ProPix Abmahnung von FMP Mundt & Born – So reagieren!
Abmahnung wegen Bildrechtverletzung
Sie haben eine ProPix-Abmahnung durch die Hamburger Kanzlei FMP Mundt & Born erhalten? Man wirft Ihnen die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial vor? Sie sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgeben sowie Anwaltskosten und Schadenersatz bezahlen? Lesen Sie hier weiter, ob die ProPix-Abmahnung berechtigt ist.
Verwendung von Bildern erlaubnispflichtig
Die FMP Mundt & Born Rechtsanwälte vertreten den Bildrechteinhaber ProPix GmbH aus Backnang bei Stuttgart. Grundsätzlich ist der Fotograf der Urheberrechtsinhaber eines jeden Bildes, das er geschossen hat. Ein Fotograf kann die ausschließlichen Nutzungsrechte allerdings auf andere Personen oder Unternehmen übertragen. Diese Institutionen können dann die unerlaubte Nutzung dieser Bilder – vor allem im Internet – abmahnen, sofern der Verwender keine Nutzungsrechte erworben hat. Bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird, klärt der Abmahner die Nutzungsrechte des Abgemahnten genau. Es ist daher davon auszugehen, dass die Nutzung des Bildmaterials ohne Nutzungsrecht erfolgte und die Abmahnung somit dem Grund nach gerechtfertigt ist.
Abmahnkosten und Schadenersatz oft überhöht
Eine Verteidigung gegen die ProPix-Abmahnung mit dem Argument „ich wusste nichts vom Urheberrecht“ oder „ich habe mit dem Bild nichts verdient“ taugt nichts. Nur wer die Angelegenheit schnell und für die Gegenseite unkompliziert erledigen will, kann zum einen eigene Anwaltskosten gering halten und mit einem erheblichen finanziellen Entgegenkommen der Gegenseite bei den Anwaltskosten und Schadenersatzbeträgen rechnen. Es gibt nämlich zu den Streitwerten und Lizenzgebühren keine bundesweit einheitliche Rechtsprechung, ganz im Gegenteil.
Wer auf Konfrontation geht und z. B. keine Unterlassungserklärung abgibt, hat mit einer sehr teuren einstweiligen Verfügung zu rechnen und verteuert die Sache nur unnötig.
Kostenlose Erstberatung und bundesweite Vertretung
Bei einer ProPix-Abmahnung der FMP Mundt & Born Rechtsanwälte sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen und die Sache schnell durch eine modifizierte Unterlassungserklärung und eine Einigung über die Schadenersatzforderung und Anwaltskosten beenden. Rufen Sie uns unter Telefon 07171 – 79 80 00 an oder nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Beauftragungsformulare finden Sie hier:
Vollmacht download