Richtig reagieren
bei Abmahnung

Bundesweite Hilfe!

Nicht zahlen - Nicht unterschreiben

Kostenlose Anfrage

Machen Sie keine Experimente!

Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei Abmahnung - Hintergrund

Machen Sie keine Experimente! Kostenlose Anfrage

Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen

Hochspezialisierte Verteidigungskanzlei
Soforthilfe & faire Pauschalpreise
Über 20 Jahre Berufserfahrung

Unterlassungserklärung per E-Mail oder Fax stellt kein Schuldeingeständnis dar


Unterlassungserklärungen von Privatpersonen müssen im Original abgegeben werden

Wir erhalten des öfteren Verteidigungs-Anfragen wegen Filesharing-Abmahnungen, in denen in die Betroffenen mitteilen, dass sie bereits eine Unterlassungserklärung an die Abmahnkanzlei abgegeben haben und fürchten, dass dies bereits ein Schuldeingeständnis oder zumindest Zeugnis gegen sie selbst darstellt. Für diese Auffassung findet man im Internet schnell Bestätigung von rechtskundiger und rechtsunkundiger Seite. Tatsächlich urteilt so z. B. das AG München in ständiger Rechtsprechung.

Diese Aussage stimmt nicht in jedem Fall. Eine Unterwerfungserklärung ist rechtlich ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis nach den §§ 780, 781 BGB. Somit ist eine Unterlassungserklärung von Privatpersonen (anders bei Gewerbetreibenden) nur dann wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben wird. Eine Unterlassungserklärung, die per E-Mail oder Fax verschickt wird, erfüllt das Formerfordernis der Schriftform nicht. Sie ist ungültig und kann daher auch kein Schuldeingeständnis darstellen.

Die vorschnelle Abgabe einer Unterlassungserklärung per Fax oder E-Mail ist daher unbedenklich, da sie überhaupt nicht wirksam ist. Man kann daher jederzeit schriftlich eine Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis nachreichen.

Bei der Formulierung sollte man selbstverständlich darauf achten, dass die Erklärung ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, abgegeben wird. Andernfalls kann wiederum die Ernstlichkeit entfallen, was die Erklärung wiederum unwirksam macht.

Unterlassungserklärung per Fax oder E-Mail im Geschäftsverkehr

Im geschäftlichen Verkehr können Unterlassungserklärungen per Fax wirksam sein. Wie es mit Unterlassungserklärungen per E-Mail oder gar BeA aussieht, lesen Sie in unserem Artikel Unterlassungserklärung per BeA wirksam?.

    Kostenlose Erstberatung anfordern

    Gerne kontaktieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.

    Abmahnung hochladen (optional):(z.B. pdf oder jpg, max. 10 MB)
    Vielen Dank für Ihre Anfrage!

      Kostenlose Erstberatung anfordern

      Gerne kontaktieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.

      Abmahnung hochladen (optional):(z.B. pdf oder jpg, max. 10 MB)
      Vielen Dank für Ihre Anfrage!