RKA Abmahnung – So müssen Sie reagieren!
Bundesweite Hilfe bei RKA Abmahnung
Sie haben eine RKA Abmahnung erhalten? Die Hamburger Rechtsanwälte verbreiten mit ihren Abmahnungen viel Angst. Zu Recht? Wir zeigen Ihnen, wie Sie hierauf am besten reagieren.
Die RKA Rechtsanwälte verschicken auch im Jahre 2024 viele Abmahnungen im Auftrag der PLAION GmbH. Die Abmahner werfen den Betroffenen vor, ein Computerspiel mit einer Filesharing-Software im Internet verteilt zu haben. Wegen dieser Urheberrechtsverletzung sollen die Betroffenen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben und einen Einigungsbetrag von insgesamt € 2.200,00 bezahlen. Wer haftet überhaupt für das Filesharing? Die Antwort auf diese und viele andere Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.
Beachten Sie: Nehmen Sie RKA Abmahnung sehr ernst. Im Gegensatz zu anderen Abmahnkanzleien gehen die RKA Rechtsanwälte sehr oft vor Gericht und verklagen sogar Kinder. In den meisten Fällen ist der Schaden viel geringer, wenn man kein Gerichtsverfahren riskiert und sich sofort nach Erhalt der Abmahnung einigt.
Tipp: Welche Ausreden bei einer RKA Abmahnung NICHT helfen:
- Niemand hat was gemacht
- Das ist nicht meine IP-Adresse
- Uploadfunktion der Filesharing-Software war abgeschaltet
- Ich war gar nicht zuhause
- Mein Internet ist zu langsam
Sie haben nur dann eine Chance, die Angelegenheit ohne Zahlung zu erledigen, wenn jemand anders der Täter war und dies auch nachgewiesen werden kann. Selbstverständlich haftet dann der Täter statt des Abgemahnten. Beachten Sie, dass die RKA Rechtsanwälte 10 Jahre Zeit haben, den Schadensersatz vor Gericht einzuklagen. Behauptungen mancher Anwälte, die Sache würde sich nach 1 Anwaltsschreiben erledigen, sind daher weder wahr noch seriös. Vielmehr gehört RKA Legal zu den klagefreudigsten Kanzleien im Bereich Filesharing-Abmahnungen.
Befindet sich der Täter innerhalb der Familie und möchte man diesen schützen, sollte man tunlichst sofort eine Einigung herbeiführen und auf Wunsch auf eine monatliche Ratenzahlung vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Wir haben 10 Jahre Erfahrung mit den RKA Rechtsanwälten.
Inhaltsverzeichnis:
- Was tun bei einer RKA Abmahnung?
- Was ist eine RKA-Abmahnung?
- Was ist der Zweck der Abmahnungen?
- Die Unterlassungserklärung: Das Kernstück der Abmahnung
- Die finanziellen Forderungen der Abmahnung
- Wer haftet bei einer RKA Abmahnung?
- Wie verteidigt man sich gegen die RKA Abmahnung?
- Oft laden Kinder Computerspiele herunter
- Täter bekannt: Kind muss € 8.000,00 Schadenersatz bezahlen
- Erfahrungen: Klagen haben im enorm zugenommen
- Keine modifizierte Unterlassungserklärung bei Unschuldigen!
- Kann ich die RKA Abmahnung ignorieren?
- Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung
Was tun bei einer RKA-Abmahnung?
Machen Sie keine teuren Experimente, indem Sie selbst tätig werden. Ohne anwaltliche Hilfe sind Sie chancenlos gegen die RKA Rechtsanwälte. Wir haben Erfahrung mit mehr als 35.000 Filesharing Abmahnungen und können Ihnen sagen, ob Sie in Ihrem Fall überhaupt für die Urheberrechtsverletzung haften, ob jemand anders haftet oder ob überhaupt jemand haftbar gemacht werden kann. Wir haben jahrelange Erfahrung mit dieser Kanzlei und vertreten Sie bundesweit zu fairen Pauschalpreisen. Sie müssen nicht persönlich bei uns vorbeikommen. Wir kommunizieren mit unseren Mandanten seit Jahren unkompliziert per Telefon, E-Mail oder Fax.
Lesen Sie hier, wie zufrieden unsere Mandanten sind.
Was ist eine RKA Abmahnung?
Eine RKA Abmahnung wegen einer Tauschbörsennutzung ist weder Betrug noch Abzocke, sondern ein Hinweis auf eine Rechteverletzung und der Versuch, die Angelegenheit ohne gerichtliche Hilfe schnell zu beenden. Vorliegend geht es um eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Jemand hat über den Internetanschluss des Betroffenen eine Datei, genauer gesagt ein Computerspiel, angeboten. Es geht hier also nicht um der Herunterladen (Download), sondern um das Verteilen und Anbieten (Upload) mittels einer Software (sog. Filesharing). Rechteinhaber waren in der Vergangenheit Koch Media GmbH, Techland und jetzt Plaion. Diese Firmen haben die rka Rechtsanwälte beauftragt, das illegale Verbreiten ihrer Computerspiele im Internet mit sog. Abmahnungen zu verfolgen. Diese Abmahnungen müssen nicht per Einschreiben verschickt werden, um gültig zu sein.

Abmahnung der RKA Rechtsanwälte
Was ist der Zweck der Abmahnungen?
Die Rechteinhaber lassen die gängigen Tauschbörsen (z. B. bittorrent) überwachen. Es werden diejenigen IP-Adressen ermittelt, über die das entsprechende Computerspiel angeboten wird. Die Postadresse der IP-Adressen erfahren die Rechtsanwälte über ein gerichtliches Auskunftsverfahren. Nach Auskunft durch die Internetprovider (z. B. Deutsche Telekom) erhalten die Betroffenen eine Abmahnung der RKA Rechtsanwälte. Diese Abmahnung soll den nun bestehenden Rechtsstreit schnell und kostengünstig beenden. Insbesondere will man die Einschaltung eines teuren Gerichtsverfahrens vermeiden. Die Rechtsanwälte hätten auch sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können.
Die Unterlassungserklärung: Das Kernstück der Abmahnung
Die Forderungen in der RKA Abmahnung sind vielfältig. Die Rechteinhaber fordern die Löschung der Datei auf dem PC, eine Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten, Auskunft und Schadenersatz. Das Kernstück der Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Nur durch Abgabe einer strafbewehrten (= mit Vertragsstrafe abgesicherte) Unterlassungserklärung kann rechtlich sicherstellen, dass eine erneute Rechteverletzung nicht erneut vorkommt. Der Abgemahnte soll das Computerspiel bzw. die Datei löschen und nie wieder anbieten.
Die finanziellen Forderungen der Abmahnung
Neben der Löschung und dem Unterlassen spielen natürlich auch die entstandenen Kosten und Schäden eine große Rolle. Für die Abmahnschreiben sind Anwaltskosten entstanden. Durch das Anbieten der Datei in der Internettauschbörse ist außerdem ein Schaden entstanden, dessen Höhe sich an der Dauer des Angebots orientiert.
In ihrer Abmahnung bieten die RKA Rechtsanwälte bieten den Abgemahnten oft an, sämtliche Schäden pauschal mit einer Zahlung von € 2.200,00 zu erledigen. Darin sind dann die Anwaltskosten sowie der Schadenersatzanspruch enthalten. Wer die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, muss auf jeden Fall alles bezahlen.Nach Auskunft wird dann ein Schadenersatz geltend gemacht, der mehrere tausend Euro betragen kann, je nach dem Zeitraum, in dem das Spiel angeboten wurde. Unterzeichnen Sie diese Abgeltungserklärung bzw. Verzichtserklärung auf keinen Fall, ohne mit uns Rücksprache zu halten.
Wer haftet bei einer RKA Abmahnung?
Sie sollten als Abgemahnter immer skeptisch sein und nicht blindlings die Forderungen der RKA Rechtsanwälte erfüllen. Jeder Fall ist anders und muss individuell geprüft werden. Wie Sie mittlerweile wissen, gibt es in Deutschland keine automatische Haftung des Inhabers des Internetanschlusses. Zwar meine viele Abgemahnte nach Durchsicht der RKA Abmahnung, dass sie haften, egal wer das Computerspiel angeboten hat. Dies ist jedoch falsch. Es gibt eine selbsterklärende Täterhaftung, eine Störerhaftung für Dritte oder überhaupt keine Haftung des Abgemahnten. Sofern der Abgemahnte das Computerspiel nicht selbst verteilt hat, kann die Abmahnung unberechtigt sein, insbesondere, wenn der Täter ein Volljähriger war. Eine Haftung entfällt oft dann, wenn andere (Besucher, Partner, Mitbewohner oder andere) das PC-Spiel angeboten haben. Sofern die Kinder allerdings minderjährig sind, kommt eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung der Eltern sowie eine Störer-Haftung in Betracht.
Wie verteidigt man sich gegen die RKA Abmahnung?
Zentrale Aufgabe des Rechtsanwalts des Abgemahnten ist die saubere juristische Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten des Internetanschlusses und welcher Mitnutzer konkret und aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten als Täter neben dem Abgemahnten in Frage kommt. Besteht eine nahe liegende Möglichkeit, dass der Anschlussinhaber Dritten (z. B. minderjährigen oder volljährigen Kindern) Zugriff auf seinen Anschluss einräumt hat, ist die Vermutung der Täterschaft des Abgemahnten hinreichend entkräftet. Besteht eine konkrete Täterschaft anderer Personen, muss wiederum der Rechteinhaber nachweisen, wer der Täter war. Solange niemand die Tat zugegeben hat, ist dies ein unmögliches Unterfangen.
Oft laden Kinder Computerspiele herunter
Wenn Ihre Kinder Computerspiele auf ihrem PC installiert haben, waren diese meist auch die Täter. Wenn Sie die minderjährigen Kinder vor der Urheberrechtsverletzung über das Verbot der Nutzung von Internettauschbörsen aufgeklärt haben, haften Sie als Eltern nicht. Die Kinder können aber selbst haften. Wenn Sie der Gegenseite mitteilen, dass ein Kind das Spiel angeboten hat, können Sie (je nach Alter des Kindes) wegen Aufsichtspflichtverletzung haften und das Kind kann außerdem selbst als Täter in Anspruch genommen werden. Sollten die Kinder übrigens das in der Abmahnung beschriebene Spiel gekauft haben, ist dies ein eindeutiger Hinweis auf die Täterschaft, nicht umgekehrt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Kinder behaupten, das Spiel lediglich heruntergeladen zu haben. Bei volljährigen Kindern entfällt übrigens die Pflicht zum Verbot, so dass eine Verteidigung hier etwas einfacher ist.
Täter bekannt: Kind muss € 8.000,00 Schadenersatz bezahlen
Man kann die Haftung bei einer RKA Abmahnung nicht damit umgehen, dass man sein eigenes Kind als Täter benennt. Denn Kinder können zivilrechtlich bereits ab 7 Jahren selbst haftbar gemacht werden, nämlich sobald sie einsichtsfähig sind. Dies kann schon mit 12 oder 13 Jahren eintreten. In einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde ein Teenager verurteilt, Schadenersatz von € 8.000,00 zu bezahlen, weil er während des Prozesses zugegeben hatte, das Computerspiel über mehrere Monate angeboten zu haben. Die Wichtigkeit der Vertretung durch einen Spezialanwalt wird hier deutlich.
Erfahrungen: Klagen haben im Jahre 2019 enorm zugenommen
Bemerkenswert ist, dass uns im Jahre 2019 unzählige Personen angerufen haben, die einen gerichtlichen Mahnbescheid von RKA erhalten haben oder gegen die bereits ein Gerichtsverfahren eröffnet wurde. Wir haben zahlreiche dieser Gerichtsverfahren geführt. Nicht immer konnten wir die Mandanten erfolgreich verteidigen, denn es gab Amtsgerichte, die einfach die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ignorierten. So wurden Mandanten verurteilt, die ihre sekundäre Darlegungslast mustergültig erfüllt und Dritte konkret als Täter benannt hatten. Diese potentiellen Täter wurden meist mit verklagt und leugneten die Täterschaft. Die Gerichte verurteilten daraufhin den Internetanschlussinhaber nach dem Motto „wenn es die anderen alle leugnen, muss es der Abgemahnte selbst gewesen sein“. Dies ist natürlich Unsinn, nur scheuen die meisten Mandanten den Weg in die nächste Instanz zum Landgericht. Auch dort muss man nicht nur im Recht sein, sondern auch noch mit der fehlenden Fachkenntnis der Richter rechnen.
Keine modifizierte Unterlassungserklärung bei Unschuldigen!
Ein weiterer beliebter Fehler bei der Verteidigung gegen RKA ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und die Zurückweisung der finanziellen Forderungen. Denn eine modifizierte Unterlassungserklärung ist kein Verteidigungsmittel, sondern ein lebenslanges Insolvenzrisiko! Bei Verstößen gegen die Unterlassungserklärung drohen nämlich hohe Vertragsstrafen. Wer nicht haftet, muss weder bezahlen, noch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
Tipps: In den oben genannten Gerichtsverfahren wurde in keinem einzigen Fall eine Unterlassungserklärung eingeklagt. Auch dies ist ein Grund, selbst bei einer Täterhaftung die modifizierte Unterlassungserklärung abzulehnen und somit das lebenslange finanzielle Risiko zu umgehen
Mahnbescheid / Klage erhalten?
Die RKA Rechtsanwälte verschicken oft gerichtliche Mahnbescheide oder Klagen, um die Verjährung zu hemmen. Hier sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen und schnell handeln. Sonst droht Rechtskraft.
Unbedingt reagieren!
Kann ich die RKA Abmahnung ignorieren?
Da die Tätervermutung so lange gegen Sie spricht, bis Sie diese entkräftet haben, sollten Sie tunlichst sofort auf die RKA Abmahnung reagieren und darlegen, aus welchen Gründen Sie unschuldig sind. Außerdem sollten Sie sich niemals selbst vertreten. Wir haben Ihnen oben gezeigt, wie kompliziert die Rechtslage ist. Nur ein spezialisierter Anwalt kann Sie optimal vertreten. Auch der Verbraucherschutz oder die Verbraucherzentrale sind keine geeigneten Institutionen, Sie juristisch zu verteidigen. Andernfalls kann die Sache sofort zu einem sehr teuren Gerichtsverfahren führen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung
Wir haben mittlerweile über 35.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeiten und können auf eine Expertise zurückgreifen, die ihresgleichen sucht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Gerne vertreten wir Sie bei einer RKA Abmahnung bundesweit zu fairen Pauschalpreisen. Unsere Erfahrung kommt Ihnen zugute.
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