Nimrod Rechtsanwälte
Abmahnung?

Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei Soforthilfe & faire Pauschalpreise

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Rechtsanwalt Hechler
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Nimrod Rechtsanwälte Abmahnung wegen Filesharing erhalten? (2026)

Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen der Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod aus Berlin erhalten, weil über Ihren Internetanschluss ein Computerspiel in einer Tauschbörse angeboten worden sein soll? Keine Panik – wir zeigen Ihnen, wie Sie sich verteidigen und die Sache günstig beenden.

Bewahren Sie Ruhe. Jetzt kommt es darauf an, richtig zu handeln: zunächst nichts unterschreiben und nichts bezahlen. Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob Sie für diese Urheberrechtsverletzung überhaupt verantwortlich sind. Wir haben bislang über 5.000 Abmahnungen von Nimrod bearbeitet, kennen die Kanzlei und ihre Vorgehensweise und wissen, wie man reagiert. Hier erfahren Sie, welche Schritte nach Erhalt der Abmahnung nötig sind.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter ☎ Telefon 07171 / 79 80 00 oder unser Kontaktformular.

Was die Sache bei uns kostet: Unsere Vergütung beträgt EUR 199,00 brutto. Zusammen mit der ausgehandelten Zahlung an Nimrod ist die Angelegenheit in aller Regel für rund EUR 499,00 insgesamt erledigt – und zwar vollständig, inklusive modifizierter Unterlassungserklärung. Es ist deshalb wenig sinnvoll, mehrere hundert Euro allein an Anwaltsgebühren zu zahlen und die Forderung anschließend offen zu lassen: Solange kein Geld fließt, bleibt die Sache jahrelang offen und landet erfahrungsgemäß vor Gericht.

Die „Abmahnungs-Abwehr“ – Ihr kompetenter Partner bei Abmahnungen

Beispiel einer Nimrod Abmahnung wegen Filesharing

„Glauben Sie niemandem, der Ihnen verspricht, dass Sie nichts an Nimrod bezahlen müssen!“ – Matthias Hechler, M.B.A., Rechtsanwalt

  • Nicht sofort zahlen – Nicht unterschreiben
  • Fristen unbedingt einhalten
  • Rufen Sie uns an!

Unsere Erfahrung spricht für sich:

15+ Jahre Erfahrung mit Nimrod
5.000+ bearbeitete Nimrod Abmahnungen seit 2010
200+ Gerichtsverfahren
gegen Nimrod

Nimrod Abmahnung sofort loswerden – So funktioniert’s

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der Abmahnung

Wir prüfen Ihre Nimrod Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten im konkreten Fall.

Sofortige Einigung
Sofortige Beendigung

Ob Täter oder nicht, ob Haftung oder nicht: Wir können für Sie die Sache sofort mit einer erträglichen Zahlung beenden.

Gerichtsverfahren
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Wer sich nicht einigt, riskiert eine Klage. Durch unsere Einigung ist die Sache sofort & billiger beendet.

Abmahnung von Nimrod sofort beenden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

„Niemand kann Ihnen die Forderungen wegzaubern.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Rechtsanwalt Matthias Hechler

Ihr Ansprechpartner:
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
Telefon 07171 / 79 80 00

Nimrod Abmahnung wegen Filesharing – Bundesweite Hilfe von Experten

Worum geht es in der Nimrod Abmahnung wegen Filesharing?

Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin vertreten Computerspielehersteller und Rechteinhaber wie die Kalypso Media Group GmbH, die Astragon Entertainment GmbH oder die Headup GmbH. Deren Computerspiele werden in Internettauschbörsen illegal angeboten und heruntergeladen, weshalb die Hersteller mit Abmahnungen gegen die Nutzer der Filesharing-Netzwerke – etwa BitTorrent – vorgehen. Mit diesen Abmahnungen soll das kostenlose und illegale Verbreiten der Spiele unterbunden werden.

Abmahnung wegen Musik statt wegen eines Spiels? Nimrod mahnt seit 2025 auch die Nutzung von Musik in TikTok-Videos und Instagram-Reels ab, im Auftrag der Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH. Wenn Ihr Schreiben einen Musiktitel und eine GEMA-Werknummer nennt, hilft Ihnen unsere Seite zur Nimrod Abmahnung wegen Musik auf TikTok und Instagram weiter.

Wer sind die Nimrod Rechtsanwälte?

Hinter dem Absender steht die NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR mit Sitz in der Emser Straße 9 in 10719 Berlin und einer Zweigstelle in Paris. Partner sind Rechtsanwalt Frederik Bockslaff, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, sowie Christian Kupferberg, Avocat (Paris).

Die Kanzlei ist seit über einem Jahrzehnt auf die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche spezialisiert und gehört im Bereich der Computerspiele zu den aktivsten Abmahnkanzleien in Deutschland. Wer den Namen zum ersten Mal liest, sollte wissen: Es handelt sich um eine reguläre, bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassene Kanzlei – nicht um einen dubiosen Absender.

Ist die Nimrod Abmahnung echt oder ein Fake?

Diese Frage stellen sich fast alle Betroffenen zuerst – und die Antwort lautet: Die Abmahnung ist echt. Nimrod ist eine real existierende Kanzlei, die Forderungen konsequent weiterverfolgt. Ein Schreiben zu ignorieren, weil es „wie Abzocke aussieht“, ist deshalb der teuerste denkbare Weg.

Woran Sie eine echte Abmahnung erkennen: Sie nennt das konkrete Werk, den Rechteinhaber, Datum und Uhrzeit der behaupteten Rechtsverletzung, die ermittelte IP-Adresse sowie eine Frist, und sie liegt in Papierform vor. Ein Schreiben, das ausschließlich per E-Mail kommt, keinen konkreten Sachverhalt nennt und sofortige Zahlung auf ein ausländisches Konto verlangt, ist dagegen ein Warnsignal – solche Fälle gibt es, sie stammen dann aber nicht von Nimrod.

„Echt“ bedeutet allerdings nicht, dass die geforderte Summe in voller Höhe berechtigt ist. Genau hier setzt unsere Arbeit an.

Für wen mahnt Nimrod ab?

Auftraggeber sind Publisher und Rechteinhaber von Computerspielen. Am häufigsten begegnet uns die Kalypso Media Group GmbH aus Worms, bekannt für Titel wie die Tropico- und die Commandos-Reihe. Daneben treten die Astragon Entertainment GmbH und die Headup GmbH auf.

Für Sie ist die Unterscheidung wichtiger, als sie zunächst wirkt: Abgemahnt wird pro Spiel und pro Rechteinhaber. Wurden über Ihren Anschluss mehrere Titel angeboten, können mehrere Abmahnungen unterschiedlicher Auftraggeber folgen – jede mit eigener Unterlassungserklärung und eigener Forderung. Deshalb sollte vor jeder Erklärung geklärt werden, welche Titel überhaupt betroffen sind.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Nimrod Rechtsanwälte fordern von den Abgemahnten die sofortige Unterlassung des illegalen Anbietens der PC-Spiele, die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, die Erstattung von Anwaltskosten sowie die Zahlung eines Schadensersatzes. Bereits in der Abmahnung werden EUR 850,00 zur pauschalen Abgeltung aller Forderungen angeboten. Den Schreiben liegt ein Entwurf für eine Unterlassungserklärung bei.

Diese Forderung von EUR 850,00 ist bereits ein reduziertes Angebot. In dem unten dargestellten Praxisfall standen dem gegenüber: ein Schadensersatz von 2.500,00 € nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie Anwaltskosten von 1.336,90 € netto aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 €. Die Gesamtforderung bezifferte die Kanzlei dort mit 3.761,50 €.

Achtung: Wenn Sie sich für unschuldig halten, sich nicht einigen und dann vor Gericht die Datenermittlung bestreiten, kommen Gutachterkosten von EUR 4.000,00 bis 6.000,00 hinzu – zusätzlich zu den Kosten aus der Abmahnung.

Praxisfall: eine Nimrod-Abmahnung im Original

Damit Sie einordnen können, was Sie in der Hand halten, zeigen wir hier ein echtes Schreiben aus unserer Praxis – die Daten unseres Mandanten sind selbstverständlich geschwärzt. Der Fall stammt aus dem Sommer 2026 und zeigt exemplarisch, wie Nimrod heute vorgeht.

Der Sachverhalt in Zahlen:
Rechteinhaberin: Headup GmbH
Abgemahntes Spiel: „Industria 2“, veröffentlicht am 29.04.2026
Ermittelte Tatzeit: 03.05.2026, 10:54:21 Uhr – vier Tage nach Erscheinen
Auskunft über den Anschluss: Gestattungsverfahren vor dem Landgericht Köln
Datum der Abmahnung: 16.06.2026

Gefordert wurden Unterlassung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten – in der Summe 3.761,50 €. Angeboten wurde zugleich ein Vergleich über 850,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, befristet auf zwei Wochen. Ratenzahlung bietet die Kanzlei im Schreiben ausdrücklich selbst an.

▶ Auszug aus der Original-Abmahnung als PDF ansehen (geschwärzt: Briefkopf mit Sachverhalt, Berechnung von Schadensersatz und Kosten, Vergleichsangebot)

Was dieser Fall zeigt

Die Überwachung beginnt am Erscheinungstag. Zwischen Veröffentlichung des Spiels und der ermittelten Tatzeit lagen vier Tage. Neuerscheinungen werden von Beginn an durch technische Dienstleister überwacht – wer ein frisch veröffentlichtes Spiel über eine Tauschbörse bezieht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erfasst.

Die IP-Adresse ist kein Zufallsfund. Der Anschlussinhaber wird über ein Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG ermittelt – hier vor dem Landgericht Köln. Ein Gericht hat dem Provider die Auskunft also vorab gestattet. Das Argument, man sei zufällig herausgegriffen worden, trägt deshalb nicht.

Der Schadensersatz wird über die Lizenzanalogie begründet. Nimrod stützt sich auf eine Reihe von Amts- und Landgerichtsurteilen, in denen für einzelne Spiele Beträge zwischen 750,00 € und 2.280,00 € zugesprochen wurden, und leitet daraus einen Lizenzschaden von mindestens 2.500,00 € ab. Diese Rechtsprechung existiert tatsächlich – wer sie pauschal bestreitet, kommt nicht weit. Über die Höhe lässt sich dagegen sehr wohl verhandeln.

Das Vergleichsangebot ist ernst gemeint – und trotzdem verhandelbar. 850,00 € gegenüber 3.761,50 € sieht nach einem großen Entgegenkommen aus. In unserer Praxis lässt sich die Sache dennoch regelmäßig unterhalb dieses Betrages erledigen.

Sind die Anwaltskosten berechtigt?

Das kommt entscheidend darauf an, wann die Rechtsverletzung stattgefunden hat – und genau hier machen viele Ratgeber im Netz einen Fehler.

Der Grundsatz: Nach § 97a Abs. 3 Satz 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind die erstattungsfähigen Anwaltskosten bei einer erstmaligen urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharing für den Unterlassungsanspruch auf einen Gegenstandswert von 1.000,00 € begrenzt. Daraus ergibt sich eine Höchstgebühr von rund 140,00 € für den Unterlassungsanspruch; hinzu kommen einige Euro für den Schadensersatzanspruch. Die Deckelung gilt gegenüber natürlichen Personen, die das Werk nicht für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit verwendet haben, und nur bei der erstmaligen Abmahnung. Sie wurde vor dem Bundesgerichtshof angegriffen und ist auch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs wirksam (EuGH, Urteil vom 28.04.2022, Az. C-559/20).

Die Ausnahme, die Nimrod regelmäßig geltend macht: Nach § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG gilt die Deckelung nicht, wenn der Wert von 1.000,00 € nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Genau darauf beruft sich die Kanzlei bei neu erschienenen Spielen: Wird ein Titel wenige Tage nach der Veröffentlichung in einer Tauschbörse angeboten, muss der Hersteller seine Entwicklungskosten erst noch einspielen. Der Bundesgerichtshof hat diese Argumentation gebilligt (BGH, Urteil vom 01.09.2022, Az. I ZR 108/20 – „Riptide II“).

Greift die Ausnahme, wird nicht mit 1.000,00 € gerechnet, sondern mit einem regulären Gegenstandswert. Der Bundesgerichtshof hat für durchschnittlich erfolgreiche Computerspiele einen Wert von 15.000,00 € angenommen (Az. I ZR 43/15); in dem oben dargestellten Praxisfall setzte Nimrod wegen des Erfolgs des Titels sogar 30.000,00 € an und kam damit auf eine Kostenforderung von 1.336,90 € netto statt rund 140,00 €.

Was das für Sie bedeutet: Prüfen Sie als Erstes das Veröffentlichungsdatum des Spiels und vergleichen Sie es mit der in der Abmahnung genannten Tatzeit. Liegen Monate oder Jahre dazwischen, spricht viel für die Deckelung, und die Kostenforderung ist deutlich zu hoch angesetzt. Liegen nur Tage oder Wochen dazwischen, ist die Ausnahme ernst zu nehmen – dann verlagert sich die Verteidigung von den Kosten auf die Höhe des Schadensersatzes und auf die Frage der Haftung.

Zusätzlich kann die Gegenseite anteiligen Ersatz der Kosten des Auskunftsverfahrens verlangen (BGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az. I ZB 13/14 – „Deus Ex“). Auch diese Position prüfen wir mit.

Muss ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Der Täter einer Urheberrechtsverletzung muss auf Anforderung eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn er nicht auf Unterlassung verklagt werden möchte. Tätern empfehlen wir daher immer die sofortige Abgabe – allerdings in modifizierter Form, wenn die mitgesandte Erklärung ungeschuldete Forderungen oder eine zu weite Reichweite enthält.

Der Nachteil jeder Unterlassungserklärung ist das lebenslang gültige Damoklesschwert einer Vertragsstrafe, falls das abgemahnte Spiel erneut per Filesharing angeboten wird. Genau das darf nicht passieren – prüfen Sie deshalb, ob auf allen Geräten im Haushalt die entsprechende Software entfernt wurde.

Erfahrungen mit Nimrod: Beispiele aus unserer Praxis

Wer nach Erfahrungen mit Nimrod Abmahnungen sucht, findet im Netz vor allem Forenbeiträge. Aussagekräftiger sind abgeschlossene Fälle. Aus über 5.000 bearbeiteten Nimrod-Abmahnungen:

Zur Vertragsstrafe: Wir haben insgesamt über 35.000 Abmahnungen bearbeitet und in den meisten Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Nur zwei Mandanten wurden bei einem erneuten Verstoß erwischt. In einem Fall konnte die Vertragsstrafe vollständig abgewendet werden, im zweiten Fall haben wir uns auf EUR 1.000,00 geeinigt.

Zur Höhe der Einigung: In der Regel lässt sich die Angelegenheit mit einer Zahlung deutlich unterhalb der geforderten EUR 850,00 erledigen. Ratenzahlung ist dabei jederzeit möglich.

Wie kann ich mich verteidigen?

Alternative 1: Sie sind unschuldig

Sie haben eine Chance, nichts bezahlen zu müssen, wenn Sie nicht der Täter sind und auch keine Pflichtverletzungen begangen haben, die eine Mitverantwortung begründen. Dann lässt sich juristisch argumentieren, dass Sie keine Verantwortung trifft. Wichtig sind jedoch Zeugen, die das bestätigen können. Bestenfalls war einer der Zeugen der Täter und übernimmt die Haftung – dann ist die Sache für Sie erledigt.

Alternative 2: Sie sind der Täter oder haften als Störer

Sobald Sie als Täter oder Störer eine Verantwortung trifft oder Sie nicht nachweisen können, dass Sie nicht der Täter waren, scheidet eine Abwehr aller Forderungen aus. Die gute Nachricht: Auch dann erzielen wir eine Einigung, mit der Sie deutlich weniger als die geforderten EUR 850,00 zahlen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist in diesem Fall Pflicht.

Was sagen Verbraucherzentrale und Presse dazu?

Viele Betroffene suchen zuerst nach einer neutralen Einschätzung, bevor sie einen Anwalt einschalten – häufig unter Stichworten wie „Nimrod Abmahnung Verbraucherzentrale“. Der Rat der Verbraucherschützer zu Filesharing-Abmahnungen ist seit Jahren im Kern derselbe und deckt sich mit unserem: nicht ignorieren, nichts vorschnell unterschreiben, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben und die geforderten Beträge nicht ohne Prüfung zahlen.

Was Verbraucherzentralen nicht leisten können, ist die Vertretung gegenüber der Gegenseite: die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung, die Verhandlung über die Höhe und die Kommunikation mit der Kanzlei. Genau das übernehmen wir.

Wann verjähren die Forderungen?

Die Ansprüche aus einer Filesharing-Abmahnung verjähren unterschiedlich. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten verjährt nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für den Schadensersatzanspruch nimmt die Rechtsprechung dagegen einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren an.

Auf Verjährung zu spekulieren ist deshalb ein schlechter Plan: Die Angelegenheit bleibt jahrelang offen, und in dieser Zeit kann jederzeit ein Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt werden – dann mit deutlich höheren Kosten als bei einer frühen Einigung.

Was kann ich tun, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, springt in Deutschland der Staat ein. Außergerichtlich nennt sich das Beratungshilfe.

Wie erhalten Sie Beratungshilfe? Sie gehen zu Ihrem Amtsgericht und erhalten dort den sogenannten Berechtigungsschein – einen Gutschein für einen Anwalt. Nehmen Sie neben der Abmahnung Reisepass oder Personalausweis mit, dazu Einkommensnachweis oder Steuerbescheid, Vermögensnachweise sowie den Mietvertrag. Sie müssen nachweisen, dass Sie über geringes Einkommen verfügen und mit Ihren regelmäßigen Ausgaben unter einem bestimmten Betrag bleiben.

Wenn Sie uns diesen Berechtigungsschein im Original per Post schicken, rechnen wir unser Honorar über die Beratungshilfe ab. Auf die EUR 15,00 Selbstbeteiligung verzichten wir dann.

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    Häufige Fragen (FAQ) zur Nimrod Abmahnung

    Kann ich die Nimrod Abmahnung ignorieren?

    Nein. Nimrod verfolgt Forderungen konsequent weiter. Wer nicht reagiert, muss mit einem Mahnbescheid oder einer Klage rechnen – und dann stehen für ein einzelnes Spiel schnell EUR 2.000,00 Schadensersatz zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten im Raum. Reagieren heißt aber nicht zahlen: Es heißt, die Forderung fristwahrend prüfen zu lassen.

    Ich war es nicht – haftet trotzdem der Anschlussinhaber?

    Zunächst spricht eine tatsächliche Vermutung gegen den Anschlussinhaber. Sie können diese Vermutung erschüttern, wenn Sie darlegen, dass andere Personen selbständigen Zugang zum Anschluss hatten und als Täter in Betracht kommen. Dafür brauchen Sie konkrete Angaben und möglichst Zeugen – eine pauschale Behauptung genügt vor Gericht nicht.

    Mein Kind hat das Spiel heruntergeladen – was nun?

    Eltern haften für minderjährige Kinder nicht automatisch. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es in der Regel, ein normal entwickeltes Kind über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen zu belehren; eine anlasslose Überwachung ist nicht erforderlich. Ob das in Ihrem Fall trägt, hängt vom Alter des Kindes und den Umständen ab. Bedenken Sie außerdem: Wer den Täter im Haushalt benennt, verlagert die Forderung auf diese Person.

    Kann ich in Raten zahlen?

    Ja. Ratenzahlung ist bei diesen Verfahren jederzeit möglich und wird von der Gegenseite in aller Regel akzeptiert. Sprechen Sie uns darauf an, wenn die Summe auf einmal nicht darstellbar ist – das ist kein Grund, die Sache liegen zu lassen.

    Was passiert, wenn ein Mahnbescheid kommt?

    Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt im gelben Umschlag vom Mahngericht, nicht von der Kanzlei. Ab Zustellung läuft eine Frist von zwei Wochen für den Widerspruch. Wer sie verstreichen lässt, riskiert einen Vollstreckungsbescheid und damit einen Titel, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Rufen Sie uns in diesem Fall sofort an – die Frist ist kurz.

    Kann es weitere Abmahnungen geben?

    Ja, wenn über Ihren Anschluss mehrere Titel angeboten wurden. Abgemahnt wird pro Spiel und pro Rechteinhaber, und die Ermittlungen verschiedener Auftraggeber laufen unabhängig voneinander. Grundlose Folgeabmahnungen gibt es dagegen nicht – eine weitere Abmahnung ist niemals die zwangsläufige Folge der ersten. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Rechtslage bei der Filesharing-Abmahnung.

    Kostenlose Erstberatung bundesweit

    „Machen Sie keine Experimente. Wir helfen bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.“ – Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

    Rechtsanwalt Matthias Hechler

    Ihr Ansprechpartner und Autor des Beitrages:
    Matthias Hechler, M.B.A.
    Rechtsanwalt seit 2002
    Spezialisiert auf Filesharing-Recht
    Über 35.000 Abmahnungen bearbeitet
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