Harley Davidson
Abmahnung?

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei Abmahnung - Hintergrund

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Harley Davidson Abmahnung – Das müssen Sie tun!


Bundesweite Hilfe bei Abmahnung von Harley Davidson

Sind haben eine Harley-Davidson Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München erhalten? Sie haben die Markenrechte von Harley-Davidson mit einem Verkauf im Internet verletzt? Gerne helfen wir Ihnen bundesweit.

Die Rechtsanwälte Grünecker aus München verschicken Abmahnungen im Auftrag der Harley-Davidson Motor Company, Inc. Dabei geht es meist um die unerlaubte Nutzung der Marke auf Accessoires aller Art. Wer Produkte herstellt und diese mit dem Logo oder dem Namen Harley Davidson beklebt, verletzt die Markenrechte, was strafbar und auch zivilrechtlich verfolgbar ist. Bei den Abmahnungen von Harley Davidson geht es jedoch ausschließlich um die zivilrechtlichen Ansprüche. Der Markeninhaber fordert die Unterlassung der Nutzung seiner Marken für die Fälschungen und Plagiate. Außerdem verlangt er die Erstattung von Abmahnkosten sowie Schadensersatz.

Rufen Sie uns bei einer Abmahnung von Harley Davidson sofort an unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 oder nutzen Sie das folgende Kontaktformular.

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    Gerne kontaktieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch.

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    Muss ich auf die Harley Davidson Abmahnung reagieren?

    Bei diesen Abmahnschreiben handelt es sich nicht um Betrug oder Abzocke von Verbrauchern, sondern um eine ernste Angelegenheit. Bei den Streitwerten von Markenverletzungen – Harley setzt hier € 500.000 an – kann eine Unterlassungsklage vor Gericht schnell € 25.000 kosten. Legen Sie die Abmahnung daher nie beseitige, sondern kümmern Sie sich sofort darum. Verstreichen die gesetzten Frist, darf die Gegenseite sofort vor Gericht gehen und die Kosten explodieren.

    Soll ich die Unterlassungserklärung abgeben?

    Sie sollten die mitgeschickte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ungeprüft unterzeichnen. Oft enthält dieser Entwurf eines Unterlassungsvertrages noch Klauseln, die modifiziert oder ganz gestrichen werden können. Jedenfalls muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, die geeignet ist, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Und dies muss fristgerecht geschehen, ansonsten droht das erwähnte sehr teure Gerichtsverfahren wegen der Unterlassungsansprüche.

    Rechnungslegung und Schadensersatz

    Im Markenrecht ist es üblich, dass Verletzer den Gewinn herausgeben müssen, den sie mit dem widerrechtlichen Einsatz der Marke erwirtschaftet haben. Der Abgemahnte muss daher eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen sowie alle Bezugsquellen nennen. Beachten Sie, dass ebay verpflichtet ist, die Verkäufe der letzten Jahre dem Markeninhaber zu nennen. Der Markeninhaber regiert oft ungehalten, wenn falsche Angaben gemacht werden.

    Soll ich die Abmahnkosten bezahlen?

    Die Grünecker Rechtsanwälte fordern in den Harley Davidson Abmahnungen mitunter Abmahnkosten von € 5.328,50 netto. Diese basieren auf einem Gegenstandswert von € 500.000. Hinzu kommen oft die Kosten eines Testkaufs. Auch diese sind nach ständiger Rechtsprechung erstattungsfähig. Ob Sie diese Kosten in voller Höhe erstatten müssen, hängt entscheidend von der Verteidigungsstrategie ab. Überweisen Sie die Anwaltskosten also nicht voreilig. In vielen Fällen von Markenrechtsverletzungen kann man die Abmahnkosten erheblich verhandeln, wenn man sich richtig verteidigt.

    Harley Davidson Abmahnung – Was tun?

    Die Anwaltskanzlei Hechler steht Ihnen bei einer Abmahnung von Harley Davidson für ein kostenloses Erstgespräch unter Telefon ☎ 07171 – 79 80 00 gerne zur Verfügung. Wenn man sich richtig verteidigt, kann man die Kosten eventuell erheblich reduzieren. Gerne können Sie auch das Kontaktformular für eine kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

    Machen Sie keine Experimente!

    Verteidigen Sie sich gegen eine Harley Davidson Abmahnung niemals selbst, sonst können die Kosten schnell explodieren. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich vertreten.

    Telefon ☎ 07171 – 79 80 00

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