu ausführlich das Influencer-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.09.2021 (Az. I ZR 126/20).

Dieses Zitat lohnt einen zweiten Blick. Der BGH unterscheidet dort sehr genau zwischen zwei Dingen: dem Handeln zugunsten des eigenen Unternehmens und dem Handeln zugunsten eines fremden Unternehmens. Für die zweite Variante hat der BGH entschieden, dass Beiträge, für die kein Entgelt gezahlt wird, gerade keine geschäftliche Handlung darstellen – das allgemeine Interesse, sich für Werbeverträge interessant zu machen, genüge nicht.

Ob sich daraus für Ihren konkreten Fall etwas gewinnen lässt, hängt vom Einzelfall ab. Aber es zeigt, dass die Einordnung als „gewerblich“ keine Selbstverständlichkeit ist, sondern begründet werden muss. Wir prüfen dazu:

  • Bewirbt der beanstandete Beitrag konkret Produkte, Leistungen oder das Unternehmen – oder ist er redaktioneller oder privater Natur?
  • Handelt es sich um ein Unternehmensprofil oder um einen privaten Account, der lediglich viele Follower hat?
  • Wurden mit dem Beitrag Einnahmen erzielt oder bezahlte Kooperationen bedient?
  • Wer hat den Beitrag eingestellt – Sie selbst, eine Agentur oder ein Mitarbeiter?

Eine hohe Followerzahl allein macht einen Account nicht gewerblich. Es kommt auf den Zweck des konkreten Beitrags an.

Welche Forderungen stellt NIMROD?

Die Schreiben folgen einem festen Aufbau mit vier Ansprüchen:

  • Unterlassung nach § 97 Abs. 1 UrhG, abzusichern durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie – gefragt wird, zu welchem Preis die Rechteinhaberin die Nutzung erlaubt hätte
  • Auskunft zur Vorbereitung der Schadensberechnung, aufgeteilt in sieben Einzelfragen
  • Erstattung der Anwaltskosten – beziffert erst nach Erteilung der Auskunft

Hinzu kommt die Aufforderung, Schadensersatz und Kostenerstattung dem Grunde nach anzuerkennen. Das klingt harmlos, ist es aber nicht: Wer dem Grunde nach anerkennt, verliert einen erheblichen Teil seiner Verhandlungsposition, bevor überhaupt eine Zahl auf dem Tisch liegt.

Zur Größenordnung: In später bezifferten Fällen dieser Abmahnwelle werden Beträge im Bereich von rund 4.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert im niedrigen fünfstelligen Bereich berichtet. Die konkrete Höhe hängt von Reichweite, Nutzungsdauer und Anzahl der Beiträge ab.

Der Auskunftsanspruch: sieben Fragen mit Folgen

Der Auskunftskatalog fragt nach den URLs, nach der Person, die das Werk eingebunden hat, nach Datum und Uhrzeit der Einbindung, nach dem Zeitpunkt der Entfernung, nach der gesamten Nutzungsdauer, nach der Quelle des Musikwerks samt Name und Anschrift eines etwaigen Dritten – und nach den Abrufzahlen.

Diese Fragen sind nicht neutral. Sie erzeugen genau die Datengrundlage, aus der anschließend die Lizenzanalogie berechnet wird: Je länger die Nutzung, je höher die Abrufzahlen, desto größer der Schaden. Und die Frage nach dem Dritten kann dazu führen, dass Sie Ihre eigene Agentur oder einen Mitarbeiter in die Sache hineinziehen.

Verschärfend kommt der Hinweis hinzu, die Antworten seien gegebenenfalls an Eides statt zu versichern, und bereits eine fahrlässig falsche eidesstattliche Versicherung sei nach § 156 StGB strafbar. Das erhöht den Druck erheblich – ändert aber nichts daran, dass zunächst zu klären ist, ob überhaupt ein Auskunftsanspruch besteht.

Unsere klare Empfehlung: Beantworten Sie diese Fragen nicht selbst und nicht vorschnell. Der Auskunftsanspruch besteht nur, soweit der Hauptanspruch besteht.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die Wiederholungsgefahr, auf die NIMROD abstellt, wird durch die erste Rechtsverletzung tatsächlich vermutet und entfällt weder durch das Löschen des Videos noch durch eine bloße Zusage, es künftig zu unterlassen. Insoweit ist die Darstellung im Schreiben zutreffend.

Daraus folgt aber nicht, dass Sie die vorgelegte Erklärung unterschreiben müssten. Sie ist regelmäßig weiter gefasst als der Vorwurf und enthält Regelungen, die über die Unterlassung hinausgehen. Der richtige Weg ist die modifizierte Unterlassungserklärung: Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr – und damit das Risiko einer einstweiligen Verfügung –, beschränkt sich aber auf die konkrete Verletzungsform und regelt die Vertragsstrafe zu Ihren Gunsten.

Beachten Sie: Eine Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft. Prüfen Sie deshalb vor der Abgabe Ihr gesamtes Profil auf weitere Beiträge mit Musik – ein übersehenes Video kann später eine Vertragsstrafe auslösen.

Wie hoch fällt der Schadensersatz aus?

Die Lizenzanalogie fragt nach dem Preis, den vernünftige Vertragsparteien für die Nutzung vereinbart hätten. Das ist eine Schätzung – und damit angreifbar. Wir setzen dabei regelmäßig an drei Stellen an:

  • Der Rechteanteil. Musikverlage halten häufig nur einen Bruchteil der Rechte an einem Werk. In dem uns vorliegenden Fall waren es 16,67 Prozent, also ein Sechstel von sechs beteiligten Verlagen. Wer nur ein Sechstel der Rechte hält, kann auch nur einen entsprechenden Anteil des Lizenzschadens beanspruchen.
  • Die Bezugsgröße. Reichweite und Nutzungsdauer müssen belegt sein, nicht geschätzt. Genau dafür wird die Auskunft benötigt – solange sie nicht vorliegt, fehlt der Forderung die Grundlage.
  • Die Vergleichslizenz. Herangezogen werden müssen reale Lizenzpreise für vergleichbare Nutzungen, nicht Wunschwerte.

In der Praxis führt das selten dazu, dass gar nichts zu zahlen ist. Sehr häufig führt es aber dazu, dass am Ende ein Bruchteil der ursprünglich anvisierten Summe steht.

Ist die Vollmacht ein Ansatzpunkt?

Der Einwand der fehlenden Originalvollmacht nach § 174 BGB ist bei Abmahnungen ein Klassiker. NIMROD nimmt ihn vorweg: Den Schreiben liegt eine Vollmacht in Kopie bei, und die Kanzlei verweist ausdrücklich auf ein Urteil des OLG Nürnberg vom 09.05.2023 (Az. 3 U 3524/22), wonach bei der isolierten Abmahnung auf die Vorlage einer Vollmacht verzichtet werden könne.

Dieser Punkt allein trägt eine Verteidigung also nicht. Er ist dennoch Teil unserer Prüfung – gemeinsam mit der Frage, ob die Rechtekette vom Urheber bis zur Auftraggeberin lückenlos belegt ist.

Was tun nach einer NIMROD Abmahnung wegen Musik?

Ignorieren ist keine Option: Die Kanzlei kündigt in den Schreiben ausdrücklich an, ihre Mandantschaft nach fruchtlosem Fristablauf über den einstweiligen Rechtsschutz zu beraten. Eine einstweilige Verfügung vervielfacht die Kosten.

Ebenso wenig sollten Sie überstürzt anerkennen, Auskunft erteilen oder unterschreiben. Zwischen beidem liegt der Weg, den wir gehen: Wir wahren die Frist, prüfen Rechtekette, Rechteanteil und Gewerblichkeit, geben – falls erforderlich – eine eng gefasste modifizierte Unterlassungserklärung ab und verhandeln Schadensersatz und Kosten. Sobald wir Sie vertreten, läuft die Korrespondenz über uns.

Wenn Sie eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälten für die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH wegen Musiknutzung auf TikTok, Instagram oder Facebook erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenlose bundesweite Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular. Wir nennen Ihnen vorher transparent unsere Pauschale.

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    Häufige Fragen (FAQ) zur NIMROD Abmahnung

    Im Schreiben steht gar keine Summe – was bedeutet das?

    Das ist bei NIMROD in dieser Abmahnwelle die Regel. Die Kanzlei verlangt zunächst Unterlassung, Auskunft und die Anerkennung dem Grunde nach – und beziffert Schadensersatz und Anwaltskosten erst danach. Der Vorteil liegt bei der Gegenseite: Sie kann die Höhe auf Grundlage der Daten berechnen, die Sie selbst geliefert haben.

    Für Sie heißt das: Die fehlende Zahl ist kein Grund zur Entwarnung, sondern ein Grund, die Sache vor jeder Antwort prüfen zu lassen.

    Der Song war doch in der App verfügbar!

    Das ist der häufigste Einwand – und er greift meist nicht. Die GEMA lizenziert über ihr Tochterunternehmen ICE an Meta, TikTok und YouTube ausdrücklich nur die private, nicht-gewerbliche Nutzung. Für geschäftliche Beiträge reicht diese Lizenz nicht.

    Hinzu kommt das Synchronisationsrecht: Das bloße Abspielen eines Songs ist etwas anderes als seine Verbindung mit einem eigenen Video. Auch dafür braucht es eine gesonderte Erlaubnis.

    Mein Account ist privat – Was tun?

    Das ist ein ernstzunehmendes Argument, aber es trägt nicht automatisch. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung des konkreten Beitrags, nicht die Einstellung des Profils. Umgekehrt gilt aber auch: Eine hohe Followerzahl allein begründet keine Gewerblichkeit, und der BGH hat der pauschalen Annahme einer geschäftlichen Handlung in seinen Influencer-Entscheidungen Grenzen gesetzt.

    Dokumentieren Sie, seit wann und wofür der Account genutzt wird, und legen Sie uns diese Unterlagen vor, bevor Sie sich gegenüber der Gegenseite äußern.

    Ich habe das Video längst gelöscht – reicht das?

    Nein. Die Wiederholungsgefahr entfällt nach der Rechtsprechung weder durch das Löschen noch durch die bloße Erklärung, man werde es künftig unterlassen. Ausräumen lässt sie sich nur durch eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die bereits erfolgte Nutzung bleibt zudem für den Schadensersatz relevant – sie ist durch die Beweissicherung dokumentiert.

    Muss ich die sieben Fragen beantworten?

    Nicht ungeprüft. Der Auskunftsanspruch dient erklärtermaßen der Vorbereitung der Schadensberechnung und besteht nur, soweit der Hauptanspruch besteht. Wer Nutzungsdauer und Abrufzahlen liefert, liefert die Rechengrundlage für die Forderung. Besonders heikel ist die Frage nach dem Dritten, der das Werk eingebunden hat: Damit ziehen Sie unter Umständen Ihre Agentur oder einen Mitarbeiter in die Sache.

    Der Hinweis auf die eidesstattliche Versicherung und § 156 StGB erhöht den Druck, ändert aber nichts an dieser Reihenfolge: erst prüfen, dann antworten.

    Kann wegen desselben Videos noch jemand abmahnen?

    Das ist leider möglich und bei dieser Abmahnwelle sogar naheliegend. Ein Musikverlag hält Rechte am Werk, also an Komposition und Text. In dem uns vorliegenden Fall waren an dem Werk sechs Originalverlage beteiligt, von denen die Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH einer ist – die übrigen fünf halten zusammen 83,33 Prozent.

    Hinzu kommen die Rechte an der konkreten Tonaufnahme, die beim Tonträgerhersteller liegen und von der Werkbeteiligung völlig unabhängig sind. Deshalb sollte die Unterlassungserklärung sorgfältig formuliert und der gesamte Account überprüft werden, bevor Sie reagieren.

    Wie prüfe ich den Rechteanteil selbst bei der GEMA?

    NIMROD nennt in der Abmahnung die GEMA-Werknummer und verweist selbst auf die Repertoiresuche der GEMA. Geben Sie dort die Werknummer oder den Titel ein und klappen Sie den Treffer auf. Sie sehen dann alle Beteiligten mit ihrer Rolle: Komponisten, Textdichter und die beteiligten Originalverlage.

    Zählen Sie die Verlage. Steht dort ein Anteil von 16,67 Prozent, sind sechs Verlage beteiligt; bei 25 Prozent vier. Diese Zahl ist der erste konkrete Hebel gegen die Höhe der Forderung, denn der Lizenzschaden lässt sich nur anteilig verlangen. Bringen Sie das Ergebnis zum Erstgespräch mit – es spart Zeit und zeigt sofort, worüber verhandelt wird.

    Zahlt meine Versicherung?

    In aller Regel nicht. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet sind, sind in den Bedingungen der meisten Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen; Betriebshaftpflichtversicherungen decken Urheberrechtsverletzungen üblicherweise ebenfalls nicht. Fragen Sie dennoch nach – aber warten Sie die Antwort nicht ab, bevor Sie die Frist wahren.

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    „Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler - Hilfe bei NIMROD Abmahnung wegen Musik

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Urheberrecht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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